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Altersrente für besonders langjährig Versicherte – die drei wichtigsten Fragen

Rente Armut

Keine andere Form der Altersrente hat im Jahr 2019 eine so hohe durchschnittliche Zahlung mit sich gebracht wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Andere Varianten der vorgezogenen Altersrente – aber auch die Regelaltersrente – lagen laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung deutlich darunter.

Ernsthafter, starker älterer Mann startet zum Laufen auf der Rennstrecke.

Daher wird auf den ersten Blick klar, was den großen Reiz dieser Rente nach 45 Jahren ausmacht. Doch neben dem Geld sind noch zwei andere Punkte besonders wichtig: Ab wann können Sie diese Form der Altersrente in Anspruch nehmen? Und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden?

In diesem Beitrag beantworten wir die drei wichtigsten Fragen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Wie erreiche ich die erforderlichen 45 Versicherungsjahre?

45 Jahre. Die müssen Sie zusammenbekommen. Andernfalls haben Sie keine Chance auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. In den meisten Fällen ist die Sache relativ eindeutig: Falls Sie viele Jahre, ohne längere Unterbrechungen, versicherungspflichtig gearbeitet haben, sieht es gut für Sie aus. Auch die rentenrechtlichen Zeiten für die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen bringt Sie bei der Sammlung Ihrer 45 Jahre voran.

Wie die Grafik oben zeigt, existiert eine ganze Reihe von Ereignisse, die bei der Erfüllung der 45 Versicherungsjahre helfen. Schwierig wird es bei zwei ganz bestimmten Punkten: Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosigkeit.

Beziehen Sie eine EM-Rente, so wird dies sozialrechtlich als „Zurechnungszeit“ anerkannt. Eine Zurechnungszeit wird bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte jedoch nicht berücksichtigt. Ganz direkt formuliert: Wer lange Erwerbsminderungsrente erhalten hat, kommt in der Regel nicht auf 45 Versicherungsjahre. Anders verhält es sich, wenn Sie während dieser Zeit einem Nebenjob nachgehen konnten – auf diese Weise wird wiederum ein Schuh draus. Aber das hilft Ihnen leider nicht weiter, wenn Sie bereits auf die Altersrente zugehen.

Etwas komplexer wird es beim Thema Arbeitslosigkeit. Geht es um „Hartz IV“ oder Arbeitslosenhilfe, muss ich Sie schon jetzt enttäuschen. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte bringen Ihnen diese Zeiten nichts. Anders beim Arbeitslosengeld: Hat die Bundesagentur für Arbeit diese Leistung an Sie gezahlt, haben Sie diese Zeit für die 45 Jahre Wartezeit im Sack. Außer …

Es gibt eine Ausnahme: Unmittelbar vor dem Beginn Ihrer Altersrente – genau genommen in den letzten 24 Monaten – gilt eine andere Regelung. Weil die damalige Bundesregierung eine Massenverrentung von gut ausgebildeten Facharbeitern verhindern wollte, zählen diese zwei Jahre Arbeitslosengeld nicht für die Wartezeit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit. Kündigen Sie Ihren Job also nicht vorzeitig, wenn Sie Spitz auf Knopf geplant haben. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Wie hoch ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Durchschnitt?

Mit Blick auf die aktuellen Zahlen stellen wir fest: Keine Altersrente in Deutschland ist – durchschnittlich betrachtet – so hoch wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Im Jahr 2019 lag der Wert für Neurentnerinnen und Neurentner bei 1337,20 Euro.

Zum Vergleich: Wer schon nach 35 Versicherungsjahren eine vorgezogene Altersrente (mit Abschlägen) bezog, kam 2019 gerade mal auf 988 Euro. Auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen schnitt nicht viel besser ab – hier waren es im Schnitt 1091,20 Euro, die ein durchschnittlicher Neurentner überwiesen bekam.

Am gravierendsten ist die Kluft zwischen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der Regelaltersrente. Wer bis zum letzten Tag mit dem Rentenstart gewartet hat und keine vorgezogene Altersrente beziehen wollte (oder konnte), bekam 2019 gerade einmal knapp 629 Euro im Monat.

Ab wann kann ich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens bekommen?

Bei der Einführung vor einigen Jahren war es noch machbar, mit 63 ohne Abschlag in Rente zu gehen. Das ist vorbei. Hintergrund: Jedes Jahr steigt die Regelaltersgrenze wie die Stufe einer Treppe an – und damit auch die Altersgrenzen für vorgezogene Altersrenten.

Angenommen, Sie sind Baujahr 1960. Dann könnten Sie diese Form der Altersrente frühestens mit 64 Jahren und vier Monaten in Anspruch nehmen. Für jeden Jahrgang gilt eine individuelle Schwelle. Diese liegt für zukünftige Rentnerinnen und Rentner immer genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Ganz so früh wie noch vor ein paar Jahren ist es also nicht mehr möglich, ohne Abzug in die Rente zu kommen. Wer nicht so lange warten will und es sich leisten kann, ist aber nicht ohne Alternative. Denn falls Sie bereit sind, Abschläge in Kauf zu nehmen, können Sie immer noch zum 63. Geburtstag in den Ruhestand eintreten. Und zwar über die Altersrente für langjährig Versicherte. Hier sind lediglich 35 Jahre Wartezeit erforderlich. Mehr dazu in diesem Beitrag über die nach wie vor geltenden Möglichkeiten einer Rente mit 63.

Fazit

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist in der Regel lukrativ, sie bietet im Durchschnitt recht hohe Auszahlungen. Darüber hinaus können Sie vorzeitig, und ohne Abschläge, eine Altersrente beziehen. Die größte Hürde stellt normalerweise die 45-jährige Wartezeit dar.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (30)

  • user
    Johnson Heidrun
    am 18.10.2023

    In meinem letzten Rentenbescheid stand, dass ich mit 63 plus 10 Monaten ohne Abschlaege in Rente kann. ich bin im August 23 63 Jahre alt geworden.

  • user
    Peter Plümpe
    am 30.07.2023

    hallo meine Frage wann kann ich in Rente gehen bin Bj 4.1961 habe meine 45 Jahre seit 9.2022 voll, zusätzlich habe ich anerkannte GB 50 auf Sb

    MfG Peter Plümpe

  • user
    Manfred Dünzer
    am 30.06.2023

    Hallo,habe einen GDB von 50%.Bin Baujahr 64 und möchte 2025 in Rente.Zu diesem Zeitpunkt habe ich 46 Jahre einbezahlt.Mit wieviel Abschlag muss ich Rechnen?MFG Manfred Dünzer

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2023

      Hallo Manfred, wenn ich richtig gerechnet habe, wären Sie zu diesem Zeitpunkt erst 61. Da können Sie noch nicht in Altersrente. Mit Schwerbehinderung und Jahrgang 1964 ist der 62. Geburtstag der frühestmögliche Rentenbeginn. Dann mit 10,8 Prozent Abzug.

  • user
    Andreas Schneider
    am 17.02.2023

    Hallo,

    ich werde im März 63 Jahre alt. Meine 45 Versicherungsjahre sind im Mai 2023 erfüllt. Ich beabsichtige im September 2023 in Rente zu gehen. Da ich eigentlich erst mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen kann, stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit besteht, für diesen Zeitraum eine Ausgleichszahlung zu leisten um die Abschläge aufzufangen?

    Einen lieben Gruß

    Andreas

  • user
    Barbara A.
    am 12.02.2023

    Guten Tag, ich bin Jahrgang 1960 und habe 44 Versicherungsjahre - seit Oktober 2022 beziehe ich ALG 1, da mir wegen Liquidation des Unternehmens gekündigt wurde. Aktuell bin ich erkrankt und beziehe Lohnfortzahlung im Rahmen des ALG 1.

    Meine Frage ist: Werde ich nach mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit (wegen Op ...) Krankengeld erhalten und wird eine Zeit von Lohnersatzleistung auf Grund von Krankheit ebenfalls wie das ALG 1 auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet?

    MfG B.A.

  • user
    Schmitz
    am 04.01.2023

    Hallo, ich benötige mal eine faire und klare Auskunft über den rückwirkenden Rentenanspruch für besonders langjährige Versicherte. Ich habe zum 1.8.2022 meine 45 JAhre zusammen und bin Jahrgang 1958. Man hat mir gesagt, dass ich trotz meines Arbeitsverhältnisses meinen Rentenantrag rückwirkend stellen kann und da die Hinzuverdienstgrenze aufgehoben wurde, weiterhin meinen Beruf bis zum 1.8.2024 ausführen kann! Ist das so richtig???? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, denn die Googlemaschine sagt oftmals unterschiedliche Aussagen... MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2023

      Ich habe bisher nicht davon gehört, dass man Altersrenten rückwirkend beantragen kann. Sollte ich etwas erfahren, werde ich das hier gern teilen.

  • user
    Uwe Vette
    am 06.08.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin Bj 1959 (30.01) Laut meinem Rentenbescheid kann ich erst am 01.04 .2023 in Rente gehen. Meine 45 Jahre für besonders langjährige Versicherte habe ich längst erreicht. Laut der o.g Tabelle müsste ich doch nur 45 und 2 Monate arbeiten. Habe noch eine Frage zur Rentenhöhe?

    Bekomme ich die bis dahin erreichten Rentenanwartschaften aus der Renteninformation brutto ohne Rentenkürzung ausbezahlt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe Vette

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2022

      Hallo Uwe, der früheste Rentenbeginn über diese Rentenart erfolgt immer genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Die liegt bei Ihrem Jahrgang bei 66 und zwei Monaten - insofern ist das korrekt.

      Auch wenn die Rente ohne Abschläge ausgezahlt wird, müssen Sie zumindest noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Um und bei 11 Prozent.

  • user
    Yvonne Held
    am 17.11.2021

    Guten Tag,

    Mein Mann hat nach schwerer Herz OP 100 Prozent Gdb bekommen 1960 Baujahr und 45 J.ohne Unterbrechung durchgearbeitet ab wann kann er abschlagsfrei in die EU rente.

  • user
    Paula Niemann
    am 02.11.2021

    Mein Krankengeld ( schwere Depressionen) läuft im Mai 22 aus. Hätte danach noch Anspruch auf 24 Mon. ALG1,

    könnte aber zum Dez. 22 auch in Rente für besonders langj. Beschäftigte gehen. Macht es Sinn, das ALG1

    erst einmal auszuschöpfen und erst dann den Rentenantrag zu stellen?

    Oder macht es sogar Sinn, so kurz vor eines möglichen Rentenbeginns noch eine EM Rente zu beantragen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.11.2021

      Hallo Paula, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist ja ohne Abzug. Andererseits überweist die Arbeitsagentur auch noch (reduzierte) Rentenbeiträge - Ihre Rente wäre zwei Jahre später also trotzdem höher.

      Rein finanziell ist es am sinnvollsten, die Altersrente möglichst spät zu beziehen. Aber hier spielen ja auch noch andere Gründe eine Rolle. Lassen Sie sich also am besten persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Angelika Krößel
    am 28.10.2021

    Werte Damen und Herren,

    hab Heute die Info von der Krankenkasse bekommen das ich ab 20.02.2022 ausgesteuert bin,hab meine Rente mit 63 mit Abzügen schon bei der Rentenkasse beantragt Beginn wär 01.04.2022.Meine Frage wäre fall ich auch in die Nahtlosigkeit beim Arbeitsamt.

  • user
    Reinhold Arens
    am 16.08.2021

    Hallo Betrifft Altersrente für besonders langjährige Versicherte

    wie ist das, wenn noch 3Monate Wartezeit fehlen bei Arbeitslosigkeit, wenn man aber Krankengeld ab 01.03.2021 bekommt. Krank ab 04.02.2021

    Bei der Kontenklärung ist die Zeit von 01.08.1975 bis 28.02.2021 zu berücksichtigen

    Vielen Dank

    R. Arens

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2021

      Hallo Reinhold, wenn Sie aus einer Beschäftigung heraus krank werden, wird das Krankengeld bei der 45-jährigen Wartezeit mitgezählt.

  • user
    Romana van der Maat
    am 31.03.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    als besonders langjährig Versicherte kann ich mit 64+2 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Besteht die Möglichkeit, mit Abzügen (3,6%) ein Jahr eher zu gehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Romana

    • user
      Christian Schultz
      am 31.03.2021

      Hallo Ramona, wenn Sie die 45-jährige Wartezeit erfüllen, können Sie schon mit 63 in Rente gehen. Dann aber nicht im Rahmen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, sondern unter dem Dach für (nur) langjährig Versicherte.

      Das wird Sie dann aber insgesamt mehr an Abschlägen kosten, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

  • user
    Uwe Timmermann
    am 10.01.2021

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  • user
    Harald S
    am 30.12.2020

    die Listen hören alle bei 1964, bin Baujahr 1965 und denke auch schon an Rente als Schwerbehinderter, wird an diese Generation noch nicht gedacht, weil ab 1965 treffen ja viele Tipps nicht mehr auf uns zu

    • user
      Christian Schultz
      am 04.01.2021

      Hallo Harald, das sind die aktuellen Zahlen von der Rentenversicherung. Ich gehe allerdings davon aus, dass es hier noch einmal eine Anpassung geben wird. Sobald wir etwas hören, berichten wir natürlich darüber.

  • user
    Martina Treptau
    am 21.12.2020

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin super Langzeit versichert, (wenn ich, ich bin Geburtsjahr 1959) mit 64 und 2 Monaten in den Ruhestand gehe, habe ich als Frau 50 Jahre gearbeitet. Nin hat man im Februar diesen Jahres bei mir Brustkrebs festgestellt. Nach OP und Reha war ich im September wieder einsatzbereit. Eine Schwerbehinderung von 50 GdB habe ich bekommen. Leider ksnn ich aufgrund dieser Tatsache auch mit 63 nicht ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Ich empfinde das schon als ein bisschen ungerecht, obwohl ich natürlich dankbar bin, dass ich mich wieder auf einem guten Weg befinde.....

    Mit freundlichen Grüßen

    Martina Treptau

  • user
    Schlayer Michael
    am 17.12.2020

    Ich Interessiere mich für alle Möglichkeiten der Frühzeitigen Rente

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