Daher wird auf den ersten Blick klar, was den großen Reiz dieser Rente nach 45 Jahren ausmacht. Doch neben dem Geld sind noch zwei andere Punkte besonders wichtig: Ab wann können Sie diese Form der Altersrente in Anspruch nehmen? Und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden?
In diesem Beitrag beantworten wir die drei wichtigsten Fragen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Wie erreiche ich die erforderlichen 45 Versicherungsjahre?
45 Jahre. Die müssen Sie zusammenbekommen. Andernfalls haben Sie keine Chance auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. In den meisten Fällen ist die Sache relativ eindeutig: Falls Sie viele Jahre, ohne längere Unterbrechungen, versicherungspflichtig gearbeitet haben, sieht es gut für Sie aus. Auch die rentenrechtlichen Zeiten für die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen bringt Sie bei der Sammlung Ihrer 45 Jahre voran.
Kommentare (30)
Johnson Heidrun
am 18.10.2023In meinem letzten Rentenbescheid stand, dass ich mit 63 plus 10 Monaten ohne Abschlaege in Rente kann. ich bin im August 23 63 Jahre alt geworden.
Peter Plümpe
am 30.07.2023hallo meine Frage wann kann ich in Rente gehen bin Bj 4.1961 habe meine 45 Jahre seit 9.2022 voll, zusätzlich habe ich anerkannte GB 50 auf Sb
MfG Peter Plümpe
Christian Schultz
am 31.07.2023Hallo Peter, hier finden Sie dazu alle wichtigen Informationen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1961-diese-moeglichkeiten-haben-sie
Manfred Dünzer
am 30.06.2023Hallo,habe einen GDB von 50%.Bin Baujahr 64 und möchte 2025 in Rente.Zu diesem Zeitpunkt habe ich 46 Jahre einbezahlt.Mit wieviel Abschlag muss ich Rechnen?MFG Manfred Dünzer
Christian Schultz
am 30.06.2023Hallo Manfred, wenn ich richtig gerechnet habe, wären Sie zu diesem Zeitpunkt erst 61. Da können Sie noch nicht in Altersrente. Mit Schwerbehinderung und Jahrgang 1964 ist der 62. Geburtstag der frühestmögliche Rentenbeginn. Dann mit 10,8 Prozent Abzug.
Andreas Schneider
am 17.02.2023Hallo,
ich werde im März 63 Jahre alt. Meine 45 Versicherungsjahre sind im Mai 2023 erfüllt. Ich beabsichtige im September 2023 in Rente zu gehen. Da ich eigentlich erst mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen kann, stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit besteht, für diesen Zeitraum eine Ausgleichszahlung zu leisten um die Abschläge aufzufangen?
Einen lieben Gruß
Andreas
Christian Schultz
am 17.02.2023Hallo Andreas, grundsätzlich ist das möglich. Schauen Sie mal hier rein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Barbara A.
am 12.02.2023Guten Tag, ich bin Jahrgang 1960 und habe 44 Versicherungsjahre - seit Oktober 2022 beziehe ich ALG 1, da mir wegen Liquidation des Unternehmens gekündigt wurde. Aktuell bin ich erkrankt und beziehe Lohnfortzahlung im Rahmen des ALG 1.
Meine Frage ist: Werde ich nach mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit (wegen Op ...) Krankengeld erhalten und wird eine Zeit von Lohnersatzleistung auf Grund von Krankheit ebenfalls wie das ALG 1 auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet?
MfG B.A.
Christian Schultz
am 13.02.2023Hallo Barbara, grundsätzlich zählt der Bezug von Krankengeld bei den 45 Jahren mit. Das findet sich auch so im Gesetzesportal der DRV: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0038.html
Ich empfehle Ihnen dennoch, dass Sie in dieser Frage noch einmal direkt bei der DRV nachfragen. Die Beratung dort ist kostenlos.
Schmitz
am 04.01.2023Hallo, ich benötige mal eine faire und klare Auskunft über den rückwirkenden Rentenanspruch für besonders langjährige Versicherte. Ich habe zum 1.8.2022 meine 45 JAhre zusammen und bin Jahrgang 1958. Man hat mir gesagt, dass ich trotz meines Arbeitsverhältnisses meinen Rentenantrag rückwirkend stellen kann und da die Hinzuverdienstgrenze aufgehoben wurde, weiterhin meinen Beruf bis zum 1.8.2024 ausführen kann! Ist das so richtig???? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, denn die Googlemaschine sagt oftmals unterschiedliche Aussagen... MfG
Christian Schultz
am 04.01.2023Ich habe bisher nicht davon gehört, dass man Altersrenten rückwirkend beantragen kann. Sollte ich etwas erfahren, werde ich das hier gern teilen.
Uwe Vette
am 06.08.2022Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Bj 1959 (30.01) Laut meinem Rentenbescheid kann ich erst am 01.04 .2023 in Rente gehen. Meine 45 Jahre für besonders langjährige Versicherte habe ich längst erreicht. Laut der o.g Tabelle müsste ich doch nur 45 und 2 Monate arbeiten. Habe noch eine Frage zur Rentenhöhe?
Bekomme ich die bis dahin erreichten Rentenanwartschaften aus der Renteninformation brutto ohne Rentenkürzung ausbezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Vette
Christian Schultz
am 08.08.2022Hallo Uwe, der früheste Rentenbeginn über diese Rentenart erfolgt immer genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Die liegt bei Ihrem Jahrgang bei 66 und zwei Monaten - insofern ist das korrekt.
Auch wenn die Rente ohne Abschläge ausgezahlt wird, müssen Sie zumindest noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Um und bei 11 Prozent.
Yvonne Held
am 17.11.2021Guten Tag,
Mein Mann hat nach schwerer Herz OP 100 Prozent Gdb bekommen 1960 Baujahr und 45 J.ohne Unterbrechung durchgearbeitet ab wann kann er abschlagsfrei in die EU rente.
Christian Schultz
am 17.11.2021Hallo Yvonne, für eine abschlagsfreie Rente braucht Ihr Mann entweder den SB-Ausweis oder 45 Versicherungsjahre. In beiden Fällen könnte er mit 64 und 4 Monaten ohne Abzug in Rente. Mit Abschlag deutlich früher, dazu mehr hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/abschlaege-auf-die-rente-ab-welchem-alter-wird-gezaehlt
Paula Niemann
am 02.11.2021Mein Krankengeld ( schwere Depressionen) läuft im Mai 22 aus. Hätte danach noch Anspruch auf 24 Mon. ALG1,
könnte aber zum Dez. 22 auch in Rente für besonders langj. Beschäftigte gehen. Macht es Sinn, das ALG1
erst einmal auszuschöpfen und erst dann den Rentenantrag zu stellen?
Oder macht es sogar Sinn, so kurz vor eines möglichen Rentenbeginns noch eine EM Rente zu beantragen ?
Christian Schultz
am 03.11.2021Hallo Paula, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist ja ohne Abzug. Andererseits überweist die Arbeitsagentur auch noch (reduzierte) Rentenbeiträge - Ihre Rente wäre zwei Jahre später also trotzdem höher.
Rein finanziell ist es am sinnvollsten, die Altersrente möglichst spät zu beziehen. Aber hier spielen ja auch noch andere Gründe eine Rolle. Lassen Sie sich also am besten persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Angelika Krößel
am 28.10.2021Werte Damen und Herren,
hab Heute die Info von der Krankenkasse bekommen das ich ab 20.02.2022 ausgesteuert bin,hab meine Rente mit 63 mit Abzügen schon bei der Rentenkasse beantragt Beginn wär 01.04.2022.Meine Frage wäre fall ich auch in die Nahtlosigkeit beim Arbeitsamt.
Christian Schultz
am 28.10.2021Hallo Angelika, Arbeitslosengeld können Sie auf jeden Fall erhalten. Ob das dann unter der Nahtlosigkeitsregelung läuft, wird durch die Arbeitsagentur geprüft: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Reinhold Arens
am 16.08.2021Hallo Betrifft Altersrente für besonders langjährige Versicherte
wie ist das, wenn noch 3Monate Wartezeit fehlen bei Arbeitslosigkeit, wenn man aber Krankengeld ab 01.03.2021 bekommt. Krank ab 04.02.2021
Bei der Kontenklärung ist die Zeit von 01.08.1975 bis 28.02.2021 zu berücksichtigen
Vielen Dank
R. Arens
Christian Schultz
am 17.08.2021Hallo Reinhold, wenn Sie aus einer Beschäftigung heraus krank werden, wird das Krankengeld bei der 45-jährigen Wartezeit mitgezählt.
Romana van der Maat
am 31.03.2021Sehr geehrte Damen und Herren,
als besonders langjährig Versicherte kann ich mit 64+2 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Besteht die Möglichkeit, mit Abzügen (3,6%) ein Jahr eher zu gehen?
Mit freundlichen Grüßen
Romana
Christian Schultz
am 31.03.2021Hallo Ramona, wenn Sie die 45-jährige Wartezeit erfüllen, können Sie schon mit 63 in Rente gehen. Dann aber nicht im Rahmen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, sondern unter dem Dach für (nur) langjährig Versicherte.
Das wird Sie dann aber insgesamt mehr an Abschlägen kosten, siehe hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Uwe Timmermann
am 10.01.2021Newslettern Anmeldung
Christian Schultz
am 11.01.2021Moin Uwe, zum Newsletter können Sie sich hier anmelden: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe
Harald S
am 30.12.2020die Listen hören alle bei 1964, bin Baujahr 1965 und denke auch schon an Rente als Schwerbehinderter, wird an diese Generation noch nicht gedacht, weil ab 1965 treffen ja viele Tipps nicht mehr auf uns zu
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Harald, das sind die aktuellen Zahlen von der Rentenversicherung. Ich gehe allerdings davon aus, dass es hier noch einmal eine Anpassung geben wird. Sobald wir etwas hören, berichten wir natürlich darüber.
Martina Treptau
am 21.12.2020Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin super Langzeit versichert, (wenn ich, ich bin Geburtsjahr 1959) mit 64 und 2 Monaten in den Ruhestand gehe, habe ich als Frau 50 Jahre gearbeitet. Nin hat man im Februar diesen Jahres bei mir Brustkrebs festgestellt. Nach OP und Reha war ich im September wieder einsatzbereit. Eine Schwerbehinderung von 50 GdB habe ich bekommen. Leider ksnn ich aufgrund dieser Tatsache auch mit 63 nicht ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Ich empfinde das schon als ein bisschen ungerecht, obwohl ich natürlich dankbar bin, dass ich mich wieder auf einem guten Weg befinde.....
Mit freundlichen Grüßen
Martina Treptau
Schlayer Michael
am 17.12.2020Ich Interessiere mich für alle Möglichkeiten der Frühzeitigen Rente
Christian Schultz
am 18.12.2020Hi Michael, dann ist dieser Beitrag sicherlich für Sie interessant: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
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