Bestandsschutz beim Arbeitslosengeld
Aktuelles Armut
Wie hoch das Arbeitslosengeld ist, hängt davon ab, wie viel Sie vorher im Job verdient haben. Je höher das Einkommen, desto besser fällt auch das Arbeitslosengeld aus. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme, die Sie kennen sollten.
Stellen Sie sich vor, Sie haben immer gut verdient und werden plötzlich arbeitslos. Mit Mitte 50, das erste Mal im Leben. Also beantragen Sie Arbeitslosengeld (ALG) bei der Arbeitsagentur.
Die Höhe des ALG hängt davon ab, wie viel Sie in den letzten zwölf Monaten verdient haben. Das ist der sogenannte "Bemessungszeitraum". Und auf dieser Basis wird nun Ihr Arbeitslosengeld berechnet - 60 Prozent vom letzten Netto-Einkommen aus diesem Zeitraum. Mit Kindern im Haushalt sind es 67 Prozent. Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie dazu einen Online-Rechner.
Wichtig: Arbeitslosengeld erhalten Sie nur, wenn Sie unmittelbar davor lange genug eingezahlt haben.
Wir können also festhalten: Wer gut verdient, bekommt auch ein relativ hohes Arbeitslosengeld. Natürlich nur bis zu einer gewissen Höhe.
Neuer Job, geringeres Einkommen
Was aber passiert, wenn Sie nun einen neuen Job finden und diesen wieder verlieren. Es ist ja durchaus möglich, dass Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus einen Job antreten mussten, der schlechter bezahlt wurde als der vorherige. Bedeutet das nun, dass Ihr neues Arbeitslosengeld auf Basis des neuen (schlechter bezahlten) Arbeitsvertrags berechnet wird?
Eigentlich schon. Aber: Sollte das Ganze innerhalb von zwei Jahren passieren, setzt ein Bestandsschutz ein. Sie bekommen dann das gleiche Arbeitslosengeld wie beim letzten Mal. Also vor dem Beginn des schlechter bezahlten Jobs.
Ein Beispiel:
Lothar aus Lunden in Dithmarschen ist 45 Jahre alt. In den letzten 20 Jahren hat er beim gleichen Unternehmen gearbeitet, jetzt aber seinen Job verloren. Das Arbeitslosengeld beträgt rund 1200 Euro im Monat.
Schon nach zwei Monaten findet Lothar eine neue Arbeitsstelle - wenngleich auch etwas schlechter bezahlt als bei seinem langjährigen letzten Arbeitgeber. Leider erhält Lothar bereits am Ende der Probezeit die Kündigung. Auch wenn Lothar jetzt schlechter verdient hat: Sein Arbeitslosengeld beträgt wie beim letzten Mal rund 1200 Euro. Hintergrund ist der Bestandsschutz.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung steht im Paragraphen § 151 SGB III im vierten Absatz.
Diese Regelung kann auch dann interessant sein, wenn Sie vor dem Bezug von Krankengeld schon einmal arbeitslos waren.
Zur Einordnung: Wenn Sie lange krank sind, bekommen Sie maximal 78 Wochen Krankengeld, also eineinhalb Jahre. Falls Sie im Anschluss immer noch nicht arbeiten können, besteht in der Regel ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und dieser wird nach dem letzten Gehalt berechnet - mehr dazu hier.
Liegen zwischen den beiden Zeiträumen, in denen Sie ALG bekommen haben, weniger als zwei Jahre - dann kann der zweite Bezug von Arbeitslosengeld nicht niedriger ausfallen als der erste. Auch nicht, wenn Krankengeld dazwischen liegt.
Fazit
Wenn Sie Ihren Job verlieren und eine neue Arbeit aufnehmen, sollen Sie beim Arbeitslosengeld nicht schlechter gestellt werden. Sollten Sie also Pech haben und die neue Arbeitsstelle schnell wieder verlieren, bekommen Sie trotzdem das gleiche Arbeitslosengeld wie beim letzten Mal.
Falls der neue Job besser bezahlt war, ist das übrigens auch nicht zu Ihrem Nachteil. Dann fällt das Arbeitslosengeld natürlich dementsprechend höher aus. Im Vergleich zum letzten Mal.
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