Das bedeutet ein Kind für Ihre Rente
Aktuelles Rente
Wird ein Kind geboren, hat das auch Auswirkungen auf Ihre spätere Rente. Und zwar sowohl positive als auch negative. Doch was genau bedeutet ein Kind für Ihre Ansprüche gegenüber dem Rententräger?
Grundsätzlich geht die Familienplanung mit finanziellen Herausforderungen einher: In den ersten Monaten - oder auch Jahren - nach der Geburt bleibt in der Regel ein Elternteil zu Hause oder tritt zumindest kürzer. Auch wenn sich in den letzten Jahren viel verändert hat: In den meisten Fällen ist das nach wie vor die Mutter.
Das bedeutet, dass weniger Rentenpunkte auf Ihrem Konto landen. Denn wer weniger arbeitet, zahlt auch weniger Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Das wiederum führt zu einem geringeren Anspruch, wenn es um Auszahlungen in der Zukunft geht
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten
Um diesen Nachteil zumindest teilweise auszugleichen, gibt es in der Deutschen Rentenversicherung zwei verschiedene Faktoren, die sich positiv auf Ihre Rente auswirken:
- Kindererziehungszeit
- Kinderberücksichtigungszeit
Am bekanntesten ist die Kindererziehungszeit. Mit der Geburt Ihres Kindes werden Ihnen drei Jahre Kindererziehungszeit gut geschrieben. Damit erhalten Sie ziemlich genau drei Entgeltpunkte für Ihre spätere Rente. Seit Juli 2023 sind das 37,60 Euro pro Punkt. Durch die Geburt Ihres Kindes werden Ihnen jedoch ganze drei Punkte aufs Konto gepackt - nach aktuellem Rentenwert also 112, 80 Euro. Das gibt es dann später jeden Monat. Nur für das eine Kind.
Bekommen beide Eltern diese Punkte?
Nein, wer die Kindererziehungszeit erhält, entscheiden Sie selbst. Wenn Sie nicht tätig werden, bestimmt allerdings die Rentenversicherung für Sie: Dann landen die Punkte auf dem Konto der Mutter.
Übrigens - wenn Sie innerhalb von drei Jahren nach der Geburt ein weiteres Kind zur Welt bringen, verlängert sich Ihre Kindererziehungszeit. Das bedeutet: Auch wenn sich zeitlich einiges überschneiden sollte, erhalten Sie pro Kind Ihre drei Jahre Kindererziehungszeit.
Wichtiger Hinweis: Das gilt nur für Kinder, die ab dem 01.01.1992 geboren wurden. Ihre Kinder sind älter? Dann erhalten Sie lediglich 30 Monate Kindererziehungszeit pro Kind. Also zweieinhalb Jahre.
Bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit
Wir wissen jetzt also: Pro Kind gibt es aktuell etwas mehr als 100 Euro für Ihre spätere Rente. Immer nur für einen Elternteil. Das ist die Erziehungszeit. Darüber hinaus ist jedoch noch eine weitere Komponente wichtig - und zwar dann, wenn es um Ihre Wartezeiten in der Rente geht.
Alle Rentenarten in Deutschland sind an Bedingungen geknüpft. Man spricht von der Warte- oder Versicherungszeit. Irrtümlicherweise verwechseln viele Menschen dieses Wort mit "Arbeitszeit". Das ist aber nicht korrekt - mehr dazu in diesem Video.
Relevant sind diese Wartezeiten besonders beim Thema vorgezogene Altersrente. Denn hier brauchen Sie immer mindestens 35 Versicherungsjahre. Manchmal auch mehr.
Wie Sie im Video gesehen haben, werden bei diesen Wartezeiten also verschiedene Dinge aus Ihrem Lebenslauf anerkannt. Unter anderem auch wegen der Geburt eines Kindes. Und hier kommt die Kinderberücksichtigungszeit ins Spiel.
Wenn Sie ein Kind erzogen haben, erhalten Sie dafür nicht nur die dreijährige Kindererziehungszeit. Nein, zusätzlich findet sich nun auf Ihrem Rentenkonto die Kinderberücksichtigungszeit wieder. Bis zu sieben weitere Jahre kommen damit als Wartezeit zusammen. Drei Jahre Kindererziehung plus sieben Jahre Berücksichtigungszeit - insgesamt also zehn Jahre.
Im Gegensatz zur Erziehungszeit verlängert sich die Berücksichtigungszeit nicht unbedingt, wenn mehrere Kinder hintereinander geboren werden.
Schauen Sie sich zum Verständnis am besten die obige Grafik an.
Das erste Kind wird am 27.07.2002 geboren. An diesem Tag beginnt die zehnjährige Berücksichtigungszeit. Am 07.08.2004 kommt das Geschwisterkind. Das bedeutet jedoch nicht, dass nun insgesamt 20 Jahre Berücksichtigungszeit gut geschrieben werden.
Vielmehr beginnt die Berücksichtigungszeit mit der Geburt des ersten Kindes - und endet mit dem zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes.
In unserem Beispiel also mit dem 06.08.2014. Insgesamt kommen auf diese Weise also etwas mehr als zwölf Jahre Wartezeit für die Rente zusammen. Und sechs Entgeltpunkte für die Rente - also aktuell über 225 Euro.
Die Berücksichtigungszeit ist also ein wichtiger Faktor, wenn es später um die Eintrittskarte in eine vorgezogene Altersrente geht. Oder auch um die Grundrente.
"Ein Kind kann bereits zehn Jahre Wartezeit für Ihre Rente bringen."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Wer im Beruf kürzer tritt, um sich um den Nachwuchs zu kümmern, nimmt damit unweigerlich Nachteile bei der eigenen Rente in Kauf. Man arbeitet weniger und verpasst darüber hinaus vielleicht den einen oder anderen Karriereschritt.
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten sollen das zumindest teilweise ausgleichen. Pro Kind gibt es rund drei Entgeltpunkte für Ihre spätere Rente. Aktuell 112,80 Euro. Ebenso wichtig ist außerdem die Berücksichtigungszeit, mit der Sie die erforderlichen Wartezeiten für eine vorgezogene Altersrente komplettieren können.
Überlegen Sie also genau, welchem Elternteil diese "Nachteilsausgleiche" zu Gute kommen. Sie können Ihre Entscheidung zwar auch später noch ändern. Rückwirkend gilt diese Korrektur dann allerdings nur für zwei Monate.
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Kommentare (6)
Müller
am 28.07.2024Meinem Mann fehlt 1 Monat bis zur Grundrente. Er hat vorzeitig die Rente beantragt und auch bekommen. Nun haben wir einen Monat bevor die Rente regulär begonnen hätte für einen Monat Flexirente sowie die Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten beantragt. Kann das Sinn machen?
Christian Schultz
am 08.08.2024Soweit ich weiß, können die Berücksichtigungszeiten für Kinder nachträglich nicht geändert werden. Aber man müsste sich Ihre Unterlagen genauer anschauen, ob das wirklich richtig einzuschätzen.
Beckmann
am 09.11.2023Wir haben vier Kinder: Ein Junge, geboren 2006 und Drillinge, 3 Mädchen, 2008. Gelten bei Mehrlingen besondere Regeln? Oder entsprechend Ihrem Beispiel: ca. 450 € und rund 12 Jahre Berücksichtigungszeit? Vielen Dank.
Christian Schultz
am 09.11.2023Die Erziehungszeit ist für alle Kinder gleich. Auch bei Mehrlingen - bei Geburten ab 1992 sind das immer drei Jahre. Und die Berücksichtigungszeit zählt wie oben im Beispiel von der Geburt des ersten Kindes bis zum 10. Geburtstag des letzten.
Schmöde
am 28.09.2023Meine Kinder sind 1986, 1989 und 1991 geboren. Wie wirkt es sich auf meine Rebte aus?
Christian Schultz
am 28.09.2023Die maximale Wartezeit beginnt am Geburtstag des ersten Kindes. Also 1986. Und das Ende wäre der zehnte Geburtstag des ältesten Kindes - also 2001.
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