Welche „sozialen Rechte“ muss ich kennen?
In einer nicht repräsentativen Umfrage gibt eine Mehrheit der Befragten an, das deutsche Sozialrecht lasse viele Menschen im Ernstfall im Regen stehen. Auch in unseren Sozialberatungsstellen treffen wir regelmäßig auf Bürgerinnen und Bürger, die schlechte Erfahrungen mit Sozialbehörden machen mussten. Damit Sie nicht auch eines Tages in eine der zahlreichen Fallen und Lücken des Sozialrechts geraten, haben wir eine Übersicht erstellt.
1 Monat
Sie haben den Bescheid einer Sozialbehörde (zum Beispiel der Krankenkasse oder vom Landesamt für soziale Dienste) erhalten und sind mit dem Inhalt nicht einverstanden? In solch einem Fall haben Sie einen Monat Zeit, um Ihren Widerspruch bei der entsprechenden Behörde einzureichen.
2 Jahre früher …
… können Sie ohne Abschläge in Altersrente gehen, wenn Sie als schwerbehindert gelten, Ihr Schwerbehindertenausweis also einen GdB von mindestens 50 aufweist.
Kommentare (10)
Andrea Knorz Hutzl
am 13.07.2024Ich habe auf Grund eines Arbeitsunfalls einenGdB von 30% bekommen, beim Landesamt für Soziales drei Einzel GdB von jeweils 10% für drei andere Beeinträchtigungen. Heute Bescheid bekommen, dass ich nur einen GdB von 30 bekomme. Ist das korrekt? Dreißig hatte ich doch eh von der Berufsgenossenschaft, außerdem gelte ich als chronisch krank.. vielen Dank, hoffe bekomme Antwort
Christian Schultz
am 15.07.2024Hallo Andrea, ob ein Grad der Behinderung korrekt eingestuft wurde, kann man ohne Einsicht in die Arztberichte niemals ordentlich prüfen. Bitte lassen Sie sich persönlich anhand Ihrer Unterlagen beraten.
Jens Hansen
am 31.10.2021Vievil Prozent vom Bruttoeinkommen fom krankengeld wird berechnet bei 50prozenz Behinderung?
Christian Schultz
am 01.11.2021Hallo Jens, der Grad der Behinderung hat für die Berechnung des Krankengeldes keine Bedeutung: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/berechnung-arbeitslosengeld-nach-krankengeld
Olga
am 14.10.2021Hallo
Ich war bei AOK seit 20 Jahren verheiratet. Jetzt muss ich freiwillig versichert werden. Mit 50 schwerbehinderung ein mal wurde gesagt das ich nur minimale Betrag zahlen soll, aber dann wurde gehaltnachweis Ehemann gefordert.
Wie viel soll ich zahlen? Minimale Betrag oder abhängig Lohn Ehemannes?
Christian Schultz
am 14.10.2021Hallo Olga, in dem Thema bin ich mir nicht so sicher. Wenn Ihr Einkommen aktuell bei unter 1.096,67 Euro pro Monat liegt, müssten Sie eigentlich nur den Mindestbeitrag zahlen.
Willy Dörksen
am 29.09.2021Ich bin Dialyse Patient geworden. ich möchte gerne soweit es meine Gesundheit erlaubt 50% weiterarbeiten könnten sie mich dabei behilflich sein?
Und ich habe ein GdB. von 100% muss ich das der Krankenkasse melden?
Weil die jetzt mir KrankenTagegeld bezahlen.
Christian Schultz
am 29.09.2021Hallo Willy, Krankentagegeld wäre ja eine private Krankenversicherung. Dazu können wir leider nicht beraten.
Wenn Sie in Ihrem Job kürzertreten möchten, sollten Sie das mit der Personalabteilung und der Schwerbehindertenvertretung besprechen. Wir als SoVD können da leider nicht helfen.
Ute
am 14.07.2021Habe Antrag auf Arbeitslosengeld beantragt. Wurde auch bewilligt, habe aber bei dem Vormular vergessen meine Behinderung von 30 % einzutragen. Was passiert jetzt??
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Ute, das können Sie auch noch nachträglich angeben.
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