Erhöht Bürgergeld meine Rente?
Aktuelles Rente Armut
Seit Anfang 2023 heißt "Hartz IV" nun Bürgergeld. Doch nicht nur der Name hat sich geändert. Einige Neuerungen sollen für Verbesserungen sorgen. Doch gilt das auch bei der Rente? Wir haben genau hingeschaut.
Die Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 ist von der aktuellen Bundesregierung als großer Wurf verkauft worden. Und wirklich gibt es einige Änderungen, die für die sogenannten "Kunden" im Jobcenter zumindest vielversprechend klingen.
In unserer Sozialberatung hatten wir beispielsweise immer wieder mit dem Instrument der Zwangsverrentung zu tun. Durch das Bürgergeld dürfen die Jobcenter nun erst einmal niemanden mehr in eine Rente mit Abschlägen schicken. Auch bei Sanktionen und der Übernahme von Wohnkosten ist das Sozialgesetzbuch (SGB) II deutlich milder geworden.
Doch wie sieht es mit den Auswirkungen auf die Rente aus?
Bürgergeld: Ist das schädlich für meine Rente?
Hier müssen wir unterscheiden. Einmal schauen wir uns die Entgeltpunkte an - und damit die eigentliche Rentenhöhe. Außerdem ist wichtig, was das Bürgergeld mit der Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung macht. Beginnen wir mit dem letzeren.
Für jegliche Leistung aus der DRV müssen Sie eine bestimmte Wartezeit erfüllen. Besonders wichtig ist das bei den verschiedenen Altersrenten sowie der Rente wegen Erwerbsminderung. Beim Thema Altersrente gibt es drei verschiedene Wartezeiten, die für die meisten Menschen in Deutschland in Frage kommen.
- 5 Jahre
- 35 Jahre
- 45 Jahre
Wartezeit bei der Regelaltersrente
Insgesamt benötigen Sie fünf Jahre, um mit Erreichen Ihres gesetzlichen Renteneintrittsalters eine Rente zu erhalten. Die Regelaltersrente. Das klingt erst einmal einfach - und in den allermeisten Fällen gibt es hier auch keine Probleme. Der Bezug von Bürgergeld zählt hier allerdings nicht mit.
Bürgergeld und die Wartezeit von 35 Jahren
Sowohl für die Rente mit Schwerbehindertenausweis als auch die "Rente mit 63" - aber mit Abschlägen - müssen Sie 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Diese Wartezeit ist mit einem Lebenslauf, der sich ausschließlich in Deutschland abspielt, gut zu erfüllen. Denn neben Pflichtbeiträgen durch Arbeit oder Kindererziehung zählen auch sogenannte Anrechnungszeiten eine Rolle. Da der Bezug von Bürgergeld unter diesen Begriff fällt, wird die Zeit beim Jobcenter bei der 35-jährigen Wartezeit also berücksichtigt.
45-jährige Wartezeit
Mit der Altersrente für besonders langjährige Versicherte können Sie abschlagsfrei in die vorgezogene Altersrente. Allerdings erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze - also nicht mehr mit 63.
Voraussetzung sind ganze 45 Versicherungsjahre. Und im Gegensatz zu den 35 Jahren spielt das Bürgergeld hier keine Rolle. Niemals. Wenn Sie also mehrere Jahre arbeitslos waren, wird es schwer, die 45-jährige Wartezeit zu erfüllen.
Anders ist es übrigens im Bezug von Arbeitslosengeld I - also dem Geld, das die Arbeitsagentur zahlt. Mehr dazu hier.
Bürgergeld und die Wartezeit zur EM-Rente
Bleibt noch das Thema Erwerbsminderungsrente und Bürgergeld. Wenn Sie so krank sind, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, kann eine EM-Rente in Frage kommen. Um diese zu bekommen, muss allerdings auch eine Wartezeit erfüllt werden. Wir sprechen an dieser Stelle gern von der 5-5-3-Regel.
Um es an dieser Stelle so einfach wie möglich zu machen: Wenn Sie Zeit im Jobcenter verbringen mussten, wird Ihnen diese Tatsache bei der EM-Rente keinen Strich durch die Rechnung machen. Denn der Bezug von Bürgergeld verlängert Ihre Wartezeit nur. Klingt kompliziert? Dann lesen Sie am besten diesen Beitrag.
Das also zu den Wartezeiten. Genauso wichtig ist nun die Frage, was das Bürgergeld mit der Rentenhöhe macht.
Wie ändert sich meine Rentenhöhe durch das neue Bürgergeld?
Doch das ist schnell beantwortet. Denn durch das Bürgergeld wächst Ihre spätere Rente um keinen Cent. Das Jobcenter zahlt keine Rentenbeiträge, die Ihre Ansprüche gegenüber der DRV anwachsen lassen. Wer lange beim Jobcenter ist, landet im Alter also unweigerlich in der Grundsicherung.
"Wenn Sie Bürgergeld beziehen, wächst Ihre Rente in dieser Zeit nicht weiter an. Um keinen Cent. Aber für die Wartezeit kann die Phase beim Jobcenter dennoch wichtig sein."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Unter dem Strich können wir sagen: Beim Übergang von "Hartz IV" zum Bürgergeld hat es zwar viele Veränderungen gegeben. Nicht jedoch beim Thema Rente. Nur das Mittel der "Zwangsverrentung" liegt momentan auf Eis. Zur großen Erleichterung von vielen Betroffenen.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (0)
Sei der erste der kommentiert
Neuen Kommentar schreiben