Letzte 24 Monate vor Rente arbeitslos: Was bedeutet das für die Wartezeit?
Aktuelles Rente Armut
In den letzten zwei Jahren vor dem Rentenstart sollten Sie nicht arbeitslos werden. Doch welche negativen Auswirkungen der Bezug von Arbeitslosengeld wirklich nach sich zieht, hängt von mehreren Faktoren ab.
Ein Jobverlust ist - rein finanziell betrachtet - immer problematisch. Denn das nun folgende Arbeitslosengeld ist in jedem Fall deutlich niedriger als Ihr letzter Netto-Verdienst. Falls Sie die Voraussetzungen zum Arbeitslosengeld I gar nicht erst erfüllen, droht gar der Gang zum Jobcenter. Inklusive Vermögens- und Einkommensprüfung für Sie und Ihren Lebenspartner.
Unmittelbar vor der Rente muss noch ein weiterer Punkt beachtet werden: Denn für jegliche Art von Altersrente müssen gewisse Kriterien erfüllt sein - die sogenannte Warte- oder Versicherungszeit.
Arbeitslosigkeit und Wartezeit
Wenn wir es auf den Punkt bringen wollen, bedeutet das: Immer wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II erhalten, hat das auch Auswirkungen auf Ihre spätere Rente. Erstens sinken Ihre Rentenansprüche, da nun weniger Beiträge auf Ihr Rentenkonto fließen. Und zweitens, weil mitunter Lücken in der Wartezeit für Ihre späteren Rentenpläne entstehen können.
Doch atmen wir einmal kurz durch. Denn in den meisten Fällen bedeutet Arbeitslosigkeit erst einmal nicht den Weltuntergang - zumindest mit Blick auf die Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung.
Drei Arten der vorgezogenen Altersrente
Wenn es um die ganz normale Regelaltersrente geht, müssen Sie sich überhaupt keine Sorgen machen. Denn hier sind lediglich fünf Versicherungsjahre vonnöten. Kritisch kann es werden, wenn wir über eine vorgezogene Altersrente sprechen. Und hier gibt es drei verschiedene Varianten. Die mit Schwerbehindertenausweis, die nach 45 Versicherungsjahren und die klassische "Rente mit 63".
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Neben dem Schwerbehindertenausweis - also einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 - muss Ihr Rentenkonto für diese Rentenart mindestens 35 Versicherungsjahre aufbieten.
Die wichtige Botschaft lautet: Diese 35 Jahre müssen nicht unbedingt aus reinen "Arbeitsjahren" zusammengesetzt sein. Natürlich ist das die einfachste Möglichkeit, auf Versicherungszeiten in der Rentenversicherung zu kommen. Aber bei dieser Wartezeit spielt auch eine ganze Palette weiterer Ereignisse aus Ihrem Lebenslauf eine Rolle.
Arbeitslosigkeit stellt an dieser Stelle überhaupt kein Problem dar. Sowohl Arbeitslosengeld I als auch "Hartz IV" zählen voll zur Wartezeit. Unbegrenzt, selbst wenn Sie über viele Jahre hinweg auf Jobsuche waren. Diese Zeiten werden bei den 35 Jahren voll berücksichtigt.
Altersrente für langjährig Versicherte
Die "Rente mit 63" ist nur mit Abschlägen zu haben. Häufig wird diese Variante mit der abschlagsfreien "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" verwechselt. Aber was die Wartezeit angeht, läuft es hier ganz genau so wie bei der Schwerbehindertenrente - wir benötigen 35 Versicherungsjahre. Und auch hier macht Ihnen Arbeitslosigkeit keinen Strich durch die Rechnung.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Bei dieser Variante müssen Sie zum Rentenstart mindestens 45 Versicherungsjahre auf dem Konto haben. Doch jetzt wird es interessant. Denn bei dieser ganz besonderen Form der Wartezeit zählt nur das Arbeitslosengeld I mit. Nicht "Hartz IV". Und auch nicht die frühere Arbeitslosenhilfe. Wenn Sie also aufgrund unglücklicher Umstände über mehrere Jahre arbeitslos gewesen sind, kann das ein großes Problem bei der Wartezeit bedeuten.
"Sie wissen nicht, welche Wartezeiten Sie erfüllen? Ab 55 erhalten Sie alle drei Jahre die sogenannte Rentenauskunft von der DRV. Darin finden Sie unter anderem wesentliche Infos über Ihre Versicherungszeiten."
Christian Schultz
SoVD Schleswig-Holstein
Bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren zählt also nur der Bezug von ALG I. Jedoch mit einer wichtigen Ausnahme - nicht in den letzten 24 Monaten vor dem Beginn dieser Rentenart. Mit diesem gesetzlichen Kniff wollte die damalige Bundesregierung verhindern, dass sich geburtenstarke Jahrgänge weitere zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente verabschieden.
24 Monate vor der Rente: Arbeitslosigkeit vermeiden
Wenn es um die Altersrente nach 45 Jahren geht, müssen Sie beim Thema Arbeitslosigkeit also besondere Vorsicht an den Tag legen. Auch wenn die letzten zwei Jahre vor dem Rentenbeginn nicht als Wartezeit anerkannt werden: Rentenbeiträge zahlt die DRV in dieser Zeit trotzdem auf Ihr Konto. In gewohnter Höhe, also auf Grundlage von 80 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts.
Es ist auch nicht so, dass die letzten zwei Jahre komplett für die Versicherungszeit verloren gehen, wenn Arbeitslosigkeit dazwischenkommt. Wer also zwischendurch arbeitet, bekommt in dieser Phase zusätzliche Monate für die Wartezeit dazu. Hierfür ein Beispiel.
Petra aus Heide hat 44 Versicherungsjahre und neun Monate zusammen, als sie ihren Job verliert. Unglücklicherweise genau zwei Jahre vor dem geplanten Start in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nun bezieht sie Arbeitslosengeld I. Doch sie hat Glück: Schon nach einem halben Jahr findet sie eine neue Stelle und zahlt somit wieder Pflichtbeiträge an die DRV.
Leider verliert Petra diesen Job bereits nach fünf Monaten - im Rahmen der Probezeit. Nun erhält sie ihren restlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die fünfmonatige Beschäftigungszeit wird bei der 45-jährigen Wartezeit voll angerechnet. Obwohl es sich um die letzten 24 Monaten vor dem Rentenstart handelt. Und obwohl Petra davor und danach ALG I bezogen hat.
Fazit
Der Bezug von Arbeitslosengeld wird bei allen Formen der vorgezogenen Altersrente als Wartezeit berücksichtigt. Lediglich die letzten 24 Monate vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind kritisch. Zwar werden in dieser Phase Rentenbeiträge durch die Arbeitsagentur abgeführt. Als Wartezeit findet diese Situation jedoch keine Anerkennung.
Sie müssen den Kopf jedoch nicht in den Sand stecken. Denn selbst wenn Sie Ihren Job in dieser heiklen Phase verlieren und auf Arbeitslosengeld angewiesen sind, gibt es Mittel und Wege, wie Sie Ihre 45-jährige Versicherungszeit doch noch vervollständigen können.
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Kommentare (210)
Ute Tittmann
am 17.11.2024Hallo bin jetzt 62 Jahre und kann zum 01.6.27 in Rente gehen ohne Abzüge. Habe habe jetzt Probleme mit meinen Job und weiß nicht ob ich noch die Zeit überstehe ohne Kündigung und dann Arbeitslosengeld oder wäre es besser ich würde Krank werden weil ich noch Knie oder Hüfte-OP vormir habe. Was Raten Sie mir damit ich nach 45 Jahren in Rente gehen kann. Ach ich könnte mit 12 % Abschlag zum 01.10.25 gehen aber da ist mir zuviel Abzüge von der Rente .
Christian Schultz
am 19.11.2024Hallo Ute, rein finanziell ist es besser, das Krankengeld zu nehmen. Denn das ist höher als das Arbeitslosengeld. Aber man muss ich sich immer die jeweilige Situation anschauen. Bitte lassen Sie sich dazu persönlich beraten.
Richard
am 30.10.2024Hallo,
ich bin Baujahr 1966, also jetzt 58 Jahre alt. Mit 61 werde ich meine 45 Jahre Arbeitszeit erfüllt haben. Demnach kann ich, laut meiner Rentenauskunft, ab Oktober 2031 mit 65 abschlagsfrei in Rente.
Meine Firma schließt bis dahin. Meine Abfindung wird als Lohnfortzahlung ausgezahlt. Ich bin in der Zeit also nicht arbeitslos, sondern nur freigestellt. Allerdings werden mir ab der letzten Zahlung 6 Monate bis zum Renteneintritt im Oktober fehlen. Wie verhält es sich, wenn ich mich dann arbeitslos melden würde bis zum Eintritt in die Rente im Oktober 2031?
Christian Schultz
am 30.10.2024Hallo Richard, das ist überhaupt kein Problem: Da die 45 Jahre Wartezeit bereits erfüllt sind, beziehen Sie Arbeitslosengeld bis zu Rente. Und die gibt es dann ohne Abschlag.
Man müsste nur gucken, ob eventuell eine Sperre bei der Arbeitsagentur verhängt wird. Aber davon gehe ich nicht aus, wenn die Firma schließt.
Richard
am 31.10.2024"Man müsste nur gucken, ob eventuell eine Sperre bei der Arbeitsagentur verhängt wird. Aber davon gehe ich nicht aus, wenn die Firma schließt."
Ich habe ein Schreiben der Firma mitbekommen, in dem die betriebsbedingte Kündigung erklärt wird. Also, das ich quasi "nichts dafür kann". Ich hoffe, das es anerkannt wird.
Danke für die Information.
Christian Schultz
am 01.11.2024Dann müssen Sie sich keine Sorgen.
G
am 08.10.2024Guten Tag, ich bin Jahrgang 1964 und habe vom 01.08.1980 bis zum 26.07.1983 eine Ausbildung absolviert. Anschließend war ich vom 27.07.1983 bis zum 01.04.1984 arbeitssuchend und habe ALG bezogen.
Vom 02.04.1984 bis zum 30.09.1992 war ich als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Diese Zeit müsste doch angerechnet werden?
Seit dem 01.10.1992 bin ich ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Wenn ich am 01.08.2027 (dann 63 Jahre alt) arbeitslos werde, hätte ich bis dahin nach meiner Rechnung knapp 3 Jahre Ausbildung, ca. 8,5 Jahre Bundeswehr und knapp 35 Jahre ununterbrochene Beschäftigung hinter mir. Das wären dann über 46 Jahre Wartezeit.
Das würde doch bedeuten, dass ich dann mit 65 Jahren ab dem 01.08.2029 in ungeminderte Rente gehen könnte?
Christian Schultz
am 09.10.2024Hallo, Sie müssen in Ihre letzte Rentenauskunft schauen, die kommt ab 55 alle drei Jahre per Post. Da steht genau drin, welche Wartezeiten Sie bereits erfüllen.
Jan
am 04.10.2024Hallo
Mein Fall: Zur Zeit bin ich arbeitssuchend und ich beziehe ALG I. Ich habe 35 Jahre bei der DRV eingezahlt und mit einer Abfindung (letzter Areitgeber) habe ich eine Abschlagszahlung geleistet, die es mir ermöglichen würde sofort, abschlagsfrei, in Rente zu gehen.
Meine Fragen dazu:
1. Bekomme ich (wg. Abschlagszahlung) über das ALG I trotzdem weiterhin Rentenpunkte ?
2. Wenn ja, bekäme ich dann mehr Rente als im Rentenbescheid steht?
3. Oder muss/sollte ich aus steuerlichen/rechtlichen Gründen sofort in Rente gehen?
Einen schönen Tag noch
Gruß
Jan
Christian Schultz
am 04.10.2024Hallo Jan, solange Sie ALG erhalten, werden auch Rentenbeiträge gezahlt. Danach natürlich nicht mehr. Zu den steuerlichen Aspekten können und dürfen wir als SoVD keine Auskunft geben. Da sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Rita
am 02.09.2024Hallo bin 28.12.1960 geboren und habe eine GDB 70 ich könnte aufgrund der Behinderung am 01.05.2025 abschlagsfrei in Rente gehen.
Die Wartezeit für diese Rente beträgt 35 Jahre und habe ich erfüllt.
Die Wartezeit für langjähre Versicherte beträgt 35 Jahre, diese Wartezeit hätte ich auch erfüllt.
Die Wartezeit für besonders langjährige Versicherte beträgt 45 Jahre, diese habe ich laut Rentenbescheid auch erfüllt, die Rente kann ab 65 Jahre gezahlt werden, laut Bericht auch hier der 01.05.2025.
Regelaltersrente 01.05.2027, 5 Jahre Wartezeit auch erfüllt.
In der Auskunft ist der Betrag angegeben, den ich bei Rentenbeginn 01.05.2027 erhalten würde zu Zeit knapp unter 2Tsd Euro bei gleichbleibenden Beiträgen etwas über 2 Tsd Euro. Davon gehen noch Kranken- und Pflegebeiträge bzw. sicherlich auch Steuer
Bei einem Rentenbeginn 01.05.2025 fällt der ja geringer aus. Um diesen Betrag zu erhöhen meine Frage.
Kann ich zuvor noch ALG 1 beantragen also vom 01.05.25 - 01.05.27 (2 Jahre) um meine Rentenzahlung zu erhöhen, also noch zwei Jahre einzahlen wenn auch geringerer Betrag 60% von meinem letzten Netto? Wenn ich kündige werde ich drei Monate ALG1gesperrt, sollte ich mit Aufhebungsvertrag gehen, müsste mein Arbeitgeber begründen warum. Da ich mit 70% GdB nicht so einfach entlassen werden kann sicherlich nicht einfach
Christian Schultz
am 02.09.2024Hallo Rita, natürlich können Sie vor dem Beginn der Rente noch Arbeitslosengeld beziehen. Richtig ist auch, dass Sie dann eine Sperre erhalten. Je nachdem, wie die Kündigung abläuft. Darüber hinaus kann aber auch die Bezugsdauer des ALG gekürzt werden. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/6-monate-sperre-beim-arbeitslosengeld
Rita
am 03.09.2024Vielen Dank für die Beantwortung. Noch kurz zum Verständnis, Rentenpunkte, die ich der Zeit ALG 1 ansammle werden mir gutgeschrieben. Nur die letzten 2 Jahre 24 Monate vor Rentenbeginn würden nicht auf die Wartezeit angerechnet, die ich ja eh erfülle, daher für mich nicht relevant, habe ich das richtig verstanden?
Ich würde gerne noch weiter Arbeiten in Teilzeit und wohnortnah, weiß aber nicht ob ich entsprechendes finde da 40 Std. und 10 Std. Fahrt in der Woche zum Arbeitsplatz immer schwerer fällt.
Christian Schultz
am 03.09.2024Die Rentenpunkte durchs Arbeitslosengeld bekommen Sie natürlich gutgeschrieben. Auch während der letzten 24 Monaten vor dem Beginn der Rente für besonders langjährig Versicherte. Nur die Wartezeit ist hier das Problem, aber die ist ja bei Ihnen schon erfüllt.
Cornelia
am 28.08.2024Hallo,
Ich bin 12/1962 geboren Meine 45 Arbeitsjahre habe in 09/2024 erreicht
Mein Arbeitsvertrag endet 11/2025, so dass ich mir ab Dez 2025 bis zum vorgezogenen Renteneintrittsalters 01.08.2027 eine. neue Arbeit suchen muss.
Wie verhält es sich hier, wenn ich für diesen Zeitraum ALG 1 erhalte? Muss ich dann Abschläge in Kauf nehmen?
Vielen Dank
Cornelia
Christian Schultz
am 28.08.2024Hallo Cornelia, die 45-jährige Wartezeit ist ja demnächst erfüllt. Wenn Sie dann bis zur Rente ALG beziehen, werden in dieser Zeit einfach weniger Rentenbeiträge gezahlt. Mehr passiert nicht.
Andreas Reinhardt
am 26.08.2024Hallo,
ich bin jetzt 62 Jahre und Geburtsjahr ist 01/1962. Laut meiner Rentenauskunft kann ich ab 10/2026 als besonders langjährig versicherter
ohne Abzüge Rente beantragen. Wenn ich die 45 Beitragsjahre jedoch schon vorher schon erfüllt habe, aber das Alter noch nicht erreicht habe, kann dies mit ALG I kompensiert werden?
Gruß
Andreas Reinhardt
Christian Schultz
am 26.08.2024Ja, das geht.
Kerstin Lohse
am 02.08.2024Guten Tag,
Ich habe im Januar 2027 meine Wartezeit auf die Altersrente für langjährige Versicherte erreicht. Aber ich möchte bereits ab dem 01.01.25, also genau zwei Jahre vorher, in die Arbeitslosigkeit gehen. Wie wird in diesem Fall meine Rente mit 63 berechnet? Mit wie viel Abzügen muss ich zusätzlich rechnen? Wird nur der letzte Monat der Arbeitslosigkeit zur Berechnung der Rente hinzugezogen oder die letzten Jahre im Durchschnitt?
Das interessiert mich sehr.
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Kerstin
Christian Schultz
am 06.08.2024Hallo Kerstin, Ihre Rente wird immer nach den Entgeltpunkten auf Ihrem Rentenkonto berechnet. Während Sie ALG I beziehen, kommen neue Rentenpunkte dazu. Allerdings nur auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Brutto-Einkommens.
Ewald
am 28.07.2024Bin im April 1964 geboren .Möchte ab den 01.05.2025 meinen Arbeitsplatz Kündigen ,habe auch da schon über 45 Jahre gearbeitet.Werden die 2 jahre Arbeitslosigkeit zur Rente angerechnet ,wenn ich mit 63 Jahre also am 01.05.2027inRente gehen möchte.
Christian Schultz
am 06.08.2024Im Bezug von Arbeitslosigkeit wachsen Ihre Ansprüche zur Altersrente weiter, siehe oben. Aber in die Rente ohne Abschläge kommen Sie mit Ihrem Jahrgang erst mit 65.
Heinrich
am 22.07.2024Hallo,
wieviel Rente bekomme ich abgezogen wenn ich mit 67 in Regelaltersrente gehe und davor 2 Jahre arbeitslos war. Ich habe an meinem 67 Geburtstag 44 Jahre und 11 Versicherungsmonate wenn ich bis 67 durcharbeite (ich bin Jahrgang 66). Also eine vorzeitige Rente kommt nicht in Frage.
Viele Dank und mit freundlichen Grüßen
Heinrich
Christian Schultz
am 22.07.2024Hallo Heinrich, das kann man hier nicht genau beziffern. Generell ist es so: Im Bezug von Arbeitslosengeld werden auch Rentenbeiträge eingezahlt. Aber nur auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts. Es wird also etwas weniger an Rente rauskommen, als wenn Sie weiter gearbeitet hätten.
Petra
am 10.07.2024Hallo,ich bin jetzt 61 und bin nach 44 Jahren und 11 Monaten seit dem 1.7.24 aufgrund einer Schliessung arbeitslos . Kann ich mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen,falls ich ALG 1 aber vor dieser Rente beanspruchen möchte und nicht jetzt?
Christian Schultz
am 10.07.2024Hallo Petra, Sie müssen auf jeden Fall klären, wie die Schließung Ihres Unternehmens von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bewertet wird. Denn danach richtet sich, ob der Bezug von Arbeitslosengeld bei der 45-jährigen Wartezeit angerechnet wird.
Petra
am 11.07.2024Ist es nicht so,dass AlG 1 grundsätzlich auch als Wartezeit angerechnet wird?
Dann hätte ich am 1.
8.24 meine 45 Jahre voll.
Christian Schultz
am 11.07.2024Nein, nicht bei der 45-jährigen Wartezeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn.
Schumi
am 02.07.2024Ich bin im April 1962 im EU Ausland geboren und befinde mich aktuell in der passiven Altersteilzeitphase diese endet am 30.04.2025. Ursprünglich war mein Gedanke die 13,2% Abschläge in Kauf zu nehmen und in Altersrente für langjährige Versicherte überzugehen, laut Rentenauskunft kann ich die 45 Jahre nicht mehr erfüllen. Aktuell habe ich einen anerkannten GdB von 40 seit über 10 Jahren schon, und aktuell läuft ein Verschlechterungsantrag da es mir besonders in den letzten Jahren im schlechter geht hoffe ich auch das dies gesehen und anerkannt wird. Dies liegt vor allem daran das ich aktuell auch noch mit einer Kündigung meiner Mietwohnung nach 30 Jahren zu befürchten habe und aktuell nicht für eine Sozialwohnung berechtigt bin, da ich durch den ATZ Vertrag noch gutes Geld bekomme... Aber mit der Rente wird's mir dann nicht mehr so gut gehen,.
Wenn ich bis zum Renteneintritt die 50 GdB haben sollte könnte ich ohne Abschläge in Rente gehen, das wäre aktuell das beste glaub ich was mir passieren könnte
Alternativ überlege ich mir ob es möglich sei, ab dem 01.05.2025 mich Arbeitslos zu melden, wenn ich bei den 40GdB bleibe, könnte ich in der Zeit von 24 Monate ALG1 erneut ein Verschlechterungsantrag stellen und erneut auf die 50% hoffen.
Somit hätte ich entweder nach 2 Jahren ein Abschlag von 6%, wenn ich bei den 40% bleibe oder ich bekomm in der Zeit 50GdB und könnte ohne Abzüge in Rente gehen und würde sogar im Vergleich, wenn ich jetzt schon 50GdB hätte in zwei Jahren vermutlich mehr Rentenpunkte gesammelt haben und mehr Rente bekommen.
Habe ich ein Denkfehler oder gibt es noch etwas anderes was evtl. in Frage kommen könnte in meiner Situation.
Christian Schultz
am 02.07.2024Grundsätzlich kann das so funktionieren. Aber Sie müssen beachten, dass Sie beim Bezug von Arbeitslosengeld nach der Altersteilzeit bei der Arbeitsagentur zunächst gesperrt sind. Außerdem wird man Ihnen wahrscheinlich die Anspruchsdauer kürzen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/6-monate-sperre-beim-arbeitslosengeld
Jörg Blank
am 02.07.2024Hallo, ich werde im Januar 2025 60 Jahre alt. Laut Rentenauskunft beträgt mein frühester Rentenbeginn 02/2030. Genau dann habe ich meine 45 Jahre für besonderes langjährig Versicherter auch voll. Da ich in meinem Leben leider nicht so viel verdient habe, kann ich mir nur geringe Abschläge in der Rente ( Max einstelliger % Bereich ) erlauben.
Aufgrund gesundheitlicher Probleme sehe ich nicht, das ich die letzten 5 Jahre in dem aktuellen Job noch schaffe.
Offizielle geltend Machung meiner Beschwerden durch Ärzte oder Versicherungeträger sind bislang gescheitert. Ich bin auch müde diesen ganzen Spießritenlauf durch die Instanzen weiter auf mich zu nehmen.
Trotzdem möchte ich so schnell und verlustfrei aus dem Arbeitsleben ausscheiden wie es geht.
Welche realistischen Möglichkeiten unter Einbeziehung von AlG1 hätte ich?
Meine Frau die noch deutlich später in Rente geht, hat nur einen Teilzeit Job (30 Stunden) auf Steuerklasse 5. Bringt es dem gesamten Haushaltseinkommen etwas, wenn man im Rahmen der Arbeitslosigkeit die Lohnsteuerklassen tauscht/ anpasst?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Christian Schultz
am 02.07.2024Hallo Jörg, es wäre unseriös, auf Ihre Frage zu antworten. Man müsste sich Ihre Situation genau anschauen, dann kann man eine Empfehlung abgeben. Wenden Sie sich gern für eine persönliche Beratung an meine Kollegen - den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
Martin
am 26.06.2024Ich bin Baujahr 12.63 und plane zum 01.01.2027 in die Arbeitslosigkeit zu gehen - Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Wartezeit von 35 Jahre habe ich erfüllt und für die 45 Jahre fehlen mir leider noch 20 Monate, die ich mit einer Minijobtätigkeit ab 01.01.2027 abpuffern möchte. Richtig ist doch, das 80 % der Rentenbeiträge vom Amt bezahlt wird und richtig ist auch, das eine bisher seit 20 Jahren nebenberufliche Tätigkeit nicht negativ angerechnet wird - Aus der nebenberuflichen Tätigkeit erziele ich jedes Jahr einen Gewinn von 6 bis 7 Tsd. Euro. Richtig ist doch auch das ich zum 01.01.2029 ohne Abschläge in Rente gehen kann.
Wenn der Arbeitgeber den Standort aufgeben würde und ich in die Arbeitslosigkeit gehen müsste - gilt dann die zwei Jahres Regelung wegen Arbeitslosigkeit
Christian Schultz
am 26.06.2024Nein, nur wenn der Betrieb komplett aufgegeben wird.
Marina Maess
am 22.06.2024Arbeitslos zum30.09.24 durch Auflösungsvertrag mit Abfindung da Arbeitsplatz wegfällt. Dann Arbeitslos ( freiwillig) dann 4 Jahre früher 2025 in Rente. Geht das?
Christian Schultz
am 25.06.2024Können Sie das bitte etwas konkreter formulieren?
Stefan
am 06.06.2024Ich bin im Oktober 1961 geboren.
Ich hatte im August 2023 bereits 45 Berufsjahre erfüllt,
Alle Gespräche mit dem Rentenberater sind durch.
Ich werde Ende April 2026 in den Ruhestand gehen.
Soweit so gut,
Plötzlich geht es meinem Unternehmen nicht gut. Man wird sich von Personal trennen. Ich werde Arbeitslos. Das Unternehmen wird nicht schließen und nicht in die Insolvenz gehen.
Was bedeutet das für meinen geplanten Renteneintritt Ende April 2026?
Christian Schultz
am 07.06.2024Man muss sich das im Detail anschauen. Aber wichtig ist: Die 45-jährige Wartezeit erfüllen Sie bereits jetzt. Wenn Sie gekündigt werden, können Sie bis zu 24 Monate ALG beziehen.
Hans
am 29.05.2024Hallo,
ich erfülle 43 Jahre Wartezeit, bin jetzt aber arbeitslos geworden. Ich weiß, dass ich durch einen Mini-Job die restlichen 2 Jahre als Beitragszeit überbrücken kann und dieser maximal 175 € zu keinem Abschlag beim Arbeitslosengeld führt.
Jetzt habe ich ein Mini-Job Angebot über 70€ / Monat. Funktioniert das auch oder gibt es eine Mindesteinnahme damit die als Rentenversicherungszeit anerkannt wird?
Grüße
Hans
Christian Schultz
am 29.05.2024Hallo Hans, das ist kein Problem. Theoretisch würde sogar schon ein Euro reichen.
Ralf
am 19.05.2024Hallo,
ich bin im Mai 1960 geboren und kann zum 01.10.2026 die Regelaltersrente beantragen, Andere Rentenarten kommen aufgrund der Erwerbsbiographie nicht in Frage.
Ich bin seit 01.10.2022 arbeitslos und beziehe ALG 1 - noch bis Ende September dieses Jahres. Danach habe ich für die verbleibenden 2 Jahre bis zur Rente KEINEN Anspruch auf Bürgergeld oder irgendwelche anderen Leistungen, wegen bescheidenen Vermögens.
Meine Frage: macht es für die Regelaltersrente einen Unterschied, ob ich mich ab Oktober weiter arbeitslos melde?
Christian Schultz
am 21.05.2024Hallo Ralf, nein das macht keinen Unterschied, weil Sie die fünfjährige Wartezeit zur Regelaltersrente sicherlich schon erfüllt haben.
thomas
am 01.05.2024Hallo
ich bin am 11.04.1961 geboren.
die Firma hat geschlossen, und ich bin seit 22.02.2023 krankgeschrieben wegen diversen Operationen.
Die Krankschreibung geht noch bis 16.08.2024 danach muss ich mich Arbeitslos melden.
Ich könnte jetzt rein theoretisch 2 Jahre Arbeitslosengeld 1 beziehen.
Könnte ich das 2 Jahre beziehen und dann im August 2026 in rente, oder muss ich bei 45 Beitragsjahre mit 64,4 in Rente gehen.
Arbeitslosengeld ist mehr als rente 60%.
Für eine Antwort wäre ich ihnen dankbar!
Christian Schultz
am 02.05.2024Hallo Thomas, mit 45-jähriger Versicherungszeit können Sie AB 64 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen (beim Jahrgang 1961). Natürlich geht das auch noch später.
Harald
am 09.04.2024Frage zur Anrechnung von Arbeitslosengeld1-Zeit (mit Alter 63 Jahre für 24 Monate) nach Altersteilzeit auf Rentenkürzung.
Hallo,
ich bin Jahrgang 1962. Meine Altersteilzeit läuft am 30.06.2025 aus. Nach Auskunft der Rentenversicherung erreiche ich den Status langjährig versichert (45 Beitragsjahre) quasi erst mit Erreichen der Altersrente. Voraussetzung für Rentenbezug mit 63 Jahren d.h. Renten - Zeiten größer 35 Jahre sind erreicht.
Aktuell würde für mich der Renteneintritt zum 01.07.1962 eine Rentenkürzung von 44 Monaten a 0,3% d.h. in Summe ein Rentenabschlag von 13,2% betragen.
Wie würde sich der Bezug von 24 Monaten Arbeitslosengeld1 / ALG1 (07.2025 – 06.2027) unmittelbar nach der Altersteilzeit (Alter 63 – 65 Jahre) auf den Rentenabschlag auswirken, beim Renteneintritt dann in 07.2027. Kann ich dann mit einer geringeren Rentenkürzung rechnen (24 Monaten 0,3% = 7,2%)?. Würde dann bei Renteneintritt in 07.2027 der absolute Rentenabschlag 6,0% betragen? Ist das so umsetzbar?
Sofern beim o.g. Bezug von ALG1 keine Anrechnung auf die Rentenkürzungen erfolgt, so stellt sich die Frage, ob es ein "Schlupfloch" zum Umgehen der Bestimmung gibt, damit dann doch noch der Rentenabschlag (7,2% oder ein Teil davon) von der Rentenversicherung anerkannt wird?
Christian Schultz
am 09.04.2024Hallo Harald, je später Sie über die Altersrente für langjährig Versicherte in Rente gehen, desto geringer der Abschlag. Pro Monat, den Sie später gehen, macht 0,3 Prozent Abzug weniger. Das kann natürlich auch durch den Bezug von ALG I erreicht werden.
Was jetzt in Ihrer Situation am sinnvollsten ist, müsste man aber in einer persönlichen Beratung klären.
Harald
am 09.04.2024Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre Antwort bezieht sich leider nicht auf meine konkrete Frage, da ich den Status "langjährig versichert" d.h. 45 Beitragsjahre nie d.h. nicht vor dem regulären Rentenalter erreichen werde und danach auch nicht gefragt hatte.
Konkret hatte ich angefragt ob mir die Zeit des Bezugs von ALG1 (2 Jahre/Arbeitslosigkeit) so angerechnet wird, daß sich die Rentenabschläge durch die Zeit der Arbeitslosigkeit um 7,2% reduzieren werden (24 Monate a 0,3%)? Oder wird in meiner speziellen Situation (Arbeitslosigkeit nach befristetem Vertrag=Altersteilzeit im Alter von 63 bis 65 Jahren und mit direkt folgender Rente) die um 7,2% REDUZIERTE Rentenkürzung von der Rentenversicherung verwehrt?
Die Frage bezieht sich auf meine spezielle Situation:
Nach Ende meiner Altersteilzeit d.h. mit Ende des Altersteilzeitvertrags möchte ich mich mit 63 Jahren arbeitslos melden. Dauer Arbeitslosigkeit: 2 Jahre (Alter: 63 - 65 Jahre). Unmittelbar danach d.h. nach der Arbeitslosigkeit würde dann mein Renteneintritt im Alter von 65 Jahren und mit Rentenabschlag von 6,0% erfolgen.
Christian Schultz
am 10.04.2024So ist es, genau das hatte ich geantwortet. Wenn Sie durch die Arbeitslosigkeit später in Rente gehen, verringert sich auch der Abschlag.
Bei weiteren Fragen nutzen Sie am besten die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung. Da kann man Ihnen das anhand Ihres Rentenkontos individuell vorrechnen.
Tido
am 28.03.2024Moin,
habe folgende Situation, ich werde jetzt das ALG I in Anspruch nehmen müssen. Ob ich eine neue Beschäftigung in meinem Beruf in Vollzeit finde ist eher unwarscheinlich (Hoffung besteht). Mit meinen jetzt 62 Jahren und unter 45 Jahren, jedoch über 35 Jahren Beschäftigungszeit, würde ich das ALG I für max. 24 Monate bezieghen können. Ich überlege, im Anschluß einen Rentenantrag und einen Verschlimmerungsantrag (MdE derzeit 30%) zu stellen.
Man sagt mir, wenn ich die 50% MdE erhalte, dann könnte ich ohne Abzüge mit 65 Jahren in Rente, wäre dann 64 Jahre nach ALG I Bezug und könnte mit Abzügen in Rente gehen.
Lt den Informationen werden die zwei Jahre ALG I vor der Rente nicht als Wartezeit angerechnet. Besteht die Möglichkeit diese Regelung zu umgehen, z.B. durch eine Arbeitsaufnahme egal was oder Minijob? Wie lange müsste die Arbeitszeit dauern, reicht 1 Monat oder deutlich länger?
Wenn ich das richtig verstanden habe werden während des ALG I Bezugs direkt vor der Rente, auch wenn die Wartezeit nicht angerechnet wird, zumindest die Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt.
Christian Schultz
am 28.03.2024Hallo Tido, beim Bezug von ALG I werden immer Rentenbeiträge auf Ihr Konto gezahlt. Problematisch für die Wartezeit sind nur die letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn. Und auch nur bei der 35-jährigen Wartezeit. Wenn Sie den GdB 50 bekommen, spielt das für Sie alles keine Rolle.
Und falls es doch die 45-jährige Wartezeit sein soll, schauen Sie mal hier rein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Ralf Pätzold
am 20.03.2024Hallo,
mit meinem 61. Geburtstag bin ich arbeitslos geworden. Zur Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) fehlen mir noch acht Monate. Als Geburtsjahrgang 1962 könnte ich mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Bleibe ich jetzt arbeitslos und würde zwei Jahre ALG I und den Rest bis zur Rente selbst überbrücken, lägen drei Jahre und acht Monate bis zum Rentenbeginn dazwischen. Die letzten beiden Jahre werden mir nicht angerechnet. Bekomme ich meine "45 Jahre" mit den zusätzlichen 20 Monaten noch voll, oder mache ich hier einen Denkfehler?
Christian Schultz
am 20.03.2024Hallo Ralf, das ist schon richtig: Der Bezug von ALG I zählt bei der 45-jährigen Wartezeit mit. Eben nur nicht in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn.
Claudi
am 10.03.2024Hallo, mein Arbeitsvertrag endet zum 30.06.2024 mit meinem 62. Geburtstag. Ich habe dann 45 Beitragsjahre für die Rentenversicherung erreicht. Ich kann dann zum 01.03.2027 in die Rente für besonders langjährige Versicherte gehen. Ab 01.07.24 werde ich mich arbeitslos melden. Ich habe gelesen, dass man gegenüber dem Arbeitsamt erklären kann, dass man auf eine Arbeitsvermiitlung verzichten kann. Sofern man verbindlich erklärt frühestmöglich in Rente zu gehen. Also bei mir mit der Rente nach 45 Beitragsjahren aufgrund der Rente für besonders langjährige Versicherte. Gibt hierzu eine gesetzliche Grundlage?
Christian Schultz
am 11.03.2024Hallo Claudi, wo haben Sie das denn gelesen? Ich habe gerade mit einem Kollegen aus unserer Rechtsschutz-Abteilung gesprochen: Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht.
Berni
am 23.08.2024Hallo, das habe ich auch schon gehört. Es heißt: nicht arbeitssuchend, und gilt ab ca. 61 Jahre. Stimmt das so?
Nobby
am 08.03.2024Hallo, ich bin Jahrgang 1962 ( November ). Die Voraussetzungen für die Rente für langjährig Versicherte ( Wartezeit von 35 jahren ) habe ich schon länger erfüllt. Ich hatte ohnehin geplant per 01.12.2025 in Rente zu gehen, da ich zusätzlich zur Altersrente ( wenn auch dann mit 13,2 % Abschlägen ) einen Versorgungsbezug - aus einer früheren Beschäftigung - erhalte, der aber wesentlich höher ist, als der 13,2 % tige Abschlag. In den Genuß von diesem Versorgungsbezug kann ich aber nur gelangen, wenn ich einen Rentenbescheid vorlegen kann. In meiner derzeitigen Firma, in der ich seit Dezember 2019 eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung nachgehe, müssen Kosten, insbesondere Personalkosten reduziert werden. Ich spiele daher mit dem Gedanken, mich von meinem Chef " kündigen " zu lassen, um Kollegen, die wesentlich jünger sind, ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Da ich älter als 58 jahre bin, würde meine max. Bezugsdauer von ALG 1 24 Monate betragen. Nun meiner Frage: Wenn ich z.B. am 01.10.2024 eine Kündigung erhalte, könnte ich dennoch per 01.12.2025 in Rente gehen ? Vielen Dank im Voraus !
Christian Schultz
am 11.03.2024Hallo Nobby, vielleicht habe ich irgendetwas überlesen: Aber warum sollte das nicht gehen? Sie sind dann ja 63 und gehen mit Abschlag in Rente.
Michael Herzenstiel
am 07.03.2024Hallo,
ich könnte zum 01.08.2024 abschlagsfrei in Rente gehen da ich bereits über 46 Jahre arbeite. Zudem habe ich auch einen Schwerbehindertenausweis mit 60%. Aber den benötige ich nicht da die 45 Jahre voll sind. Wäre es ein Nachteil,außer das die Versteuerung der Rente prozentual jedes Jahr steigt, wenn ich noch eine zeitlang in krankengeldbezug gehe? Oder anderst formuliert wäre dies von Vorteil?
Christian Schultz
am 07.03.2024Hallo Michael, beim Krankengeld werden Rentenbeiträge gezahlt. Ihre Rente würde also noch leicht ansteigen. Ob das aber den steuerlichen Aspekt aufwiegt, muss man sich individuell anschauen.
Rene Märten
am 12.02.2024Hallo,
Ende 2025 wird unser Werk geschlossen und alle müssen gehen. Bin dann 57. Danach gibt es noch ein Jahr Auffanggesellschaft. Angenommen, ich finde keinen Job mehr (was mit 58 wahrscheinlich recht wahrscheinlich ist). Zählt die Arbeitslosenzeit dann auch für meine Arbeitsjahre?
Christian Schultz
am 13.02.2024Hallo Rene, Sie meinen, ob die Arbeitslosigkeit dann als Wartezeit für die Rente zählt? Ja, das tut sie.
Anette
am 31.01.2024Hallo,
ich bin 62 Jahre und mein Arbeitgeber möchte mich krankheitsbedingt kündigen. Ich habe immer Vollzeit gearbeitet, demzufolge wäre ich 2 Jahre ALG 1. Meine Frage: Werden in dem Fall diese 2 Jahre auf die Wartezeit zur Rente angerechnet.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 31.01.2024Hallo Anette, wenn es um die 45-jährige Wartezeit geht, zählt das nur mit, wenn es NICHT die letzten beiden Jahre vor dem Rentenbeginn sind. Sonst müssen Sie sich nebenbei noch einen Minijob suchen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Uwe Elbe
am 27.02.2024Was ist der Unterschied zwischen 2 Jahren Arbeitslosigkeit mit z.B. 40 Jahren und 2 Jahren Arbeitslosigkeit vor Renteneintritt?
Ausser Ungerechtigkeit kann ich keinen Unterschied ausmachen.
Christian Schultz
am 27.02.2024Mit dieser Regelung wollte die damalige Bundesregierung verhindern, dass gut ausgebildete Fachkräfte zwei Jahre vor der Rente noch einmal Arbeitslosengeld beziehen - und dann ohne weiteren Abschlag in die Rente gehen.
Tido
am 28.03.2024Diese Regelung ist aus Arbeitgeber- und Regierungssicht irgendwie verständlich, aber leztendlich geht es um den Einzelnen mit seinen ggf. Einschränkungen nach so vielen Jahren der Arbeit.
Wie lange müsste ich denn noch arbeiten (wenn möglich, Vollzeit oder Minijob?), sollte der Fall bei mir eintreten, wenn ich vor meinem Erreichen der 63 Jahre zwei Jahre ALG I in Anspruch nehmen müsste und ich die Wartezeit angerechnet bekommen möchte.
Frank
am 25.01.2024Wenn die im o.g. Beispiel genannte "Petra aus Heide" (mit 44 Jahre und 9 Monate Pflichtbeitragsmonaten) den zwischenzeitlichen 5-monatigen Job nun nicht geleistet hätte (also volle 24 Monate ALG1 bezogen hätte) ABER stattdessen 3 Monate später (also z.B. als 1964er Jahrgang erst mit 65J + 3M) die abschlagfreie Rente beantragen würde, würden ihr dann vielleicht die ersten 3 Monate des 24-monatigen-ALG1 für die Berechnung der erforderlichen 45 Jahre angerechnet werden?
Sie würde dann ja 3 Monate nach dem Ende des ALG1 (noch) keine Rente beziehen ("Privatier" sein / vom Ersparten leben) und dann erst ab 65J+3M die abschlagfreie Rente beantragen. Es heißt doch: alle ALG1-Zeiten zählen mit - außer denen die 24 Monate DIREKT VOR Rentenbeginn in Anspruch genommen wurden.
In der 24-Monate-Zeitspanne vor dem tatsächlichen Rentenbeginn hätte sie ja nur 21 Monate ALG1 bezogen. Die 3 Monate ALG1-Bezug davor müssten dann doch für die Berechnung der 45 Jahre noch mitberücksichtigt werden - oder?
Sie würde also auf 3 Monate Rente verzichten, hätte aber danach dann aber eine abschlagfreie Rente - also 7,2% mehr.
Anders/kürzer gefragt: Kann man sich durch ein Aufschieben des Rentenbeginns einzelne Monate eines "finalen" 24-monatigen-ALG1-Bezugs für die 45Jahre-Berechnung "dazukaufen"?
Christian Schultz
am 25.01.2024Es geht bei der 45-jährigen Wartezeit nur um die letzten 24 Monaten vor dem unmittelbaren Rentenbeginn. Wenn man später in Rente geht, zählt der Bezug von ALG I also als Wartezeit.
Bärbel Friedhoff
am 07.01.2024Hallo,
Ich habe folgende Situation. Geboten im Januar 1961 wären meine 45 Jahre im August 2025 voll. Nun bin ich aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt worden. Das heisst ab März 2024 werde ich arbeitslos. Erschwerend kommt hinzu, dass ich bis Dezember 2025 noch in Privatinsolvenz bin. Verstehe ich das richtig, dass wenn ich keine Arbeit mehr finden sollte, ich die Rente für besonders langjährig Versicherte nicht in Anspruch nehmen kann? Welche Möglichkeiten bleiben mir, um das trotzdem zu erreichen?
Vielen Dank vorab für die Info.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Friedhoff
Christian Schultz
am 08.01.2024Hallo Bärbel, eine Möglichkeit wäre zum Beispiel der Minijob. Den können Sie auch zusätzlich zum Arbeitslosengeld ausüben: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Uli J
am 04.01.2024Hallo,
wie verhält es sich mit der Wartezeit bei einer abschlagsfreien Erwerbsminderungsrente, wenn unmittelbar zuvor z.B. 2 Jahre lang ALG1 bezogen wurde? Zählen diese 2 Jahre ALG 1 zur erforderlichen Wartezeit von 40 Jahren für eine abschlagsfreie EM-Rente dazu oder verhält es sich wie bei der Rente für besonders langjährige Versicherte , bei der die 2 Jahre ALG1 vor der Rente nicht zählen?
Christian Schultz
am 04.01.2024Hallo Uli, die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente hängen vom Alter ab, das Sie beim Rentenbeginn haben. Eine etwaige Arbeitslosigkeit davor hätte höchstens Auswirkungen auf die Frage, ob Sie generell Anspruch haben.
Mehr zu den Abschlägen bei der EM-Rente hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-wie-ist-das-mit-den-abschlaegen
Thomas B
am 09.12.2023Hallo zusammen,
ich bin Jahrgang 62 und hatte im September 23 meine 45 Jahre voll. In die Rente für besonders langjährig Versicherte könnte ich ohne Abzüge zum 01.12.2026 eintreten.
Da meine Firma wegen Auftragsmangel betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, werde ich ab 01.04.2024 für 12 Monate in eine Transfergesellschaft wechseln, welche der Arbeitgeber bei 80% Lohnfortzahlung ermöglicht.
Das heißt, ich würde ab 01.04.25 in die Arbeitslosigkeit gehen.
Demnach würde ich 20 Monate vor der Rente für besonders langjährig Versicherte Arbeitslos sein.
Was hat das für Konsequenzen?
Kann ich Zwangsverentet werden?
(Das möchte ich nicht.)
Oder kann ich ohne Abschläge nach 20 Monaten Bezug ALG 1 dann zum 01.12.26 mit 64 Jahren und 8 Monaten in die Rente gleiten?
Verliere ich irgendwelche Ansprüche?
Zählen die 12 Monate Transfergesellschaft als Wartezeit?
Was wäre zu beachten?
Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus.
Mit besten Grüßen
Thomas
Christian Schultz
am 11.12.2023Hallo Thomas, wir können hier im Forum keine ausführliche Sozialberatung machen. Dafür sind meine Kollegen zuständig, die Sie in ganz Deutschland finden: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Was ich aber allgemein sagen kann: Ihre 45-jährige Wartezeit ist ja bereits erfüllt. Sie können also abschlagsfrei in Rente, sobald Sie 64 und acht Monate sind: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jahrgang-1962-und-rente-wann-geht-es-in-den-ruhestand
thomas urginus
am 15.11.2023Hallo,
ich habe jetzt 45 jahre arbeitszeit voll, im september 2024 bin ich 63.
wenn ich dann arbeitslos würde, kann ich dann trotzdem vorzeitig mit 64 und 6 monaten in rente gehen, oder wird dann bis 67 gerechnet?
danke für jede antwort!
????
Christian Schultz
am 16.11.2023Hallo Thomas, sobald die 45-jährige Wartezeit erfüllt ist, spielt es für den Rentenbeginn keine Rolle mehr, was in der Zwischenzeit passiert. Auch das Thema Arbeitslosigkeit kann Ihnen die Rente dann nicht mehr in die Zukunft verschieben.
Edgar
am 06.11.2023Hallo,
Bin Jahrgang 1965 nun 58 Jahre und hätte 2027 dann 45 Jahre eingezahlt
Da die Firma sehr stark Personal aus Kostengründen abbauen wird könnte ich Evtl mit Abfindung meinen Job bis Ende 2024 verlieren.
Könnte ich da bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehen und vorzeitig in Rente gehen ?
Lg Edgar
Christian Schultz
am 07.11.2023Hallo Edgar, eine vorgezogene Altersrente bekommen Sie ohne Schwerbehinderung frühestens mit 63. Und dann bei Ihrem Jahrgang auch nur mit 14,4 Prozent Abschlag. Lassen Sie sich dazu am besten kostenlos bei der DRV beraten.
Carina
am 31.10.2023Guten Tag,
vielen Dank für den interessanten Beitrag.
Meine Mutter (*1964) ist schwerbehindert (GdB100 seit Geburt). Sie wird mit 63 Jahren problemlos die 35 Jahre voll bekommen (45 leider nicht da sie in der DDR gelernt hat). Sie arbeitet schwer körperlich und wir befürchten sie schafft es nicht bis 65 um ohne Abschläge in die Rente zu gehen. Wäre es möglich, sich mit 63 arbeitslos zu melden und 2 Jahre ALG1 zu erhalten ? Meine Mutter war bis auf kurz nach der Wende nie arbeitslos und hat immer körperlich gearbeitet. Es gibt leider keine Möglichkeit sie in einem Büro oder ähnlichem unterzubringen.
Vielen Dank für ihre Antwort
Christian Schultz
am 01.11.2023Hallo Carina, das ist möglich, sie kann ja ab 58 bis zu zwei Jahre ALG I beziehen. Grundsätzlich steht sie in dieser Zeit aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Clemens
am 16.10.2023Ich bin Januar 1962 geboren, habe am 1.8.2023 45 Berufs/Beitragsjahre voll gehabt. Kann am 1.10.26 in Rente gehen. Was passiert wenn ich in dieser Zeit meinen Job verliere?
Christian Schultz
am 23.10.2023Dann können Sie bis zu 24 Monate ALG I beziehen.
Clemens
am 14.11.2023Schon klar, aber die Zeit von jetzt bis zum 1.10.2026, sind noch knapp 3 Jahre. Al-Geld bekäme ich 2 Jahre. Was würde das für die Rente bedeuten und wie brückt man das eine Jahr?
Christian Schultz
am 15.11.2023Das muss man sich speziell für Ihre Situation anschauen. Möglicherweise kann man Bürgergeld beziehen. Allgemein ist das nicht zu beantworten.
Friedrich
am 11.10.2023Hallo,
ich bin 06.1967 geboren. Habe meine 45 Jahre Wartezeit normal im Alter von 63 Jahren erreicht.
Kann ich mit 63 Jahren kündigen bzw. mir vom Arbeitgeber kündigen lassen und 24 Monate AGL 1 beziehen und anschließend dann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Grüße
Friedrich
Christian Schultz
am 11.10.2023Hallo Friedrich, grundsätzlich geht das. Aber der Bezug von ALG I unmittelbar vor der Rente bedeutet auch, dass Sie gewissen Pflichten nachkommen müssen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Katja
am 03.10.2023Guten Tag,
ich bin 63 J, habe die 45 Jahre Wartezeit voll, könnte ohne Abschlag in 02.2025 in Rente gehen. Aufgrund von sehr belastender Arbeitssituation (Mobbing) beabsichtige ich nun zum 31.12.2023 zu kündigen und für 1 Jahr ALG1 zu beziehen. Die 3-monatige Sperrzeit kann ich überbrücken.
Gibt es hier Tücken, die meinen Plan gefährden? Ich bedanke mich im voraus für Ihren Rat.
freundliche Grüße Katja
Christian Schultz
am 04.10.2023Hallo Katja, lassen Sie sich unbedingt arbeitsrechtlich beraten. Bei einer Kündigung verzichten Sie nicht nur auf eine mögliche Abfindung oder vielleicht sogar mögliche Ansprüche auf Urlaubsgeld. Die Sperre beim Arbeitsamt kann in Ihrem Alter auch sechs Monate umfassen. Denn geht es normalerweise um ein Viertel der Anspruchszeit. Also - auf jeden Fall persönlich beraten lassen.
Ingrid
am 02.10.2023Hallo, Ich bin Jahrgang 1961 und werde ab Januar 2024 meinen Arbeitgeber wechseln und eine auf ein Jahr befristete Stelle wechseln. Der neue Arbeitgeber wird zum Jahresende 2024 seinen Betrieb aus Altersgründen vollständig aufgeben und mich vereinbarungsgemäss kündigen. Mir würden dann noch 9 Monate zu einer abschlagsfreien Rente für besonders lang Versicherte fehlen. Wird mir dann die Zeiten der Arbeitslosigkeit in 2025 bis zur Rente angerechnet ?
Christian Schultz
am 04.10.2023Hallo Ingrid, Beiträge zur Rentenversicherung zahlt die Arbeitsagentur immer. Wichtig ist, dass Ihre 45-jährige Versicherungszeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits erfüllt ist, bevor Sie den Job aufgeben. Sonst muss man anders planen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Gerhard
am 27.09.2023Ich bin seit dem 15.08.2023 63 Jahre alt und habe 47Arbeitsjahre voll und gehe am 01.01.2025 ohne Abzug in Rente.
Seit dem 01.11.22 bin ich Arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld für 24 Monate.
Wie überbrücke ich jetzt den nov. und dez. 2024. In den Monaten bekomme ich derzeit kein Geld.
Jobbemühungen wurden bisher aus Altersgründen abgelehnt.
Danke für eine Rückantwort.
Gerhard
Christian Schultz
am 27.09.2023Das muss man sich im Detail anschauen. Theoretisch möglich wären vielleicht Kranken- oder Bürgergeld. Aber wie gesagt - hier im Forum können wir das ohne nähere Infos nicht klären.
Peter K.
am 26.09.2023Hallo,
mein Geburtsjahr ist 1962. Ich habe die 45 Jahre voll.
Wenn ich zum 1.2.2024 arbeitslos werde (aus betrieblichen Gründen) kann ich dann zum 1.2.2025 mit Abschlag in Rente gehen?
Wieviel Zeit zwischen zwei arbeitslosen Abschnitten muss vergehen damit man wieder zwei Jahre Alg.1 voll bekommt?
Christian Schultz
am 26.09.2023Hallo Peter, um Anspruch auf 24 Monate ALG I zu haben, müssen Sie 48 Monate arbeiten. Das ist also nicht mehr möglich. Allein für sechs Monate Anspruch muss man 12 Monate eingezahlt haben.
Da Sie die 45 Versicherungsjahre bereits komplett haben, können Sie abschlagsfrei in Rente. Mit Ihrem Jahrgang allerdings erst mit 64 und acht Monaten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jahrgang-1962-und-rente-wann-geht-es-in-den-ruhestand
Reiner
am 13.09.2023Hallo,
ich bin 1969 geboren, bekomme durch Studium die 45 Jahre eh nicht voll. Die 35 Jahre sind bereits erfüllt.
Ich überlege mit 60 aufzuhören zu arbeiten, 1 Jahr zu überbrücken und dann 24 Monate ALG.
Die Wartezeit bei der Dauer ALG ist mir also unwichtig, ich habe die letzten Jahre zusätzliche Einzahlungen
in die Rentenversicherung geleistet und werde es wohl schaffen die 14,4 % Minderung auszugleichen.
Spricht hier etwas dagegen bzw. ist die Wartezeit der einzige Nachteil?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 13.09.2023Hallo Reiner, theoretisch würde das in jedem Fall funktionieren. In dem Übergangsjahr müssten Sie jedoch auch schauen, wie Sie krankenversichert sind. Zudem bin ich mir gerade nicht sicher, ob Sie bei der Arbeitsagentur möglicherweise noch eine Sperre erhalten.
Eine persönliche Beratung sollten Sie daher unbedingt in Anspruch nehmen.
Thomas
am 19.09.2023Aus eigener Erfahrung:
14,4% stimmt nicht! Den Fehler findet man überall.
Die Zeit, (Also die Zeit, in der man früher in Rente geht) werden auch keine Einzahlungen in die Rentenversicherung gemacht. Das heißt: Es sind nicht nur die 14,4%. Man muss die Rentenpunkte in den nicht eingezahlten Monate/Jahre zusätzlich abziehen. Bei einem Höchstsatz und maximaler Ausnutzung der vorzeitigen Rente kommt man schnell auf ca. 20% Minderung.
Dann kommen die Sozialabgaben (ca. 18,6%) noch runter und die Versteuerung ist auch noch da...
Das bitte mal ausrechnen..
Reiner
am 31.07.2024Hallo Thomas, den Kommentar hatte ich gar nicht mehr gelesen. Ich rechne mit den erworbenen Punkten und den noch zu erreichenden Punkten. Das dann multipliziert mit dem Wert pro Punkt (Wert heute +2% pro anno bis zur Eintritt in die Rente) multipliziert mit dem Zugangswert (mit 63 - 0,856). Wüsste nicht was daran falsch sein soll, finde ich auch deutlich einfacher als den Wert aus der Rentenversicherungsinformation mit 67 zu nehmen und dort die Abzüge zzgl. Minderung durch nicht angesparte Punkte zu rechnen.
Wachsmuth
am 12.09.2023Anfrage: Ich bin 78 Wochen krank, danach Arbeitslos (Geboren 1963), Anspruch 24 Monate auf Arbeitslosengeld
Kann ich danach übergangslos mit 63 in Rente in Rente gehen bei 40 Versicherungsjahren?
Wird die Zeit der Arbeitslosigkeit angerechnet?
Vielen Dank für eine Antwort.
Christian Schultz
am 13.09.2023Ja, das geht dann über die Altersrente für langjährig Versicherte. Wenn Sie zum 63. Geburtstag in die Rente gehen, beträgt der Abschlag dann 13,8 Prozent: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Angelika
am 06.09.2023Hallo,
ich kann zum 1. Juli 2029 in die Regelrente gehen. Zum 1. Juli 2027 kann ich die Rente für besonders langjährige Versicherte beziehen.
Ich möchte nun aber vom 1. Juli 2027 bis zum 30 Juni 2029 in die Arbeitslosigkeit wechseln. Kann es mir hier passieren, dass ich Zwangsverrentet werde? Oder habe ich gute Aussichten auf meine 24 Monate Arbeitslosigkeit?
Gruß Angelika
Christian Schultz
am 07.09.2023Hallo Angelika, beim Bezug von Arbeitslosengeld I gibt es keine Zwangsverrentung. Aber Sie müssen sich in dieser Zeit um Arbeit bemühen - trotz Ihrem Alter. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Andreas
am 01.09.2023Hallo. Bin Andreas. 1960 geboren und 47 Jahre anerkannte Arbeit. Am 01.12.2024 darf ich ohne Abzüge in die Rente gehen. Arbeitgeber bezahlt mich noch bis Ende April 2024 dann ALG 1 für 7 Monate. Rentenkasse hat mir gesagt! Kein Problem. Danke
Robert
am 23.08.2023Guten Morgen, ich bin Baujahr 1965, habe 2 abgeschlossene Ausbildungen. Zwischenzeitlich war ich selbstständig und komme auf 37 Beitragsjahre in der Rentenversicherung. Stand heute kann ich am 1.1.2029 mit 63 in Rente gehen.
Was kann ich tun, um ab dem 60. Lebensjahr nicht mehr arbeiten zu müssen. Ich würde auch ein Jahr privat überbrücken.
Christian Schultz
am 23.08.2023Hallo Robert, da gibt es mehrere Weg. Alle mit Vor- und Nachteilen. Finanziell ist wohl die Option über das Krankengeld am besten. Dafür aber auch nicht ganz unproblematisch.
Aber das können wir hier im Forum nicht für Sie auflösen, weil es immer auf die Details in Ihrem Leben ankommt. Lassen Sie sich bitte persönlich beraten.
Michael Schmidt
am 15.08.2023Hallo,
ich bin im September 1959 geboren. Ich bin also jetzt noch 63 Jahre alt.
Ich könnte frühesten zum 01.12.2025 als langjähriger Versicherter in Rente gehen.
Da ich mit 32 Jahren erst begonnen hatte mein Abitur nachzuholen und mein Studium zu absolvieren fehlen mir ein paar Monate. Ich werde also nicht als besonders langjähriger Versicherter von der DRV geführt.
Ich habe, Stand 28.05.2022, 492 Monate Beiträge gezahlt. 57 Monate wurden als Hochschulausbildung gewertet. Sonst gab es keine Unterbrechungen.
Die Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt.
Meine Entgeltpunkte betragen 61,2395, der Faktor ist 1,0 und der akt. Rentenwert beträgt 36,02 €
Mein Arbeitgeber möchte mir jedoch zum 01.01.2024 betriebsbedingt kündigen.
Wenn ich also zum 01.01.2024 arbeitslos werde würde, wie würde sich das auf meine Rente auswirken?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühen.
Christian Schultz
am 15.08.2023Hallo Michael, auch beim Arbeitslosengeld werden Rentenbeiträge gezahlt. Allerdings auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts - es ist also eine minimale Verschlechterung.
Rein finanziell wird es vermutlich am sinnvollsten sein, die zwei Jahre ALG I auszuschöpfen und anschließend in die Rente. Aber da sollten Sie sich noch einmal persönlich beraten lassen. Eine umfassende Analyse können wir hier im Forum nicht leisten.
Barbara
am 11.08.2023Hallo
Verstehe ich das richtig, dass man mit einem GdB von 50% mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen kann (geb 05.64) und früher, wenn ich die 45 Jahre voll hab?
Dabei braucht man als Schwerbehinderte doch nur 35 Wartezeit….
Die zweite Frage wäre, ob die 2 Jahre Arbeitslosigkeit mich auch betreffen als Schwerbehinderte?
Ich bin verwirrt.
Christian Schultz
am 11.08.2023Hallo Barbara, mit Jahrgang 1964 können Sie sowohl mit SB-Ausweis als auch mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 65 in Rente. Das mit dem Arbeitslosengeld betrifft nur die 45-jährige Wartezeit.
Manfred
am 09.08.2023Hallo,
ich bin 1961 geboren und habe inzwischen 45 Jahre Versicherungszeit voll.
Laut Rentenbescheid kann ich mich ab 01.07.24 mit 12,6% Abschlag oder ab 01.01.2026 ohne Abschlag verabschieden.
meine Überlegung:
Wenn ich mich z.B 1 Monat vor dem 01.07.2024 arbeitslos (ALG1 mit oder ohne Sperrzeit) melde und ab 01.01.2026 Rente für besonders langjährige Versicherte beantrage.
a) bekomme ich die restlichen Monate noch Rentenbeiträge eingezahlt?
b) mit welchen Konsequenzen von der Arbeitsagentur muss ich rechnen ?
Danke für eine kurze Rückmeldung.
Christian Schultz
am 10.08.2023Hallo Manfred, Rentenbeiträge zahlt die Arbeitsagentur immer. Auch wenn der Bezug nicht als Wartezeit für die 45 Jahre gezählt wird. Wie es dann beim Arbeitsamt abläuft, hängt sehr von Ihrem Vermittler und der "politischen Großwetterlage" ab. Schauen Sie mal hier rein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Andreas
am 30.07.2023Hallo,
ich bin 1960 geboren und 1980 nach dem Abitur ins Berufsleben eingestiegen. Ich habe mehrere Ausbildungen abgeschlossen aber ein ohne Abschluss abgebrochenes Studium (Dauer 3 Jahre) wird mir, anders als die abgeschlossenen Ausbildungen, als Beitragszeit nicht angerechnet, so dass ich bei regulärem Renteneintrit auf 43 oder 44 Beitragsjahre komme. Ich habe nun mit einigen Problemen zu kämpfen und mein Arzt möchte mich nun für längere Zeit (mehr als 1 Jahr) krankschreiben. Ich nehme an, dass mir mein Arbeitgeber während dieser Zeit kündigen wird und ich dann 26 bzw. 24 Monate vor dem regulärem Rentenbeginn arbeitslos werde.
Werden mir diese Monate der Arbeitslosigkeit als Wartezeit bzw. Beitragsjahre angerechnet?
Mein Arzt rät mir außerdem zur eigenen Kündigung. Wie verhält es sich dann?
Vielen Dank für eine Info.
Gruß Andreas
Christian Schultz
am 31.07.2023Hallo Andreas, der Bezug von ALG I zählt nicht zur 45-jährigen Wartezeit, wenn diese innerhalb von zwei Jahren vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt. Egal, ob Sie selbst kündigen oder nicht. Krankengeld zählt übrigens mit.
Ich rate Ihnen aber unbedingt, dass Sie sich persönlich beraten lassen, weil ja noch mehrere Fragen offen sind. Bei der DRV ist das sogar kostenlos.
Jörg
am 21.07.2023Hallo,
ich bin im Mai 1963 geboren, habe meine Ausbildung im August 1979 begonnen und seitdem ohne Unterbrechung Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt. Damit erreiche ich meine 45 Jahre Beitragszahlung im August 2024. Mein Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte ist der 01.04.2028. Wenn ich z.B. ab Oktober 2024 arbeitslos werde und 2 Jahre ALG 1 erhalte und danach bis zum April 2028 von meinen Ersparnissen lebe - kann ich dadurch Schwierigkeiten bekommen?
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Jörg, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann Ihnen niemand mehr nehmen. Nicht, wenn die 45 Jahre "im Sack" sind. Wichtig ist, dass Sie sich durchgehend krankenversichern. Nach dem Ende des ALG kann das zum Beispiel über die Familienversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft erfolgen.
Andra Kurz
am 16.07.2023Hallo, ich bin Baujahr 1962. Meine derzeitige Situation stellt sich wie folgt dar. Mir fehlen bis zu den 45 Jahren besonders langjährig Versicherter noch 8 Monate Wartezeit. Ich bin seid 12 Monaten bezieher von ALG 1, und bereits über 6 Wochen krankgeschrieben. Bekomme also aktuell Krankengeld. Die Krankschreibung wird leider auch noch einige Zeit dauern und kann noch nicht beurteilen wann ich mich wieder um einen Arbeitsplatz bemühen kann. Frage: Zählt die Zeit der Krankschreibung zur Wartezeit hinzu, oder nicht?
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Andra, wenn Sie Krankengeld beziehen, würde das bei den 45 Versicherungsjahren mitzählen.
Andres
am 07.07.2023Hallo,
wegen der Firmaschließung wurde mir zum 1.07.2023 nach 30 Arbeitsjahren wie auch allen anderen Kollegen gekündigt. In vier Monaten habe ich Anspruch auf Regelaltersrente. Mein Antrag auf ALG1 wurde abgelehnt, weil ich eine kleine Altersrente aus einem EU-Staat bekomme. Allerdings bekomme ich diese Rente bereits seit 18 Monaten, als ich vericherungspflichtig beschäftigt war, d.h. sie wurde gewährt während einer Beschäftigung und ohne Rücksicht auf die Höhe des Arbeitsentgelts. Meine Frage ist: Ist der Ablehnungsbescheid der Arbeitagentur rechtens oder steht mir ALG1 zu. Und was passiert jetzt mit meiner gesetzlichen Rente aus DRV, wenn ich jetzt vier Monate keine Rentenbeiträge leiste?
Vielen Dank!
Andres
Christian Schultz
am 10.07.2023Hallo Andres, die Frage zur Auslandsrente kann ich so leider nicht beantworten. Das müsste man sich anhand Ihrer Unterlagen anschauen.
Wenn nun vier Monate keine Beiträge gezahlt werden, zählt diese Zeit einfach nicht als Versicherungszeit. An der Rentenhöhe wird das keinen großen Schaden anrichten. Bei Ihrer Biographie können Sie sicherlich auch jetzt schon eine vorgezogene Altersrente beanspruchen. Lassen Sie sich dazu am besten kostenlos bei der DRV beraten.
Michael Peschtrich
am 06.07.2023Hallo,
Auch ich hätte gerne eine Frage.
Im Oktober werde ich 63. Habe dann 47 Jahre voll. Zum 1.11 23 werde ich zu meiner Frau (200 km weiter) ziehen, da wir uns 2 Wohnungen nicht mehr leisten können. Da habe ich zum 31.10.23 meine Arbeit gekündigt. Könnte quasi nun 40 Monate mit 12 % Abzüge in Rente gehen. Am 1.3.25 könnte ich auch offiziell in Rente für langjährig Versicherte gehen. Kann ich mich nun dieses 1 Jahr und 3 Monate arbeitslos melden? Wird das weiterhin anerkannt? Oder gibt es da Bedenken. Gruß Michael
Christian Schultz
am 06.07.2023Hallo Michael, wenn die 45 Versicherungsjahre voll sind, können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Theoretisch können Sie zumindest einen Teil der Zeit bis dahin mit Arbeitslosengeld überbrücken. Bedenken Sie aber, dass Sie sich in dieser Zeit zumindest theoretisch auch um Arbeit bemühen müssen. Es kann auch sein, dass Sie an bestimmten Maßnahmen wie Bewerbungstraining teilnehmen müssen.
Kaya
am 05.07.2023Hallo,
mein Vater (geb. April 1959, 50% schwerbehinderten Status) ist bis zum September 2023 im Arbeitsverhältnis. Durch den schwerbehinderten Status und 35 Arbeitsjahre könnte er bereits im Juli 2023 in die abschlagsfreie "Rente für Schwerbehinderte". Die Rentenhöhe ist allerdings um einiges geringer, als wenn er ALG 1 beziehen würde. Hat er das Recht auf ALG 1 bis zur regulären Altersgrenze (66 Jahre 2 Monate) ?
Christian Schultz
am 05.07.2023Hallo Kaya, klar - das geht. Bedenken Sie aber, dass Ihr Vater sich dann - zumindest theoretisch - um einen neuen Job bemühen müsste: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Angelika
am 25.06.2023Ich habe am 1. August 2023 45 Versicherungsjahre erfüllt, allerdings bin ich seit dem 10. Februar 2022 bis auf weiteres krank geschrieben und werde am 9. August dieses Jahres ausgesteuert. Danach muss ich mich arbeitslos melden. Wann kann ich dann abschlagsfrei die Rente beantragen? Ich bin 1960 geboren. Kann man aus der Arbeitslosigkeit in Rente gehen? Ich werde auf jeden Fall weiterhin arbeitsunfähig sein… Ist es sinnvoll, unter diesen Umständen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen?
Christian Schultz
am 26.06.2023Die 45 Versicherungsjahre haben Sie ja dann vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit erhalten. Dann können Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt in die abschlagsfreie Altersrente wechseln. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen
Martin Niehage
am 13.06.2023Guten Tag, ich bin seit 8/1977 bei der Rentenversicherung als "Beitragszahler" geführt (geboren wurde ich im November 1961). Seit 8/77 habe ich ohne Unterbrechungen Rentenbeiträge eingezahlt. Damit habe ich dann 8/2023 meine 45 Jahre für die Rentenanwartschaft voll. Ich weiß dass ich (als Jahrgang 1961) damit im Juni 2026 theoretisch abschlagsfrei mit 64.5 Jahren in Rente gehen könnte ("Rente für besonders langjährig versicherte) - aber angenommen ich werde nach dem September 2023 arbeitslos und bleibe bis 6/26 arbeitslos - kann ich dann trotzdem (da 45 Anwartsjahre bereits vor der Arbeitslosigkeit angesammelt) abschlagsfrei in die "Rente für besonders langjährig versicherte" gehen?
Christian Schultz
am 14.06.2023Ja, können Sie. Sie müssen eben nur die Zeit bis dahin überbrücken. ALG I gibt es maximal für 24 Monate.
Matthias Giese
am 12.06.2023Hallo,
ich bin Jahrgang 1964, meine Regelaltersrente beginnt zum 01.10.2031 (67 Jahre), ich kann aber auch mit 65 Jahren abschlagsfrei und mit 63 Jahren ( 45 Jahre Beitragszeit erreicht) mit 14,4 % Abschlag in Rente gehen, also alles noch etwas hin. Aber trotzdem wollte ich fragen, sollte ich mit 65 arbeitslos werden, kann ich dann noch ALG I beantragen?
Vielen Dank und nette Grüße
Christian Schultz
am 12.06.2023Ja, Sie können bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ALG I erhalten.
Diana Topal
am 30.05.2023Ich bin 1961 geboren und wurde wegen Schließung der Firma Jan 2021
nach 20 Jahren arbeitslos.
Bis Dez. 2022 habe ich dann Arbeitslosengeld bekommen.
Ab Jan 2023 bekomme ich kein Geld mehr und wir leben
von der Rente meines Mannes.
In diesem Alter ist es nicht leicht Arbeit zu finden, die man
körperlich noch stemmt.
Ab September 2024 würde ich, laut dem jährlichen
Bescheid den man von der DRV bekommt, in Frührente mit Abzügen
gehen können.
Gilt das auch obwohl ich ja 21 Monate keine Einnahmen mehr hatte?
gehen können.
Christian Schultz
am 30.05.2023Nach dem, was Sie schreiben, wäre das die Altersrente für langjährig Versicherte. Die bekommen Sie ab einer Wartezeit von 35 Jahren. Und wenn die DRV schreibt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, können Sie darauf vertrauen. Daran ändert auch nichts, dass Sie einige Monate keine Beiträge gezahlt haben.
Gerd
am 16.05.2023Liebes Team,
ich werde Ende 2023, als Selbstständiger der freiwillig arbeitslosenversichert ist, aus der Selbstständigkeit in eine 'normale' versicherungspflichtige Tätigkeit wechseln. Sollte ich dort nach z.B. 6 Monaten arbeitslos werden: wie/auf welcher Grundlage berechnet sich das ALG1? Ich hatte mal was von 'eigentlich letzte 12 Monate, aber in solchen Fällen 5 Monate' gehört, finde aber leider keinen, der mir dazu eine verbindliche Aussage machen kann.
Vielen Dank für Ihren Rat
Christian Schultz
am 16.05.2023Hallo Gerd, nach meinem Kenntnisstand berechnet sich das ALG immer auf Basis der letzten 12 Monate - zumindest dann, wenn wir hier mindestens 150 Tage Arbeitseinkommen vorfinden. Sonst verlängert sich der Zeitraum auf 24 Monaten.
Um überhaupt Anspruch auf ALG I zu haben, müssen Sie mindestens 12 Monate eingezahlt haben: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich
Gerd
am 16.05.2023Hallo Chistian,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Krux bzw. Unbekannte ist ja leider etwas speziell:
ich zahle seit >10 Jahren freiwillige Arbeitslosenversicherung, gefolgt von sozialversicherungspflichtiger Zeit. Das Bruttgehalt wird in beiden Zeiten ähnlich hoch sein (~Beitragsbemessungsgrenze). Worauf will die AA dann den Anspruch ableiten, da der 'freiwillige Part' ja keine beitragspflichtige Zeit im Sinne der Sozialgesetzgebung ist.
Vielleicht kennen Sie im Zweifel ja eine Anlaufstelle für mich, bei der ich sowas fragen kann...?
Besten Dank
Christian Schultz
am 17.05.2023Ich würde an Ihrer Stelle direkt bei der Arbeitsagentur nachfragen. Die errechnen Ihr ALG I ja anhand einer Software.
Michael
am 08.05.2023Hallo,und guten Tag. Ich bin 63 Jahre alt ,und könnte am 1.07.2024 abschlagsfrei in Rente gehen.Nun kann es sein das mein Arbeitgeber mich wegen Arbeitsmangel Kündigen muss.
Wirkt sich das Zeitlich auf meinen Rentenbeginn am 01.07.24 aus ?
Ich könnte zwar schon mit Abschlag am 1.3.23 in Rente,würde das aber ungern wegen den hohen Abzügen.
Christian Schultz
am 09.05.2023Hallo Michael, lassen Sie sich lieber noch einmal persönlich von der DRV beraten. Sind Sie Jahrgang 1960? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen
Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist einzig und allein wichtig, dass Sie 45 Versicherungsjahre zusammen haben. Dann können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Wenn Sie die bereits erfüllen, kann Ihnen die Arbeitslosigkeit "nichts anhaben". Ansonsten gibt es noch einen Trick: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Simone
am 05.05.2023Bin Baujahr 61, habe meine 45 Jahre Wartezeit erfüllt. Muss noch etwas über 2 Jahre arbeiten (ohne Abzug). Mein Gehalt war und ist ganz ok. Bin nun am überlegen ob ich ab Januar 2024 in die Arbeitslosigkeit gehe oder lieber auf 30 Arbeitsstunden die Woche reduziere. Was ist für meine Rente mit 64,6 vom finanziellen besser? Hat man viel weniger Rente oder fällt es bei mir mit meiner erfüllten Wartezeit nicht so ins Gewicht?
Lieben Dank!
Christian Schultz
am 08.05.2023Wenn Sie ALG I beziehen, basieren die Rentenbeiträge auf 80 Prozent Ihres letzten Brutto-Gehalts. Arbeiten Sie in Teilzeit, kommen darüber auch weniger Rentenbeiträge bei der DRV an. Aber bemessen auf Ihr komplettes Berufsleben wird das alles keinen großen Einfluss auf Ihre Altersrente haben.
Heiner We.
am 04.05.2023Hallo, ich bin 1967 geboren und habe voraussichtlich 2029 meine 45 Beitragsjahre im Alter von 62 Jahre. Mit 65 könnte ich ja ohne Abschläge in Rente gehen. Ist es auch richtig, dass ich dann schon mit 62 Jahren gehen könnte mit 10,8 % Abzüge?
Christian Schultz
am 05.05.2023Hallo Heiner, das würde nur mit aktuellem Schwerbehindertenausweis gehen.
Gabriela
am 04.05.2023Hallo,
ich bin Jahrgang 1960 und habe am 01.11.2023 45 Beitragsjahre.
Wenn ich in 2024 arbeitslos bin, kann ich dann beitragsfrei zum 01.03.2025 die Rente beantragen?
Christian Schultz
am 04.05.2023Hallo Gabriela, wenn die 45 Versicherungsjahre erfüllt sind, können Sie genau zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Auch wenn Sie zwischendurch ALG I erhalten. Alles zum Jahrgang 1960 finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen
Andrea Hagenbach
am 26.04.2023Hallo,
ich bin Jahrgang 1959, kann abschlagsfrei ab dem 1.11.25 in Rente gehen. (langjährig versichert). Wartezeit ist auch erfüllt.
Nun bin ich zum 1.3.23 arbeitslos geworden, weil mein Arbeitgeber selbst in den Ruhestand geht ( wir waren ein kleines Unternehmen).
Ich möchte jetzt 2 Jahre arbeitslos sein, um nicht zu hohe Abschläge hinnehmen zu müssen.
Stimmt es, das bei Ruhestand des AGèrs oder auch bei Insolvenz des Unternehmens, man dies so machen kann.
Gruss Andrea Hagenbach
Christian Schultz
am 27.04.2023Hallo Andrea, das stimmt: Bei vollständiger Geschäftsaufgabe zählt der Bezug von ALG I auch in den letzten 24 Monaten vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte als Wartezeit. Aber da Sie die 45 Jahre ohnehin bereits erfüllen, ist das in Ihrem Fall nicht so wichtig.
Ulla Strauch
am 25.04.2023Hallo, ich werde im August 61, würde mit 63 45 Jahre gearbeitet haben und möchte dann auch in Rente gehen, allerdings mit Abzügen.
Wenn mein jetziger Arbeitgeber mitspielt wäre eine Kündigung möglich und könnte daher Arbeitslosengeld für die restlichen 2 Jahre beziehen, so hätte ich keine Abzüge. Sehe ich das so richtig?
Wenn das nicht so möglich ist, wann muss ich meine Rente mit Abzügen ( 63) frühestens beantragen?
Christian Schultz
am 26.04.2023Hallo Ulla, sobald Sie 45 Jahre zusammen haben, ist der Bezug von ALG I "rentenrechtlich" kein Problem. Es kommen natürlich weniger neue Entgeltpunkte auf Ihr Konto, als wenn Sie weiter arbeiten würden. Mit 45 Jahren Wartezeit können Sie dann genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze Ihre abschlagsfreie Rente beziehen.
Alternativ können Sie ab dem 63. Geburtstag die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten. So einen Rentenantrag sollte man ca. vier Monate vor dem geplanten Rentenstart stellen.
Heinz
am 25.04.2023Hallo Ich habe eine Frage, Sie betrifft zwar nicht mich aber mein Schwager. Er war LKW Fahrer kann diesen Beruf aber gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben (u.a. Epilepsie). Erst ist jetzt seit einem Jahr arbeitslos und krank. Er hat die 45 Versicherungsjahre bereits voll. Ich weiss die letzten 24 Monate vor der Rente wird die AL nicht bei den Versicherungsjahren mitgerechnet werden. Er könnte ja normalerweise mit 64 und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Er wir im September 62. Wie wird das gerechnet wenn er jetzt noch ein Jahr arbeitslos ist (bis Mai 24). Er würde dann ja nur noch ca. 2 Jahre eher in Rente gehen. Werden dann nur die ca. 2 Jahre gekürzt oder werden dann die vollen 4 Jahre (2 Jahre vorzeitig und 2 Jahre AL) gekürzt? Das Arbeitsamt zahlt ja auf alle Fälle noch ein, soweit ich das verstanden habe.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz
Christian Schultz
am 25.04.2023Hallo Heinz, ehrlich gesagt habe ich Ihre Frage nicht ganz verstanden.
Beim Bezug von ALG I werden immer auch Rentenbeiträge gezahlt. Das Problem kann die Wartezeit sein. Aber - so wie ich Sie verstehe - hat Ihr Schwager die ja schon erfüllt. Da kann ihm also keiner mehr die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nehmen. Der Haken ist eben, dass er diese erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beziehen kann.
Am besten geht Ihr Schwager einmal zur DRV und lässt sich dort kostenlos beraten.
Flocki69
am 19.04.2023Besonders langjährige Versicherte: Wenn ich 45 Beitragsjahre erreicht habe , kann ich ohne Abschläge Rente beziehen.
Also kann ich als Geburtenjahrgang nach 1964 dadurch bereits mit 65 Jahren in Rente. Soweit richtig ?
Demzufolge errechnet sich der Abschlag für das Renteneintrittsalter 63 von 65 Jahren ( also 7,2% ) richtig ??
Gruß
Flocki
Christian Schultz
am 20.04.2023Nein, man kann die beiden Rentenarten leider nicht miteinander kombinieren: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren
Karin K.
am 13.04.2023Ich bin JG 1964. Seit September 1984 bin/war ich ununterbrochen berufstätig. Leider befinde ich mich nach einer schweren Corona Erkrankung seit Februar 2022 im Krankenstand.
Was für Möglichkeiten für eine Rente bestehen für mich? Und ab wann?
Vielen Dank für ihr Antwort
Viele Grüße Karin
Christian Schultz
am 14.04.2023Schauen Sie mal in diesen Beitrag. Die Voraussetzungen zum Jahrgang 1980 gelten auch für Ihr Geburtsdatum: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1980
Claudia
am 02.04.2023Hallo,
ich bin 1966 geboren und habe im August 2027 die 45 Rentenjahre voll, so dass ich 2031 vorzeitig ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen könnte, also nach 49 Beitragsjahren. Was passiert, wenn nun nach 46 oder 47 Beitragsjahren bis zum Renteneintritt krank oder arbeitslos werde? Habe ich dann trotzdem Abzüge, obwohl ich mehr als 45 Jahre eingezahlt habe?
Christian Schultz
am 03.04.2023Hallo Claudia, Abzüge brauchen Sie nicht zu fürchten. Aber natürlich wird die Rente dann etwas niedriger ausfallen, weil Sie einfach weniger eingezahlt haben. Das fällt aber nicht groß ins Gewicht.
Thorsten
am 01.04.2023Hallo,
ich bin Jahrgang 1965 und kann daher in 2028 in Rente mit Abschlag gehen.
Habe noch einen Arbeitsvertrag bis 30.06.2027.
Ich habe dann ja noch 2 Jahre ALG, das würde bedeuten, das ich dann die Rente mit Abschlag erst 01.07.2029 machen werde.
Ich habe dann in den letzten 4 Jahren wie vorher auch über 10.000 Euro monatlich verdient.
Da das Arbeitsamt für mich weiter Rentenbeiträge zahlt, bekomme ich dann auch weiter die jährlichen 2 Rentenpunkte gutgeschrieben ?
Gruß
Thorsten
Christian Schultz
am 03.04.2023Hallo Thorsten, die Arbeitsagentur zahlt Beiträge auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Einkommens. Ich glaube, dass es hier auch Höchstbeträge gibt, die ich aber gerade nicht aus dem Stehgreif kenne. Es werden also auf jeden Fall geringere Rentenbeiträge anfallen als ohne Jobverlust.
Rolf
am 30.03.2023Guten Tag, ich bin seit 9/1978 bei der Rentenversicherung als "Beitragszahler" geführt (geboren wurde ich im September 1961). Seit 9/1978 habe ich ohne Unterbrechungen Rentenbeiträge eingezahlt. Damit hätte ich dann 9/2023 meine 45 Jahre für die Rentenanwartschaft voll. Ich weiß dass ich (als Jahrgang 1961) damit im April 2026 theoretisch abschlagsfrei mit 64.5 Jahren in Rente gehen könnte ("Rente für besonders langjährig versicherte) - aber angenommen ich werde nach dem September 2023 arbeitslos und bleibe bis 4/26 arbeitslos - kann ich dann trotzdem (da 45 Anwartsjahre bereits vor der Arbeitslosigkeit angesammelt) abschlagsfrei in die "Rente für besonders langjährig versicherte" gehen?
Christian Schultz
am 30.03.2023Hallo Rolf, das ist kein Problem. Die 45 Versicherungsjahre hätten Sie zu diesem Zeitpunkt ja erfüllt.
Michael
am 29.03.2023Hallo, ich werde im Juli 61 Jahre und werde zum 30.06.23 gekündigt. Ich arbeite seit August 1978. Mir fehlen dann die zwei Monate für die 45 Jahre. Ich würde gerne nach den zwei Jahren arbeitslos in Rente gehen.
Ist das möglich und wenn ja mit wieviel Abzügen?
Danke im Voraus.
Christian Schultz
am 29.03.2023Hallo Michael, lesen Sie am besten den Artikel zu Ihrem Jahrgang 1962: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jahrgang-1962-und-rente-wann-geht-es-in-den-ruhestand
Natürlich können Sie vor der Rente noch Arbeitslosengeld beziehen. Je nach Vorversicherungszeit bis zu zwei Jahre. Achten Sie aber darauf, dass die letzten 24 Monate vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht zur 45-jährigen Wartezeit zählen. Aber das beschreiben wir ja im Beitrag auf dieser Seite hier.
Peter
am 29.03.2023Hallo, ich bin Jahrgang 1961 und bin noch nicht arbeitslos gewesen. Ich habe die 45 Jahre voll, da ich schon mit 15 Jahren angefangen habe eine Ausbildung zu machen. Regulär müsste ich bis 2026 arbeiten. Wenn ich zwei Jahre davor noch arbeitslos mache, wie verhält sich dann mein Renteneintritt? Könnte ich schon mit 63 in Rente gehen ohne abzug?
Danke für eine Rückmeldung.
Peter
Christian Schultz
am 29.03.2023Hallo Peter, mit 63 können Sie nur über Abschläge in die vorgezogene Altersrente. Ohne Abschlag frühestens mit 64 und sechs Monaten. Lesen Sie am besten diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/presse/pressemitteilungen/meldung/rente-mit-jahrgang-1961-diese-moeglichkeiten-haben-sie
Alina
am 28.03.2023Hallo,
ich bin 55 Jahre alt (Jahrgang 1968), unbefristet Schwerbehindert mit 60 GdB und zurzeit 29 Jahre Wartezeit.
Seit 2015 beziehe ich Teilerwerbsminderungsrente und arbeite zusätzlich in Teilzeit (25 St./Wo - 5 St/Tag).
Wegen Betriebsverlegung (keine Insolvenz) werde ich zum 30.06.2024 gekündigt und vermutlich 18 Monate ALG I beziehen und danach volle Erwerbsminderungsrente, s.g. Arbeitsmarktrente, da mir gesundheitlich immer schlechter geht.
Die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte kann ich ab 07/2030 beziehen, dafür brauche ich aber 35 Jahre Wartezeit.
Zählt der Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente auch als Wartezeit? Bei mir wurden RV-Beiträge bis 60 Jahre hochgerechnet.
Christian Schultz
am 28.03.2023Hallo Alina, bei den 35 Jahren zählt alles mit: EM-Rente, Arbeitslosigkeit, Krankengeld etc.
Igor
am 20.03.2023Hallo,
Ich werde im April 61 Jahre. Nun wurde mir vom Arbeitgeber gekündigt. Mein vorzeitiger Renteneintritt mit Abzügen wurde mir zum 01.05.2025 von der RV genannt. Kann ich die kommenden 2 Jahre mit ALG 1 überbrücken um dann zum genannten Zeitpunkt in Rente zu gehen?
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 20.03.2023Hallo Igor, dabei würde es sich um die Altersrente für langjährig Versicherte handeln. Wenn Sie dann im Mai 2015 35 Jahre Versicherungszeit erfüllen, können Sie zu diesem Zeitpunkt mit Abschlägen in Rente. Da ändert auch der Bezug von Arbeitslosengeld nichts dran.
Stefan Later
am 12.03.2023Hallo,
ich bin 1965 geboren und Schwerbehindert.
Ich arbeite seit 1983 und habe 2023 40 Jahre voll.
Ich könnte mit 62 Jahren vorzeitig mit 10,8% Abzügen in Rente gehen.
Könnte ich mich 2 Jahre vorher also mit 60 arbeitslos melden?
Christian Schultz
am 13.03.2023Hallo Stefan, theoretisch schon. Aber grundsätzlich müssen Sie sich dann um einen neuen Job bemühen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Burke
am 06.03.2023Hallo bin Juni 1963 geboren. Habe am 1 September 1980 eine Lehre angefangen, also hätte ich im September 2025 45 Arbeitsjahre voll. Ab wann könnte ich 2 Jahre arbeitslos machen und danach 18 Monate krank und ist das zu empfehlen? Ich hatte einen Herzinfarkt und es geht mir gesundheitlich nicht so gut
Christian Schultz
am 09.03.2023Das können wir unmöglich fundiert für Sie einschätzen, ohne Ihre nähere Situation zu kennen. Daher empfehle ich hier die kostenlose Beratung bei der DRV - alternativ bei meinen Kollegen vom SoVD: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Grundsätzlich bekommen Sie die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren erst mit 64 und 10 Monaten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Maria
am 05.03.2023Hallo. Ich bin 1965 geboren und habe dann lückenlos bis zu meinem 65. Geburtstag 50 Jahre in die DRV einbezahlt. 65 Jahre bedeutet hier vorzeitiger Rentenbeginn für besonders Langzeiteinzahler.
Mit 63 Jahren (nach 48 Rentenpunkte) sollte man doch 2 Jahre mit Arbeitslosengeld überbrücken können, ohne Rentenkürzung letztendlich.
Oder ist dies nicht möglich
Danke
Christian Schultz
am 09.03.2023Hallo Maria, theoretisch geht das. Bei Ihrem Jahrgang wäre die abschlagsfreie Rente mit 65 möglich. Wenn Sie mit 63 die 45-jährige Wartezeit erfüllen, könnte man die Zeit bis zum Rentenbeginn mit ALG I überbrücken. Aber ganz so unkompliziert ist das in der Praxis nicht immer: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Conny
am 02.03.2023Hallo, mein Mann war ca. 1/2Jahr krank. Jetzt war Reha und Mo entan Urlaub. Betrieb hat keiben"Schonposten" würde dann kündigen. Er könnte mit Abschläge in Rente, da er aber einige Jahre befreit war, sehr wenig Rente. Wenn er im Urlaub oder gleich danach wieder krank wird mit anderer Krankheit bekommt er dann insgesamt 78 Wochen mit der vorigen Krankheit zusammen oder zählt es neu? Oder besser kündigen lassen und arbeitslos melden? AlG 1 und KG beides bedeutend höher als vorgezoge Rente. Er ist 63,5 Jahre, müsste bis 11/25 gehen ohne Abschlag. Danke für Info.
Christian Schultz
am 02.03.2023Hallo Conny, wir können für Ihren konkreten Fall keine klare Handlungsempfehlung geben. Dafür braucht man viel mehr Informationen, also lassen Sie sich bitte in jedem Fall persönlich beraten.
Klar ist aber, dass der Bezug von Kranken- und Arbeitslosengeld - und damit ein späterer Rentenbeginn - finanziell in der Regel besser ist.
Wagner Marion
am 02.03.2023Ich bin 1961 geboren und bin seit 2019 krank.Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt Nun bekommen ich noch bis Mai ALG1 dann bekomme ich nichts mehr.Ich kann erst im August 2024 mit 12.5%Abschlag bei 36Jahren Arbeit in Rente.Wie kann ich das überbrücken
Christian Schultz
am 02.03.2023Schwierig, wenn es kein ALG I mehr gibt. Im Zweifel bleibt da nur die Option des Bürgergeldes. Am besten lassen Sie sich aber persönlich beraten. Vielleicht findet ich noch etwas im Gespräch.
Fred Möchting
am 28.02.2023Guten Tag,
lt. letzter Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung beginnt meine Regelaltersrente am 01.07.2026. Zurzeit und seit vielen Jahren bin ich selbstständig und zahle sowohl in die gesetzliche Rentenversicherung als auch in die Arbeitslosenversicherung ein. ALG1-Anspruch: 24 Monate. Wahrscheinlich muss ich mein Gewerbe nächstes Jahr abmelden, sodass ich die 24 Monate vor dem 01.07.26 noch ALG1 bekomme. Die Wartezeit beträgt nach der Renteninfo 5 Jahre und ist erfüllt. Ich kann also ganz normal in die Regelaltersrente gehen?
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 28.02.2023Hallo Fred, davon gehe ich aus. Schauen Sie aber zur Sicherheit einmal in die letzte Rentenauskunft. Darin steht, welche Wartezeiten Sie bereits erfüllen. Oder lassen sich kostenlos bei der DRV beraten.
Monika Rank
am 27.02.2023Ich kann am 1.10.2023 in Altersrente mit Abschlägen gehen. Habe zum Datum meine 45 Jahre Wartezeit voll. Bin dann 63 Jahre. Meine Kündigung mußte Ich laut Arbeitsvertrag im Februar abgeben. Oder ist es möglich noch AG 1 zubesiehen.Rente ohne Abschläge zum 10.09.2026. Danke Monika
Christian Schultz
am 27.02.2023Natürlich ist das möglich, genau das schreiben wir ja im Beitrag. Beachten Sie aber, dass Sie beim Bezug von ALG I offen für neue Jobangebote sein müssen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Wolf Thomas
am 25.02.202331.05.2023 bin ich 63 Jahre alt. Habe ca.530 Monate Beiträge an die Rentenkasse bezahlt. Möchte nun in Rente für langjährig Versicherte gehen. Was habe ich nun aktuell Abzüge bis zum Lebensende in meiner Rente, oder ist es dumm so kurz vor meiner Altersrente für besonders langjährig Versicherte aufzuhören. Das wäre nämlich erst am 01.10. 2024 dann ohne Abzüge. Danke für eine Stellungsnahme
Christian Schultz
am 27.02.2023Hallo Thomas, was nun in Ihrer Situation am sinnvollsten ist, können wir hier im Forum nicht aufklären - dafür müsste man sich Ihre Lage noch viel genauer anschauen. Rein finanziell ist es natürlich besser, bis zur abschlagsfreien Rente zu warten. Aber das ist im echten Leben nicht immer möglich.
Chris
am 23.02.2023Hallo,
ich bin Jahrgang 1964 und habe 1981 angefangen zu arbeiten. Somit hätte ich am 01.08.2026 45 Arbeitsjahre voll, da keine Fehlzeiten.
Jetzt könnte ich Januar 2024 noch ein Projekt mit 2 Jahren Laufzeit übernehmen. Am Ende des Projekts stehe ich kurz vor meinem 63 Lebensjahr. Stehen mir jetzt noch 2 Jahre Arbeitslosengeld zu, wenn ich keine neue Arbeit finde?
Vorab vielen Dank für eure Antwort.
LG Chris
Christian Schultz
am 24.02.2023Hallo Chris, natürlich - wenn Sie in den Jahren vor dem Jobverlust sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, hätten Sie mit 63 Anspruch auf bis zu 24 Monate ALG I: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich
Knoch
am 23.02.2023Hallo ich habe folgende Frage
War vom 1.10 1975 bis 31.10 2020 bei Karstadt beschäftigt, durch die Insolvenz verlor ich meine Arbeit.
Vom 1.11.2020 bis 30.04.2021 war ich in einer Transfergesellschaft.
Vom 01.05.2021 bis 30.04.2023 bin ich arbeitslos.
Ich kann durch meine 45 Berufsjahre am 01.06.2023 in meine Altersrente für langjährige Versicherte ohne Abschläge gehen.
Was passiert mit dem Monat 01.05.2023.
Viele Grüße
Brigitte
Christian Schultz
am 23.02.2023Hallo Brigitte, diesen Monat müssen Sie anderweitig überbrücken. Vielleicht können Sie für den einen Monat Bürgergeld beantragen. Wenn nicht, versuchen Sie, über den Ehepartner über die Familienversicherung in der Krankenkasse abgesichert zu sein.
Flocki69
am 22.02.2023Hallo ,
ich bin Geburtsjahr '69 . Habe bereits ab 16 Jahren angefangen in die Rentenkasse einzuzahlen . Theoretisch habe ich ungefähr mit vollendetem 61 Lebensjahr meine 45 Rentenjahre erreicht . Lt. Gesetz muss ich bis voll. 67 Lebensjahr arbeiten . Ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen ?
Bzw. , wenn ich mich vor vollendetem 63 Lebensjahr arbeitslos melde- mit welchen Abzügen zu rechnen ?
Gruß, Flocki
Christian Schultz
am 23.02.2023Hallo Flocki, mit Jahrgang 1969 geht es erst zum 65. Geburtstag in die abschlagsfreie Rente. Mit 14,4 Prozent Abzug könnten Sie auch schon zum 63. Geburtstag in den Ruhestand. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich
Wolfgang
am 22.02.2023Hallo, eine Frage zur Sicherstellung meines Verständnisses:
Am 01.08.26 habe ich 45 Berufsjahre und könnte abschlagsfrei raus.v
Zum 01.01.24 könnte ich meinen Vertrag aufheben und mich abfinden lassen.
Bei Alg1 ab 01.08.24 für 2 Jahre bis zum 01.08.26 droht mir, das es nicht als Wartezeit anerkannt wird. Wenn ich in diesen letzten 2 Jahren zusätzlich zum Alg1 einen Minijob ausübe, wird es jedoch als Wartezeit anerkannt, unabhängig wie wenig ich da hinzuverdiene.
Habe ich das alles so richtig verstanden?
Vielen Dank und LG
Wolfgang
Christian Schultz
am 23.02.2023Hallo Wolfgang, der Bezug von ALG I zählt in den letzten 24 Monaten vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht als Wartezeit. Aber mit Minijob machen Sie aus dieser Zeit eine Pflichtversicherungszeit - und die zählt mit. Siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Marie
am 16.02.2023Ich habe am 31.7.23 die 45 Jahre voll, mir fehlen noch 5 monate bis zur rente für langjährig versicherte mit 45Jahren. Die Knappschaft teilte mir mit das ich die fehlenden monate arbeiten MUSS, auch wenn ich anspruch auf ALG1 habe. Nun ist es ja gerade nicht einfach mit 63/werde im Mai dieses Jahres 2023 64 Jahre einen Job zu finden. Heisst das jetzt, das ich irgendeinen Job annehmen muss um die 5 Monate voll zu bekommen?
Christian Schultz
am 17.02.2023Es reicht auch ein Minijob - siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Hermann-Josef Heinisch
am 10.02.2023Hallo,
Mit 62 habe ich die 45 Jahre voll.
Wenn ich dann mit 63 Arbeitslos werde und 2 Jahre ALG 1 beziehe kann ich dann mit 65 in die Abschlagsfreie Rente gehen, und bekomme die 2 Jahre noch Rentenbeiträge eingezahlt?
Danke für eine kurze Rückmeldung.
Christian Schultz
am 13.02.2023Hallo Hermann-Josef, genauso kann es theoretisch gehen. Die Arbeitsagentur zahlt Beiträge auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Einkommens. Beachten Sie bitte, dass Sie sich in dieser Zeit jedoch - zumindest theoretisch - um Arbeit bemühen müssen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Hermann-Josef
am 19.02.2023Super Dankeschön
Hannibal
am 08.02.2023Ich habe folgende Frage:
voraussichtlicher Bezug von ALG1 bis 30.9.2025
Bezug der Rente mit 63 ab 01.06.2027 (mit 39 Versicherungsjahren)
Die Zeitdauer zwischen Bezug ALG1 und Rente mit 63 ist kleiner 2 Jahre, ist dies möglich oder kann ich die Rente erst ab Oktober 2027 beziehen?
Und macht es einen Unterschied wenn man seit ca. 2020 seine Ehefrau pflegt und dafür auch Beiträge zur Rente gutgeschrieben bekommt.
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 09.02.2023Für mich stellt sich die Frage: Wie sollen Sie die Zeit zwischen ALG 1 und Rentenbeginn überbrücken? Sie sind dann ja auch nicht krankenversichert. Pflege von Angehörigen bringt unter bestimmten Umständen Entgeltpunkte für das Rentenkonto - aber nicht wirklich viel: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220511_tmn_pflege_erhoehung_rente.html
Hannibal
am 10.02.2023Die Zeit zwischen ALG1 und Rentenbeginn würde ich mit Ersparnissen überbrücken. Es geht mir in der Frage in erster Linie darum, ob ich die Rente mit 63 beziehen kann, auch wenn zwischen ALG1 und Rente weniger als 24 Monate liegen?
Christian Schultz
am 10.02.2023Das ist kein Problem. Ab dem 63. Geburtstag und 35 Versicherungsjahren können Sie die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte beziehen.
Hans
am 06.02.2023Hallo,
ich habe zum 30.6. einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und höre zu diesem Zeitpunkt auf zu Arbeiten.
Ich bekomme eine Abfindung und weiß, dass ich damit vom Arbeitsamt gesperrt werde. Nun gehöre ich zu den besonders langjährig Versicherten, da ich meine 45 Jahre zusammen habe und möchte mit 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen.
Bekomme ich für die Zeit vom 1.7.23 - 11.2024 ALG I?
Danke für die Info
Christian Schultz
am 07.02.2023Hallo Hans, grundsätzlich haben Sie Anspruch auf ALG I. Aber Sie haben ja selbst geschrieben, dass es aufgrund des Auflösungsvertrags zu einer Sperre kommen wird. Erst im Anschluss erhalten Sie dann ALG I.
Eberhard Seidel
am 05.02.2023Hallo,
ich (20.8.1959) gehe zum 1.11.2023 als besonders langjährig Versicherter in Rente.45 Jahre bereits erfüllt.
Bin seit 1.9.1974 im Arbeitsleben.
Da ich mich bei meinem Arbeitgeber zum 31.3.23 kündigen lassen möchte (wegen interner Probleme) ,
kann ich bis 31.10.23 ALG 1 beziehen?
Hat dies negative Auswirkung?
Christian Schultz
am 06.02.2023Hallo Eberhard, für die Wartezeit hat die Kündigung dann keine negativen Auswirkungen mehr. Aber natürlich bekommen Sie in der Zeit des ALG I weniger Rentenbeiträge gutgeschrieben. Einen großen Unterschied wird das aber in der kurzen Zeit für Ihre Rente nicht mehr machen. Zur Kündigung an sich sollten Sie sich arbeitsrechtlich beraten lassen - auch mit Blick auf eine mögliche Sperre bei der Arbeitsagentur.
Rita
am 31.01.2023Ich kann ab 01.12.2024 mit Abschlägen in die vorgezogene Altersrente gehen. Kann ich mich vorher noch arbeitslos melden, 2 Jahre ALG I beziehen und dadurch später in Rente gehen und die Abschläge mindern?
Christian Schultz
am 01.02.2023Wenn Sie Anspruch auf ALG I haben und die erforderliche Wartezeit zur vorgezogenen Rente erfüllt ist, würde das gehen. Beachten Sie aber, dass Sie grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Helga
am 22.01.2023Hallo,
ich werde im April 63 Jahre ,habe bereits 46 Arbeitsjahre und werde zum 01.04,2023 arbeitslos.
Meine Frage kann ich die Arbeitslosigkeit als Überbrückung nutzen bis zur Abschlagfreien Rente (64 + 4 Mo.)
Gruß
Helga
Christian Schultz
am 23.01.2023Hallo Helga, das ist kein Problem: Sie haben die 45 Jahre Wartezeit ja schon voll.
Ansgar
am 01.12.2022Hallo,
wenn jetzt tatsächlich nur noch ein paar Monate fehlen ("Petra aus Heide hat 44 Versicherungsjahre und neun Monate zusammen..."), kann Petra dann neben dem ALG 1 auch noch einen Minijob ausüben, für den doch auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, um die 45 Jahre voll zu kriegen? Dieser Minijob natürlich nur so Mini, dass das ALG 1 nicht gekürzt wird.
Christian Schultz
am 02.12.2022Hallo Ansgar, ja, diesen Weg zeigen wir im am Ende verlinkten Beitrag auf: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
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