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Hartz IV oder Rente mit Behinderung?

Aktuelles Rente Behinderung Armut

Am Ende des Berufslebens den Job zu verlieren, ist tragisch. Besonders, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht und das Jobcenter zahlen muss. Viele Menschen fragen sich in dieser Situation: Soll ich nun weiter "Hartz IV" beziehen oder doch lieber in die Rente mit Schwerbehindertenausweis?

Hartz IV oder Rente mit Behinderung?

Wenn Menschen mit Anfang 60 arbeitslos sind und darüber hinaus gesundheitliche Schwierigkeiten haben, führt das zu unterschiedlichen Problemen. Zum einen natürlich finanziell - insbesondere dann, wenn ALG II beantragt werden muss. Aber auch der Übergang vom Gehalt zum normalen Arbeitslosengeld ist schon ein finanzieller Rückschritt.

Wer darüber hinaus gesundheitlich eingeschränkt ist, steht vor einer weiteren Frage: Besteht möglicherweise Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung? Und falls ja - stelle ich mich damit besser oder schlechter als mit der aktuellen Alternative?

Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder ALG II?

In diesem Beitrag möchten wir uns folgende Konstellation anschauen: Es liegt ein Schwerbehindertenausweis vor - also ein Grad der Behinderung von mindestens 50 - währenddessen gibt es Geld vom Jobcenter. Was ist jetzt sinnvoller? Soll "Hartz IV" bis zum Beginn der Regelaltersrente bezogen werden? Oder sollte man die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen?

Wie so oft im Sozialrecht hängt die Antwort auf diese Frage von mehreren Faktoren ab. Der allerwichtigste Punkt ist wohl die Frage nach dem monatlichen Geldeingang. Im Jobcenter soll es ab dem Jahr 2023 rund 500 Euro pro Person geben - zuzüglich der Miete. Wenn wir unsere Rechnung vereinfachen möchten, wären wir also bei bummelig 1000 Euro im Monat. So viel gibt es bei "Hartz IV".

Macht es überhaupt Sinn, eine vorgezogene Altersrente zu beantragen, wenn diese niedriger wäre als 1000 Euro? Unter Umständen schon - dazu gleich mehr. Aber in den meisten Fällen sollten Sie Ihre Renteninformation zur Hand nehmen und die Zahlen studieren. Achtung: Bei einer vorgezogenen Altersrente können Abschläge anfallen. Auch bei der mit SB-Ausweis. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Hinzuverdienst und Mehrbedarf

Der wichtigste Faktor ist also die Rentenhöhe. Bedenken Sie, dass Sie bei einer niedrigen Altersrente aufstocken können. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente - dann gibt es die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt. Also eine besondere Art von Sozialhilfe. Und hier kommt es nun auf die Details an. Das kann bei Ihrer Entscheidung dann wichtig sein, wenn "Hartz IV" und Rente plus Sozialhilfe ungefähr gleich hoch sind.

Im Jobcenter können Sie bei einem Nebenjob die ersten 100 Euro behalten. Diese Regelung wurde aus "Hartz-IV-Zeiten" übernommen. Darüber hinaus bleiben dann zwischen 20 und 30 Prozent Ihres Erwerbseinkommens in Ihrer Tasche. Der Rest wird vom Jobcenter verrechnet.

In der Sozialhilfe ist das anders. Hier existiert kein Freibetrag von 100 Euro. Ab dem ersten Euro wird Ihr Hinzuverdienst gekürzt, so dass Sie nur 30 Prozent Ihres Lohns behalten dürfen. Maximal die Höhe des Regelsatzes eines Alleinstehenden - im Jahr 2022 sind das 224,50 Euro.

Wenn Sie das Geld vom Jobcenter also mit einem kleinen Nebenjob aufbessern, kann es für Sie günstiger sein, weiterhin im SGB II - also "auf Hartz IV" zu bleiben.

Beim Mehrbedarf hingegen ist das SGB XII, also das Sozialamt, die bessere Anlaufstelle. Wenn Sie Ihre Rente mit der Grundsicherung aufstocken, kann es jeden Monat mehr Geld geben. Voraussetzung dafür: Sie haben einen Schwerbehindertenausweis und das Merkzeichen "G" oder "aG". 17 Prozent mehr vom Regelbedarf gibt es dann. Aktuell sind das rund 76 Euro. Haben oder nicht haben.

Fazit

Ob es im Bezug von "Hartz IV" sinnvoll ist, einen Antrag auf vorgezogene Altersrente zu stellen, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Ist die Rente deutlich höher und kann vielleicht sogar abschlagsfrei bezogen werden, müssen Sie nicht lange nachdenken. Anders wenn Sie selbst im Bezug der vorgezogenen Altersrente auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Jetzt heißt es abwägen. Haben Sie einen Nebenjob? Dann müssen Sie rechnen, welche Hinzuverdienst-Regelung in Ihrer Situation die vorteilhaftere ist. Falls Sie eines der Merkzeichen "G" oder "aG" in Ihrem SB-Ausweis haben, kann die Rente mit aufstockender Geldleistung sinnvoller sein. Am Ende sollten Sie sich individuell beraten lassen, um keinen Fehler zu machen.


Kommentare (4)

  • user
    Morgan
    am 10.07.2023

    Da ich eine kleine Altersrente für Schwerbehinderte-Menschen mit Merkzeichen G beziehe und mit Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) aufstocke, steht mir kein Mehrbedarf von 17% zu, laut Amt. Nur bei Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderungsrente. Ihre Informationen hier im Internet behauptet das Gegenteil. Was ist nun Rechtens oder ist das eine Fehlinformationen?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.07.2023

      Danke für den Hinweis, den Mehrbedarf gibt es auch im SGB XII nur beim Bezug von Grundsicherung. Also zum Beispiel beim Aufstocken einer Regelaltersrente oder einer unbefristeten vollen EM-Rente. Wir haben das im Beitrag geändert.

  • user
    Claus Müller
    am 10.12.2022

    Hallo Christian,

    meine Frage wurde bereits beantwortet, könnte aber auch bei diesem Beitrag von Interesse sein.

    ich habe eine Frage wegen teilweiser EM-Rente.

    Ich (60,5 Jahre alt) befinde mich derzeit im Krankengeldbezug. Eventuell ab 2023 wieder im ALG1 Bezug. Jeweils mit ca. 12 Monaten Restanspruchsdauer.

    Ich überlege, einen EM Rentenantrag zu stellen, mit dem Risiko, dass es nur eine teilweise EM-Rente, dazu auch nur eine befristete Rente, sein könnte. Was für meinen Lebensunterhalt zu niedrig wäre.

    Bekomme ich dann im Gegenzug noch ein halbes Krankengeld, bzw. ein halbes ALG1, als Aufstockung, bis zum Ende der Restanspruchsdauer? ALG2 / Hartz4 ist bei mir nicht möglich.

    In zweieinhalb Jahren könnte ich dann eine Schwerbehindertenrente (dann 63 Jahre alt, mit GdB50, und 40 Jahre Wartezeit) beantragen.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

    Claus Müller

    • user
      Christian Schultz
      am 12.12.2022

      Hallo Claus, die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist so gedacht, dass Sie diese noch aufstocken. Im idealen Fall mit einem Teilzeitjob. Ansonsten geht das auch mit halbem Kranken- oder Arbeitslosengeld.

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