Direkt zu den Inhalten springen

Rente mit Abschlag oder warten?

Aktuelles Rente

Zum Ende des Berufslebens müssen Sie möglicherweise eine wichtige Entscheidung treffen: Wenn eine Altersrente nur mit Abschlägen drin ist – sollten Sie in den sauren Apfel beißen und den Antrag stellen? Oder ist es besser, ALG zu beziehen – und dann erst später in die Rente zu gehen? Ohne oder mit geringeren Abzügen?

Rente mit Abschlag oder warten?

Bei der Altersrente gibt es drei grundsätzliche Möglichkeiten. Entweder gehen Sie zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand – also mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Oder Sie nehmen eine vorgezogene Altersrente in Anspruch. Und die gibt es dann auch noch mal in zwei Kategorien. Ohne Abschlag oder mit Abschlag.

Mehr über die verschiedenen Formen der vorgezogenen Altersrente finden Sie in diesem Beitrag.

Heute wollen wir uns eingehender mit folgender Frage beschäftigen: Ist es besser, eine Rente mit Abzügen zu beantragen? Oder sollte man lieber so spät wie möglich eine Altersrente beziehen und die Zeit bis dahin anders überbrücken? Zum Beispiel mit Arbeitslosengeld?

Rente oder Arbeitsamt?

Eine Rente mit Abschlägen können Sie entweder mit Schwerbehindertenausweis beziehen – dann bis zu fünf Jahre vor der regulären Altersgrenze. Oder auch ohne Schwerbehinderung ab dem 63. Geburtstag.

Das bedeutet: Die Frage Rente oder ALG? wird Sie ganz konkret mit Anfang 60 beschäftigen. Rein finanziell ist es natürlich am besten, wenn Sie möglichst lange arbeiten. Auf diese Weise kommen Monat für Monat neue Rentenpunkte auf Ihr Konto.

Wenn das aber nicht möglich ist – vielleicht weil Sie Ihren Job verloren haben oder gesundheitlich stark angekratzt sind– dann heißt es erst einmal Wartezeiten zählen. Denn für die eben angesprochenen Rentenarten benötigen Sie jeweils 35 Jahre Versicherungszeit. Ob Sie mit Anfang 60 dabei sind, entnehmen Sie ganz einfach Ihrer Rentenauskunft. Die kommt ab 55 ganz automatisch mit der Post.

Wenn wir davon ausgehen, dass Sie die 35 Versicherungsjahre zusammenbekommen, folgt die nächste wichtige Frage: Wie hoch wäre Ihre Rente, wenn Sie diese zeitnah beantragen würden? Um das zu erfahren, fragen Sie am besten bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Als Faustregel können Sie sich aber merken: Jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen, kostet 0,3 Prozent Abschlag.

Allerdings kommt bei der Rente ohne SB-Ausweis insgesamt mehr an Abzügen zusammen. Das hat mit den unterschiedlichen Zählweisen zu tun. Dazu mehr in diesem Video.

Außerdem gehen noch rund elf Prozent von der Bruttorente für Kranken- und Pflegeversicherung weg. Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt unter anderem davon ab, ob die Rente Ihre einzige Einkommensquelle ist. Das, was übrig bleibt, vergleichen Sie jetzt mit Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Um diesen zu ermitteln, nutzen Sie am besten einen der zahlreichen Gratis-Rechner im Internet.  Ab 58 haben Sie bis zu zwei Jahre Anspruch. Allerdings nur, wenn Sie vorher 48 Monate eingezahlt haben.

Und jetzt kommt es darauf an: Ist das ALG deutlich höher als die Rente, dann kommt aus finanziellen Gründen eigentlich nur der Weg zum Arbeitsamt in Betracht. Erstens weil Sie dann schon jetzt mehr Geld bekommen. Und zweitens weil sich Ihre spätere Rente mit jedem Monat um 0,3 Prozent erhöht – denn die Abzüge fallen weg.

Vergleich Rente und ALG

Liegen ALG und Rente eng beieinander, müssen Sie abwägen. Auch in diesem Fall wäre die Rente zwei Jahre später um 7,2 Prozent höher als heute - 24 Monate x 0,3 Prozent. Nicht vergessen: Diese Abschläge wirken ein Leben lang. Aus rein finanzieller Perspektive ist der Bezug von Arbeitslosengeld also in der Regel sinnvoll.

Aber das ist noch nicht alles. Denn wer ALG erhält, steht auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Auch mit Anfang 60. Das heißt für Sie konkret: Wenn Ihnen der Arbeitsvermittler Stellenvorschläge zukommen lässt, müssen Sie sich dort bewerben. Zumindest wenn das Jobangebot grundsätzlich zu Ihrer Qualifikation passt. Will der Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur Sie zum Bewerbungstraining oder in eine andere Maßnahme schicken, müssen Sie auch das über sich ergehen lassen. Auch mit 63. Je nachdem, wem Sie im Arbeitsamt gegenüber sitzen und welche politischen Umstände gerade herrschen, zahlen Sie für die zwei Jahre ALG also einen hohen Preis. Nicht finanziell, aber vielleicht mit den Nerven.

Eine Sache darf der Arbeitsvermittler jedoch nicht – er darf Sie niemals in die vorgezogene Rente zwingen. Das ist beim Arbeitslosengeld ausgeschlossen. 

Fazit

Beim Abwägen zwischen einer Rente mit Abschlag oder dem Arbeitslosengeld ist der Bezug von ALG in den meisten Fällen finanziell die bessere Wahl. Zumindest wenn Sie kein Problem damit haben, sich in den letzten Monaten vor dem Ruhestand noch aktiv um Arbeit zu bemühem Oder es zumindest so aussehen lassen. Denn der Bezug von Arbeitslosengeld vor der Rente ist kein Vorruhestand.


Kommentare (4)

  • user
    Irmgard Grubba
    am 28.01.2022

    ALG2 in 2002 wird nicht für 45 Beitragsjahre angerechnet (Rente ab 63 +),

    aber für 35 Jahre, obwohl das Gesetz 63 + nach 45 Jahren erst 2014 eingeführt wurde.

    Hier bitte mal Hinweise geben.

    MfG/ Irmgard Grubba

  • user
    Claus Müller
    am 07.01.2022

    Allerdings habe ich erfahren, dass die Arbeitsagentur ältere Kunden -die häufiger gesundheitliche Einschränkungen aufweisen- gerne an die Krankenversicherung/Krankengeld weiter"vermittelt". Mit dem unverhohlenen Hinweis, Krankengeld wäre doch besser, da erstens höher und zweitens die Arbeitsagentur nach 6 Wochen die Zahlung einstellen könne - verbunden mit dem Hinweis, dann könne man auf Mitwirkung und Meldepflichten verzichten.

    Dann gäbe es neben den beschriebenen Optionen zusätzlich noch das Krankengeld. Mit dem Risiko, dass zu einer REHA aufgefordert wird, welche bei Fehlschlag als Rentenantrag umgedeutet werden kann.

    • user
      Christian Schultz
      am 07.01.2022

      Das stimmt. Wer im Arbeitslosengeld länger als sechs Wochen erkrankt, rutscht ins Krankengeld.

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.