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Krankengeld läuft aus: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten 2025

Aktuelles Gesundheit

Wenn das Krankengeld ausläuft, stehen viele Betroffene vor einer schwierigen Situation. Was kann man tun, um weiterhin abgesichert zu sein? Welche Anträge sollten gestellt werden? Welche finanziellen Hilfen gibt es? Hier sind die fünf wichtigsten Fragen und Antworten für das Jahr 2025, die Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Krankengeld läuft aus: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten 2025

1. Wann endet das Krankengeld?

Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn man wegen Krankheit arbeitsunfähig ist. Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung - man spricht auch von der dreijährigen Blockfrist. Diese Zeit beginnt ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und schließt die ersten sechs Wochen ein, in denen der Arbeitgeber noch Lohnfortzahlung leistet. Deswegen erhalten Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit maximal 72 Wochen lang Krankengeld.

Wichtig zu wissen: Sobald die Krankenkasse feststellt, dass die maximale Bezugsdauer bald erreicht wird, erhalten Sie in aller Regel eine schriftliche Mitteilung, in der das Enddatum des Krankengeldbezugs angegeben ist. Diese Information ist entscheidend, um frühzeitig weitere Maßnahmen zu planen.

Falls eine neue Erkrankung auftritt, die nicht mit der ursprünglichen Diagnose zusammenhängt, kann unter Umständen erneut Krankengeld gezahlt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn eine vollständige Genesung zwischen den Erkrankungen nachgewiesen wurde. Mehr dazu in diesem Video.

2. Was kann ich tun, wenn das Krankengeld endet?

Wenn das Krankengeld ausläuft, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, je nach persönlicher und gesundheitlicher Situation:

  • Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen: Falls Sie theoretisch arbeitsfähig wären, aber derzeit keine Beschäftigung haben, können Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Das setzt voraus, dass in der letzten Zeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestanden hat. Wie lange Sie dafür gearbeitet haben müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
     
  • Nahtlosigkeitsregelung nutzen: Falls Sie weiterhin krank sind, aber noch keine Erwerbsminderungsrente erhalten, greift unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Dies stellt sicher, dass Sie trotz Arbeitsunfähigkeit vorübergehend Arbeitslosengeld I erhalten können.
  • Arbeitslosengeld mit Job und Krankheit: Falls die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wurde, Sie aber noch offiziell in Lohn und Brot stehen, erhalten Sie auch ALG. Allerdings müssen Sie sich jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Wie das in der Praxis aussehen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
  • Erwerbsminderungsrente beantragen: Falls eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt dauerhaft nicht mehr möglich ist, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt und richtet sich nach der verbliebenen Erwerbsfähigkeit.
     
  • Bürgergeld (ehemals “Hartz IV”) als letzte Option: Falls keine der genannten Optionen greift und kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, kann ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter gestellt werden. Dies sichert den Lebensunterhalt, wenn andere Sozialleistungen nicht ausreichen.

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich noch krank bin?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wer weiterhin krank ist und nicht in den Arbeitsmarkt zurückkehren kann, hat unter Umständen Anspruch auf Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld - wir haben es oben bereits angesprochen.

Dafür gelten folgende Bedingungen:

  • Ein ärztliches Gutachten muss bescheinigen, dass eine Rückkehr in den Beruf innerhalb der nächsten sechs Monate nicht realistisch ist. Das wird über den Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur geprüft. 
     
  • Es darf noch keine endgültige Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente durch die DRV vorliegen.
     
  • Der Antrag auf Arbeitslosengeld I muss rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

     

Die Zahlung des Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeldes wird immer mit der Aufforderung zu einer Reha verknüpft. Den Antrag müssen Sie dann bei der Rentenversicherung stellen – selbst, wenn Sie erst vor kurzem eine Reha auf Wunsch der Krankenkasse absolviert haben.

“Komplizierter wird es, wenn die Arbeitsagentur das Nahtlosigkeits-ALG ablehnt. In dieser Situation ist eine persönliche Beratung dringend zu empfehlen!”

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

4. Sollte ich eine Reha in Betracht ziehen?

Ja, eine medizinische oder berufliche Reha kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder alternative berufliche Perspektiven zu entwickeln.

  • Medizinische Rehabilitation: Wenn Sie gesundheitlich eingeschränkt sind, aber eine Rückkehr in den Beruf noch möglich erscheint, können Sie eine medizinische Reha bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Diese wird oft von der Krankenkasse empfohlen bzw. eingefordert.
     
  • Berufliche Rehabilitation: Falls eine Rückkehr in den bisherigen Beruf nicht möglich ist, kann die Rentenversicherung eine berufliche Umschulung oder Weiterbildung fördern. Auch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit bieten hier Unterstützung an.

Bei der medizinischen Reha bleibt Ihnen zum Ende des Krankengeldes nur wenig Spielraum, denn oft bestehen Krankenkasse oder Arbeitsagentur darauf, dass Sie den Antrag stellen. Viele Betroffene nehmen die anstehende Reha gar als Bedrohung war. Doch auch wenn in einigen Fällen der “erzwungene” Weg in die EM-Rente droht: Versuchen Sie, die medizinische Reha erst einmal als Chance zu sehen.

5. Wie kann ich mich finanziell absichern?

Damit Sie keine finanziellen Engpässe erleiden, sollten Sie immer zeitnah aktiv werden:

  • Frühzeitige Beratung: Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit beraten, um herauszufinden, welche Ansprüche Sie haben. Leider kommt die persönliche Beratung in diesen Behörden oft zu kurz, obwohl es dazu eigentlich einen gesetzlichen Auftrag gibt. In diesem Fall lassen Sie sich an einer unabhängigen Stelle beraten – zum Beispiel beim SoVD.
     
  • Anträge rechtzeitig stellen: Viele Leistungen, wie Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld, müssen frühzeitig beantragt werden, um nahtlose Zahlungen zu gewährleisten.
     
  • Private Absicherung nutzen: Falls Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung haben, sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob Leistungen daraus beantragt werden können. Auch betriebliche Zusatzversicherungen können helfen, sprechen Sie dazu unbedingt Ihren Arbeitgeber an.

     

Tipp: Dokumentieren Sie alle Schritte und halten Sie Kontakt mit den Behörden. Falls Sie unsicher sind, kann eine unabhängige Sozialberatung (z. B. durch den SoVD) eine wertvolle Unterstützung sein.

Fazit

Wenn das Krankengeld endet, ist es wichtig, frühzeitig aktiv zu werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Absicherung – sei es durch Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente oder Reha-Maßnahmen. Der wichtigste Schritt ist, sich rechtzeitig zu informieren und alle erforderlichen Anträge zu stellen, um finanzielle Lücken zu vermeiden. So können Sie sich besser auf Ihre Genesung konzentrieren und langfristig abgesichert bleiben.


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