Direkt zu den Inhalten springen

Nahtlosigkeitsregelung ohne Arbeitsverhältnis

Aktuelles Behinderung Gesundheit

Nach der Aussteuerung immer noch krank? Dann müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern, im Anschluss Arbeitslosengeld zu bekommen. Dort - bei der Arbeitsagentur - wird nun geprüft, ob die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung angewendet wird. Egal, ob Sie noch einen Arbeitsvertrag haben oder nicht.

Nahtlosigkeitsregelung und Arbeitsverhältnis

Maximal 78 Wochen lang zahlt Ihre Krankenversicherung das Krankengeld. Wer jetzt noch arbeitsunfähig ist, muss sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur vorstellen. Hier wird in Ihrer Situation nun standardmäßig geprüft, ob es zur Nahtlosigkeitsregelung kommt. Was das genau ist, erfahren Sie am einfachsten in diesem Video.

Nahtlos in die EM-Rente

Ganz knapp erklärt ist die Nahtlosigkeitsregelung ein Instrument zum Bezug von Arbeitslosengeld I. Und zwar, obwohl Sie noch einen Arbeitsvertrag haben. Und vor allem, obwohl Sie krank geschrieben sind.

"Nahtlosigkeitsregelung" heißt das Ding umgangssprachlich, weil somit sichergestellt werden soll, dass Sie nicht ohne Geld dastehen. Zwischen Krankengeld und einer möglichen Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung zur Anwendung dieser Regelung ist, dass der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur zu dem Schluss kommt, dass Sie noch mindestens sechs Monate weiter krankgeschrieben sind. Die rechtliche Grundlage zur Nahtlosigkeitsregelung findet sich übrigens in § 145 SGB III.

Nahtlosigkeit und Arbeitgeber

Wenn Sie noch einen gültigen Arbeitsvertrag haben, wird die Arbeitsagentur diesen anschreiben. Und zwar mit der Frage, ob Sie vielleicht einen anderen Job innerhalb der Firma ausüben können. Eine Tätigkeit, die Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen leisten können.

Das bedeutet: Die Nahtlosigkeitsregelung greift auch dann, wenn Sie zumindest theoretisch noch in Lohn und Brot stehen - aber eben schon lange krankgeschrieben sind. Um nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie also nicht Ihren Job kündigen. Auf keinen Fall.

Anders herum funktioniert es aber auch. Wenn Sie inzwischen gekündigt wurden, wird der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur ebenfalls hinterfragen, wie lange Sie noch krank sein werden. Dafür werden Sie nicht zu einem Amtsarzt eingeladen. Vielmehr greift der Ärztliche Dienst auf die Berichte Ihrer Ärzte zurück. Falls die Nahtlosigkeitsregelung greift, müssen Sie anschließend kurzfristig eine Reha beantragen.

Fazit

Wir halten also fest: Wer nach 78 Wochen immer noch krank ist, muss nicht seine Arbeitsstelle kündigen, um Geld zu bekommen. Die Arbeitsagentur muss erst einmal zahlen. Egal, ob Sie noch einen Job haben oder nicht.

In der Praxis macht diese Situation leider immer wieder Probleme. Insbesondere, wenn die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wurde. Daher unsere klare Empfehlung: Wenn Schwierigkeiten entstehen, lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Zum Beispiel beim SoVD.


Kommentare (16)

  • user
    Leander
    am 19.02.2025

    mmmh,

    Krankengeld ausgesteuert, Überbrückungsgeld der Arbeitsagentur läuft aus, Erwerbsminderungsrente der DRV aufgrund fehlender Zeiten nicht möglich, Erwerbsminderungsrente des Architektenversorgungswerkes (Zwangsmitgliedschaft wegen zeitweiliger Selbstständigkeit) wäre sehr gering, wenn sie denn genehmigt würde.

    Und jetzt?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.02.2025

      Vermutlich Bürgergeld. Oder Grundsicherung, wenn Sie laut DRV weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können.

  • user
    Griesel
    am 07.02.2025

    Sehr geehrter Herr Schulz,

    Ich habe kein Arbeitsverhältnis mehr und mein Anspruch auf Krankengeld läuft am 26.3. 2025 aus. Ab 1.4. kann ich in die Rente für Langjährig Versicherte gehen. Dafür werden ja aber keine Zeiten von Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren angerechnet, Krankenzeiten aber ja.

    Ob mir diese 3 Tage fehlen, wenn ich mich arbeitslos melde, werde ich bei der Rentenversicherung erfragen.

    Sollte ich mich weiter krank schreiben lassen besser? Bekomme ich dann über die Natlosigkeitsregelung ALG1 für die letzten Tage bis meine Rente beginnt?

    Was raten Sie mir?

    Wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden? Gilt die 3 Monatsregel auch, wenn man kein Arbeitsverhältnis mehr hat?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort bereits jetzt.

    • user
      Christian Schultz
      am 07.02.2025

      Hallo Griesel, bei der Rente für langjährig Versicherte benötigen Sie nur 35 Versicherungsjahre. Arbeitslosengeld zählt da immer mit, auch kurz vor der Rente. Für die letzten Tage können Sie theoretisch noch Arbeitslosengeld beantragen, das sollten Sie auch ca. zwei Monate vorher machen.

      • user
        Griesel
        am 10.02.2025

        Sorry, ich hab mich verschrieben, es geht um die Rente für besonders langjährige Versicherte. Da zählen für ältere Arbeitnehmer die letzten zwei Jahre ja nicht,vwenn sie ALG1 beziehen, aber Zeiten des Krankengeldbezugs gelten.

        • user
          Christian Schultz
          am 10.02.2025

          Ja!

          • user
            Griesel
            am 10.02.2025

            Ich habe jetzt mit der Rentenversicherung telefoniert, man meint dort ein einziger Tag im Monat reicht um den vollen Monat angerechnet zu bekommen. Wenn ich also die ersten Märztage noch krank geschrieben bin, bekomme ich den ganzen Monat anerkannt für die besonders langjährige Versicherung. Ich muss also für die letzten Tage des März für die das Krankengeld ausgelaufen ist mich nocht weiter krank schreiben lassen, sondern kann auch ALG 1 beziehen.

            Halten Sie diese Auskunft für zutreffend? Oder sollte ich vorsichtshalber mich doch bis zum Rentenbeginn die paar Tage noch krank schreiben lassen und auf AlG1 verzichten?

  • user
    Rolf Elsen
    am 28.08.2024

    Hallo, ich bin ausgesteuert, noch im Arbeitsverhältnis und beziehe Arbeitslosengeld durch die Nahtlosigkeitsregelung. Was würde passieren bzw. wie würde es weitergehen, wenn mir der Arbeitgeber jetzt kündigt. Krankgeschrieben bin ich nicht, mir wurde vom Arbeitsamt gesagt das tut in meinem Falle nichts zur Sache, weil Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.08.2024

      Hallo Rolf, für das Arbeitslosengeld bzw. den Rentenantrag macht das dann keinen Unterschied. Keine Sorge.

      • user
        Rolf Elsen
        am 28.08.2024

        Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort ????????

  • user
    Bettina
    am 14.08.2024

    Hallo guten Abend,

    bin in der Nahtlosigkeitsregelung zur Reha aufgefordert worden. Diese wurde vom Rententräger genehmigt und ich bin die 5 Woche in Reha. Heute sagte man mir, dass ich nächste Woche als arbeitsunfähig entlassen werde.

    Wie geht es nun weiter. Muss ich das der Agentur für Arbeit melden?

    Und vor allem bekomme ich wieder das Nahtlosigkeitsgeld weiter? Denn momentan zahlt ja der Rententräger während der Reha Übergangsgeld.

    Vielen Dank für eine Rückmeldung!

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 15.08.2024

      Hallo Bettina, bei der Arbeitsagentur müssen Sie sich auf jeden Fall melden. Denn bis möglicherweise eine volle EM-Rente bewilligt wird, haben Sie weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld.

      Ob das jetzt mit der EM-Rente weitergeht, hängt davon ab, ob Sie nur für Ihre letzte Tätigkeit als arbeitsunfähig einstellt werden. Oder ob der komplette Arbeitsmarkt nicht in Frage kommt. Wenn Probleme aufkommen, sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

  • user
    Stefanie
    am 12.07.2024

    Sehr geehrter Herr Schultz,

    ich wurde ausgesteuert und nun wurde die Nahtlosigkeit von der Agentur für Arbeit abgelehnt. Wie soll ich mich verhalten?

  • user
    Sauter Franziska
    am 30.03.2023

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte Sie um einen Ratschlag.

    Seit 31.01.2023 bin ich Arbeitslos gemeldet, habe beim Gesundheitsamt in der Abteilung Corona gearbeitet und wurde Frühzeitig entlassen.

    Mein Arbeitslosengeld läuft bis 30.08.2023, danach bekomme ich nichts mehr.

    Ich kann ab 01.01.2024 in Rente gehen. Somit fehlen mir 4 Monate wo ich kein Geld beziehe, soll aber Krankenkasse bezahlen... von was?

    Ich habe zwar einen Lebensgefährten, aber der hat leider auch keine monatlichen 200,002€ übrig für meine Krankenkasse...

    Hartz 4 bekomme ich auch nicht (weil ja mein Lebensgefährte bei mir wohnt).

    Was kann ich in diesem Fall tun?

    Schreibe ständig Bewerbungen aber wär stellt mich für 4 Monate ein?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    Franziska

    • user
      Christian Schultz
      am 30.03.2023

      Hallo Franziska, so etwas können wir leider nicht im hier im Forum klären. Man müsste sich genauer mit Ihrer Situation befassen. Eine - theoretische - Möglichkeit wäre der Bezug von Krankengeld. Aber wie gesagt - das müsste man sich für Ihre spezielle Situation genau anschauen.

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.