Nahtlosigkeitsregelung ohne Arbeitsverhältnis
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Nach der Aussteuerung immer noch krank? Dann müssen Sie sich rechtzeitig darum kümmern, im Anschluss Arbeitslosengeld zu bekommen. Dort - bei der Arbeitsagentur - wird nun geprüft, ob die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung angewendet wird. Egal, ob Sie noch einen Arbeitsvertrag haben oder nicht.
Maximal 78 Wochen lang zahlt Ihre Krankenversicherung das Krankengeld. Wer jetzt noch arbeitsunfähig ist, muss sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur vorstellen. Hier wird in Ihrer Situation nun standardmäßig geprüft, ob es zur Nahtlosigkeitsregelung kommt. Was das genau ist, erfahren Sie am einfachsten in diesem Video.
Nahtlos in die EM-Rente
Ganz knapp erklärt ist die Nahtlosigkeitsregelung ein Instrument zum Bezug von Arbeitslosengeld I. Und zwar, obwohl Sie noch einen Arbeitsvertrag haben. Und vor allem, obwohl Sie krank geschrieben sind.
"Nahtlosigkeitsregelung" heißt das Ding umgangssprachlich, weil somit sichergestellt werden soll, dass Sie nicht ohne Geld dastehen. Zwischen Krankengeld und einer möglichen Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung zur Anwendung dieser Regelung ist, dass der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur zu dem Schluss kommt, dass Sie noch mindestens sechs Monate weiter krankgeschrieben sind. Die rechtliche Grundlage zur Nahtlosigkeitsregelung findet sich übrigens in § 145 SGB III.
Nahtlosigkeit und Arbeitgeber
Wenn Sie noch einen gültigen Arbeitsvertrag haben, wird die Arbeitsagentur diesen anschreiben. Und zwar mit der Frage, ob Sie vielleicht einen anderen Job innerhalb der Firma ausüben können. Eine Tätigkeit, die Sie trotz Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen leisten können.
Das bedeutet: Die Nahtlosigkeitsregelung greift auch dann, wenn Sie zumindest theoretisch noch in Lohn und Brot stehen - aber eben schon lange krankgeschrieben sind. Um nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld zu beziehen, müssen Sie also nicht Ihren Job kündigen. Auf keinen Fall.
Anders herum funktioniert es aber auch. Wenn Sie inzwischen gekündigt wurden, wird der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur ebenfalls hinterfragen, wie lange Sie noch krank sein werden. Dafür werden Sie nicht zu einem Amtsarzt eingeladen. Vielmehr greift der Ärztliche Dienst auf die Berichte Ihrer Ärzte zurück. Falls die Nahtlosigkeitsregelung greift, müssen Sie anschließend kurzfristig eine Reha beantragen.
Fazit
Wir halten also fest: Wer nach 78 Wochen immer noch krank ist, muss nicht seine Arbeitsstelle kündigen, um Geld zu bekommen. Die Arbeitsagentur muss erst einmal zahlen. Egal, ob Sie noch einen Job haben oder nicht.
In der Praxis macht diese Situation leider immer wieder Probleme. Insbesondere, wenn die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wurde. Daher unsere klare Empfehlung: Wenn Schwierigkeiten entstehen, lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Zum Beispiel beim SoVD.
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Kommentare (9)
Rolf Elsen
am 28.08.2024Hallo, ich bin ausgesteuert, noch im Arbeitsverhältnis und beziehe Arbeitslosengeld durch die Nahtlosigkeitsregelung. Was würde passieren bzw. wie würde es weitergehen, wenn mir der Arbeitgeber jetzt kündigt. Krankgeschrieben bin ich nicht, mir wurde vom Arbeitsamt gesagt das tut in meinem Falle nichts zur Sache, weil Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft.
Christian Schultz
am 28.08.2024Hallo Rolf, für das Arbeitslosengeld bzw. den Rentenantrag macht das dann keinen Unterschied. Keine Sorge.
Rolf Elsen
am 28.08.2024Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort ????????
Bettina
am 14.08.2024Hallo guten Abend,
bin in der Nahtlosigkeitsregelung zur Reha aufgefordert worden. Diese wurde vom Rententräger genehmigt und ich bin die 5 Woche in Reha. Heute sagte man mir, dass ich nächste Woche als arbeitsunfähig entlassen werde.
Wie geht es nun weiter. Muss ich das der Agentur für Arbeit melden?
Und vor allem bekomme ich wieder das Nahtlosigkeitsgeld weiter? Denn momentan zahlt ja der Rententräger während der Reha Übergangsgeld.
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Viele Grüße
Christian Schultz
am 15.08.2024Hallo Bettina, bei der Arbeitsagentur müssen Sie sich auf jeden Fall melden. Denn bis möglicherweise eine volle EM-Rente bewilligt wird, haben Sie weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ob das jetzt mit der EM-Rente weitergeht, hängt davon ab, ob Sie nur für Ihre letzte Tätigkeit als arbeitsunfähig einstellt werden. Oder ob der komplette Arbeitsmarkt nicht in Frage kommt. Wenn Probleme aufkommen, sollten Sie sich persönlich beraten lassen.
Stefanie
am 12.07.2024Sehr geehrter Herr Schultz,
ich wurde ausgesteuert und nun wurde die Nahtlosigkeit von der Agentur für Arbeit abgelehnt. Wie soll ich mich verhalten?
Christian Schultz
am 15.07.2024Hallo Stefanie, lesen Sie am besten erst einmal diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-was-tun
Bei weiteren Fragen empfehle ich unbedingt eine persönliche Beratung.
Sauter Franziska
am 30.03.2023Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie um einen Ratschlag.
Seit 31.01.2023 bin ich Arbeitslos gemeldet, habe beim Gesundheitsamt in der Abteilung Corona gearbeitet und wurde Frühzeitig entlassen.
Mein Arbeitslosengeld läuft bis 30.08.2023, danach bekomme ich nichts mehr.
Ich kann ab 01.01.2024 in Rente gehen. Somit fehlen mir 4 Monate wo ich kein Geld beziehe, soll aber Krankenkasse bezahlen... von was?
Ich habe zwar einen Lebensgefährten, aber der hat leider auch keine monatlichen 200,002€ übrig für meine Krankenkasse...
Hartz 4 bekomme ich auch nicht (weil ja mein Lebensgefährte bei mir wohnt).
Was kann ich in diesem Fall tun?
Schreibe ständig Bewerbungen aber wär stellt mich für 4 Monate ein?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Franziska
Christian Schultz
am 30.03.2023Hallo Franziska, so etwas können wir leider nicht im hier im Forum klären. Man müsste sich genauer mit Ihrer Situation befassen. Eine - theoretische - Möglichkeit wäre der Bezug von Krankengeld. Aber wie gesagt - das müsste man sich für Ihre spezielle Situation genau anschauen.
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