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Rente für langjährig Versicherte und Arbeitslosigkeit

Aktuelles Rente

Über die gesetzliche Rente sind zahlreiche Legenden im Umlauf. Eine davon: In den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn gibt es kein Arbeitslosengeld mehr. Und wie in den meisten Gerüchten steckt auch in diesem ein Fünkchen Wahrheit.

Rente für langjährig Versicherte und Arbeitslosigkeit

Arbeitslosengeld bekommen Sie immer dann, wenn Sie a) Ihren Job verloren haben. Und b) vorher lange genug eingezahlt wurde. Mindestens zwölf Monate müssen Sie Beiträge gezahlt haben - sonst gibt es auch beim unglücklichsten Jobverlust kein Geld vom Arbeitsamt.

Darüber hinaus ist noch wichtig, dass Sie c) Ihren Arbeitsplatz nicht ohne wichtigen Grund aufgegeben haben. Sonst wird das Arbeitslosengeld in der ersten Zeit gesperrt - und manchmal sogar zusätzlich gekürzt.

Wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie Arbeitslosengeld. Auch unmittelbar vor der Rente. Es gibt kein Gesetz, das den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) in den letzten Jahren vor Rentenbeginn ausschließt.

Aber woher kommt dann dieses Gerücht?

Arbeitslosengeld gibt's auch in den letzten beiden Jahren vor der Rente

Die wahrscheinlichste Erklärung: Wer in den letzten beiden Jahren vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte arbeitslos wird, hat ein Problem. Zumindest dann, wenn er seine 45-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt hat.

Denn die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es nur, wenn Sie zum Rentenstart 45 Versicherungsjahre auf dem Konto haben.

Der Bezug von Arbeitslosengeld wird bei den 45 Jahren angerechnet. Bis auf eine Ausnahme: In den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn zählt das Arbeitslosengeld NICHT mit.

Aber: Das Geld bekommen Sie in dieser Zeit trotzdem. Die Arbeitsagentur zahlt sogar Rentenbeiträge. Nur bei der Wartezeit wird diese Phase in dieser speziellen Situation nicht berücksichtigt.

Rente mit 63: Arbeitslosengeld gibt's immer

Auch bei den anderen beiden Varianten der vorgezogenen Altersrente gibt es eine Wartezeit. Sowohl bei der Rente mit Schwerbehindertenausweis als auch bei der Rente mit 63. In beiden Fällen müssen Sie auf 35 Versicherungsjahre kommen.

Falls Sie Ihren Job verlieren und Arbeitslosengeld erhalten, wird diese Zeit bei den 35 Jahren angerechnet. Bei dieser Wartezeit gilt das sogar genauso beim Bürgergeld - ein wichtiger Unterschied zur 45-jährigen Versicherungszeit. Dort wird nur Arbeitslosengeld mitgezählt.

Selbstverständlich bekommen Sie also auch hier kurz vor der Rente Arbeitslosengeld. Gesetzt den Fall, dass Sie zuvor mindestens zwölf Monate eingezahlt haben.

Fazit

Wer lange genug eingezahlt und ohne eigene Schuld seinen Job verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch unmittelbar vor der Rente. Auch wenn es um die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren geht.

Das Gerücht, dass dem nicht so ist, kommt allein von der oben geschilderten Ausnahme bei der 45-jährigen Wartezeit. Arbeitslosengeld aber - das gibt es immer.


Kommentare (10)

  • user
    Sigrid
    am 11.09.2024

    Hallo Christian,

    Ich bin 1963 geboren in 10-2024 hätte ich 45 nahtlose pflichtjahre durch -bin aber in 04-2024 ausgesteuert bekomme AGL 1

    Gehe 09-10/2024 in eine Reha

    Zählen die Monate für mein rentenkonto von mai bis September und die Reha Zeit wenn ich danach Rente beantragen muss?

    Es ist ja die Unterbrechung durch Rentenversicherung daher meine Frage

    • user
      Christian Schultz
      am 11.09.2024

      Hallo Sigrid, ja - diese Phase zählt auch bei der 45-jährigen Wartezeit mit.

  • user
    Ronald Bauer
    am 10.08.2024

    Hallo Christian,

    mit großem Interesse verfolge ich deine Videos.

    Ich arbeite seit September 1977. Ich habe durchweg gearbeitet. Im Juli 2023 ging meine Firma in die Insolvenz. Seit dieser Zeit bin ich arbeitslos. Wann kann ich genau ohne Abzüge in Rente gehen? Wäre dies im April 2025 schon möglich?

    Auf deine Antwort an meine Mailadresse bin ich sehr gespannt.

    Vielen Dank und Grüße

    Ronald

    • user
      Ronald Bauer
      am 24.08.2024

      Hallo Christian,

      anbei die fehlenden Daten. Geburtsdatum 13.11.1960.

      Laut letzter Rentenauskunft sind keine Fehlzeiten vorhanden und Beginn der Regelaltersrente am 01.04.2027.

      Nun noch einmal zu meiner Frage - Wann kann ich genau ohne Abzüge in Rente gehen? Wäre dies im April 2025 schon möglich? Fehlen noch weitere Daten?

      Vielen Dank und Grüße

      Ronald

      • user
        Christian Schultz
        am 24.08.2024

        Wie gesagt: Ohne selbst in die Unterlagen zu schauen, können wir hier keine verbindlichen Auskünfte geben.

        Aber wenn Sie seit 1977 ohne Unterbrechung in die Rentenkasse einzahlen, ist die 45-jährige Wartezeit erfüllt. Mit Ihrem Jahrgang können Sie dann ohne Abschlag in Rente gehen. Frühestens mit 64 und 4 Monaten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen

  • user
    Donna Paul
    am 25.07.2024

    Hallo und guten Morgen.

    Ich bin im August 1962 geboren.

    Arbeite seit Juli 1978.

    Ende März 2022 wurde ich arbeitslos, da die Firma geschlossen hat.

    also ab 1. Arpil 2022 arbeitslosengeld.

    Seit dem bin ich ohne Job. Jetzt das Bürgergeld.

    Ich möchte gerne mit 63 in Rente.

    Das wären seit 1.7.1978 47 Jahre und knapp 2 Monate.

    Wird da etwas wegen der Bürgergeld-Zeit abgezogen?

    Wie und was soll/muss ich tun, um möglichst gute Rente zu beziehen?

    Danke vorab.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.07.2024

      Hallo Donna, eine individuelle Beratung zur Rente können wir hier im Forum nicht leisten.

      Generell kann ich aber sagen: Wenn Sie die 45 Jahre Wartezeit bereits erfüllen, kann Ihnen das niemand mehr nehmen. Die Monate im Bürgergeld zählen allerdings bei dieser Wartezeit nicht mit.

  • user
    Gülec mehtin
    am 24.07.2024

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich bin 23.03 1963 geboren, und ich habe September 1981 angefangen Arbeiten.zu Zeit ich bin dauernd krank geschrieben.Jetz kranken Kasse macht Druck ich sollte kur Antrag stellen, habe gestellt genehmigt .Ich 50% unbefristet schwerbehinderte Ausweis.

    Meine Frage 1 : Wenn ich erwebs minderungs Rente bekommen, tun 6 % abziehen

    2.frage:Wenn ich Arbeitslos anmelden bekomme ich weniger Rente.

    (Wegen meine Gesundheit, habe ich aufhebe fertig gemacht)

    Mit freundlicher Grüßen

    Metin Gülec

    • user
      Christian Schultz
      am 24.07.2024

      Hallo Metin, ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Fragen richtig verstanden habe:

      Wenn Sie eine EM-Rente bekommen und jünger als 63 sind, kostet das Abschläge. Das ist richtig.

      Und wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, gibt es etwas weniger Rente, als wenn Sie weitergearbeitet hätten. Der Unterschied über höchstens zwei Jahre ist aber nicht besonders groß.

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