Rente mit 63: Muss ich UNTER 45 Versicherungsjahren bleiben?
Aktuelles Rente
Eifrige Leser unserer Artikel wissen: Nur wer 45 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung komplett hat, kann eine Rente ohne Abschläge beziehen. Aber: Kann diese Wartezeit ein Ausschlusskriterium für eine andere Rentenvariante sein?
Vor Kurzem hat uns folgende Frage erreicht: Eine Dame hat kurz nach ihrem 60. Geburtstag ihren Job verloren. Nun plant sie, unmittelbar nach Erreichen der 63 in die Rente zu gehen. Mit Abschlägen. Aber gleichzeitig befürchtet sie, dass Sie das gar nicht mehr darf. Denn: In Kürze wird sie auf 45 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kommen.
Durchkreuzt die lange Wartezeit nun ihre Pläne für die Rente?
Rente nach 35 oder 45 Versicherungsjahren
Diese Frage werden wir in diesem Beitrag ganz klar beantworten. Dafür müssen wir uns zunächst die beiden hier angesprochenen Rentenarten anschauen:
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Rente mit 35 Jahren Wartezeit
Die Pläne von unserer Fragestellerin - nennen wir sie Regina - beziehen sich auf die Altersrente für langjährig Versicherte. Mit dieser Rentenvariante können Sie frühestens zum 63. Geburtstag in die vorgezogene Altersrente. Einzige Voraussetzung: Sie müssen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns auf 35 Versicherungsjahre kommen.
35 Jahre Wartezeit. Das bedeutet nicht, dass Sie 35 Jahre am Stück gearbeitet haben müssen. Nein, hier zählt eine ganze Batterie an anderen Stationen aus Ihrem Lebenslauf mit. Angefangen bei Zeiten, in denen Sie arbeitslos gemeldet waren, über die Pflege von Angehörigen bis zur Erziehung Ihrer Kinder. So gut wie alles wird bei den 35 Jahren angerechnet.
Das ist also nicht das Problem. Aber es gibt einen Haken bei der Altersrente für langjährig Versicherte: Jeder Monat, den Sie früher in den Ruhestand kommen, kostet Sie 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Das mag wenig klingen - wenn Sie aber wirklich bereits mit 63 die Segel streichen möchten, läppern sich diese Abschläge.
Kommen wir auf unser Beispiel mit Regina zurück:
Regina wurde 1963 geboren. Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter ist deshalb 66 Jahre und zehn Monate. Ab dieser Zielmarke könnte sie ihre "Regelaltersrente" beziehen. Natürlich ohne Abzüge.
Aber da Regina bereits in dem Monat in die Rente starten möchte, in dem sie 63 wird, geht das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte. Wir erinnern uns: Jeder Monat unterhalb von 66 Jahren und zehn Monaten kostet nun 0,3 Prozent Abschlag. Weil es sich um 46 Monate handelt, summiert sich die Rentenkürzung auf 13,8 Prozent (46 Monate x 0,3 Prozent).
Sie sehen also: Je früher Sie diese Rentenoption wahrnehmen möchten, desto größer der Abschlag. Und vergessen Sie nicht, dass Sie auf die restliche Rente auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen haben. Das führt zu einem weiteren Minus von rund elf Prozent.
Rente mit 45 Jahren Wartezeit
Würde Regina mit dem Renteneinstieg warten, bis sie 64 und zehn Monate alt ist, könnte Sie eine Rente ohne Abschlag beziehen. Das ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Voraussetzung sind hier nicht 35, sondern 45 Jahre Wartezeit. Die meisten Etappen aus Ihrem Leben werden auch hier anerkannt. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen. Allen voran der Bezug von Bürgergeld (früher ""Hartz IV") oder sogenannte Zurechnungszeiten. Das ist die Phase, in der Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen mussten.
Wenn Sie aber gegen alle Widerstände auf 45 Versicherungsjahre kommen, winkt die abschlagsfreie Rente.
Doch auch hier gibt es einen Haken: Die ungekürzte Rente gibt es frühestens zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze. In Reginas Beispiel (Baujahr 1963) also erst mit 64 Jahren und zehn Monaten.
Kommen wir zurück zu unserem Beispiel und der damit verbundenen Frage:
Regina möchte nicht so lange warten, bis sie ohne Abschläge in die Rente kommt. Sie ist bereit, dauerhaft auf einen großen Teil Ihrer Rente zu verzichten. Dafür geht es dann schon mit 63 los. Aber - geht das überhaupt, wenn Sie in einiger Zeit eine Rente ohne Abzüge erhalten könnte? Weil die 45-jährige Versicherungszeit erfüllt ist?
Und hier die eindeutige Antwort: Na klar, das geht! Regina kommt zwar auf 45 Jahre Wartezeit. Doch es gibt keinen Zwang, dass sie diese "bessere" Wartezeit dann auch eintauschen muss. Selbstverständlich kann sie auch früher in die Rente gehen. Im Gegenzug kostet das Abschläge.
"Rente mit 63" nur mit Abschlag
Einen wichtigen Hinweis haben wir noch für Sie: Es ist nicht möglich, die beiden vorgestellten Rentenoptionen miteinander zu vermischen.
Sie können entweder ohne Abzug in Rente gehen. Dann frühestens zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Und auch nur, wenn Sie die 45 Versicherungsjahre komplett haben.
Oder Sie gehen frühestens mit 63 in den Ruhestand. Dafür benötigen Sie lediglich Ihre 35-jährige Wartezeit und verzichten - für immer - auf einen Teil Ihrer Rente. Und zwar in Form von Abschlägen. Diese Abschläge zählen immer ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Nicht von dem Zeitpunkt an, zu dem Sie ohne Abschläge in die Rente kommen würden. Eine solche Kombi gibt es nur mit Schwerbehindertenausweis.
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