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Rente mit 63 ohne Abschlag - so geht's noch!

Aktuelles Rente

Sie wollen vorzeitig in die Altersrente? Am liebsten schon mit 63? Und dann bitte ohne Abschläge? Leider war dieses Privileg nur früheren Jahrgängen vorbehalten, in Zukunft ist das nicht mehr möglich. Oder doch?

Abschlagsfreie Rente mit 63: Diesen einen Weg gibt es noch

Um vorzeitig in die Altersrente zu kommen, stehen "Otto-Normal-Verbrauchern" in Deutschland noch drei Wege zur Verfügung: Die Rente mit Schwerbehindertenausweis, die Rente nach 45 Versicherungsjahren und die Altersrente für langjährig Versicherte. Die Rente mit 63 bekommen Sie in Zukunft nur noch mit aktueller Schwerbehinderung oder über die Rente für langjährig Versicherte - hier allerdings nur mit hohen Abzügen.

Den Ruhestand zum 63. Geburtstag ohne Abschläge gibt es nicht mehr. Keine Chance. Mehr dazu in diesem Video.

Diesen Zahn mussten wir gleich zu Beginn ziehen, da sich immer noch das hartnäckige Gerücht hält, man könne mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in die Rente einziehen. Nein. Das geht frühestens zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Die abschlagsfreie Rente ist also tendenziell eher mit 65 realistisch. Die Details hängen von Ihrem Jahrgang ab.

Altersrente mit 63? Nur noch mit Abschlag

Das wäre also geklärt. Aber ... eine Ausnahme ebnet tatsächlich noch den Weg in eine Altersrente mit 63. Allerdings steht diese "Option" nur einem ganz bestimmten Personenkreis offen. Und zwar nur Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente.

Sie haben richtig gelesen. Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, können Sie mit 63 abschlagsfrei in die Altersrente wechseln. Oder besser gesagt - ohne weitere Abschläge.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Bei der EM-Rente handelt es sich um eine Sonderform der gesetzlichen Rente. Diese bekommen Sie nur, wenn Sie dauerhaft zu krank zum Arbeiten sind. Dauerhaft bedeutet mindestens sechs Monate. Und die Arbeitsunfähigkeit - oder besser die Erwerbsunfähigkeit - bezieht sich auf jeden Job, den man sich vorstellen kann. Es spielt also keine Rolle, in welchem Beruf Sie zuvor gearbeitet haben. Wenn Sie noch im Callcenter telefonieren können, bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente.

Die magische Zahl zur Erwerbsminderung ist die drei. Wer mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann - egal, in welchem Job - bekommt keine volle EM-Rente.

Bestandsschutz auf dem Weg in die Altersrente

Und jetzt kommen wir zum Kern dieses Artikels: Wer innerhalb von 24 Monaten von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente wechselt, profitiert von einem Bestandsschutz. Ihre Altersrente kann nicht niedriger sein als die zuvor bezogene EM-Rente.

Das gilt auch für den Fall, dass Sie in eine Altersrente wechseln, die eigentlich mit Abschlägen behaftet wäre. Also zum Beispiel die eingangs genannte Altersrente für langjährig Versicherte. Hier kostet jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen, eigentlich 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Aber nicht beim Übergang von der EM- in die Altersrente. Jetzt schützt Sie der Bestandsschutz.

"Der Bestandsschutz beim Wechsel von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente bewahrt Sie vor neuen Abschlägen. Allerdings nur, wenn der Übergang innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende der EM-Rente erfolgt."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Allerdings bedeutet das nicht, dass dieser ganz besondere Weg in die Rente für jedermann erstrebenswert ist. Denn Abschläge müssen Sie trotzdem verkraften. Allerdings läuft das Ganze dann etwas anders.

EM-Rente vor 63 nur mit Abschlägen

Denn wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente vor dem 63. Geburtstag erhalten, belangt die Rentenversicherung Sie ebenfalls mit Abschlägen. In der Regel sind das 10,8 Prozent. Eine Möglichkeit, diese zu umgehen, gibt es nicht. Nur wenn Sie beim Beginn der Erwerbsminderung schon älter sind, können die Abschläge wegfallen.

Halten wir also fest: Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten von der EM- in die Altersrente wechseln, greift für Sie der Bestandsschutz. Ihre Rentenhöhe bleibt gleich - es fallen keine neuen Abschläge an. Das gilt auch, wenn Sie bereits vor dem 63. Geburtstag in die Altersrente wechseln. Möglich wäre das über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Wenn wir ganz ehrlich sind, handelt es sich bei diesem ganz speziellen Weg aber nicht gerade um eine ideale Lösung. Denn die Abschläge haften an Ihrer Rente in diesem Fall schon früher. Seit Beginn der Erwerbsminderungsrente.


Kommentare (30)

  • user
    Mutschmann Monika
    am 02.11.2023

    Hallo Herr Schultz, ich bin am 23.12.1959 geboren, seit dem 28.1.2002 unbefristet Schwerbehindert (50 Grad). Lt. Auskunft DRV erreiche ich die Regelaltersgrenze erst am 22.03.2026. Ich hätte aber bereits ab dem 1.2.2023 in die Altersrente für Schwerbeschädigte gehen können? Da ich meine Mutter seit dem 1.7.2012 (bis jetzt) zuhause pflege, bin ich "besonders langjährig" versichert? Soll ich nun die Rente für Schwerbeschädigte oder für langjährig Versicherte beantragen? Gibt das einen finz. Vorteil für mich? Was bedeutet die Teil-Rente zu 99,9 % und bekomme ich dann mehr Rente, weil ich die Eltern pflege (Sie hat jetzt die Pflegestufe 5, mein Vater die 2)? Vielen Dank im voraus. M. Mutschmann

  • user
    Grit
    am 28.10.2023

    Hallo Herr Schulz,

    nur zum besseren Verständnis, ich bin Jahrgang 65, bekomme seit Dezember 2018 eine EM auf Zeit, bis 30.06.26 !

    Dann bin ich 61 ! Muss ich dann nochmals einen Antrag auf Verlängerung der EM stellen , die dann für 3 Jahre gilt bis ich 64 bin und dannerst die Altersrente beantragen mit Bestandsschutz?!!

    Diese 24 Monate ab wann gelten die? 61 plus 24 Monate =63 , dann greift der Bestandsschutz? Lg ????‍♀️

    • user
      Christian Schultz
      am 30.10.2023

      Hallo Grit, die 24 Monate gelten ab dem Ende der EM-Rente. Wenn die Lücke größer ist, können Sie versuchen, die EM-Rente noch einmal zu verlängern. Aber was genau am sinnvollsten ist, lässt sich nicht allgemein sagen. Ich empfehle Ihnen in jedem Fall eine persönliche Beratung. Bei der DRV ist das sogar kostenlos.

  • user
    Jürgen
    am 28.10.2023

    Hallo, ich komme zwar aus NRW

    aber zum Renteneintritt hat es ja keine Bewandnis

    Ich bin am 15.7.61 geb und habe zum 1.8. 76 meine Ausbildung im Handwerk begonnen, danach ununterbrochen gearbeitet/Bundeswehr und wieder ununterbrochen gearbeitet, habe durch eine Leukämie und 3 Schlaganfälle 50%

    Schwerbehinderung bin immer noch voll berufstätig, aber es fällt mir immer schwerer dies noch weiterhin durchzuhalten, besteht keine Möglichkeit bei 47 Versicherungsjahren ohne Abschläge in die Rente zu wechseln ? Lt Liste kann ich frühestens am 1.2.26 mit 64,5 Jahren gehen, im Vorfeld schon mal Danke für die Antwort Grüße Jürgen

    • user
      Christian Schultz
      am 30.10.2023

      Hallo Jürgen, mit Ihrem Jahrgang können Sie erst mit 64 und sechs Monaten in die abschlagsfreie Rente. Das ist Fakt. Vorher geht es nur mit Abzügen.

      Der Weg, den wir oben im Beitrag skizzieren, gilt ja nur für Menschen, die vorher eine EM-Rente bezogen haben. Nicht wirklich eine erstrebenswerte Situation.

  • user
    CORNELIA
    am 27.10.2023

    Hallo an das gesamte Team,

    Zuerst einmal vielen Dank für die interessanten Beiträge.

    Ich bin Jahrgang 06/62 und habe einen unbefristeten GDB von 80%.

    Ich habe dieses Jahr den Bescheid für eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, die rückwirkend zum September 2022 lautet.

    Ab wann kann ich abzugsfrei in die Altersrente wechseln und wann muss ich das beantragen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüße aus dem Harz

    Cornelia

    • user
      Christian Schultz
      am 30.10.2023

      Hallo Cornelia, wie wir oben im Beitrag schreiben: Mit EM-Rente können Sie mit dem Bestandsschutz in die Altersrente wechseln. Durch Ihre Schwerbehinderung ginge das theoretisch bereits mit 61 und acht Monaten. Aber eigentlich besteht dafür keine Notwendigkeit, da die Rentenhöhe ja gleich bleibt. Sie können die EM-Rente ganz entspannt bis zum Ende beziehen und anschließend in die Altersrente wechseln. Wenn das zu verwirrend ist, am besten persönlich beraten lassen. Gern kostenlos bei der DRV. Oder Sie werden Mitglied im SoVD und wenden sich an meine Kollegen.

  • user
    Peter Berger
    am 27.10.2023

    Damit haben Sie eine frühere Frage von mir eigentlich beantwortet, nämlich, ich , Jahrgang 1963 bin seit 1.7.22 in voller EM-RENTE auf Zeit. Frage damals: sollte diese ab 1.12.24 wegfallen und dann z.B. Arbeitslosengeld beziehen, kann ich 17 Monate später dann mit Bestandsschutz in die Altersrente mit 63 Jahren gehen ?!

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2023

      So würde es dann tatsächlich gehen.

  • user
    Sabine M.
    am 26.10.2023

    Hallo, wie kann das sein ohne Abzüge? Ich bin Jahrgang 60, bezog seit 1996 BU, dann umgewandelt in Teil-Erwerbsminderungsrente. Jetzt bin ich im August mit 62 Jahren 21 Monate früher in die Altersrente für Schwerbehinderte, mit Abzug für jeden Monat…Gestern kam der Bescheid. Gibt es da Unterschiede bei der EM Rente?

    Danke und LG

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2023

      Hallo Sabine, ich weiß aktuell nicht, ob es bei einer halben EM-Rente auch den Bestandsschutz gibt. Daher kann ich Ihre Frage nicht beantworten.

  • user
    Jennifer
    am 26.10.2023

    So ganz habe ich das leider nicht verstanden. Ich bin Jahrgang 72, bin bereits seit Januar 2010 in unbefristeten Erwerbsminderungsrente. Wann kann ich abschlagsfrei in die Altersrente gehen? Danke für die Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.10.2023

      Sie haben ja bereits 10,8 Prozent Abschlag hingenommen - und zwar auf Ihre EM-Rente. Wenn Sie dann irgendwann in die Altersrente wechseln, kommt kein weiterer Abschlag hinzu. Sie bekommen dann quasi die EM-Rente weiter als Altersrente. Nach jetziger Rechtslage ginge das für Sie ab 63. Mit Schwerbehinderung ab 62.

  • user
    Philipp
    am 26.10.2023

    Moin,

    Sie schreiben in einem Beitrag, dass es möglich ist:

    Es sei denn, Sie haben zum gewünschten Rentenbeginn eine aktuelle Schwerbehinderung. Dann steht Ihnen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen offen. Und mit der können Sie auch in den kommenden Jahren noch zum 63. Geburtstag in die Altersrente.

    Bei entsprechenden Abschlägen sogar noch früher. Mehr dazu in dieser Grafik.

    Laut dieser Grafik könnte ich mit 64,4 in Rente gehen.

    Mir wurde aber bis 06.26 die EU Rente bewilligt.

    Gibt es da noch andere Vorgaben?

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2023

      Hallo Philipp, wenn Sie schreiben, dass Sie mit 64 und vier Monaten in die Rente kommen, sind Sie vermutlich 1960 geboren. Die 64 und vier Monate stehen für die abschlagsfreie Rente mit Schwerbehinderung. Ohne EM-Rente vorher.

      In dem Beitrag oben geht es ja um den Bestandsschutz für EM-Rentner. Das ist etwas anderes.

  • user
    Heike Buhr
    am 26.10.2023

    Hallo Herr Schultz,

    vielen Dank für Ihre wertvollen Hinweise.

    Wie sieht es eigentlich aus für Menschen Jahrgang 1969, die seit 2013 dauerhaft teilweise EM-Rente erhalten?

    Wenn ich es richtig verstanden habe, wird für EM-Rentner dort die Regelaltersrente ab 65 Jahren kalkuliert, während zwischenzeitlich das Alter für die tatsächliche Altersrente auf 67 Jahre heraufgesetzt wurde.

    Wie wird diese Lücke von Immerhin 2 Jahren geschlossen? Oder gibt es auch hier einen Bestandsschutz?

    Und wenn ich in Teilzeit arbeite, werden diese Beträge, die ich vom Gehalt seit 2013 in die Rentenkasse einzahle, später bei der Altersrente aufgestockt?

    Danke und viele Grüße

    H.Buhr

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2023

      Hallo Heike, wenn Sie neben der teilweisen EM-Rente versicherungspflichtig arbeiten, kommen diese Beiträge natürlich auch Ihrem Rentenkonto zugute.

      Eine spezielle Regelaltersgrenze für Menschen mit EM-Rente ist mir nicht bekannt.

  • user
    Carmen
    am 26.10.2023

    Finde die Videos einfach sehr gut erklärt, dennoch habe ich eine Frage.Wenn ich schon einige Jahre die EM erhalte und 07/ 62 geboren bin kann ich trotzdem mit 63 ohne Abschlag in die Altersrente gehen?

    Lieben Gruß Carmen

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2023

      Wie schon im Beitrag erklärt: Abschläge haben Sie ja bereits durch die EM-Rente erfahren. Wenn Sie nun innerhalb von 24 Monaten von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente wechseln, kommen keine weiteren Abschläge hinzu. Auch nicht mit 63.

  • user
    Yvonne
    am 26.10.2023

    Wie ist das wenn ich mit 63 von der Teilerwerbsminderungsrente in die Altersrente/ Schwerbehindertenrente wechseln möchte. Fallen dann auch keine neuen Abschläge mehr an? Gilt dann auch der Bestandschutz ?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2023

      Das weiß ich nicht aus dem Stehgreif. Nach der Recherche veröffentlichen wir hierzu einen eigenen Beitrag.

  • user
    Hans
    am 26.10.2023

    Rechenbeispiel für den Jahrgang 1963

    Das Renteneintrittsalter für alle, die Jahrgang 1963 sind, beträgt 66 Jahre und 10 Monate.

    Sehe ich das richtig, dass der 63er Jahrgang somit ab 64 Jahre und 10 Monate von der EU- in die Altersrente wechseln kann?

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2023

      Sie können mit voller EM-Rente auch schon mit 63 in die Altersrente wechseln. Aufgrund des Bestandsschutzes bleibt die Rentenzahlung dann konstant. Es gibt keine neuen Abzüge.

  • user
    Kerstin Schmidt
    am 26.10.2023

    Vielen lieben Dank für die aufschlussreichen Beiträge.

    Man vermeidet viele Fehler zu machen. Die Videos und detaillierten Beiträge sind verständlich erklärt.

    Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2023

      Das hören wir gern, danke für das schöne Feedback!

  • user
    Niebling, Sabine
    am 26.10.2023

    Hallo Herr Schultz,

    unter Bestandsschutz auf dem Weg in die Altersrente ist Ihnen eventuell ein Fehler unterlaufen. "Ihre Altersrente... zuvor bezogenen Erwerbsminderungsrente - statt Altersrente?!

    Ich bin ein ganz großer Fan von Ihrem Newsletter. Als Vertrauensperson der Schwerbehinderten brauche ich einen Überblick über die von Ihnen veröffentlichten Artikeln.

    Vielen Dank und viele Grüße

    Sabine Niebling

    • user
      Christian Schultz
      am 26.10.2023

      Hallo Sabine, vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie hatten recht, ich habe die Passage gerade geändert.

      Es gibt leider keine Übersicht über unsere Beiträge. Aber Sie können alle veröffentlichten Beiträge unter diesem Segment auf unserer Website finden: https://www.sovd-sh.de/aktuelles

  • user
    heike volz
    am 14.10.2023

    Heute ,einfach mal Dankeschön, für die hilfreichen Videos!

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Danke für Ihr nettes Feedback :)

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