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Rente mit 63 - und in Teilzeit weiterarbeiten

Aktuelles Rente

Eine Rente mit 63 gibt es in Deutschland nur noch mit Abschlägen. Nicht jeder kann sich das leisten. Oder doch? Denn es ist möglich, neben der Rente weiterzuarbeiten. In Voll- oder Teilzeit.

Rente mit 63 - und in Teilzeit weiterarbeiten

Leider halten sich nach wie vor hartnäckige Gerüchte, dass es immer noch eine abschlagsfreie Rente mit 63 gibt. Nein, diese Zeiten sind vorbei. Nur bestimmte Jahrgänge konnten ohne Abschläge bereits mit 63 in den Ruhestand. Inzwischen ist das nur noch mit 64, bald nur noch mit 65 drin.

Aber mit Abschlägen - das geht noch. Und zwar über die Altersrente für langjährig Versicherte. Das ist eine Rentenvariante, für Sie die 35-jährige Wartezeit erfüllen müssen. Und jeder Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen - also unterhalb Ihres gesetzlichen Renteneintrittsalters - kostet dann 0,3 Prozent Ihrer Brutto-Rentenansprüche.

Mehr dazu im Video.

0,3 Prozent, das klingt erst einmal nicht viel. Aber wenn Sie mehrere Jahre früher mit der Arbeit aufhören möchten, läppert es sich.


Dazu ein (vereinfachtes) Beispiel:

Hartmut aus Lübeck hat sich Rentenansprüche von genau 1500 Euro erarbeitet. Er ist Jahrgang 1964 und müsste daher eigentlich bis 67 arbeiten.

Doch er würde gern bereits mit 63 und 6 Monaten in die Rente gehen und dann eine große Reise mit seinem Bruder antreten. Für seine Ruhestandspläne bedeutet das: Hartmut möchte genau 42 Monate vor seinem gesetzlichen Renteneintrittsalter aufhören. Der Abschlag berechnet sich dann wie folgt:

42 x 0,3 Prozent = 12,6 Prozent Abschlag

Die muss man nun vom Rentenanspruch abziehen. Von 1500 Euro bleiben so noch 1311 Euro übrig - also fast 200 Euro weniger. Hinzu kommen noch die Abzüge durch Kranken- und Pflegeversicherung, auch noch einmal rund elf Prozent weniger.

Vereinfacht gerechnet bleiben auf diesem Weg rund 1170 Euro übrig. Etwaige Steuern noch nicht berücksichtigt.

Kleine Rente, einfach weiterarbeiten?

Also doch erst später in Rente? Warten bis zur Regelaltersgrenze? Und dann zumindest ohne Abschläge in den Ruhestand geben?

Das wäre ein möglicher Weg. Im echten Leben passt es aber nicht immer. Zum Beispiel dann, wenn die Gesundheit nicht mehr mitspielt - und eine Vollzeittätigkeit einfach nicht mehr drin ist.

Eine Alternative ist dann, die gekürzte Rente zu nehmen und mit weniger Stunden weiter zu arbeiten. Zum Beispiel in Teilzeit.

Teilzeit arbeiten, Rente beziehen

Es stimmt. Rechtlich spricht absolut nichts dagegen, im Bezug einer Rente arbeiten zu gehen. Das war auch früher schon möglich. Allerdings musste man dann immer aufpassen, nicht zu viel zu verdienen. Sonst wurde Ihre Rente gekürzt.

Aber das ist es nicht mehr. Schon in den Corona-Jahren weichte die damalige Bundesregierung diese empfindlichen Rentenkürzungen auf und setzte die sogenannten "Hinzuverdienstgrenzen" aus.

Heute gilt: Wenn Sie eine Altersrente beziehen, können Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Ihre Rente wird niemals gekürzt. Niemals. Auch nicht, wenn Sie bereits mit 63 eine vorgezogene Altersrente erhalten.

Kommen wir zu unserem Beispiel zurück:

Wenn Hartmuts Bruttorente also von 1500 Euro auf rund 1170 runter geht, bleibt nicht viel zum Leben übrig. Wenn er darüber hinaus aber noch 20 Stunden in der Woche arbeiten geht und auf diese Weise 1200 Euro netto zusätzlich einnimmt, sieht die Rechnung schon wieder anders aus.

Dazu noch einige wichtige Fragen:

Kann ich mit vorgezogener Altersrente nur in Teilzeit arbeiten?

Nein, Sie können so viel arbeiten, wie Sie möchten. Es wird keine Kürzung Ihrer Rente stattfinden.

Muss ich dann zweimal Krankenversicherung und möglicherweise Steuern zahlen? Auf Rente und Arbeitseinkommen?

Ja, so ist es. Kranken- und Pflegekasse holen sich immer ihren Anteil. Und falls Sie steuerpflichtig sind, greift das Finanzamt auf alle Einkommensquellen zu. Lassen Sie sich dazu bitte von einem Experten beraten.

Was ist, wenn ich irgendwann nicht mehr arbeite? Fallen die Abschläge dann geringer aus?

Einmal Abschlag, immer Abschlag. Auch wenn Sie Ihren Job irgendwann nicht mehr ausüben können, kommt das Geld aus den Abschlägen nicht zurück. Das müssen Sie also vorher planen. Sind Sie sich sicher, dass Sie mit Ihrer gekürzten Rente auch ohne Nebenjob auskommen?

Wer hilft mir bei diesen Überlegungen?

Ihre erste Anlaufstelle sollte die Deutsche Rentenversicherung sein. Dort ist die Beratung gut und kostenlos. Wenn darüber hinaus Fragen aufkommen, hilft natürlich auch der SoVD weiter. Bei uns ist eine Mitgliedschaft erforderlich.


Kommentare (12)

  • user
    Andrea C Schäfer
    am 17.10.2024

    Lieber Herr Schultz,

    vielen Dank für Ihre immer spannenden und interessanten Beiträge!

    Da ich bislang auf eine Frage noch keine Antwort kam, stelle ich sie gerne hier:

    ich bin im Vorruhestand und werde mit 63 in Rente gehen, mit allen Konsequenzen. Da ich mit das vor dem Abschluss des Vertrages genau berechnen haben lasse, bin ich damit auch völlig im Reinen. Nun habe ich seit drei Jahren einen Minijob. Um eine Rente etwas zu erhöhen, zahle ich daraus freiwillig in die DRV ein.

    Wenn ich Rentnerin bin, müsste ich das nicht mehr (der AG führt dann nur noch die Pauschalbeiträge ab). Was, wenn ich nicht umstelle, also auch nach Renteneintritt weiterhin Beiträge in die DRV abführe ... erhöht das meine Rente? Oder könnte ich damit eh keine weiteren Anwartschaften erwerben?

    Herzlichen Dank für Ihre Auskunft!

    • user
      Christian Schultz
      am 18.10.2024

      Hallo Andrea, doch - die Rente steigt durch Ihre Beiträge weiter an. Sie merken das dann ab Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Viel wird beim Minijob allerdings nicht dazu kommen.

  • user
    Peter
    am 11.10.2024

    Hallo Christian,

    da scheint etwas völlig schief zu laufen.

    Ich habe jetzt bei der DRV schriftlich nachgefragt und folgende Auskunft bekommen.

    "Sie beantragen eine Teilrente in Höhe von 10%, das bedeutet, Sie verzichten auf 90% Ihrer Rentenzahlung. Diese 90% werden weder verwahrt, noch zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt. Aus diesem Grund bitten wir Sie uns mitzuteilen, ob Sie weiterhin eine Teilrente in Höhe von 10% wünschen"

    Daraufhin habe ich wieder mit der DRV telefoniert . Diesmal mit einer Teamleiterin. Die Dame hat sich viel Zeit genommen aber die Aussage dazu: Die nicht genommenen 90% sind verloren und werden auch später nicht mehr ausbezahlt !!

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie den entsprechenden Gesetzestext dazu nennen könnten.

    Ich konnte zwar den Passus finden, dass die Beantragung einer Teilrente möglich ist, aber ich habe nichts gefunden, dass der nicht genommene Teil später auf Antrag ausbezahlt werden kann.

    mfG

    • user
      Christian Schultz
      am 14.10.2024

      Hallo Peter, das ist ein Missverständnis: Wenn Sie heute nur 10 Prozent Ihrer Rente beziehen, warten die restlichen 90 Prozent so lange auf Sie, bis Sie auf Vollrente umstellen. Diese Ansprüche gehen nicht verloren.

      Aber das bedeutet nicht, dass Sie das Geld NACHTRÄGLICH erhalten. Teilrente heißt Teilrente. Sie bekommen solange nur den Teil Ihrer Rente, die Sie beantragt haben.

      Wenn Sie also zunächst 10 Prozent beziehen, gibt es auch nur diese 10 Prozent als Teilrente.

  • user
    Dietmar Gotha
    am 03.10.2024

    Moin Herr Schultz, ich habe eine Frage zur Rente und zur Altersteilzeit. Ich bin Jahrgang 1964 und bin zur Zeit in der sogenannten passiven Phase der Altersteilzeit. Ich habe ein Aufhebungsvertrag und könnte damit mit 63 in Rente gehen. Dafür müsste ich dann mit 14,4% Abschlag leben. Meine Idee war, nach der passiven Phase mich Arbeitssuchende zu melden um dann für zwei Jahre bis 65 die Rentenbeiträge vom Arbeitsamt bezahlen zu lassen. Damit ich dann ohne Abschlag mit 65 in Rente gehen könnte. Welche Hindernisse könnten auf mich zukommen? Sperrfrist von 3 Monaten? Was schlagen Sie mir vor, wie ich diesen Weg gehen könnte.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Danke und mit freundlichen Grüße

    Dietmar Gotha

  • user
    Kerstin Ostermann
    am 28.09.2024

    Guten Tag Herr Schultz,

    Ich habe eine Frage zum Renteneintritt nach 45 Jahren.

    Mein Mann 1961 geboren, geht mit 63,5 Jahren in Rente. Demnach müsste er einen Abschlag von 0,3% hinnehmen. Wie verhält es sich mit der Pflege für Angehörige. Er pflegt mich 100% g, ag, b, h und meine Mutter ebenfalls 100% g, ag, b, h.

    Zählt dass mit zum Rentenzuverdienst? Bekommt man dadurch vielleicht die 0,3% Abschlag weg?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da uns bei der Beratung der Rentenversicherung keiner Auskunft geben konnte.

    K. Ostermann

    • user
      Christian Schultz
      am 30.09.2024

      Hallo Kerstin, die Abschläge bekommen Sie nicht mehr weg. Aber wenn Ihr Mann Sie neben der Rente weiter pflegt, erhält er dafür auch neue Rentenpunkte aus Ihrer Pflegekasse. Das funktioniert aber nur mit einer sogenannten Teilrente (zum Beispiel in Höhe von 99,99 Prozent).

  • user
    Charlotte Engel
    am 27.09.2024

    Hallo,

    zuerst vielen Dank für Ihre differenzierten und gut verständlichen Infos in Schrift und Sprache!

    Bei Ihrem „Hartmut- Bsp.“ gibt es nach meiner Einschätzung einen Fehler: warum sollte Hartmut vorzeitig mit dargestellten finanziellen Verlusten bis zu seinem Tod in Rente gehen, wenn er anschließend zu ???? weiterarbeitet, und dann sogar in entsprechender Höhe zweifach Kranken- und Pflegeversicherung zahlen würde?

    Meine Frage: könnte es nicht lukrativer für Hartmut sein, z.B. ne halbe Stelle zu arbeiten bis zur Regelrente, wegen altersbedingter Ermüdung oder warum auch immer, sofern er sich das leisten kann, um dann mit keinen oder weniger Abschlägen in Rente zu gehen ?? Er würde ja mit einer halben Stelle weitere Rentenansprüche erwerben.

    Viele Grüße

    Ch. Engel

    • user
      Christian Schultz
      am 27.09.2024

      Hallo Charlotte, das Beispiel ist natürlich fiktiv. Es ging darum zu zeigen, dass jemand - vielleicht aus gesundheitlichen Gründen - nur noch in Teilzeit arbeiten kann. Und dann könnte er dieses geringere Gehalt mit der vorgezogenen Rente aufstocken.

      Wie immer muss hier jeder sehen, was für ihn oder sie am besten funktioniert.

  • user
    Peter Ramsell
    am 20.09.2024

    Guten Tag,

    Ich beziehe eine vorgezogene Altersrente mit 63 als Teilrente und habe 10% monatliche Auszahlung gewählt, weil ich weiterhin berufstätig bin und die Steuerlast reduzieren möchte. Sind damit die restlichen 90% verloren oder werden die restlichen 90% mit erreichen der Altersgrenze , in meinem Fall mit 66 Jahren und 4 Monaten ausbezahlt ?

    Ich habe jetzt wiederholt bei der DRV angerufen und auch einen Beratungstermin bei der örtlichen Rentenberatung wahrgenommen.

    Anders als in dem Youtube video " wird mir immer gesagt , dass die 90% nicht "geparkt" sind sondern verfallen.

    Können Sie mir bitte sagen was stimmt oder ob ich etwas falsch verstanden habe ?

    mfG

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2024

      Hallo Peter, natürlich bekommen Sie den Rest Ihrer Rente noch ausgezahlt. Zum Beispiel zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie können den Rentenbeginn aber auch weiter nach hinten schieben, dann bekommen Sie statt Abschlägen sogenannte Aufschläge in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat, den Sie später gehen.

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