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Rente mit 64: So hoch sind die Abschläge

Aktuelles Rente

Die Regelungen zur Rente mit 63 sind einfach: Ohne Abschlag geht hier niemand mehr in Rente. Anders sieht es bei der Rente mit 64 aus. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Rente mit 64: Mit oder ohne Abschläge?

Um den Renteneinstieg und die Abschläge, die mitunter dazugehören, ranken sich in Deutschland zahlreiche Halbwahrheiten. Eines der weit verbreitetsten Gerüchte ist etwa, dass man nach 45 Berufsjahren sofort ohne Abschlag eine Altersrente beziehen kann. Völliger Blödsinn, solch ein Renteneinstieg hing schon immer mit einem bestimmten Alter zusammen.

Und auch bei der sogenannten "Rente mit 63" werden an deutschen Stammtischen sehr häufig richtige mit falschen Angaben vermengt - und dann als scheinbare Wahrheiten mit nach Hause genommen.

Dabei ist es eigentlich gar nicht so kompliziert. Die Frage, wann Sie unter welchen Bedingungen in die Rente kommen, hängt in Deutschland lediglich von zwei Fragen ab:

  1. In welchem Jahr sind Sie geboren?
  2. Welche Wartezeiten in der Deutschen Rentenversicherung erfüllen Sie zum Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns?

Darüber hinaus kann nur noch interessant sein, ob Sie eine amtliche Schwerbehinderung aufweisen. Das war's schon.

Rente mit 64: Wie geht das konkret?

In diesem Beitrag geht es um die vorgezogene Altersrente, sobald Sie Ihren 64. Geburtstag hinter sich gelassen haben. Unter welchen Vorzeichen kommen Sie nun in den Ruhestand? Mit oder ohne Abschlag?

Ohne Abschlag

Beginnen wir mit der weitaus positiveren Variante: Sie möchten und können bereits mit 64 in die Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf zu nehmen. Geht das?

Wie Sie hier in der Tabelle sehen, ist eine abschlagsfreie Rente mit 64 nur noch für die Jahrgänge bis einschließlich 1963 drin. Ab 1964 geht das nur noch ab 65.

Und selbst für die Jahrgänge um 1960 ist der abschlagsfreie Ruhestand erst nach dem 64. Geburtstag machbar. Wir können uns also merken: Je später der Jahrgang, desto später die (abschlagsfreie) Rente.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie für diesen Weg entweder auf 45 Versicherungsjahre in der DRV kommen müssen - oder Sie haben zumindest die 35-jährige Wartezeit erfüllt und besitzen einen Schwerbehindertenausweis. Haben Sie keins von beiden, können Sie zwar vielleicht trotzdem mit 64 in die Rente. Aber definitiv nicht ohne Abschläge.

Rente mit 64 mit Abschlägen

Denn Ihr Tor zur vorgezogenen Rente ist dann die sogenannte "Altersrente für langjährig Versicherte". Mit dieser Variante können Sie ab dem 63. Geburtstag eine vorzeitige Rente beziehen. Der Haken an der Sache: Jeder Monat, den Sie vorzeitig gehen, kostet 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente.

Wie hoch die Abzüge für eine Rente mit 64 sind, hängt jetzt davon ab, mit welchem Alter Sie genau gehen wollen. Und auch Ihr Jahrgang spielt wieder eine bedeutende Rolle.

Auch hier gilt: Je später der Jahrgang, desto "ungünstiger" ist die Konstellation rund um den Rentenbeginn. Denn aufgrund Ihres gesetzlichen Renteneintrittsalters fällt auch der Abschlag höher aus, falls Sie früher in den Ruhestand einsteigen möchten.

In der Grafik oben haben wir nur die exemplarischen Abschläge für einen Rentenbeginn gleich zum 64. Geburtstag angegeben. Mit jedem Monat, den Sie unter dieser Prämisse später in die Rente einsteigen, sinkt der Abschlag um 0,3 Prozent.

"Wenn Sie früher in den Ruhestand gehen, schmälern nicht nur die möglichen Abschläge Ihre Rente. Vergessen Sie nicht, dass Sie auch weniger Rentenbeiträge zahlen - auch dadurch sinkt Ihre spätere Rente. Teils erheblich."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Sondervariante Schwerbehinderung

Für die vorgezogene Altersrente bedeutet eine amtliche Schwerbehinderung sozusagen das "große Los". Unabhängig von allen gesundheitlichen Einschränkungen, die damit einhergehen. Aber rein auf die Rente bezogen, ist der Schwerbehindertenausweis bares Geld wert.

Die Option der vorgezogenen Rente haben wir bereits oben kennengelernt. Aber Sie können darüber hinaus auch noch früher eine Altersrente beziehen - wenn Sie bereit sind, dafür Abschläge hinzunehmen.

Aber: Diese Abschläge fallen 7,2 Prozentpunkte geringer aus als bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Denn bei der Rente mit Schwerbehinderung beginnt der Abschlag immer ab der Grenze, an der Sie abschlagsfrei in den Ruhestand kommen würden. Nicht schon beim gesetzlichen Renteneintrittsalter. Da das Ganze ein wenig kompliziert klingt, haben wir diesen Sachverhalt auch noch einmal in einem Video erklärt:

Fazit

Für die Jahrgänge bis einschließlich 1963 ist es noch möglich, vor dem 65. Geburtstag eine abschlagsfreie Rente zu beziehen. Voraussetzung dafür ist der Schwerbehindertenausweis oder die Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit in der DRV.

Ansonsten ist die Rente mit 64 für alle Jahrgänge nur mit Abzügen drin. Je früher Sie gehen, desto höher der Abschlag. Sie verzichten also auf viel Geld. Denn vergessen Sie nicht: Der Abschlag bleibt ein Leben lang, er geht nicht mehr weg.


Kommentare (18)

  • user
    Simona
    am 14.11.2024

    Hallo

    ich bin geb.04/61 habe im Nov. meine 45 J. erreicht. gelten nach der Buntestagswahl die alten Regelungen weiter?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.11.2024

      Das kann Ihnen niemand beantworten. Aber dass die Regelungen so kurzfristig geändert werden, ist doch sehr unwahrscheinlich.

  • user
    Stryczek
    am 13.07.2024

    Hallo,

    ich bin am 12.11.1960 geboren. Mein erster Arbeitstag war der 1.1.1980. Laut meiner aktuellen Renteninformation könnte ich wohl zum 1.4.2025 in die Altersrente gehen. Wenn ich das richtig gelesen habe, auch ohne Abschläge. Ich habe in meiner gesamten Biografie keinen Tag mit Ausfallzeiten. Somit sind für meine Denke allen Vorraussetzungen erfüllt. Sehe ich das so richtig?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.07.2024

      Hallo, mit Jahrgang 1960 können Sie mit 64 und 4 Monaten ohne Abschlag in die Rente. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie zu diesem Zeitpunkt die 45-jährige Wartezeit erfüllen.

  • user
    Christina
    am 24.02.2024

    Hallo

    Ich bin Jahrgang 61 habe

    45 Jahre Vollzeit gearbeitet und einen

    GdB 50

    Werde im März wegen einer Krankheit ausgesteuert.

    Habe mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet.

    Ich war auf Reha und dort wurde mir bescheinigt das ich keine 3 Std mehr arbeiten kann. EM Rente wurde innerhalb von 2 Wochen abgelehnt und geschrieben das ich 6 Std arbeiten kann. Ich werde Wiederspruch einlegen .

    Mein Chef meinte ich soll einfach versuchen zu arbeiten und wenn es nicht geht wieder Zuhause bleiben. Würde mir dadurch Probleme entstehen weil ich ja 6 Std versucht habe zu arbeiten?

    Noch dazu habe ich jetzt Probleme mit meiner Bandscheiben. Was wenn ich damit krank geschrieben werden würde? Neue Blockfrist? Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

    Gruß Christina

    Danke für Ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 26.02.2024

      Hallo Christina, in Ihrem Fall wäre vielleicht eine Wiedereingliederung (Hamburger Modell) einen Versuch wert. Auf keinen Fall einfach wieder zur Arbeit gehen und dann möglicherweise abbrechen.

      Aber Sie sollten sich in jedem Fall erst einmal persönlich beraten lassen, bevor Sie nun eine Entscheidung treffen. Denn jeder Fall in dieser Situation ist anders.

  • user
    Gisela Grell
    am 21.02.2024

    Hallo,

    bin Baujahr 07/1961 und ab diesem Jahr habe ich 45 Jahre voll.

    Kann also mit 64,5 Jahre (Januar 2026) abschlagsfrei in Rente gehen.

    Gehe ich 1 Jahr vorher, also 1/2025, würde ich mit eine Abschlag von 3,6 % gehen.

    Ist das richtig?

    Wann muss ich dann kündigen? Wann muss ich die Rente einreichen?

    Danke und Grüße

    Gisela

  • user
    Gudrun
    am 08.02.2024

    Jahrgang 63 und bekomme unbefristet Teilerwerbsminderungsrente. Wenn ich nun die Regelaltersrente erreiche, bekomme ich dann die volle Rente, oder hat die TErwerbsminderungsrente auch Bestandschutz und bleibt weiterhin bei der halben Rente?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.02.2024

      Das Prinzip ist das Gleiche: Es gilt also ein Bestandsschutz, so dass die Punkte auf Ihrem Rentenkonto dafür sorgen, dass Ihre Altersrente höher ausfällt. Wie das genau funktioniert und wie hoch Ihre Rente dann tatsächlich ausfällt, können Sie bei der DRV erfragen.

  • user
    Sonja
    am 27.01.2024

    Ich (1960) möchte Teilrente (99,99%) beantragen und gleichzeitig Regelaltersrente/Vollrente ab 2026.

    Hintergrund, ich möchte nicht, dass mein Arbeitgeber erfährt, dass ich einen Rentenantrag gestellt habe, da ich bis zur Regelrente mit 67,5Jahre weiterarbeiten möchte.

    Geht das? Welche Verluste müsste ich bedenken? Laut Rentenversicherung könnte ich ab Oktober 2024 abschlagsfrei in Rente gehen

    • user
      Christian Schultz
      am 29.01.2024

      Ich verstehe nicht ganz, warum Sie 99 Prozent Teilrente beantragen möchten. Am besten lassen Sie sich individuell beraten, dann kann man im Detail auf Ihre Situation eingehen.

  • user
    Lemke-eger
    am 25.01.2024

    Ich bin Jahrgang 1964

    35 Jahre habe ich erreicht

    50% Schwerbehinderung

    100% Erwerbsunfähig. Rente bis Ende 2025

    Wann kann ich ich Altersrente gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.01.2024

      Mit Jahrgang 1964 und Schwerbehinderung frühestens mit 62.

  • user
    Brigitte
    am 25.01.2024

    Ich (Jahrgang 1960) bekomme EU Rente und habe 100% Schwerbehindertenausweis. Ab wann kann ich die Rente mit 64 ohne Abzug beantragen bzw. meine EU Renteumwandeln lassen?

  • user
    Yvonne
    am 25.01.2024

    Werden die 10,8 %,die ich wegen meiner Teilerwerbsminderung abgezogen bekomme auf jeden Fall abgezogen,auch wenn sie 1 Jahr vor meiner Altersrente für Schwebehinderte ausläuft und nicht weiterbewilligt wird?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2024

      Wenn nach der EM-Rente innerhalb von 24 Monaten eine Altersrente folgt, greift der Bestandsschutz - weil in aller Regel die EM-Rente höher ist. Und in dem Fall werden auch die Abschläge übernommen.

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