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Rente mit Jahrgang 1965. Mit und ohne Abschlag

Aktuelles Rente Behinderung

Sie sind im Jahr 1965 geboren und fragen sich, wie und wann genau Sie in die Altersrente kommen? Mit oder am besten gleich ohne finanzielle Abzüge? In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Antworten.

Rente mit Jahrgang 1965. Mit und ohne Abschlag

Es gibt zahlreiche Tabellen und Ratgeber zum Thema Renteneinstieg - mit Inhalten zu allen möglichen Geburtsjahren. Doch in den allermeisten Übersichten hören die Jahrgänge ganz abrupt auf. Und zwar beim Jahr 1964. Wer erst später geboren wurde - zum Beispiel 1965 - findet dazu keine expliziten Informationen.

Dahinter steckt eine einfache Erklärung. Stand heute - wir schreiben diesen Beitrag im Juli 2024 - gelten für alle Geburtsjahre ab 1964 (und später) die gleichen Bedingungen. Oder ganz einfach ausgedrückt: Wenn Sie wissen, was für den Jahrgang 1964 gilt, wissen Sie auch, wie es für die Kohorten 1965, 66 oder 67 aussieht.

In diesem Beitrag möchten wir es Ihnen jedoch so einfach und anschaulich wie möglich machen.

Geburtsjahr 1965 und der Einstieg in die Altersrente

Beginnen wir mit dem Blick auf die Regelaltersgrenze. Das ist der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter erreichen. Für den Jahrgang 1965 ist das Ihr 67. Geburtstag.

Ihre "normale" Altersrente kann also ab Ihrem 67. Geburtstag losgehen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Das sollte bis 67 zu schaffen sein.

Übrigens, die durchschnittliche Regelaltersrente betrug im Jahr 2023 gerade einmal 727,85 Euro.

Einstieg in die Rente mit 63

Wir reden hier nicht von der generellen Durchschnittsrente. Die belief sich im letzten Jahr immerhin auf 1.110,26 Euro. Die Zahl oben betrifft tatsächlich lediglich alle Renten, die erst mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ausgezahlt wurden.

Warum diese im Durchschnitt so niedrig ausfallen? Der Grund hierfür liegt wohl in der Tatsache, dass die meisten Deutschen mit hoher Rente bereits früher in den Ruhestand gehen. Wer bis zuletzt malochen muss, hat oftmals nicht die erforderliche Wartezeit für eine vorgezogene Rente erfüllt. Oder es wurde einfach zu wenig verdient.

Eine Möglichkeit, schon früher als mit 67 in den Ruhestand zu kommen, ist auch für den Jahrgang 1965 die "Rente mit 63". Offiziell müssen wir übrigens von der "Altersrente für langjährig Versicherte" sprechen. Das langjährig bezieht sich auf eine 35-jährige Wartezeit. Die müssen Sie erfüllen, um frühestens mit 63 in den Ruhestand einzutauchen.

Detaillierte Infos zu dieser Rentenart finden Sie in diesem Video.

Falls Sie immer in Deutschland gemeldet waren und einen halbwegs normalen Lebenslauf besitzen, werden Sie die 35 Jahren mit Anfang 60 beisammen haben. Selbst bei längeren Krankheiten oder Zeiten, in denen Sie arbeitslos waren. Denn fast alles aus Ihrem Leben zählt hier mit.

Die Einstiegsvoraussetzungen sind also nicht besonders hart. Unangenehm sind aber die Abschläge. Denn die Altersrente für langjährig Versicherte kostet Geld. Pro Monat, den Sie früher gehen, gehen 0,3 Prozent Ihrer Rentenpunkte den Bach runter. Für den Jahrgang 1965 bedeutet das: Jeder Monat vor Ihrem 67. Geburtstag schlägt mit 0,3 Prozent Abschlag zu Buche.

Die Rente mit 66 kostet dann also bereits 3,6 Prozent Abzug. Mit 65 wären es schon 7,2 Prozent. Und wenn Sie wirklich bereits mit 63 eine Altersrente nach diesen Regeln erhalten möchten, verzichten Sie auf 14,4, Prozent Ihrer Ansprüche. Dauerhaft.

Rente mit Behinderung

Einfacher und für Sie günstiger wird es, wenn Sie eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung haben.

Denn mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen - so der offizielle Titel - kommen Sie schon mit 7,2 Prozent Abzug in die Rente mit 63. Ab 65 ist die Rente sogar komplett abschlagsfrei. Und wenn Sie so früh wie möglich in den Ruhestand wollen, geht das bereits mit 62. Dann zu einem Preis von 10,8 Prozent Abschlag.

Der Schwerbehindertenausweis ist demnach für den Einstieg in die Altersrente bares Gold wert.

Noch ein wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Schwerbehinderung spätestens drei Monate vor dem Beginn der Rente auslaufen darf. Das ist gar nicht so selten, weil es den Schwerbehindertenstatus zum Beispiel bei Krebserkrankungen nur für eine gewisse Zeit gibt. Verbessert sich die gesundheitliche Situation, ist der SB-Ausweis nach fünf Jahren weg. Ein Segen für die Gesundheit, ein Nachteil für den Weg in die Altersrente. Doch vielleicht kann man da noch etwas machen - schauen Sie mal in diesen Beitrag.

Auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist die bereits oben vorgestellte 35-jährige Wartezeit erforderlich.

Rente nach 45 Jahren Wartezeit beim Jahrgang 1965

Und dann gibt es da noch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Das ist die mit der 45-jährigen Wartezeit. Diese ist übrigens etwas schwieriger zu erfüllen als die 35-jährige Variante. Und das nicht nur, weil wir zehn Jahre mehr brauchen.

Falls Sie die 45 Jahre aber komplett haben, winkt ein um zwei Jahre vorgezogener Ruhestand - und das ohne Abschlag. Für Ihren Jahrgang 1965 bedeutet das also: Sie können bereits mit 65 ohne Abzüge in die Rente gehen.

Das kennen wir bereits von der Rente mit Schwerbehinderung. Hier hören die Gemeinsamkeiten jedoch schon auf. Wenn Sie also mit der 45-jährigen Wartezeit - und ohne SB-Ausweis - früher als mit 65 in die Rente wollen, geht das nicht. Dann müssen Sie den Weg über die Altersrente für langjährig Versicherte nehmen. Und da warten dann leider die relativ hohen Abschläge auf Sie.

Hinzuverdienst in der Altersrente

Zum Schluss aber noch eine erfreuliche Nachricht: Selbst wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen, dürfen Sie weiter arbeiten gehen. Entweder in einem neuen Job oder der alten Firma. Sie können dann so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Niemand wird Ihre Rente kürzen - das war vor einigen Jahren noch anders.

Falls Sie mit Abschlägen in die Rente gehen, bleiben diese bestehen. Die Abschläge können nicht mehr rückgängig gemacht werden - auch nicht mit einem Nebenjob. Aber: Natürlich erwerben Sie über das Arbeiten über den Renteneintritt hinaus zusätzliche Rentenpunkte. Die Abschläge gehen zwar nicht weg, die neuen Rentenpunkte können aber zumindest einen Teil der finanziellen Einbußen ausgleichen.


Kommentare (6)

  • user
    Silke
    am 25.07.2024

    Hallo, das ist alles hochkompliziert und schwierig zu durchschauen! Wie schaut es denn mit der Altersrente für 1965 geborene aus, die eine befristete volle Erwerbsminderungsrente beziehen bis 2026? Wie geht es dann weiter mit 61? Wird die Erwerbsminderungsrente verlängert wenn man nicht arbeiten kann bis man 67 ist, oder hat man bürokratische Probleme?

    Herzliche Grüße,

    Silke

    • user
      Christian Schultz
      am 25.07.2024

      Hallo Silke, ob die EM-Rente verlängert wird, hängt von Ihrem gesundheitlichen Zustand ab. Das kann man nicht allgemein beantworten.

    • user
      silke
      am 26.07.2024

      Danke für Ihr Antwortschreiben.

      Ich wünsche Ihnen und dem gesamten Team ein schönes Wochenende.

  • user
    Thorsten Knudsen
    am 25.07.2024

    Guten Tag

    Also ich habe mit 63 Jahren 47 Jahre Wartezeit voll.., habe heute dann auch Abzüge?

    Mfg Thorsten Knudsen

    • user
      Christian Schultz
      am 25.07.2024

      Hallo Thorsten, wenn Sie mit 63 in Rente gehen, haben Sie definitiv Abzüge.

  • user
    Schulze
    am 25.07.2024

    Ich, schwerbehindert GDB50, bin im letzen Jahr bereits in Rente gegangen.arbeite 65h

    Im Monat weiter.. habe nichts von Zusätzlichen Rentenpunkten gesehen im Gegenteil die Grundsicherung wurde schon gleich mal abgezogen , weil ich ja hinzuverdiene,

    Das Finanzamt zieht ca 3000€ für letztes

    Und dieses Jahr ein, Ergo sollen sie sich doch ihre Fachkräfte von sonst wo besorgen ich höre auf…alles leere Versprechen !!!!

    Gehe ich eben zur Tafel und zum Amt danach… schöne Grüße

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