Rentenirrtum: Warum Sie für die abschlagsfreie Rente NICHT 45 Jahre ARBEITEN müssen
Aktuelles Rente
Abschlagsfreie Rente in Deutschland. Das geht. Allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Eine Möglichkeit ist die Rente nach 45 Versicherungsjahren.
Offiziell heißt diese Variante "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Und das Tolle an diesem Konstrukt ist: Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie ganze zwei Jahre früher in die Rente - und das abschlagsfrei. Wobei man dazu sagen muss: Im Gegensatz zum Weiterarbeiten bleibt das Ganze trotzdem ein finanzielles Verlustgeschäft.
Unterm Strich bleibt die Rente nach 45 Versicherungsjahren aber eine gute Sache. Was die durchschnittlichen Auszahlungen angeht, ist sie im Vergleich zu den übrigen Rentenarten ohnehin nicht zu schlagen: Ganze 1.507,27 Euro betrug die durchschnittliche Bruttorente im Jahr 2022. Zum Vergleich - bei der Regelaltersrente waren es gerade einmal 1.053,60 Euro.
Der Reiz unserer Altersrente für besonders langjährig Versicherte - also der nach 45 Jahren Wartezeit - liegt darin, dass Sie abschlagsfrei früher in die Rente kommen. Und zwar genau zwei Jahre früher. Maximal.
Genau. Sie haben richtig gelesen: Mit der 45-jährigen Versicherungszeit kommen Sie höchstens zwei Jahre früher in die abzugsfreie Rente. Keinen Tag eher. Leider halten sich bis zum heutigen Tag sehr hartnäckige Gerüchte, dass man nach Erfüllung der Wartezeit immer noch mit 63 in die abschlagsfreie Rente darf. Das ging nur für bestimmte Jahrgänge. Sie können davon ganz sicher nicht mehr profitieren.
Hier eine Übersicht der gängigen Jahrgänge und dem frühestmöglichen Rentenbeginn ohne Abzug:
Abschlagsfrei in Rente: 45 Jahre arbeiten?
Doch jetzt zu unserer Ausgangsfrage. Das wesentliche Kriterium für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht darin, die 45 Jahre vollzumachen. Und sehr viele Menschen, die sich beim SoVD sozialrechtlich beraten lassen, kommen mit der Vorstellung zu uns, dass man 45 Jahre gearbeitet haben muss.
In vielen Fällen ist das auch so. Insbesondere bei Männern der sogenannten "Babyboomer-Generationen". Da wurde gern bereits mit 14 eine Ausbildung gemacht und anschließend ohne Unterbrechung durchgearbeitet. Der klassische Lebenslauf und die einfachste Eintrittskarte in die abschlagsfreie Rente.
Aber - es kann auch anders gehen. Denn bei der 45-jährigen Versicherungszeit werden auch andere Zeiten berücksichtigt, die sich in Ihrer Vita finden können. Zum Beispiel Kindererziehung, Krankengeld oder der Bezug von Arbeitslosengeld I. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme.
Auf den Punkt gebracht bedeutet das: Wenn Sie 45 Jahre lang im klassischen Angestelltenverhältnis gearbeitet haben, erfüllen Sie ganz sicher die Bedingungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie können die Wartezeit jedoch auch auf andere Weise vollmachen. Die meisten Episoden aus Ihrem Lebenslauf zählen hier mit. Allerdings gibt es zwei wichtige Ausnahmen:
- Zurechnungszeiten - also die Phase, in der Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen
- der Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld
Diese Phasen aus Ihrem Leben sind für die Rentenversicherung zwar nicht unwichtig - unter anderem spielen Sie eine Rolle bei der Rente mit Schwerbehinderung. Aber die 45 Jahren bekommen wir damit nicht voll.
Fazit
Zwei Dinge sind wichtig. Zum einen kommen Sie mit 45-jähriger Wartezeit zwar abschlagsfrei in die Altersrente. Aber eben immer nur maximal zwei Jahre vor Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze. Wo diese liegt, sehen Sie oben in der Tabelle.
Zweitens ist es nicht unbedingt erforderlich, 45 Jahren lang gearbeitet zu haben. Auch mit anderen Zeiten aus Ihrem Leben können und dürfen Sie die erforderliche Versicherungszeit auffüllen. Dann steht der vorgezogenen Altersrente ohne Abzug nichts mehr im Weg.
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Kommentare (13)
Rüdiger
am 02.09.2023Ich habe meine aktuelle Renteninformation erhalten .Darin steht das mir noch 2jahre und 6 Monte an der sogenannten Wartezeit fehlen. Was heist das genaue?
Laut dem Schreiben währe mein Rentenbegin 1.6.2027 ?
Ich bin Jahrgang 1962 und habe am Ende diesen Jahres rein rechnerisch 45 Jahre voll. Es sind auch keine Fehlzeiten zu finden.
Vielen Dank im voraus.
Christian Schultz
am 04.09.2023Ohne Einsicht in Ihre Unterlagen können wir das nicht seriös beantworten. Ich gehe davon aus, dass die 45-jährige Wartezeit für eine abschlagsfreie Rente (zwei Jahre früher) noch nicht erreicht ist. Aber sicher kann man das nur sagen, wenn man sich die Dokumente anschaut.
Stefan Gramm
am 31.08.2023Hallo Zusammen!
Wenn die 45 Jahre bereits vorzeitig erfüllt sind kann man danach die letzten 24 Monate bis zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte auch ALG I beziehen und trotzdem 2 Jahre eher die vorgenannte Rente abschlagsfrei in Anspruch nehmen.
Christian Schultz
am 31.08.2023Hallo Stefan, ja, das ist dann möglich.
Karl - Heinz Geibel
am 28.08.2023Hallo ich bin im April 1957 geboren. Seit meinem 15. Lebensjahr habe ich gearbeitet. Am 1. Mai 2020 bin ich in Rente gegangen. Ich hätte noch 10 Monate länger arbeiten müssen um die volle Rente zu erhalten. Mir wurden 10 % Rente abgezogen für diese 10 Monate. Ist das Gerecht so ?
Christian Schultz
am 29.08.2023Hallo Karl-Heinz, ob das gerecht ist, liegt immer im Auge des Betrachters. Das kann man schlecht allgemein beantworten. Ob die Abschläge rechtlich korrekt angewandt wurden, kann man nur beantworten, wenn man sich Ihre Unterlagen anschaut.
Britta
am 25.08.2023Hallo,
ich wurde im August 1961 geboren und im September 1980 habe ich meine Ausbildung begonnen.
Habe immer gearbeitet, hatte aber auch krankheitsbedingt Ausfälle und Krankengeld bezogen, wenige Monate ALG 1 erhalten, zwei Kinder geboren und nur beim zweiten ein Jahr Elternzeit in Anspruch genommen.
Wenn alle Zeiten zur Rente mitzählen müsste ich im September 2025 als besonders langjährige versicherte abschlagsfreie Rente bekommen? Meine Rentenauskunft sagt aber, erst im März 2026 wäre das soweit! Warum? Ich habe laut Rentenauskunft keine Lücken in der Versicherung.
Was meinen Sie?
Bin seit langer Zeit beim Verband Mitglied!
Christian Schultz
am 28.08.2023Hallo Britta, diese Frage kann nur beantworten, wenn man sich Ihren Versicherungsverlauf genau anschaut. Den haben Sie ja vorliegen - bitte wenden Sie sich damit an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung
R.Damm
am 18.09.2023Jahrgang 61 mit 64,6 Monate also ab 01.03.26 abschlagsfrei in Rente. Ich bin auch August 61 geboren.
Elvira Parbst
am 24.08.2023Ich möchte gerne über die neusten Infos über Rente informiert werden
Christian Schultz
am 24.08.2023Dann können Sie sich hier zum Newsletter anmelden: https://sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe?u=6adf8b4b2e749fc524bf83c84&id=0208e2a226
Kirsten Sievertsen
am 24.08.2023Ich bin seit kurzem Mitglied beim SoVD
Christian Schultz
am 24.08.2023Herzlich willkommen!
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