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Restliche Ansprüche bei Teilrente: Ist das Geld futsch oder wartet es auf mich?

Aktuelles Rente

In den letzten Wochen sind bei uns einige Anfragen zur sogenannten "Teilrente" eingegangen. Insbesondere zu dem Renten-Anteil, auf den Sie vorerst verzichten, herrscht Unklarheit. In diesem Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel.

Restliche Ansprüche bei Teilrente

Eigentlich sind die Grundlagen der Teilrente nicht kompliziert: Wer eine Altersrente beantragen kann, hat Anspruch auf die Teilrente. Das ist eine Möglichkeit, kein Muss. Anstatt der kompletten Auszahlung können Sie vorerst zwischen zehn und 99,99 Prozent Ihrer Rente beziehen.

Die Gründe, warum man das überhaupt in Erwägung ziehen sollte, lassen wir in diesem Beitrag aus. Wenn Sie hierüber mehr erfahren wollen - insbesondere zum Krankengeld-Trick - schauen Sie gern in diesen Beitrag bzw. das folgende Video.

So weit, so einfach.

Doch was passiert mit dem restlichen Rentenanspruch? Denn wenn Sie sich beispielsweise nur 50 Prozent Ihrer Rente auszahlen lassen, bleibt die andere Hälfte übrig. Was passiert damit?

Was passiert mit den restlichen Entgeltpunkten bei einer Teilrente?

Die Höhe einer Rente basiert auf der Rentenformel. Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle, bei der Teilrente ist jedoch nur einer von Bedeutung - die Anzahl der Entgeltpunkte. Ganz einfach erklärt: Wer viel verdient, erwirbt damit im Laufe seines Lebens mehr Rentenpunkte. Und diese werden dann mit dem Rentenbeginn in Euro und Cent umgerechnet.

Bei einer Teilrente werden diese Entgeltpunkte lediglich anteilig in Geld umgewandelt. Die restlichen Punkte verbleiben auf Ihrem Rentenkonto. Solange, bis Sie in der Zukunft auf Vollrente umstellen.

Sie verzichten also nur für einen gewissen Zeitraum auf die volle Rente. Diesen Zeitraum bestimmen Sie selbst.

Hat die Teilrente negative Auswirkungen auf meine spätere Rente?

Nein, Sie verlieren ja nichts. Denn Sie haben sich dafür entschieden, vorerst nur einen Teil Ihrer Ansprüche als Rente zu bekommen. Wenn Sie sich dazu entschließen, in der Zukunft auf Vollrente umzustellen, erhalten Sie die komplette Rente.

Was ist mit der Differenz? Man hört immer wieder, dass die nicht in Anspruch genommenen Rentenansprüche auf einem Konto geparkt und später ausgezahlt werden. Stimmt das?

Nein, das ist falsch. Richtig ist: Ihre Rentenansprüche - also die Zahl der Entgeltpunkte - gehen durch die Teilrente nicht verloren.

Es stimmt aber nicht, dass das nicht ausgezahlte Geld für Sie angelegt und bei Umstellung auf Vollrente rückwirkend ausgezahlt wird. Dieses Gerücht ist vermutlich durch widersprüchliche Formulierungen entstanden.

"Bei der Teilrente gehen die Rentenansprüche nicht verloren. Es wird aber bei Umstellung auf Vollrente nichts rückwirkend ausgezahlt."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Die Teilrente ist eine Möglichkeit, kein Muss. Es gibt verschiedene Gründe, warum man vorerst nur einen Teil seiner Rentenansprüche als monatliche Zahlung erhalten möchte.

Wer jedoch anfänglich nur einen Teil seiner Rente zur Auszahlung bringt, legt damit kein Sparkonto für den Rest an. Erst bei der Umstellung zur Vollrente werden die Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto komplett in Euro und Cent umgewandelt. Es wird jedoch keine Nachzahlung für Sie geben.


Kommentare (6)

  • user
    Christian Dryander
    am 09.12.2024

    Hallo,

    ich beziehe seit Dezember 2023 eine 10-prozentige Teilrente, die ein wenig meine Stundenreduzierung ausgleicht. Nun werde ich ab Januar 2025 arbeitslos. Wegen des Bezugs der Teilrente habe ich nur einen 3-monatigen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich überlege nun, ab April die Teilrente auf 60 Prozent zu erhöhen.

    Nehmen wir einmal an, dass ich zum Dezember 2023 50 Rentenpunkte zusammengekommen hatte, also 5 Punkte für die 10-prozentige Teilrente (9,6% Abschlag). Ich arbeite bis Ende 2024 weiter erarbeite mir dadurch 1 zusätzlichen Rentenpunkt. Wird dieser auf die 45 übrig gebliebenen Rentenpunkte aufgeschlagen? Gibt es dann unterschiedliche Abschläge auf die 10-prozentige und die zusätzlichen 50-prozentige Teilrente?

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 10.12.2024

      Hallo Christian, das würde zu unterschiedlichen Abschlägen führen. Denn der Abschlag bemisst sich ja immer am Zeitpunkt, zu dem die Rente beginnt.

  • user
    mutschmann, monika
    am 04.11.2024

    Hallo, seit 03 2024 bekomme ich eine Altersrente (ich bin Jahrgang 12/1959) für Schwerbeschädigte (50 Grad). Ich gehe in der Woche noch für max. 8 h arbeiten ohne versichert zu sein, da ich seit 2012 meine Mutter gepflegt habe. Diese ist 08/2024 gestorben und die Pflegebeiträge fallen weg. Da ich jedoch auch meinen Vater pflege, bin ich dadurch noch versichert, Bekomme ich bei diesem Minijob auch noch Rentenpunkte für später angerechnet? Ich wollte eine Teilrente beantragen, mir wurde mitgeteilt, daß dies erst mit der Regelaltersrente (2026) möglich ist. Ist dies richtig?

    Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Monika Mutschmann

    • user
      Christian Schultz
      am 05.11.2024

      Hallo Monika, eine Teilrente können Sie auch mit der Schwerbehindertenrente beziehen. Die Information war also nicht korrekt.

      Und wenn Sie sich im Minijob nicht von der Rentenversicherung befreien lassen, kommen auf diese Weise neue Entgeltpunkte auf Ihr Rentenkonto. Das ist richtig.

  • user
    Egon Redmann
    am 04.11.2024

    Mich interessiert bei der Teilrente ab 65 für Schwerbehinderte bzw. bei der Regelrente ab 67.

    Werden beim Arbeiten noch Renten Entgeltpunkte angesammelt?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.11.2024

      Ja, immer wenn Sie arbeiten, entstehen neue Entgeltpunkte. Auch wenn Sie bereits eine Rente beziehen.

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