Wartezeit für die Rente: Kann ein Monat zweimal zählen?
Aktuelles Rente
Um eine gesetzliche Rente zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Je nach Rentenart fallen diese unterschiedlich aus. Eines haben aber alle gemein: Man muss immer eine gewisse Wartezeit vorweisen können.
Diese Wartezeiten werden in Monaten gezählt. Welche Warte- oder Versicherungszeiten Sie bereits erfüllen, kann Ihnen nur die Deutsche Rentenversicherung direkt sagen. Ab 55 werden diese beispielsweise automatisch über die Rentenauskunft an Sie übermittelt. Alle drei Jahre.
Ein Beispiel für eine Wartezeit ist die Regelaltersrente. Das ist die Rentenart, die Sie dann bekommen, wenn Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Wenn Sie 1964 oder später geboren wurden, wäre das Ihr 67. Geburtstag.
Und für die Regelaltersrente benötigen Sie insgesamt 60 Monate Versicherungszeit. Da ist natürlich vor allem Ihre Arbeit gefragt. Aber auch andere Episoden aus Ihrem Lebenslauf können mitzählen, etwa die Kindererziehung.
Ihre Rente: Jeder Monat zählt!
Ein Monat zählt für Ihre Wartezeit mit, wenn bereits ein Tag für die Rentenversicherung relevant ist. Wenn Sie also etwa im August 1999 zwei Tage gearbeitet haben, davor aber vollkommen untätig gewesen sind - dann zählt der August 1999 auf Ihrem Rentenkonto als Versicherungszeit. Das hat erst einmal nichts mit der Rentenhöhe zu tun. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns ausschließlich mit den Wartezeiten. Diese sind aus unserer Erfahrung besonders dann wichtig, wenn Sie irgendwann einmal in eine vorgezogene Altersrente wechseln möchten.
Falls Sie mehr über das Zustandekommen der Rentenhöhe erfahren möchten, schauen Sie am besten dieses Video:
Also, wichtig ist: Pro Monat reicht ein Tag, der "rentenrelevant" ist, damit dieser Monat für eine Wartezeit zählen kann. Aber jetzt zurück zu unserer Ausgangsfrage: Kann ein Monat auch doppelt zählen, wenn in diesem zwei verschiedene "rentenrelevante" Dinge passiert sind? Oder vielleicht sogar dreifach?
Ein Monat: Doppelte Wartezeit?
Damit das Ganze etwas klarer wird, betrachten wir das im Rahmen eines Beispiels:
Herbert aus Mölln hat im September 2005 insgesamt zehn Tage bei einer Firma gearbeitet. Anschließend hat er zehn Tage lang Arbeitslosengeld bezogen. Und zum Ende des Monats hat der 54-Jährige eine neue Stellung angetreten. Was bedeutet das für seine Wartezeit?
Die wichtigste Info ist: Dieser Monat zählt in jedem Fall als Wartezeit - allein durch die Beschäftigung in der ersten Firma. Denn hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherungszeit.
Aber zählen die anderen Beschäftigungen im September 2005 ebenfalls als Versicherungszeit?
Ja, zählen sie. Sowohl der Bezug von Arbeitslosengeld I zählt in der DRV als Versicherungszeit. Zumindest bei den meisten Rentenarten. Und auch der neue Job im Angestelltenverhältnis ist eine Pflichtversicherungszeit - und würde somit für die Rente zählen.
Aber: Da der September 2005 bereits bei der Rentenversicherung durch den ersten Job erfasst wurde, fallen die anderen beiden Tätigkeiten weg - sie sind nicht "rentenrelevant". Zumindest nicht für die Wartezeit. Für die Rentenhöhe haben Sie eine - wenn auch minimale - Bedeutung.
"In der Deutschen Rentenversicherung kann ein Monat immer nur einmal als Wartezeit zählen. Auch wenn innerhalb dieses Monats mehrere Aktivitäten erfasst sind - er zählt für die Wartezeit entweder einmal mit oder gar nicht."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Wenn Sie also Ihre alten Unterlagen durchgehen, um sich über Ihre Wartezeiten zu informieren, wissen Sie jetzt: Wenn auch nur ein Tag im jeweiligen Monat als "rentenrelevant" anerkannt wurde, zählt dieser bereits für Ihre angestrebte Wartezeit mit.
Das reicht dann aber auch aus. Denn auch wenn noch andere Dinge in diesem Monat passiert sind, die man als "rentenrelevant" einstufen könnte: Eine zusätzliche Wartezeit kommt hierdurch nicht zustande.
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Kommentare (2)
Klaus Neukam
am 27.10.2023Ich möchte einmal nichts kommentieren, sondern einfach einmal Danke sagen, für die Beiträge die Herr Christian Schulz regelmäßig zur Verfügung stellt. Während meiner aktiven Arbeitszeit von 1975 bis Heute habe ich mich sicherlich erst die letzten 1-2 Jahre mit Rente beschäftigt, vorher war das für mich persönlich nicht relevant. Was ich hier in diesen wertvollen Beiträgen lesen konnte, lässt mich gerüstet ab 01.01.2025 beruhig in die Rente gehen. Allerdings muss ich auch zugeben, es gab ab 2019, nach einem schlimmen Arbeitsunfall durchaus Momente, wo ich an frühzeitige Rente, dachte. Leider wurde ich vom VDK Bayern damals weder unterstützt, noch informiert, was möglich ist. Das einzige sinnvolle und richtige was ich immer wieder gelesen habe, kam von Herrn Schulz...Vielen Dank dafür!
Christian Schultz
am 30.10.2023Hallo Klaus, vielen Dank für Ihr positives Feedback. Das freut uns natürlich! Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute!
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