Zu krank für die Reha: Was nun?
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Sie wurden von Ihrer Krankenkasse dazu aufgefordert, eine Reha zu beantragen? Oder ist Ihr Krankengeld bereits ausgelaufen - und die Arbeitsagentur möchte Sie in die Reha schicken? Falls das aus gesundheitlichen Gründen nicht geht, haben Sie jetzt eigentlich nur eine Möglichkeit.
Der Klassiker mit der Aufforderung zur Reha begegnet Ihnen in einer ganz bestimmten Situation. Sie beziehen Krankengeld - meistens schon eine ganze Weile. Irgendwann erhalten Sie dann von Ihrer Krankenkasse einen Brief. Und darin fordert die Kasse Sie zur Reha auf.
Ist das so okay? Ja, die Krankenversicherung darf Ihnen die Maßnahme "aufbrummen". Sinn und Zweck der ganzen Sache ist, dass im Rahmen einer solchen Reha abgeklärt wird, wie krank Sie wirklich sind. Und da ist eine Zahl ganz wichtig: Wenn im sogenannten Entlassungsbericht steht, dass Sie dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, kann das die Tür zur Erwerbsminderungsrente aufstoßen. Ob Sie wollen oder nicht.
Die Krankenkasse gibt Ihnen ab Erhalt des Briefes zehn Wochen Zeit, die Reha zu beantragen. Das müssen Sie machen. Ein Widerspruch gegen diese Entscheidung ist in den allermeisten Fällen sinnlos.
"Aber ich bin zu krank für die Reha!"
Aber wenn Sie doch gar nicht in der Lage sind, für drei Wochen auf Kur zu gehen? Denn meistens erfolgt so eine Reha stationär - irgendwo in Deutschland. Und das über einen Zeitraum von drei Wochen.
Jetzt kommt es auf die Details an. Wo sehen Sie sich selbst innerhalb der nächsten Monate? Denken Sie, dass Sie demnächst wieder auf die Beine kommen? Oder streben Sie selbst den schnellen Weg in die EM-Rente an, damit der ganze Stress mit den Behörden endlich aufhört?
Falls Ihr Ziel die Rente ist, sollten Sie mit der Krankenkasse klären, dass Sie anstelle der Reha direkt die Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. In der Regel gibt sich die Kasse damit zufrieden - denn über diesen Weg wird Ihr Gesundheitszustand ebenfalls geklärt. Und da die Kasse sich mehr als alles andere wünscht, dass Sie in die Rente gehen - da sie dann nicht mehr zahlen muss - sind Sie über diesen Weg fein raus.
"Sie möchten in die EM-Rente? Dann beantragen Sie diese direkt. Es kann jedoch sein, dass nun die Deutsche Rentenversicherung eine Reha voranschicken möchte."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Möglich ist aber, dass die Deutsche Rentenversicherung Sie ebenfalls auf Kur schicken möchte. Ganz nach dem Motto "Reha vor Rente" - weil man eben alles dafür tun möchte, dass Ihre Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt wird.
"Ich kann nicht von zu Hause weg!"
Jetzt ist guter Rat teuer. Und es gibt im Wesentlichen nur eine Lösung, wie Sie um die gefürchtete Reha herumkommen: Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie nicht "Reha-fähig" sind.
Warum sollte man das tun? Die meisten Menschen, die sich mit diesem Anliegen beim Sozialverband melden, führen gesundheitliche Gründe an, wenn Sie nicht in die Reha möchten. Oft liegen Angststörungen zu Grunde. Oder eine akute Bewegungsunfähigkeit, etwa nach einer Operation.
Wichtig ist, dass das ärztliche Attest detailliert beschreiben muss, warum Sie aktuell nicht von zu Hause weg können. Allein die Angabe einer Angststörung reicht nicht. Ihr Arzt - am besten übrigens der Facharzt - sollte genau ausführen, was das Problem ist. In unserem Beispiel vielleicht die Angst vor Menschenmengen. Mit solch einer Bescheinigung können Sie die Reha verhindern - oder zumindest aufschieben.
Falls Sie von zu Hause nicht weg können, weil Sie familiäre Verpflichtungen haben - etwa kleinere Kinder oder Angehörige, die Sie pflegen - hat der Gesetzgeber Lösungen vorgesehen. Zumindest theoretisch.
Ihre Kinder können Sie zum Beispiel mit in die Einrichtung nehmen. Falls das nötig ist, sollten Sie die Rentenversicherung natürlich gleich beim Antrag zur Reha darauf hinweisen. Denn nicht jede Klinik verfügt über eine geeignete Kinderbetreuung. Anders verhält es sich bei der Pflege von nahen Angehörigen. Hier gibt es das Mittel der Kurzzeitpflege. Das bedeutet: Während Sie auf Kur fahren, wird "Oma" in einer Pflegeeinrichtung betreut. Sicherlich nicht die schönste Vorstellung - aber über diesen Weg könnten Sie Ihre stationäre Reha wie geplant absolvieren.
Fazit
Sie müssen einen Antrag auf Reha stellen? Erst einmal ist das nichts Schlechtes. Solch eine Maßnahme kann eine echte Chance für Ihre Gesundheit sein. Darüber hinaus bekommen Sie und Ihre Krankenkasse ein aktuelles Leistungsbild Ihres Gesundheitszustandes.
Wenn Sie die Reha jedoch verhindern möchten - entweder weil Sie es gesundheitlich nicht "packen" oder aus irgend einem anderen Grund - dann verfügen Sie in dieser Situation nur über eine begrenzte Auswahl an Instrumenten. Entweder stellen Sie den Rentenantrag direkt. In der Hoffnung, dass Sie ohne Umwege in die Erwerbsminderungsrente kommen. Oder Sie suchen Ihren Arzt auf und bitten ihn, ein Attest auszustellen. Dieses muss umfangreich bescheinigen, dass Sie zurzeit nicht "Reha-fähig" sind.
Wenn Ihnen alles über den Kopf wächst, lassen Sie sich jedoch am besten sozialrechtlich beraten. Zum Beispiel beim Sozialverband SoVD - den gibt es in ganz Deutschland.
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Kommentare (2)
Ojemann
am 29.08.2024Hallo,
ich bin 61 Jahre alt und bekomme seit 2022 eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente wegen schwerem restless Legs Syndrom. Bin zu dem seit diesem Jahr 30 % schwerbehindert. Seit Mai diesen Jahres bin ich unbefristet mit RLS krank. Bis dahin hab ich 25 Stunden pro Woche gearbeitet. Im Oktober 2026 gehe in vorgezogene Altersrente. War bisher durchgehend berufstätig. Die Krankenkasse hat jetzt schon mehrfach wegen meiner Genesung nachgefragt. Bis jetzt hat die Krankenkasse Geduld. Der MD hat bereits Mitte August einen Fragebogen zu meinem Arbeitsplatz abgefragt.
Wenn mich die Krankenkasse vor Ablauf der 78 Wochen zu einer Reha bzw. Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente auffordert, ich mich aber nicht für Reha-fähig halte kann ich dies dann verweigern und Alg1 beantragen? Wenn ja, wird die Arbeitsagentur vermutlich auch den MD beauftragen zwecks Reha oder Erwerbsminderungsrente?
Christian Schultz
am 29.08.2024Hallo Ojemann, wenn Sie die Reha nicht beantragen, fällt das Krankengeld sofort weg. Das sollten Sie nicht machen. Falls es darum geht, dass Sie aufgrund Ihrer akuten Erkrankung nicht in die Reha können, lassen Sie sich das am besten von Ihrem Arzt schriftlich bestätigen. Das reicht normalerweise. Aber den Antrag müssen Sie erst einmal stellen.
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