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Rentenirrtum: Warum Sie für die abschlagsfreie Rente NICHT 45 Jahre ARBEITEN müssen

Aktuelles Rente

Abschlagsfreie Rente in Deutschland. Das geht. Allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Eine Möglichkeit ist die Rente nach 45 Versicherungsjahren.

Rentenirrtum: Warum Sie für die abschlagsfreie Rente NICHT 45 Jahre ARBEITEN müssen

Offiziell heißt diese Variante "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Und das Tolle an diesem Konstrukt ist: Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie ganze zwei Jahre früher in die Rente - und das abschlagsfrei. Wobei man dazu sagen muss: Im Gegensatz zum Weiterarbeiten bleibt das Ganze trotzdem ein finanzielles Verlustgeschäft.

Unterm Strich bleibt die Rente nach 45 Versicherungsjahren aber eine gute Sache. Was die durchschnittlichen Auszahlungen angeht, ist sie im Vergleich zu den übrigen Rentenarten ohnehin nicht zu schlagen: Ganze 1.507,27 Euro betrug die durchschnittliche Bruttorente im Jahr 2022. Zum Vergleich - bei der Regelaltersrente waren es gerade einmal 1.053,60 Euro.

Der Reiz unserer Altersrente für besonders langjährig Versicherte - also der nach 45 Jahren Wartezeit - liegt darin, dass Sie abschlagsfrei früher in die Rente kommen. Und zwar genau zwei Jahre früher. Maximal.

Genau. Sie haben richtig gelesen: Mit der 45-jährigen Versicherungszeit kommen Sie höchstens zwei Jahre früher in die abzugsfreie Rente. Keinen Tag eher. Leider halten sich bis zum heutigen Tag sehr hartnäckige Gerüchte, dass man nach Erfüllung der Wartezeit immer noch mit 63 in die abschlagsfreie Rente darf. Das ging nur für bestimmte Jahrgänge. Sie können davon ganz sicher nicht mehr profitieren.

Hier eine Übersicht der gängigen Jahrgänge und dem frühestmöglichen Rentenbeginn ohne Abzug:

Abschlagsfrei in Rente: 45 Jahre arbeiten?

Doch jetzt zu unserer Ausgangsfrage. Das wesentliche Kriterium für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht darin, die 45 Jahre vollzumachen. Und sehr viele Menschen, die sich beim SoVD sozialrechtlich beraten lassen, kommen mit der Vorstellung zu uns, dass man 45 Jahre gearbeitet haben muss.

In vielen Fällen ist das auch so. Insbesondere bei Männern der sogenannten "Babyboomer-Generationen". Da wurde gern bereits mit 14 eine Ausbildung gemacht und anschließend ohne Unterbrechung durchgearbeitet. Der klassische Lebenslauf und die einfachste Eintrittskarte in die abschlagsfreie Rente.

Aber - es kann auch anders gehen. Denn bei der 45-jährigen Versicherungszeit werden auch andere Zeiten berücksichtigt, die sich in Ihrer Vita finden können. Zum Beispiel Kindererziehung, Krankengeld oder der Bezug von Arbeitslosengeld I. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme.

Auf den Punkt gebracht bedeutet das: Wenn Sie 45 Jahre lang im klassischen Angestelltenverhältnis gearbeitet haben, erfüllen Sie ganz sicher die Bedingungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie können die Wartezeit jedoch auch auf andere Weise vollmachen. Die meisten Episoden aus Ihrem Lebenslauf zählen hier mit. Allerdings gibt es zwei wichtige Ausnahmen:

  • Zurechnungszeiten - also die Phase, in der Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen
  • der Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld

Diese Phasen aus Ihrem Leben sind für die Rentenversicherung zwar nicht unwichtig - unter anderem spielen Sie eine Rolle bei der Rente mit Schwerbehinderung. Aber die 45 Jahren bekommen wir damit nicht voll.

Fazit

Zwei Dinge sind wichtig. Zum einen kommen Sie mit 45-jähriger Wartezeit zwar abschlagsfrei in die Altersrente. Aber eben immer nur maximal zwei Jahre vor Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze. Wo diese liegt, sehen Sie oben in der Tabelle.

Zweitens ist es nicht unbedingt erforderlich, 45 Jahren lang gearbeitet zu haben. Auch mit anderen Zeiten aus Ihrem Leben können und dürfen Sie die erforderliche Versicherungszeit auffüllen. Dann steht der vorgezogenen Altersrente ohne Abzug nichts mehr im Weg.