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1 Jahr früher in Rente: Was kostet das?

Aktuelles Rente

Nicht immer passt die offizielle Regelaltersgrenze zur eigenen Lebensplanung. Da ist es gut zu wissen, dass Sie auch etwas früher eine Altersrente beziehen können. Zumindest in den allermeisten Fällen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen das für Sie möglich wäre.

1 Jahr früher in Rente

Vermutlich wissen Sie, dass Ihre "normale" Altersrente erst ab einem ganz bestimmten Zeitpunkt erreichbar ist. Diese Regelaltersgrenze hängt ausschließlich von Ihrem Geburtsjahr ab. Allerdings benötigen Sie darüber hinaus mindestens fünf Jahre Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung. Falls Sie also niemals in Ihrem Leben gerbeitet oder sonstige "rentenwirksame" Zeiten gesammelt haben, stehen Sie im Alter ohne gesetzliche Rente da.

Regelaltersgrenze nach Geburtsjahr

Das ist die eine Seite der Medaille. Doch nur etwa die Hälfte aller Deutschen arbeitet tatsächlich bis zum Erreichen dieser Grenze. Der Rest verabschiedet sich deutlich früher in den Ruhestand - aus den unterschiedlichsten Gründen.

Denn es ist fast immer möglich, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen. Um mindestens ein Jahr früher, eigentlich sogar noch deutlich zeitiger.

Schauen wir uns diese Möglichkeiten einmal an.

Ein Jahr früher in Rente - drei verschiedene Türen

Um genau ein Jahr früher in die Altersrente einzusteigen, können Sie eine von drei Varianten zur vorgezogenen Altersrente in Anspruch nehmen. Alle drei setzen bestimmte Kriterien voraus, die Sie erfüllen müssen. Wir beginnen mit der einfachen "Rente mit 63".

Altersrente für langjährig Versicherte

Das einzige, was Sie hier mitbringen müssen, sind 35 Versicherungsjahre in der DRV. Insbesondere für Frauen, die aufgrund der Familienplanung längere Zeit im Beruf pausiert haben, erscheint das erst einmal schwierig. Aber keine Sorge - bei diesen 35 Jahren Wartezeit zählt so gut wie alles mit, was Ihnen in Deutschland widerfahren kann. Mehr dazu in diesem Artikel.

Aber natürlich hat diese Altersrente für langjährig Versicherte auch einen Haken. Pro Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, verlieren Sie 0,3 Prozent Ihrer Brutto-Ansprüche. Nicht nur für das eine Jahr, das Sie sich im Job sparen möchten. Nein, dieser Abzug bleibt ein Leben lang bestehen und mindert Ihre zukünftigen Auszahlungen.

Bleiben Sie also ein Jahr vor der Regelaltersgrenze zu Hause, verringert sich Ihre Rente um 3,6 Prozent.

Um das einmal ins Verhältnis zu setzen: Nehmen wir an, Sie rechnen mit einer Brutto-Rente von 1200 Euro. Wenn jetzt 3,6 Prozent davon abgehen, bleiben Ihnen knapp 1157 Euro im Monat. Davon müssen Sie nun noch rund elf Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Rest: rund 1030 Euro.

Geht die frühere Rente auch ohne Abzüge? Klar, aber nur wenn Sie schwerbehindert sind oder es auf 45 Jahre Wartezeit bringen.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Bei der Rente mit Schwerbehindertenausweis sind ebenfalls 35 Jahre Wartezeit Voraussetzung. Und natürlich ein GdB (Grad der Behinderung) von wenigstens 50.

MIt dieser Rentenvariante können Sie theoretisch bis zu fünf Jahre früher in den Ruhestand, dann allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent. Bei einem Jahr kostet Sie das gar nichts.

Wobei die Aussage, dass die vorgezogene Rente nichts kostet, nicht ganz korrekt ist. Abzüge gibt es in diesem Fall tatsächlich nicht. Aber natürlich zahlen Sie zwölf Monate weniger auf Ihr Rentenkonto. Wie viel Geld Ihnen also durch die Lappen geht, können Sie sich anhand dieses Beitrags selbst ausrechnen.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Kommen wir zur dritten und letzten Option, um sich ein Jahr früher von den Kollegen zu verabschieden - das ist die Rente nach 45 Versicherungsjahren. Und hier ist es gar nicht so leicht, auf die erforderliche Wartezeit zu kommen. Denn im Gegensatz zu der 35-jährigen Variante zählen bei den 45 Jahren viele Dinge aus Ihrem Lebenslauf nicht mit. Zum Beispiel der Bezug von "Hartz IV" oder auch Phasen, in denen Sie EM-Rentner waren.

Checken Sie bitte Ihre Rentenauskunft, um einen Überblick zu den bisher erreichten Wartezeiten zu erhalten. Oder noch besser - Sie vereinbaren einen kostenlosen Termin bei der DRV zur Kontenklärung.

Falls Sie auf 45 Jahre kommen, ermöglicht Ihnen das eine abschlagsfreie Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Oder eben ein Jahr früher. Mit 45 Versicherungsjahren kein Problem.

Fazit

Für einen Rentenbeginn, der ein Jahr vor Ihrer Regelaltersgrenze liegt, brauchen Sie also lediglich 35 Jahre Wartezeit. Damit geht's, hier allerdings mit einer Kürzung von 3,6 Prozent. Ganz ohne Abschlag kommen Sie nur mit Schwerbehindertenausweis oder einer 45-jährigen Wartezeit in der DRV ein Jahr früher in die Altersrente.


Kommentare (22)

  • user
    Hildegard siemer
    am 15.11.2023

    Mein Geburtsdatum ist2.8.1961

    Muss Arbeiten bis 28.2 1926

    Frage wenn ich die Rentenpunkte kaufen würde

    Was würde mir das kosten?

    Gruß H.Siemer

  • user
    Gabriele Nielsen
    am 26.07.2023

    Hallo, bin Jahrgang 1962. Könnte mit 63 Jahren und Abschlag in Rente gehen. Das wäre bei mir 1.Februar 2025. Wenn ich nun erst zum 1. Dezember 2025 in Rente gehen würde, hätte ich da dann weniger Abzüge? Hab mit 63 Jahren, die 45 Jahre voll. Mein Geburtsdatum 12.01.1962.

    Vielen lieben Dank im voraus G.Nielsen

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Gabriele, besorgen Sie sich bei der DRV eine aktuelle Rentenauskunft. Wenn Sie die 45 Versicherungsjahre voll haben, können Sie mit 64 und 8 Monaten abschlagsfrei in Rente.

      Ansonsten gilt: Je später Sie in Rente gehen, desto geringer der Abschlag.

  • user
    Holger
    am 22.06.2023

    Moin moin,

    geboren Anfang Juli 1960, habe am 1.8.1978 eine Lehre begonnen und abgeschlossen. War seitdem 1 Woche Arbeitslos und hab ansonsten vollzeit gearbeitet. Konto ist geklärt und ok. Laut DRV kann ich aber erst am 1.12.24 ohne Abschlag gehen. Wäre das nicht eigentlich zum 1.8.24 bzw. 1.09.24 ohne Abschlag möglich ?

    Freue mich auf eine Antwort :-)

  • user
    Claudia
    am 25.05.2023

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1964 und bin mit ca. 62 Jahren besonders langjährig versichert, sodass ich mit ca. 65 abschlagsfrei in Rente gehen kann.

    Ich möchte aber gerne schon kurz nach erreichen des Zeitpunkts der langjährigen Versicherung nicht mehr arbeiten, da ich schon seit Jahrzehnten und auch künftig eine Pflegesituation zuhause habe. Also muß ich drei Jahre überbrücken. Mein Arzt zieht mit mir an einem Strang und würde mich krank schreiben, kann ich dann anschließend in die Arbeitslosigkeit gehen, ohne, dass mir dann Zeiten abgezogen werden, sodass ich mit 65 meine Vollrente, bzw. 99 % , bekommen kann? 99 % , weil dann die Pflegekasse weiterhin Beiträge für mich einzahlt.

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Hallo Claudia, eine individuelle Beratung können wir hier im Forum nicht leisten, dafür wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      Allgemein kann ich aber sagen: Sobald Sie 45 Versicherungsjahre komplett haben, ist der Bezug von Arbeitslosengeld für den Einstieg in die abschlagsfreie Rente kein Problem. Krankengeld sowieso nicht, das zählt bei den 45 Jahren immer mit.

  • user
    Ingo Rolke
    am 04.10.2022

    Wenn ich mich entscheide früher in Rente zu gehen bin ich dann gezwungen 3 Jahre früher zu gehen oder kann ich selbst entscheiden 1, 2 oder 3 Jahre früher zu gehen. Ich habe gehört man müsste sich für 3 Jahre früher entscheiden, etwas anderes ginge nicht.

    • user
      Christian Schultz
      am 05.10.2022

      Hallo Ingo, das können Sie sich aussuchen. Selbst ein Monat früher mit Abschlag von 0,3 Prozent ist möglich.

  • user
    Uwe S
    am 04.10.2022

    Ich bin 1960 geboren, habe einen GdB von 60 und beziehe seit 20 Jahren eine volle EM Rente.

    Kann ich jetzt schon, mit den entsprechenden Abschlägen in Altersrente gehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.10.2022

      Hallo Uwe, das müsste man sich im Detail anschauen. Denn wenn Sie bis zur Regelaltersgrenze warten, greift ein Bestandsschutz. Ihre Altersrente kann also nicht niedriger als die EM-Rente sein.

  • user
    Bernd Nowack
    am 15.08.2022

    Ich beziehe Alg1 noch bis zum März 2024

    Mein regulärer Renteneintritt wäre genau 1Jahr später 2025. Zählt nun meine Arbeitslosigkeit auf die Anwartschaft? So das lediglich die 3,6% abgezogen werden?

    Ich hätte ca. 44 rentenpunkte bis 2024

    • user
      Christian Schultz
      am 15.08.2022

      Hallo Bernd, wenn es um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte geht - also die nach 45 Versicherungsjahren - zählt der Bezug von ALG I in dieser Phase nicht mit. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos

      Ich empfehle Ihnen, dass Sie eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung wahrnehmen.

  • user
    Helga
    am 25.04.2022

    Guten morgen. Bin 63 Jahre alt, seit März 2021 arbeitslos, beziehe AG 1. Habe auch auf jedes Angebot von arbeitsamt eine Bewerbung geschrieben, aber keine Antworten bekommen. Meine volle 45 arbeits Jahre habe ich 07.2023. Meine sorge ist, habe vor kurzem eine Einladung von Agentur für Arbeit bekommen. Heißt, ,, meine berufliche Situation besprechen, ,,,.kann ich eine Sperre bekommen ? Oder was kann mich erwarten? Auf was für fragen sol ich mich vorbereiten Hr.Schultz. Danke .

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2022

      Hallo Helga, eine Sperre können Sie nur bekommen, wenn Sie gegen Ihre Mitwirkungspflichten verstoßen haben. Nach dem was Sie schreiben, ist das nicht der Fall. Es klingt für mich nach einer Einladung zu einem normalen Beratungsgespräch, das ist bei der Arbeitsagentur ein oder zweimal im Jahr so üblich.

      Ich empfehle Ihnen darüber hinaus eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, damit Sie genau wissen, wann und unter welchen Umständen Sie in die Rente kommen werden.

  • user
    Georg Ahlert
    am 02.04.2022

    moin,

    ich bin langjähriger Versicherter, 45 Jahre. Außerdem schwerbehindert. Jahrgang 1961. Ich könnte also abschlagsfrei mit 64,6 Jahren in Rente gehen. Wenn ich mit 63,6 Jahren in Rente gehe, werden mir nur die 3,6 % von den 64,6 abgezogen oder wird von der Regelrente 66,6 prozentual abgezogen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2022

      Hallo Georg, das wäre dann die Altersrente für langjährig Versicherte. Hier beginnt der Abschlag ab der Regelaltersgrenze: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren

      • user
        Wilfried
        am 26.12.2022

        Hallo,

        Georg hat geschrieben das er langjähriger Versicherter ist und außerdem Schwerbehindert ist.

        Nach meiner Kenntnis beginnt Abschlag nicht ab der Regelaltersgrenze, sondern

        beim Jahrgang 61 beginnt der Abschlag ab 64,6 Jahre fur ein Jahr 3,6% .

        Grüße Wilfried

        Bin gespannt ob ich richtig liege!

        • user
          Christian Schultz
          am 02.01.2023

          Ja, das ist richtig: Mit Schwerbehindertenausweis und 35 Versicherungsjahren beginnt der Abschlag genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

  • user
    Lupco
    am 01.04.2022

    Echt bin so dankbar das solsche Menschen wie ihr gibst. ????????????????.

    Diese Informationen bekommen wir sonst von niemandem.

    Ich habe 50% Behinderung bin in Januar 2023.--60 Jahre alt,dann kann ich 2 Jahre arbeitsloss sein und in Rente,mit oder ohne Abzüge 3 jahre .??

    Bin geboren 1963.

    • user
      Christian Schultz
      am 03.04.2022

      Das kommt auf mehrere Faktoren an, vor allem auf die bis dahin erreichte Wartezeit. Die braucht man nämlich auch bei der Rente mit Schwerbehinderung. Am besten in den nächsten Monaten einmal kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

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