Arbeitsvertrag befristet - macht mir die Arbeitslosigkeit jetzt die Rente kaputt?
Aktuelles Rente Armut
Viele Menschen möchten nicht warten, bis sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben und streben daher eine vorgezogene Altersrente an. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Ihnen kaum eine Wahl bleibt - zum Beispiel dann, wenn Ihr Arbeitsvertrag ausläuft.
Mit Anfang 60 noch eine neue Festanstellung zu finden, gelingt dann nur noch den wenigsten. Im besten Fall "retten" Sie sich über das Arbeitslosengeld I in die vorgezogene Altersrente.
Ob Sie hier Abzüge hinnehmen müssen, hängt an mehreren Fragen. Zum einen, ob Sie einen Schwerbehindertenausweis haben. Aber auch die Anzahl der bisher erreichten Versicherungsjahre ist jetzt wichtig. Denn für die unterschiedlichen Formen der "Frührente" gelten nicht immer die gleichen Voraussetzungen. Über die Unterschiede bei der Wartezeit können Sie in diesem Beitrag mehr erfahren.
Arbeitsvertrag läuft aus - was bedeutet das für meine Rente?
Wenn Sie Ihren Job verlieren und Arbeitslosengeld beantragen müssen, bedeutet das automatisch eine kleine Kürzung Ihrer zukünftigen Rente. Warum? Weil die Arbeitsagentur weniger Beiträge an den Rententräger überweist als Sie und Ihr ehemaliger Arbeitgeber davor. Jetzt werden Beiträge auf Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts überwiesen.
Diese Rentenminderung dürfen wir allerdings nicht mit den wirklichen Abschlägen verwechseln. Diese kommen immer dann zustande, wenn Sie eine bestimmte vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen möchten. Möglich ist das bei der Rente mit Schwerbehinderung und der Rente ab 63.
Jeder Monat kostet in diesem Fall 0,3 Prozent Abzug. Dauerhaft, bis an Ihr Lebensende. Mehr über den Zusammenhang von Rente und Abschlägen finden Sie hier.
Jobverlust: Muss ich jetzt meine Pläne für den Ruhestand ändern?
Wirklich haarig wird es für Ihre Rentenpläne aber nur, wenn Sie durch den Verlust Ihrer Arbeit eine bestimmte Rentenform nicht mehr erreichen. Und hier gibt es eigentlich nur ein wichtiges Szenario, auf das wir eingehen müssen.
Denn nach wie vor steht Ihnen mit 45 Jahren Wartezeit eine Altersrente ganz ohne Abzüge offen - die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wichtig: Diese bekommen Sie nicht unbedingt unmittelbar nach Erreichen dieser 45-Jahre-Schallmauer. Nein, diese Rente können Sie erst ab einem bestimmten Alter ohne Abzüge einstreichen.
Läuft Ihr befristeter Arbeitsvertrag aus, bevor Sie die 45-jährige Wartezeit beisammen haben, kann Ihnen das einen Strich durch die Rechnung machen. Wenn Sie jetzt nicht aufpassen, verlieren Sie womöglich den Anspruch auf Ihre abschlagsfreie Rente.
Denn: Auch wenn Arbeitslosengeld I grundsätzlich als Wartezeit bei den 45 Jahren angerechnet wird - so gilt in den letzten 24 Monaten vor dem geplanten Beginn Ihrer Rente eine Ausnahme. Auch wenn Ihr Arbeitsvertrag befristet war. Auch wenn Sie bezüglich der Kündigung keine Schuld trifft. Auch wenn Sie unmittelbar vor dem ALG I Krankengeld beziehen mussten.
Fazit
Falls Sie also in eine Situation geraten, in der Sie kurz vor der Rente zum Arbeitsamt müssen, klären Sie bitte umgehend folgende Frage: Wie sieht es mit Ihrer Wartezeit aus? Haben Sie noch Chancen, die 45 vollzumachen? Um das zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung und fordern eine aktuelle Rentenauskunft an. Oder Sie machen einen kostenlosen Termin in einer der Beratungsstellen der DRV aus.
Für den Fall, dass Ihnen tatsächlich noch ein oder zwei Jahre Wartezeit bis zur abschlagsfreien Rente fehlen, ist aber noch nicht alles verloren. Eine Möglichkeit führt beispielsweise über den guten alten Minijob. Mehr dazu hier.
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