Jahrgang 1964: Wann kann ich in Rente?
Aktuelles Rente Behinderung
Sie sind 1964 geboren? Dann können Sie sich so langsam mit dem Gedanken anfreunden, in die Altersrente zu gehen. Welche Möglichkeiten Ihnen auf dem Weg dorthin zur Verfügung stehen - ob mit oder ohne Abschlag - erläutern wir in diesem Beitrag.
Das Wichtigste vorab: Die folgenden Ausführungen gelten momentan für alle Jahrgänge ab 1964. Das bedeutet: Auch wenn Sie erst 1970 geboren wurden, treffen diese Regelungen auf Sie zu. Der Einfachheit halber verwenden wir in diesem Artikel jedoch stets den Jahrgang 1964.
Mit 67 in die Rente
Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter ist Ihr 67. Geburtstag. Ab diesem Tag können Sie die sogenannte Regelaltersrente beziehen. Einzige Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung von fünf Jahren. Sie müssen also mindestens fünf Jahre lang in Ihrem Leben Pflichtbeiträge in die Rentenkasse gezahlt haben. In aller Regel geschieht dies über einen Job im Angestelltenverhältnis. Aber auch über die Kindererziehung ist das möglich. Ein Kind allein bringt - zumindest seit 1992 - drei Jahre für Ihre Wartezeit.
Jetzt ist es aber so, dass die meisten Menschen nicht so lange warten möchten, bis es in die Regelaltersrente geht. Im Gegenteil: Etwa die Hälfte aller Deutschen geht bereits mit rund 63 in die Rente. Entweder mit oder ohne Abschläge. Was das bedeutet, erklären wir gleich.
Vorher noch eine wichtige Bemerkung: Wir erleben immer wieder Mitglieder des SoVD, die behaupten, bereits in den 50ern in die Rente gegangen zu sein. Oder vielleicht mit 60. Wenn Sie so etwas hören, sollten jedoch die Alarmglocken angehen. Denn eine Altersrente ist in Deutschland schon längere Zeit nicht mehr vor dem 61. Geburtstag möglich. Für Ihren Jahrgang 1964 ist die frühestmögliche Altersrente Ihr 62. Geburtstag. Und dann auch nur, wenn Sie eine Schwerbehinderung haben.
Wer von einem früheren Rentenbeginn spricht, erzählt nicht die Wahrheit. Oder - und das ist wahrscheinlicher: Er oder sie bekommt eine Rente wegen Erwerbsminderung, kurz EM-Rente. Die gibt es aber nur bei sehr starken gesundheitlichen Einschränkungen.
Aber zurück zur klassischen Altersrente. Hier gibt es drei Optionen, mit denen Sie früher in den Ruhestand kommen:
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Beginnen wir mit der Variante, die am einfachsten zu bekommen ist. Allerdings kostet hier jeder Monat, den Sie früher gehen, bares Geld.
Altersrente für langjährig Versicherte mit Jahrgang 1964
Über diese Option können Sie ab Ihrem 63. Geburtstag eine Altersrente beziehen. Ohne Wenn und Aber.
Das einzige Problem: Sie verzichten auf einen Teil Ihrer Rente. Jeder Monat kostet Geld - 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Wenn Sie also einen Monat vor Ihrem 67. Geburtstag in die Rente möchten, erhalten Sie 0,3 Prozent weniger. Wenn Sie ein Jahr früher in den Ruhestand gehen, gibt es 3,6 Prozent weniger (12 Monate x 0,3 Prozent). Und wenn Sie wirklich gleich zum 63. Geburtstag in die vorgezogene Rente möchten, verzichten Sie mit Baujahr 1964 auf stolze 14,4 Prozent Ihrer Rente. Das muss man sich also erst einmal leisten können.
Dazu ein Beispiel:
Patrick aus Lübeck ist 1964 geboren und müsste eigentlich bis 67 arbeiten. Da seine Partnerin einige Jahre älter ist und beide noch viel gemeinsame Zeit im Ruhestand verbringen möchten, will er bereits mit 63 in die Rente. Wie oben gezeigt, kostet ihn das 14,4 Prozent seiner Bruttorente.
In Patricks Fall beträgt diese ohne Abzug 1560 Euro. Wenn davon 14,4 Prozent abgehen, macht das monatlich 224,64 Euro weniger. Und zwar bis ans Lebensende. Es bleiben 1335,36 Euro.
Aber - auch diese Summe bekommen Sie nicht ausgezahlt. Denn von Ihrer Bruttorente gehen noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Bummelig elf Prozent. Dann würden Patrick netto nur noch gut 1188 bleiben. Von einer Bruttorente, die mit über 1500 Euro eigentlich ganz gut ausgesehen hatte.
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nur beziehen, wenn Sie die dazugehörige 35-jährige Wartezeit erfüllen. Das ist aber nicht besonders schwierig, mehr dazu in diesem Beitrag.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit Jahrgang 1964
Besser läuft es für Sie, wenn Sie eine 45-jährige Wartezeit erfüllen. Und - nein, das bedeutet nicht, dass Sie 45 Jahre lang gearbeitet haben müssen.
Dann nämlich können Sie zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze in die Rente - und zwar ohne Abschlag. Statt bis 67 zu warten, gehen Sie also zum 65. Geburtstag. Oder später.
Wenn wir ganz ehrlich sind, müssen wir jedoch hinzufügen: Natürlich wäre die Rente mit 67 trotzdem höher. Denn dann würden Sie und Ihr Arbeitgeber ja auch noch zwei Jahre neue Beiträge abführen. Aber das Schöne ist eben, dass Sie Ihren Ruhestand bis zu zwei Jahre früher und zumindest ohne Abzüge erleben dürfen.
Alles, was Sie hierfür überwinden müssen, ist die 45-jährige Wartezeit. Die ist allerdings nicht ganz so einfach zu erfüllen wie das oben vorgestellte 35-jährige Pendant. Insbesondere zwei Phasen aus Ihrem Leben zählen hier nämlich nicht mit:
- Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung
- Bezug von Bürgergeld ("Hartz IV")
Auch das Studium oder eine schulische Ausbildung allein werden bei den 45 Jahren nicht angerechnet.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Jahrgang 1964
Noch "versichertenfreundlicher" ist nur die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung. Denn bei dieser Variante können Sie bis zu fünf Jahre früher in den Ruhestand.
Zwei Jahre sind komplett ohne Abschlag möglich. Gleiche Regelung wie bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren. Wenn es noch früher sein soll, kostet jeder weitere Monate 0,3 Prozent Abzug.
Jeder weitere Monat. Auch hier betragen die Kosten 0,3 Prozent. Aber: Gezählt wird nicht ab der Regelaltersgrenze - in unserem Fall also der 67. Geburtstag. Nein, hier beginnt der Abschlag erst ab dem 65. Geburtstag. Und fällt somit deutlich niedriger aus als bei der Altersrente für langjährig Versicherte.
Dazu nochmal ein Beispiel:
Unser Patrick (Jahrgang 1964) hat nun einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Sein Ziel ist nach wie vor die Rente zum 63. Geburtstag.
Das würde für ihn einen Abschlag in Höhe von 7,2 Prozent bedeuten. Denn ohne Abzug könnte er über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum 65. Geburtstag in den Ruhestand eintreten. Jeder weitere Monat kostet 0,3 Prozent seiner Bruttorente. Bis zum 63. Geburtstag sind das zwei Jahre - also 24 Monate x 0,3 Prozent.
Noch ein wichtiger Hinweis: Die Rente nach 45 Versicherungsjahren können Sie nicht auf diese Weise nutzen. Bei dieser Variante geht es entweder ohne Abschlag - frühestens mit 65 - oder gar nicht. Sie wollen nicht so lange warten, haben aber keine Schwerbehinderung? Dann müssen Sie die Altersrente für langjährig Versicherte wählen. Mit hohen Abschlägen - wie oben im Beispiel gezeigt.
Und bevor wir es vergessen: Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist ein aktueller Schwerbehindertenausweis und die bereits erwähnte 35-jährige Wartezeit.
Fazit
Eigentlich müssen Sie mit Jahrgang 1964 arbeiten, bis Sie 67 sind. Sie möchten früher in die Rente? Dann stehen Ihnen die oben aufgezeigten drei Arten der vorgezogenen Altersrente zur Verfügung. Aber nur, wenn Sie die Kriterien erfüllen und/oder Sie es sich leisten möchten.
Noch ein Wort zum Hinzuverdienst: Mittlerweile wird Ihr Einkommen aus einem Nebenjob nicht mehr auf Ihre vorgezogene Altersrente angerechnet. Sie können also aus dieser Perspektive so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Lassen Sie sich jedoch persönlich beraten, wie das Ganze steuerlich zu bewerten ist.
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Kommentare (10)
Anja kuhlmann
am 23.11.2023Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Jahrgang 1964 und habe einen Schwerbehinderten Ausweis über 50 %. Dieser läuft jedoch drei Monate vor erreichen des 62. Lebensjahres ab. Wenn dieser nicht verlängert wird, könnte ich ja nicht die Altersrente ab 62 beantragen. Jetzt ist meine Frage, ob ich auch bereits mit 61 in Rente gehen kann mit dem Schwerbehindertenausweis und wenn ja, wie hoch die Abschläge wären. Vielen lieben Dank
Christian Schultz
am 23.11.2023Hallo Anja, das geht nicht. Wie oben im Beitrag beschrieben: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Sie mit Jahrgang 1964 frühestens mit 62.
Aber Sie können gegen die Herabstufung des GdB Widerspruch einlegen. Damit kommen Sie in den meisten Fällen sicher in die Rente: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/heilungsbewaehrung-kurz-vor-der-rente-was-ist-zu-zu-tun
Kai Bonse
am 14.09.2023Guten Morgen,
Vielleicht nicht genau das Thema, aber...
Würde sich der Rentenanspruch denn erhöhen, wenn man ein Jahr mehr/länger arbeiten würde?
Mfg
Kai
Christian Schultz
am 14.09.2023Hallo Kai, natürlich. Das kann sich sogar richtig lohnen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nach-regelaltersgrenze-weiterarbeiten-ist-das-sinnvoll
Thorsten Schumacher
am 11.09.2023Ich habe 2 geringe fehlzeiten ( z.b elterngeld für 3 Monate) wirkt sich das negativ auf die Gesamtrente aus?
Christian Schultz
am 12.09.2023Nein, das wird am Ende kaum einen Unterschied machen. Es kommt vor allem darauf an, wie viel Sie über viele Jahre verdient haben.
Manuela Moser
am 10.09.2023Ich möchte auf den laufenden bleiben.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 11.09.2023Dann können Sie sich hier für den kostenlosen Newsletter anmelden: https://sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe?u=6adf8b4b2e749fc524bf83c84&id=0208e2a226
Rüdiger Leinenbach
am 08.09.2023Hallo und guten Abend
Bin bj 63 im Mai
Und habe die Volle Erwerbsminderung
Und einen Schwerbehinderungsausweis 50%
Über 35 Jahre gearbeitet
Wann kann ich in Rente kommen
Danke
MfG
Christian Schultz
am 11.09.2023Hallo Rüdiger, frühestens mit 61 und zehn Monaten, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
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