Mit Grundrente 200 Euro mehr im Monat
Aktuelles Rente Armut
Über 200 Euro mehr im Monat durch die Grundrente. Nach all den enttäuschenden Nachrichten über diese Anfang 2021 eingeführte Leistung klingt das fast zu schön, um wahr zu sein. In bestimmten Konstellationen ist es aber sehr wohl möglich. Allerdings nur bei einem Anspruch auf Grundsicherung.
Bis zu 418 Euro kann der Zuschlag über die neue Grundrente theoretisch betragen. Doch die durchschnittliche Zahlung kommt gerade einmal auf 75 Euro. Immerhin, denn sehr viele Menschen mit kleinen Altersrenten gehen beim Grundrentenzuschlag leer aus. Hintergrund sind die schweren Voraussetzungen - so benötigen Sie vor allem mindestens 33 Jahre einer bestimmten Wartezeit. Und bei der zählen zum Beispiel weder Arbeitslosigkeit noch die Monate mit, in denen Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen mussten.
Hierbei handelt es sich um den klassischen Zuschlag zur gesetzlichen Rente. In der Regel ist dieser Aufschlag gemeint, wenn es um die Anhebung kleiner Renten geht. Allerdings nur mit diesen drei Voraussetzungen:
- Sie kommen auf mindestens 33 Jahre Wartezeit, so sogenannte "Grundrentenzeit"
- Ihr damaliges Einkommen lag zwischen 30 und 80 Prozent des deutschen Durchschnittswertes
- Ihre aktuellen Einkünfte liegen unter 1250 Euro im Monat
Das klingt alles recht kompliziert. Im echten Leben müssen Sie sich jedoch nicht um diese Angelegenheiten kümmern - denn die Deutsche Rentenversicherung prüft ohne Ihr Zutun, ob Ihnen ein Grundrenten-Zuschlag zusteht. Behilflich sind dabei die Finanzämter. Sie selbst müssen nicht tätig werden und auch keinen Antrag für die Grundrente stellen.
200 Euro mehr in der Grundsicherung
Es gibt jedoch noch einen zweiten Weg, mit dem Sie über die neue Grundrente an zusätzliches Geld kommen. Allerdings steht diese Tür nur für Sie offen, wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.
Ausführliche Infos über die Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter erhalten Sie in dem oben verlinkten Video. An dieser Stelle nur das Wichtigste: Im Prinzip handelt es sich bei der Grundsicherung um "Hartz IV" für Rentnerinnen und Rentner. Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, können Sie nicht beim Jobcenter aufstocken. Sie sind schließlich zu alt oder zu krank, um zu arbeiten.
Grundsicherung erhalten Sie also per se auch nur dann, wenn Sie mit sehr wenig Geld auskommen müssen. Und auch mit dieser zusätzlichen Aufstockung bleibt Ihnen nicht viel zum Leben. Sie verharren buchstäblich auf dem Niveau von "Hartz IV".
Mit dem Freibetrag 200 Euro mehr
Aber wie kommt da jetzt die Grundrente ins Spiel? Und vor allem - auf welche Weise erhalten Sie 200 Euro mehr Geld? Dazu müssen wir uns kurz mit dem Freibetrag in der Grundsicherung beschäftigen: Seit Einführung des Gesetzes zur Grundrente am 01.01.2021 dürfen Sie einen Teil der gesetzlichen Rente behalten, wenn Sie Grundsicherung beziehen. Das war vorher anders. Egal ob Sie mit 10 oder mit 700 Euro Grundsicherung beantragen mussten: Dieses Geld ging komplett in der Aufstockung durch das Amt auf.
Mit dem Gesetz zur Grundrente wurde auch ein neuer Freibetrag in der Grundsicherung eingeführt. Mit der Folge, dass Sie nun bis zu 223 Euro zusätzlich im Monat zur Verfügung haben. Dieser Betrag gilt für 2021, im darauf folgenden Jahr können Sie mit einem Maximalbetrag von 224,50 Euro rechnen. Für diesen unerwarteten Geldsegen müssen Sie allerdings zwei Voraussetzungen erfüllen.
Erstens: Sie haben Anspruch auf Grundsicherung. Falls Sie aktuell mit rund 800 Euro gerade so über die Runden kommen, kann es daher sinnvoll sein, einen Antrag beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Darüber hinaus - und das ist in der Praxis ein häufiger Spielverderber - benötigen Sie die bereits oben erwähnten 33 Jahre Wartezeit. In Ihrem bisherigen Leben müssen Sie also irgendwie auf mindestens 33 Jahre "Grundrentenzeit" in der Deutschen Rentenversicherung kommen. Neben einem versicherungspflichtigen Job zählt hier zum Beispiel auch Kindererziehung oder die Pflege eines Angehörigen.
223 Euro durch die Grundrente
Aktuell ist dieser Freibetrag bei 223 Euro gedeckelt: Die ersten 100 Euro Ihrer Rente dürfen Sie voll und ganz behalten. Alles, was danach noch kommt, zu 30 Prozent. Die Obergrenze liegt bei 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 - und das sind im Jahr 2021 genau 223 Euro.
Martin aus Husum bekommt eine gesetzliche Rente in Höhe von 600 Euro. Natürlich reicht das nicht zum Leben, daher erhält er zusätzlich Grundsicherung.
Seit Anfang 2021 gilt der neue Freibetrag. Da Martin die 33-jährige Wartezeit erfüllt, steht ihm dieser zu. Von 600 Euro Rente darf er die ersten 100 Euro komplett behalten. Von den restlichen 500 Euro nur 30 Prozent - in diesem Fall also noch einmal 150 Euro. Insgesamt macht das 250 Euro. Der Freibetrag wird allerdings - wie bereits erklärt - auf 223 Euro begrenzt. Dieses Geld erhält Martin im Vergleich zum Vorjahr monatlich mehr. Der neue Freibetrag über die Grundrente ist für ihn also ein echter Geldsegen.
Fazit
Es ist also gar nicht der Zuschlag der neuen Grundrente, der viele Menschen im Alter finanziell unterstützen wird. Das echte Geld fließt über den Freibetrag in der Grundsicherung. Allerdings nur, wenn Sie die 33 Jahre an Wartezeit zusammenbekommen.
Falls Sie also noch einige Jahre bis zur Altersrente haben und aktuell vielleicht arbeitslos sind oder von einer EM-Rente leben - dann sollten Sie vor diesem Hintergrund schauen, dass Sie diese Lebensphase zu einer Grundrentenzeit machen. Beispielsweise über den Minijob mit eigenen Rentenbeiträgen.
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Kommentare (5)
Elvira Askew
am 10.03.2023Sehr geehrte Damen und Herren ich habe eine Rente 421 € und bekomme Sozialhilfe 80 € fürs Überleben langt das nicht deswegen würde ich sie mir die 200 € zu zu bestimmen Dank frau askew
Lisa
am 11.10.2022Ich bekomme eine kleine Altersrente zusåtzlich Grundsicherung .das reicht hinten und vorne nicht .im Juli habe ich die 200 Euro bekommen .bekomme ich im Dezember nochmal die 300 Euro von der Rentenstelle ????Ich bin 73 Jahre alt und Schwerbehindert
Christian Schultz
am 17.10.2022Hallo Lisa, vermutlich gibt es die Energiepauschale nicht noch einmal. Zumindest will der Gesetzgeber "Doppelzahlungen" vermeiden.
Michael Kopietz
am 29.12.2021Nach meinen Informationen hat die Deutsche Rentenversicherung die Berechnungen des Grundrentenzuschlags wieder gestoppt, weil wieder Berechnungsfehler aufgetreten sind. Es werden also in den entsprechenden Fällen wieder nur vorläufige Bescheide erteilt. Die Grundrentenzuschläge werden wieder einmal in einem zweiten (endgültigen?) Bescheid gezahlt. Es soll u. a. Schwierigkeiten bei der Einbeziehung von Berücksichtigungszeiten in die Zuschlagsberechnung geben, die mit beitragsfreien Zeiten zusammenfallen.
Christian Schultz
am 03.01.2022Danke für die Info. Ich höre auch, dass es Probleme mit dem Zeitplan gibt. Was genau dahintersteckt, kann ich aber nicht beantworten.
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