Rente beantragen, Behindertenausweis folgt?
Aktuelles Rente Behinderung
Mit Schwerbehinderung geht es früher und teilweise sogar abschlagsfrei in die Rente. Das ist bekannt. Doch wie verhält es sich, wenn der SB-Ausweis beim Rentenantrag noch nicht vorliegt?
Es klingt tatsächlich verlockend: Ich beantrage meine Altersrente. Und später, vielleicht deutlich später, kommt dann mein Schwerbehindertenausweis. Und sorgt dafür, dass sich meine Abschläge deutlich reduzieren.
Geht das?
Ohne SB-Ausweis in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Schauen wir uns das einmal ganz langsam an. Wenn Sie keinen SB-Ausweis haben und nur 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung erfüllen, können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Theoretisch ab dem 63. Geburtstag wäre dann eine Rente drin.
Das Problem bei dieser Rentenvariante: Ab dem ersten Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in die Rente einsteigen, wird Ihre Bruttorente um 0,3 Prozent gekürzt.
Um Abschläge kommen Sie in dieser Situation allerdings nicht herum, wenn Sie vorzeitig in die Rente möchten. Voraussetzung dafür wäre entweder ein Schwerbehindertenausweis oder eine Wartezeit von 45 Jahren.
Wir gehen davon aus, dass Sie die 45-jährige Versicherungszeit nicht mehr erreichen. Bleibt also noch die Schwerbehinderung.
Schwerbehinderung nachträglich für Rente einreichen
Und unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, eine anerkannte Schwerbehinderung nachträglich auf den Tisch zu legen - für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Und das geht so: Beim Rentenantrag müssen Sie bereits Ihnen Antrag zum Behindertenausweis auf den Weg gebracht haben. Das bedeutet: Ihr Antrag ist bereits in Bearbeitung, im Widerspruch oder wird sogar am Sozialgericht verhandelt.
Wenn Sie beim Antrag zur Rente über diesen Umstand Auskunft geben, haben Sie alle Hausaufgaben erledigt. Was muss jetzt noch passieren? Am Ende des Verfahrens - also vielleicht erst nach Widerspruch oder einer Verhandlung am Sozialgericht - steht ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Eine Kopie des Bescheides vom Landesamt für soziale Dienste können Sie nun der Rentenversicherung zukommen lassen - bitte mit Verweis auf Ihren ursprünglichen Rentenantrag, bei dem Sie bereits das Schwerbehindertenverfahren erwähnt haben.
Ihre Altersrente für langjährig Versicherte wird nun in die Rente für schwerbehinderte Menschen umgewandelt. Rückwirkend.
Fazit
Und dieser Wechsel ist für Sie bares Geld wert. Denn die Altersrente mit SB-Ausweis geht mit deutlich weniger Abschlägen einher. Bis zu 7,2 Prozent mehr haben Sie jetzt von Ihrer Bruttorente.
Falls Sie also kurz vor dem Antrag zur Altersrente noch keine anerkannte Schwerbehinderung vorweisen können, sollten Sie diesen Punkt unbedingt prüfen. Vor dem Rentenantrag.
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Kommentare (3)
Erika Schümann
am 24.02.2022Schwerbehinderung
Mein Lebenspartner hatte bei der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente Ende September 2010 bereits einen Schwerbehindertenausweis mit Grad 70. Die EM Rente wurde seit dem 1.4.2011 gewährt.
35 Versicherungsjahre wurden zurückgelegt.
Die Rente wurde bis 30.6.2013 befristet und danach auf Dauer gewährt.
Trotz Einreichung des Schwerbehindertenausweises im Jahr 2010 bei der DRV wurde die EM Rente um 10,8 % gekürzt.
Mein Partner ist Jahrgang 1958.
Ist der Abschlag trotzdem berechtigt?
Christian Schultz
am 25.02.2022Hallo Erika, die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente haben nichts mit dem Schwerbehindertenausweis zu tun. Hier geht es immer um das Alter, in dem man die Rente erstmals bezieht. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-wie-ist-das-mit-den-abschlaegen
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