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Rente mit 63: Welcher Jahrgang hat die höchsten Abschläge?

Aktuelles Rente

Immer mehr Menschen in Deutschland gehen bereits mit 63 in den Ruhestand. Mittlerweile ist das allerdings nur noch mit finanziellen Abschlägen möglich. Für welchen Jahrgang das besonders bitter ist - das erklären wir in diesem Beitrag.

Rente mit 63: Welcher Jahrgang hat die höchsten Abschläge?

Nur etwa die Hälfte aller Einwohner in Deutschland arbeitet tatsächlich bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Viele gehen früher. Zum Beispiel mit 63. Ohne Schwerbehinderung ist das der frühestmögliche Einstieg in den Ruhestand. Das geht allerdings nur noch mit Abzügen.

Nur mit Abzügen?

Ja, so ist es. Bei der "Rente mit 63" handelt es sich um die Altersrente für langjährig Versicherte. Und hier zahlen Sie schon ab dem ersten Monat vor der Regelaltersgrenzes bares Geld für den Vorruhestand.

Sie haben gehört, dass man nach 45 Versicherungsjahren auch abschlagsfrei in die vorgezogene Rente kommt? Das kann gut sein. Stimmt aber nicht mehr - denn das galt nur für ganz bestimmte Jahrgänge. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Zum 63. Geburtstag geht es nur noch über Abschläge in die Rente. Ohne Ausnahme. Dazu ein Beispiel.

Markus ist Jahrgang 1962. In der Tabelle oben können Sie sehen, dass er eigentlich bis 66 und acht Monate arbeiten müsste, um in die reguläre Rente zu kommen.

Doch Markus möchte bereits früher - zum 64. Geburtstag eine Altersrente beziehen. Da er die Voraussetzungen zur Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt, ist das möglich. Es kostet allerdings Geld.

Jeder Monat vor der Regelaltersgrenze schlägt mit 0,3 Prozent Abschlag zu Buche. Von 66 und acht Monaten bis zum 64. Geburtstag sind das insgesamt 32 Monate. Das mal 0,3 Prozent macht 9,6 Prozent.

Geht Markus bereits mit 64 in Rente, verliert er knapp zehn Prozent seiner Bruttorente.

Wir können also festhalten: Die Altersrente für langjährig Versicherte muss man sich erst einmal leisten können.

Welches Baujahr zahlt am meisten für die Rente mit 63?

Doch nicht jeder Jahrgang, der in die Rente mit Abschlag geht, zahlt dafür gleich viel. Als Faustregel kann man sagen: Je jünger Sie sind, desto teurer wird es. Nach heutigem Stand greift diese Regel allerdings nur bis zu einem ganz bestimmten Jahrgang.

Wer ganz konkret zum 63. Geburtstag in die Altersrente möchte, zahlt pro Monat 0,3 Prozent Abschlag. Das wissen wir bereits. Mit Baujahr 1960 käme über diesen Weg ein Abschlag in Höhe von zwölf Prozent zusammen. 40 Monate x 0,3 Prozent.

Warum 40 Monate? Die Regelaltersgrenze liegt für den Jahrgang 1960 bei 66 und vier Monaten. Will ich zum 63. Geburtstag in die Rente, bedeutet das eine Lücke von drei Jahren und vier Monaten - also insgesamt 40 Monate.

"Der höchste Abschlag für die Rente zum 63. Geburtstag beträgt zurzeit 14,4 Prozent. Der gilt für alle, die 1964 oder später geboren wurden."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Höchster Abschlag 14,4 Prozent

Der maximale Abzug für die Rente mit 63 fällt mit 48 Monaten an. Also dann, wenn Ihre Regelaltersgrenze mit 67 beginnt. Das gilt für alle Jahrgänge ab 1964. Aber Vorsicht: Ihre Rente verringert sich nicht nur um 14,4 Prozent. Auch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie in Gedanken schon einmal abziehen. Noch einmal rund elf Prozent.


Kommentare (11)

  • user
    Straatmann Reiner
    am 29.06.2023

    Guten Tag

    Ich habe mal eine Frage bekomme eine unbefristete EM Rente 01.08.2021 wurde mir vom Sozialgericht zugesagt habe ein GEB von 50 % unbefristet geboren 15.07.1962.

    Kann am 01.04.2024 in Rente gehen, ist es besser, die EM Rente so lange wie möglich laufen zu lassen , oder die Rente am 01.04.2024 wahrnehmen.

    Gruß Reiner

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2023

      Hallo Reiner, in FAST allen Fällen ist die EM-Rente höher als die Altersrente. Da es aber einen Bestandsschutz gibt, wenn Sie innerhalb von 24 Monaten von der EM- in die Altersrente wechseln, bekommen Sie weiterhin das gleiche Geld ausgezahlt.

  • user
    Andrea Schäfer
    am 29.06.2023

    Rente + Minijob

    Guten Tag, ich (Jahrgang 1962) bin derzeit im Vorruhestand und werde/muss mit 63 in Rente gehen. Ich habe einen Minijob und zahle davon (zusätzliche) Beiträge in die Rentenkasse. Ist es sinnvoll, auch bei Rentenbezug diese Beiträge weiterhin einzuzahlen, um ggf. die Rente zu erhöhen? Oder geht das nicht?

    Herzlichen Dank im voraus!

    • user
      Christian Schultz
      am 30.06.2023

      Doch, das geht. Die zusätzlichen Rentenpunkte bekommen Sie dann erstmals ein Jahr später im Juli in Form einer höheren Rente ausgezahlt. Ob das individuell sinnvoll ist, muss man sich aber im Detail anschauen.

  • user
    Hofmann Silvia
    am 29.06.2023

    Ist das richtig, dass bei Abzug der regulären Rente auch meine Betriebsrente mit Abzug ausgezahlt wird?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.06.2023

      Das kommt auf die Versicherungsbedingungen an.

  • user
    Maren Rasmussen
    am 20.06.2023

    Hallo,

    ich bin Jahrgang 1960 ,50 % Schwerbehinderung und 38 Jahre Berufstätigkeit. Im September werde ich 63 und möchte dann gerne in Rente gehen. Wann kann ich den Antrag stellen und wie hoch sind meine monatlichen Abzüge? Regulär würde ich im Januar 2025 gehen, aber die Tätigkeit in einer Kita wird für mich stressiger.

    Ich würde mich freuen über eine Antwort.

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 20.06.2023

      Hallo Maren, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis zum 63. Geburtstag noch gültig ist, können Sie dann auch in Rente gehen.

      Den Antrag sollten Sie rund vier, fünf Monate vorher stellen. Und die Abzüge finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung

      16 Monate x 0,3 Prozent = 4,8 Prozent Abschlag

      • user
        Maren Rasmussen
        am 20.06.2023

        Hallo Herr Schulz,

        vielen lieben Dank für Ihre Info.

        Mein Schwerbehindertenausweis ist seit 1999 unbegrenzt gültig.

        Nun werde ich einen Termin beim Sovd im Jägerweg machen.

        Liebe Grüße

        Maren Rasmussen

  • user
    Nobby Cooper
    am 06.06.2023

    Mehr zur Rente unter:

    www.meine-rente.jimdofree.com

    Rentenberechnungwird erklärt. Rechnen Sie Ihren Rentenbescheid selbst nach. Ist alles richtig ?

    • user
      Reiner Jacobs
      am 12.06.2023

      Habe bei Ihnen keine gute Beratung erhalten. Oder ich wollte was anderes hören. Bin Baujahr 1962 und habe im Moment ca 44 Beitragsjahre voll.

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