Rente mit Jahrgang 1961: Diese Möglichkeiten haben Sie
Aktuelles Rente
Wenn Sie Baujahr 1961 sind, werden Sie im Jahr 2023 62 Jahre alt. Spätestens jetzt sollten Sie sich also mit der Planung Ihrer Altersrente befassen. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, welche Türen Ihnen bald offen stehen.
Die wichtigste Zahl gleich zu Beginn: Wenn Sie Jahrgang 1961 sind, liegt Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und sechs Monaten. So lange müssen Sie arbeiten - oder die Zeit anders überbrücken - wenn Sie erst zur sogenannten Regelaltersgrenze in den Ruhestand einsteigen möchten.
Für diese "normale" Altersrente sind lediglich fünf Jahre Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung vonnöten. Wenn Sie aber nicht bis zur Schallmauer von 66 Jahren und sechs Monaten warten möchten, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Option, eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen.
Für die breite Bevölkerung stehen hier drei verschiedene Varianten zur Auswahl, von denen Sie wahrscheinlich nur eine oder zwei realisieren können. Wichtig für Sie zu wissen sind aber schon einmal zwei Punkte:
- Ohne Abschläge können Sie frühestens mit 64 Jahren und sechs Monaten in die Altersrente. Keinen Tag früher. Ganz sicher nicht.
- Der frühestmögliche Rentenbeginn mit finanziellen Abstrichen fällt auf Ihren 63. Geburtstag. Zumindest ohne Schwerbehinderung. Mit "Behindertenausweis" geht es schon mit 61 Jahren und sechs Monaten. Doch das kostet richtig Geld. Mehr dazu später.
Schauen wir uns zunächst die drei möglichen Optionen einer vorgezogenen Altersrente an. Wir beginnen mit der für Sie günstigsten Variante - der mit Schwerbehindertenausweis.
Jahrgang 1961 - Rente mit Behinderung
Die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet Ihnen den bestmöglichen und flexibelsten Weg in die vorgezogene Altersrente. Sie haben zum einen die Chance, abschlagsfrei in die Rente zu gehen. Maximal zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze - also mit 64 und sechs Monaten.
Alternativ können Sie auch noch früher raus aus dem Arbeitsleben. Jeder zusätzliche Monat kostet dann 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Wenn Sie das Ganze auf maximal drei Jahre ausdehnen, führt das zu einem Abschlag von 10,8 Prozent (36 Monate x 0,3 Prozent). Den behalten Sie dann auch bis an Ihr Lebensende. Auf der Habenseite steht, dass Sie bereits mit 61 Jahren und sechs Monaten in die Altersrente kommen. Früher geht nicht.
Neben einem aktuellen SB-Ausweis müssen Sie für diese Rentenart noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung müssen auf Ihrem Rentenkonto vereinigt sein. Das bedeutet nicht, dass Sie 35 Jahre lang gearbeitet haben müssen. Auch andere Zeiten zählen hier mit - alles Wesentliche dazu lesen Sie in diesem Beitrag.
Sie haben eine Schwerbehinderung und kommen auf mindestens 35 Jahre Wartezeit in der DRV? Dann ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht zu schlagen, wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand wechseln möchten.
Rente nach 45 Versicherungsjahren
Doch was, wenn keine Schwerbehinderung vorliegt? Oder wenn Ihr SB-Ausweis bereits ausgelaufen ist? Um dennoch abschlagsfrei in die vorgezogene Rente zu kommen, benötigen Sie satte 45 Versicherungsjahre.
Das ist jetzt nicht mehr ganz so einfach im Vergleich zur 35-jährigen Wartezeit. Denn wesentliche Abschnitte aus Ihrem Leben werden hier nicht berücksichtigt. Allen voran Zeiten, in denen Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen mussten; der Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") oder auch Ihr Studium bzw. Schulzeiten nach dem 17. Lebensjahr.
Bekommen Sie die 45 Jahre trotz aller Widrigkeiten zusammen, winkt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Und mit der geht's zwei Jahre früher in die Rente. Ohne Abschlag.
Aber nicht früher. Es ist wichtig, das herauszustellen, da sich nach wie vor einige Mythen und Legenden um diese Rentenart ranken.
"Mit 45 Versicherungsjahren kommen Sie maximal zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Eine Rente mit 63 ohne Abzüge gibt es nicht mehr - das war nur einigen früheren Jahrgängen vorbehalten."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Es ist also nicht möglich, unmittelbar nach Erreichen der 45 Jahre in die abschlagsfreie Rente einzutreten. Mit dem Jahrgang 1961 ist eine Rente ohne Abschläge frühestens mit 64 und 6 Monaten drin. Genauso wie bei der Rente mit Schwerbehinderung. Wenn Sie sich noch zeitiger aus dem Arbeitsleben verabschieden möchten - und keine Schwerbehinderung haben - geht das nur über die "kleine Schwester" der Rente nach 45 Jahren.
Altersrente mit 63
Hierbei handelt es sich um die Altersrente für langjährig Versicherte. Lassen Sie sich nicht von den sehr ähnlichen Bezeichnungen aus dem Konzept bringen. Denn diese Rentenart unterscheidet sich extrem von der Rente nach 45 Jahren.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte müssen Sie IMMER Abschläge in Kauf nehmen. Und zwar nicht - wie bei der Altersrente mit Schwerbehinderung ab 64 und sechs Monaten. Nein - ohne SB-Ausweis schlägt der Abzug ab der Regelaltersgrenze zu. Also ab 66 und sechs Monate. Die fehlende Schwerbehinderung sorgt also für einen Verlust von 7,2 Prozent (24 Monate x 0,3 Prozent).
Diese Form der Altersrente muss man sich also erst einmal leisten können.
Wenn Sie zu finanziellen Abstrichen bereit sind, winkt ein Renteneinstieg zum 63. Geburtstag. Auch mit Jahrgang 1961. Einzige Voraussetzung sind analog zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen die schon bekannten 35 Jahre Versicherungszeit in der DRV. Da hier jedoch so gut wie alles mitzählt - Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Krankengeld etc. - sollte das keine große Hürde sein.
Rente beziehen und trotzdem arbeiten? Hinzuverdienst mit Baujahr 1961
Falls Sie zum gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand eingetaucht sind, haben Sie schon länger die Möglichkeit gehabt, neben der monatlichen Rente arbeiten zu gehen. Ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Bis Ende 2022 ging das auch mit vorgezogener Altersrente - allerdings mussten Sie hier eine Hinzuverdienstgrenze beachten, die bis 2019 bei 6300 Euro im Jahr lag.
Während der Corona-Pandemie wurde diese Begrenzung deutlich angehoben. Und seit Januar 2023 können Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten - auch bei vorgezogener Altersrente. Es gibt keine Begrenzung mehr. Ihre Altersrente wird nicht gekürzt.
Fazit
Sie sind 1961 geboren? Dann müssten Sie eigentlich bis 66 und sechs Monate arbeiten, bis eine Rente bezogen werden kann. Ab 35 Versicherungsjahren in der DRV ist jedoch eine vorgezogene Altersrente drin. Mit SB-Ausweis oder 45-jähriger Wartezeit sogar ohne Abschläge. Und zwar bereits mit 64 und sechs Monaten.
Unsere Empfehlung: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine aktuelle Rentenauskunft. Darin finden Sie unter anderem Informationen über die bisher erreichten Wartezeiten und die prognostizierte Rentenhöhe. Im Optimalfall lassen Sie sich dann individuell beraten - bei der Deutschen Rentenversicherung ist das sogar kostenlos.
Noch früher in Rente? Das geht zwar nicht - falls Sie aber zum Ende Ihres Berufslebens gesundheitliche Probleme haben, sollten Sie sich diesen Ratgeber anschauen:
Im Taschenbuch "Vom Krankengeld zur Rente" erfahren Sie alles rund um Ihre finanziellen Möglichkeiten bei Langzeiterkrankungen. Vom Kranken- über das Arbeitslosengeld bis hin zur Erwerbsminderungsrente.
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Kommentare (94)
Ursula
am 28.09.2024Hallo Herr Schulz,
mein Mann ist im Jan. 1961 geboren. Er hat am 01.09.1976 seine Ausbildung aufgenommen und bis 31.03.2004 gearbeitet. Seit 01.04.2004 ist er mit seinem Handwerk selbständig. Auch hat er 10 Punkte für die Pflege von Angehörigen. Wann kann mein Mann abschlagsfrei in Rente gehen? Darf er bei Rentenbezug weiter seine Selbständigekeit ohne Abschläge ausüben? Was gibt es da zu beachten?
Christian Schultz
am 30.09.2024Hallo Ursula, Ihre letzte Frage kann ich beantworten: Auch neben der vorgezogenen Rente kann Ihr Mann selbstständig arbeiten, die Rente wird nicht gekürzt. Lassen Sie sich aber bitte dazu beraten, wie das Ganze steuerlich gehandhabt wird.
Wann und wie er in die Rente kann, weiß ich nicht. Dazu muss man einen Blick in die Rentenauskunft werfen.
Viola
am 14.08.2024Hallo Herr Schulz,
ich bin im Nov.1961 geboren.
Kann also ab 01.06.2026 ohne Abzüge in Rente gehen. Wie ist das aber bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit in den letzten 22 Monaten ?
Christian Schultz
am 14.08.2024Hallo Viola, beim Bezug von Krankengeld oder Arbeitslosengeld werden auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Der einzige Punkt, bei dem man etwas aufpassen muss, wäre die Wartezeit. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Frank Graefenstedt
am 11.07.2024Hallo,
mit großer Aufmerksamkeit lese ich seit einiger Zeit die Artikel zum Thema Rente (Frührente oder auch Teilrente). Was mir bisher bei allen Artikeln aufgefallen ist, das es sehr allgemein gehalten ist und die wichtigsten Punkte einfach unter den Tisch fallen! Z.B.: Kann ich, wenn ich mit 63 in Frührente gehen meine Rente nach 45 Versicherungsjahren noch in Anspruch nehmen oder muss ich bis 66 Jahren und 6 Monate warten? Des weiteren, wenn ich in Früh- oder Teilrente gehe und noch weiter arbeiten möchte, dass das Gehalt mit Lohnsteuerklasse 6 besteuert wird. Das die Früh- oder Teilrente nach versteuert wird, mit dem Lohnsteuerjahresausgleich. Unbeantwortete Fragen auch zur Betriebsrente: Hier wird nur gesagt, das die Betriebsrente eventuell nicht gezahlt wird? Was heisst das: Solange ich in Früh- oder Teilrente bin oder fällt sie ganz weg? Wann wird sie dann ausgezahlt, mit 66 und 6 Monate oder auch früher, wenn ich mit 64 und 6 Monate gehe. Leider muss man für solche Auskünfte bei einem speziellen Rechtsanwalt viel Geld bezahlen. Das finde ich sehr schade, das gerade auch Sozialverbände Geld für solche Auskünfte nehmen. Wirklich Schade das die arbeitende Bevölkerung vor der Rente nicht besser unterstützt wird .
Sandra Sax
am 01.07.2024Hallo, mir fehlen noch 6 Monate Arbeitszeit auf 45 Jahre ( besonders langjährig Versicherte) . Kann ich diese auch monatlich von meinem privaten Geld einzahlen oder muss ich im Arbeitsleben stehen?
Christian Schultz
am 02.07.2024Hallo Sandra, wer mindestens 18 Monate lang Pflichtbeiträge gezahlt hat, kann die 45-jährige Wartezeit auch mit freiwilligen Beiträgen komplettieren. Wenden Sie sich am besten direkt an die DRV, um die Details zu klären. Hier noch einige weitere Infos dazu: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-jahren-zaehlen-freiwillige-beitraege-mit
Chrischan Hager
am 23.04.2024Guten Tag Herr Schultz,
eine Frage bitte: Es sind ja nun bezgl. der "Rente mit 63" einige Debatten in Gange
Ich bin Dez. 1961 geboren / arbeite (mit Berufsausbildung) seit 1977 und möcht - mit Abschlägen ab 1.1.25 in Rente.
Denken Sie das klappt noch unter den derzeitigen Tendenzen?
Mit Grüßen!
Christian Schultz
am 24.04.2024Hallo Chrischan, keine Ahnung, das kann Ihnen heute noch niemand beantworten.
Heike Andresen
am 11.04.2024Ich bin am 7.11.1961 geb.habe meine 45 Jahre voll,einen schwerbehindertenausweis mit 50% der noch bis 1.07.2025 läuft.Wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen, oder wenn zum beispiel ich am 1.06.2025 in Rente gehe wieviel Abzüge hätte ich dann.
, MFG
Frau Andresen
Christian Schultz
am 12.04.2024Steht alles oben in den Abbildungen: Abschlagsfreie Rente frühestens mit 64 und 6 Monaten. Auch die Infos zu den Abschlägen finden Sie oben im Beitrag.
Heinrich
am 27.02.2024Hallo,
ich bin zurzeit in Altersteilzeit, diese endet zum 1.12.2026. Mein reguläres Renteneintrittsdatum ist der 1.12.2027, die 45 Jahre Versicherungszeit bekomme ich nicht zusammen. Kann ich mich ab 01.12.2026 nach Ende der Altersteilzeit arbeitslos melden, um den Abschlag bei der Rente zu vermeiden?
Christian Schultz
am 27.02.2024Hallo Heinrich, der Bezug von Arbeitslosengeld sollte möglich sein. Aber bei der 45-jährigen Wartezeit wird der Bezug von ALG I nicht angerechnet. Um die Versicherungszeit vollzumachen, können Sie zum Beispiel zusätzlich einen Minijob aufnehmen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Lutz Schäfer
am 07.02.2024Hallo,
ich bin auch Bj.1961 habe jetzt bereits 48 Jahre voll und hatte einen Arbeitsunfall.
Neue Hüfte bekommen und 20 % Rente von der BG.
Bin aber körperlich eingeschränkt und kann jetzt schon fast nicht mehr.
Es kann doch nicht sein das ich über 50 Jahre arbeiten soll ?
Gibt es da keine Möglichkeit ohne Abschlag vorher zu gehen
LG Lutz Schäfer
Christian Schultz
am 07.02.2024Hallo Lutz, mit Ihrem Jahrgang gibt es eine abschlagsfreie Rente frühestens mit 64 und 6 Monaten.
Boehme,Andreas
am 19.03.2024Hallo Herr Schäfer
Bin 1961 geboren einstieg in die Arbeitswelt Ende 1975-2024 allso 49 Jahre Beitrittzahler will mit 63 Jahren in Rente gehen was habe ich für möglich Keiten ?
RoLe
am 05.04.2024Und wie hoch ist Grad der Behinderung?
Wurde das jemals festgestellt?
Schon einmal einen Antrag auf EM-Rente gestellt?
Die gibt es ab 50% Behinderung.
Andreas Mayr
am 24.12.2023Hallo Herr Schulz,
ich bin JG 61 und somit könnte ich mit 63 mit Abschlag in Rente gehen.
Wenn ich vorzeitig in Rente gehe, aber auch weiter meine Arbeit nachgehe, bin ich Doppelverdiener, und muss dementsprechend Steuer und Sozialabgaben leisten. Wie ist es mit der Arbeitslosenversicherung? da habe ich gehört, dass diese entfällt, stimmt das?
Für die Zeit wo ich weiter arbeite werden mir ja auch die Beiträge für die Rente abgezogen, werden die dann zur Rente mit angerechnet?
So dass ich im Juni 2026 abschlagsfrei dann in Vollzeitrente gehen kann ?
Danke für die Antwort
Gruß
Andreas Mayr
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Andreas, solange Sie noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, zahlen Sie auch mit vorgezogener Rente Beiträge an die Arbeitsagentur.
Sie zahlen auch Beiträge an die Rentenversicherung. Diese erhöhen Ihre Altersrente, das merken Sie dann immer im darauffolgenden Sommer. Vorher noch nicht. Ihre Abschläge bleiben aber bestehen.
Elena
am 23.12.2023Hallo, ich bin Juli 1961 geboren und kann ab dem 01.08.2024 mit 12,6% Abschlägen bach 35 Jahren mit 63 in Rente gehen. Am 01.02.2026 kann ich mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen, da es dann die 45 Jahre fällig sind.
Ich überlege zwischen 1.08 2024 und 01.02.2026 weiter zu arbeiten, aber kürzer treten und Teilrente zuerst beantragen, z.B . 15%. Fallen dann die 12,6% Abzüge nur auf diesen Anteil der Rente und auch die Rentenerhöhungen? Wäre dieses Modell sinnvoll? Oder gibt es andere Varianten? Danke.
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Elena, es ist genauso, wie Sie sagen: Die Abschläge treffen nur Ihre Teilrente. Wenn Sie den Rest erst später beziehen, wird dieser dann ohne Abzüge ausgezahlt.
Natürlich gibt es andere Varianten, aber das können wir hier nicht im Forum klären. Bitte lassen Sie sich dazu persönlich beraten.
Christian
am 18.12.2023Hallo,
es lohnt sich immer wieder hier im Netz nach Antworten zu suchen. Nicht alle VDK richten so eine Seite hier ein wie Ihr vom SOVD, wirklich alles gut erklärt.
Jetzt zu mir:
07/1961 geboren, Schwerbehindertenausweis mit 80% unbefristet. Aufgrund meinem früherem Lebensstil, damit meine ich die ersten Jahre nach der Pubertät, fehlen mir einige Jahre wo ich weder angemeldet noch nachweislich eingezahlt hatte. Mein/unser Sohn wurde 1989 geboren, mit einer Behinderung, ich kümmerte mich bis ca. 1998 um unseren Sohn und meine Frau ging arbeiten und verdiente das Geld. Ab ca. 1998 habe ich dann auch wieder eine angemeldete Arbeit angenommen, welche auch bei der DRV gemeldet ist. Seit dieser Zeit arbeite ich ununterbrochen angemeldet, bedeutet, ich bekomme gerade mal heute/jetzt 26 Jahre zusammen. Beruflich bin ich angekommen und verdiene über Durchschnitt, hierdurch habe ich einige Punkte aufholen können. Dieses als Kurzform meiner Geschichte, jetzt zu meiner Frage,
Gibt es eine Möglichkeit, die Zeit welche ich mich um meinen/unseren Sohn gekümmert habe, dass diese mit angerechnet wird?
(Im übrigem, noch heute kümmere ich mich um unseren Sohn, täglich, kann dieses aber bestens mit meinem Job verbinden)
Was würdet Ihr mir vorschlagen, sollte ich mit 64 und 6 Monate in Rente gehen und meinen Job weiter machen mit Bezüge? Oder sollte ich durcharbeiten bis 66 und 6 Monate und Rente und ebenfalls weiterarbeiten mit Bezüge?
Lohnt es sich Rentenpunkte zu erkaufen? (Etwas gespartes habe ich)
Was würdet Ihr vorschlagen, wie soll ich in meine Rente gehen?
Meine Frau, ebenfalls 1961 geboren, bekommt die verlangten 45 Jahre mit 64 und 6 Monate zusammen, der Plan wäre, dass wir beide gleichzeitig in Rente gehen. Auf jeden Fall möchte ich schon jetzt mit der Planung beginnen, denn die Jahre ziehen nur so an einem vorbei und sich erst später damit zu befassen finde ich verschenkte Lebenszeit.
Vielen Dank fürs lesen und ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
VG
Christian
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Christian, bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Forum keine individuelle Beratung machen können. Dafür müsste man sich Ihre Situation und die Ihrer Familie genau anschauen. Wenden Sie sich dafür gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung - den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
Sie sollten zunächst eine Kontenklärung bei der DRV machen. Das ist ein kostenloser und persönlicher Termin, dort erfahren Sie u.a. alles zu Ihren bisher erreichten Wartezeiten. Durch die Pflege Ihres Sohnes könnten da einige Jahre zusammengekommen sein. Und zu Ihrer Frage nach den freiwilligen Beiträgen (und Möglichkeiten) haben wir hier einen eigenen Beitrag veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rentenabschlag-ausgleichen-so-viel-kostet-das
SCHULZ
am 15.11.2023Hallo Herr Schultz
Ich bin November 61 geboren habe meine 45 Jahre und eine Behinderung
Von 50% möchte gerne in Rente
Ab wann kann ich das
DANKE
Christian Schultz
am 15.11.2023Hallo, das können Sie oben im Beitrag sehen: Ohne Abschlag mit 64 und sechs Monaten.
Belane Nyilasi
am 25.10.2023Hallo Herr Schultz,
Ich geboren 9. Február 1961.
Ich habe gearbeitet in Ungarn 32 Jahr 77 Tag, in Deutschland seit 2013. April bis jetzt.
Ich möchte in 63 Jahr zu rente gehen.
In Ungar zbw kann "Rente für Frauen 40 Jahr" gehen. Welche formular muss ich ausfüllen? Kann ich hilfe für beantragen? Danke Ilona
Christian Schultz
am 25.10.2023Hallo Ilona, man müsste erst einmal schauen, wie die Arbeitsjahre in Ungarn bei der Deutschen Rentenversicherung anerkannt werden. Das geht nur bei der DRV selbst, bitte fragen Sie dort nach.
Acik Yüksel
am 26.09.2023Hallo,ich bin 1961 geboren,habe 60 schwerbehinderungsgrad ausweis,habe nur 13 jahre mit kinder geburt versicherungs jahren.
İch bin seit 2015.hausfrau.
Wann kann ich rente gehen,und was bekomme ich.
Christian Schultz
am 26.09.2023Hallo Acik, besorgen Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft von der Deutschen Rentenversicherung. Darin steht dann, ob Sie die 35-jährige Wartezeit für die Rente mit Schwerbehinderung erfüllen. Wann Sie damit in die Rente können, finden Sie oben in den Grafiken bzw. im Text.
Kalle
am 22.09.2023Hallo,
ich würde gern mit 63 Jahren (unter Berücksichtigung der üblichen Abschläge) in Rente gehen. Spricht etwas dagegen, einen Rentenantrag bereits 12 Monate !!!!! vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen ? Diesen Nachweis der Antragstellung benötigt das Arbeitsamt, damit angedachte sogenannte *Zuweisung zu Massnahmen der beruflichen Eingliederung* (Ende 2 Monate vor Rentenbeginn) nicht durchgeführt werden (müssen); da sinnlos.
VG
Christian Schultz
am 22.09.2023Hallo Kalle, ich weiß nicht, ob die Rentenversicherung diesen Antrag dann schon bearbeitet. Eigentlich sind vier oder fünf Monate vor dem Rentenbeginn üblich. Fragen Sie bitte einmal direkt bei der DRV nach.
Werner Herpich
am 21.09.2023Hallo Herr Schulz,
Ich bin im März 1961 geboren und habe über 45 Beitragsjahre. Möchte gerne Januar 2025 in Rente gehen.
Mit wieviel Abzüge muss ich rechnen?
Danke für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen W. Herpich
Christian Schultz
am 22.09.2023Hallo Werner, ich habe jetzt nicht nachgerechnet: Aber ohne Abschlag können Sie erst mit 64 und sechs Monaten in Rente. Sollte das im Januar 2025 noch nicht erreicht sein, kostet jeder Monat 0,3 Prozent. Jeder Monat unterhalb 66 und sechs Monaten - das ist Ihre persönliche Regelaltersgrenze. Am besten lassen Sie sich dazu noch einmal persönlich von der DRV beraten.
Rainer aus Dortmund
am 31.08.2023Hallo Herr Schultz,
ich bin im November 61 geboren, habe ab September 2024 meine 45 Jahre Wartezeiten voll. Nun kann ich mit 64,6 Jahren (Juni 2024) ohne Abzüge in Rente gehen. Ich möchte aber ab Juni 2025 in Rente gehen, als mit 63,6 Jahren. Mit wieviel Prozent Abzüge muss ich rechnen. (12 mal 0,3 % gleich 3,6 %) ???
Christian Schultz
am 31.08.2023Hallo Rainer, der Abschlag beginnt dann ab Regelaltersgrenze. Also 66 und sechs Monaten. Da wären also 10,8 Prozent Abzug.
Thomas
am 27.08.2023Guten Tag Herr Schultz,
Gilt die Regelung mit der abschlagsfreien Rente mit 64 J und 6 Monaten für Jahrgang 61 auf ch für Beamte?
Christian Schultz
am 28.08.2023Hallo Thomas, im Beamtenrecht kenne ich mich leider nicht aus. Dazu dürfen wir beim SoVD auch nicht beraten.
Antonio Levando
am 20.08.2023Hallo Herr Schultz,
ich bin am 20.02.1961 geboren und habe 50% GdB können Sie mir sagen wann meiner Regelaltersrente beginnt und wann muss ich mich bei der DRV für die Rentenantrag Anmelden?
Meine Frau Birgit 08.11.1962 geboren und als zweifacher Mutter 60% GdB wann muss Sie sich bei der DRV für den Rentenantrag Anmelden?
VG
Antonio
Christian Schultz
am 21.08.2023Hallo Antonio, das können Sie oben anhand der Grafiken sehen. Regelaltersrente ab 66 und 6 Monaten. Rente ohne Abzug 64 und 6 Monate. Den Rentenantrag sollte man rund fünf Monate vor dem gewünschten Start stellen.
Zum Jahrgang 1962 haben wir hier einen eigenen Beitrag veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jahrgang-1962-und-rente-wann-geht-es-in-den-ruhestand
Peter W.
am 15.08.2023Hallo Christian,
bitte hiermit um Aufklärung bezüglich der abzugsfreien Rente für Jahrgang 1961.
Man kann ja nach 45 Jahren Einzahlung mit 64 und 6 Monaten ohne Abzüge in Rente 'gehen' !
Ist es richtig, dass wenn ich mit 64 und 5 Monaten gehen möchte, Abzüge bis 66 und 6 Monaten berechnet werden ?
Das wäre doch eine absolute Ungerechtigkeit, oder ?
Gruß
Peter
Christian Schultz
am 16.08.2023Hallo Peter, so ist es aber. Weil Sie dann über die Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand gehen würden. Falls Sie eine Schwerbehinderung haben, würde der Abschlag nur 0,3 Prozent (für einen Monat) betragen.
Elisabeth Omar
am 24.07.2023Ich bin Jahrgang 1961 und im Jahr 09/2004 ausgewandert. Solange war ich rentenpflichtig beschaeftig, habe aber seit dieser Zeit nicht mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Wann kann ich einen Rentenantrag stellen?
Christian Schultz
am 28.07.2023Die Angaben oben im Beitrag gelten auch, wenn Sie im Ausland leben.
A. Fambach
am 24.07.2023Hallo Herr Schultz,
Ich bin am 19.Juli 1961 geboren. Habe Wartezeit von 40 Jahren voll....Seit Januar diesen Jahres bin ich sehr schwer an Krebs erkrankt und seitdem in Krebstherapie und somit im Moment im Krankenstand ...bis max. JULI 2024 WIRD DAS Krankenge bezahlt (72 Wochen).Hab auch ein 100% Schwerbehinderten Ausweis. Mein Arbeitsvertrag besteht noch.
Wann kann ich abschlagsfrei in Erwerbsminderungsrente?
Wann kann ich abschlagsfrei in Schwerbehindertenrente?
Bin im Moment in Erhaltungstherapie und werde zeitnah Reha beantragen.
Danke für eine zeitnahe Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
A.FAMBACH
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo, die Angaben zum Beginn einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen stehen ja oben im Beitrag. Da finden Sie auch Infos zu möglichen Abzügen.
Eine EM-Rente ohne Abschlag gibt es frühestens ab dem 63. Geburtstag. Und auch nur dann, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto haben.
Alles Gute für Sie!
RoLe
am 05.04.2024Falsch!
Eine EM-Rente gibt es auch vor 60 Jahren.
Und oft bleibt einem auch nix Anderes übrig.
Christian Schultz
am 08.04.2024Natürlich gibt es die EM-Rente schon vor 60. Teilweise deutlich früher, wenn man schwer krank ist. Aber eine EM-Rente OHNE Abschlag gibt es frühestens mit 63.
Gunter Richter
am 11.07.2023Guten Tag Herr Schulz,
bei einem Jahrgang 62 kann man nach 45 Beitragsjahren mit 64 +8 Monate ohne Abschläge in Rente gehen, ist dieser Termin auf den jeweiligen Monat fixiert oder kann man auch später ohne Abzüge in Rente gehen?
VG
Christian Schultz
am 11.07.2023Hallo Gunter, Sie können natürlich auch später ohne Abschlag in Rente. Die 64 und acht Monate sind einfach die frühestmögliche Option.
Christmann Johannes
am 26.06.2023Hallo ich bin 62 Jahre alt, Bj.61 habe 50 Gdb arbeite seit 1975 das war der Anfang meiner lehre wann darf ich abschlagsfrei in Rente gehen!!
Christian Schultz
am 26.06.2023Hallo Johannes, das finden Sie oben in der Abbildung. Frühestens mit 64 und 6 Monaten.
Carola Wellendorf
am 15.06.2023Hallo Herr Schultz,
ich habe mit 63 Jahren 45 Jahre gearbeitet und kann somit mit 64 Jahren und 6 Monaten in die vorgezoge Altersrente gehen?! Diese ist zwar meines Wissens nach ohne Abzüge aber geringer als die Regelaltersrente mit 66 Jahren und 6 Monaten, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Carola Wellendorf
Christian Schultz
am 16.06.2023Hallo Carola, na klar, Sie zahlen ja auch zwei Jahre weniger Rentenbeiträge: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/zwei-jahre-frueher-in-rente-so-viel-geld-kostet-die-fruehrente-wirklich
Harry Thalheimer
am 08.06.2023Sehr geehrter Herr Schultz, ich bin im November 1961 geboren. Ich habe einen Behinderungsgrad von 50 Prozent. Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Thalheimer
Christian Schultz
am 08.06.2023Hallo Harry, das können Sie oben in der Grafik sehen. Frühestens mit 64 und 6 Monaten.
Dia
am 26.08.2023Und das ohne 35 Versicherungsjahre ?
Das ist doch meine Krux: geb. okt 1961, ich habe 34 VJ und 50% und muss deshalb bis 66 und 6 warten.
Oder doch nicht?
Christian Schultz
am 28.08.2023Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen brauchen Sie 35 Versicherungsjahre. Aber da zählt fast alles mit, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/35-jahre-wartezeit-fuer-die-rente-wie-erreiche-ich-die
Rosentreter Gabriele
am 21.05.2023Guten Tag Herr Schultz,
Ich bin Jahrgang Oktober 61.
2024 im August habe ich 47 Berufsjahre voll . Kann ich im November 24 ohne Abzüge in Rente gehen?
Christian Schultz
am 22.05.2023Hallo Gabriele, mit mindestens 45 Versicherungsjahren können Sie frühestens zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in den Ruhestand. Mit Jahrgang 1961 wäre das mit 64 und sechs Monaten. Nicht vorher.
Koller Manuela
am 26.04.2023Hallo ,
Bin Jahrgang 61 (August) habe im Sep. 2020 45 Arbeitsjahre erreicht. Bin seit Nov. 2019 durchgehend krank geschrieben . Alg. 1 seit 2021 Juni (läuft jetzt im Juni aus) kein Anspruch auf Bürgergeld . . .Meine Frage : Kann ich mit jetzt knapp 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen ? Danke für eine Antwort
Christian Schultz
am 26.04.2023Hallo Manuela, wie im Beitrag oben beschrieben: Nur mit Schwerbehinderung können Sie bereits mit 61 und sechs Monaten in Rente. Sonst frühestens mit 63 - und das auch nur mit Abschlägen.
Ines Bitterlich
am 24.04.2023Hallo,
ich bin im Dezember 1961 geboren. Nun bin ich seit 1.6.22 arbeitslos, aufgrund des Alters bekomme ich bis 31.5.24 ALG1. Meine frühestmögliche Rente würde im Februar 2025 mit Abschlag beginnen. 45 Jahre Versicherungszeit sind 02/2024 absolviert. Meine Rente nach 45 Jahren würde im August 2026 beginnen. Zählen zu den 45 Versicherungsjahren jetzt auch die 2 Jahre ALG 1- Bezug mit?
Mit freundlichen Grüßen
Ines Bitterlich
Christian Schultz
am 25.04.2023Hallo Ines, das ALG I wird bei der 45-jährigen Wartezeit NICHT angerechnet, wenn es sich um die letzten 24 Monaten vor dem Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte handelt. Nach dem, was Sie schreiben, wäre das bei Ihnen ja eine andere Konstellation.
Tina Paul
am 08.04.2023Guten Tag,
ich bin sei 1.7.1978 (erste 3. J. Ausbildung) “ununterbrochen“ beschäftigt.
Bin 1962 geboren.
Seit 1.4.2022 bin ich nun leider arbeitslos, da mein Arbeitgeber den Betrieb aufgegeben hat.
Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Muss ich Abschlag in Kauf nehmen, trotz dass
unschuldig arbeitslos wurde?
Danke vorab.
Tina Paul
Christian Schultz
am 11.04.2023Hallo Tina, das kommt auf Ihren Jahrgang an. Schauen Sie mal hier rein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Rudolf Stich
am 04.04.2023Hallo Christian Schulz, ich habe da eine Frage zur Anerkennung von Fachschulzeiten.
Bei mir wurden 34 Monate Fachschulausbildung (Berufsweiterbildung) nur als Anerkennungszeit berücksichtigt. Warum ist das so und kann man diese Zeiten als Wartezeit umwandeln? Schulbesuch von 1980-1983 Alter 19-22 Bin Jahrgang 1961.
Viele Grüße aus Bayern
Rudolf Stich
P.S. Die Videos rund um das Thema Rente sind spitze.????
Christian Schultz
am 05.04.2023Hallo Rudolf, leider kann ich das nicht beantworten, ohne die Unterlagen anzuschauen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie mit Ihren Nachweisen zur Fachschule einen Termin bei der DRV wahrnehmen. Wenn es rechtlich möglich ist, kann der Sachbearbeiter die Zeiten dann entsprechend als Wartezeit anerkennen.
Rudolf Stich
am 09.04.2023Hallo Christian,
vielen Dank für den Tipp, werde mein Glück bei der DRV versuchen.
Mit besten Grüßen in den Norden.
Burkhard
am 10.03.2023Hallo ich bin am 25.02.1961 geboren und habe 1977 angefangen zu arbeiten wann kann ich dann Abschlagsfrei in Rente gehen Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 13.03.2023Hallo Burkhard, wenn Sie eine Schwerbehinderung oder 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie ab 64 und sechs Monaten abschlagsfrei in die Altersrente.
Ferrane
am 04.03.2023Hallo,
ich bin Jahrgang 1961 monat 02.
Ich bin mit fast 30 Jahren nach Deutschland ausgewandert aus Marokko, Studium danach gearbeitet, aber ich werde nie auf 45 oder 35 Beitragsjahre kommen ?
Laut meine Renteninformation, meine Regel Altersrente würde am 01.09.2027 beginnen mit eine monatliche Rente von: 1304,77.
Kann ich auch mit 64 und 6 Monate in der Rente gehen und was ist wenn meine Rente nicht reicht zum leben?
LG
Christian Schultz
am 09.03.2023Hallo Ferrane, besorgen Sie sich eine aktuelle Rentenauskunft bei der Rentenversicherung. Darin steht, welche Wartezeiten Sie bereits erfüllen - bei den 35 Jahren zählt zum Beispiel das Studium mit. Dann können Sie möglicherweise mit Abschlägen früher in Rente.
Reiner
am 03.03.2023Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bin 1961 geboren, besonders langjährig Versichert und möchte 2024 mit 63 Jahren in Rentes gehen. Mit welchen Abzügen muss ich rechnen?
Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner
Christian Schultz
am 09.03.2023Hallo Reiner, wenn Sie zum 63. Geburtstag in Rente gehen, kostet das für Sie 12,6 Prozent Abschlag - wie oben im Beitrag erläutert.
Die 45 Versicherungsjahre nützen Ihnen nur etwas, wenn Sie erst mit 64 und 6 Monaten in die Altersrente gehen. Dann wäre das abschlagsfrei.
Lorenz
am 27.02.2023Bin 61 und habe im September 45 Jahre gearbeitet wann kann ich in Rente gehen ohne Abschläge?
Christian Schultz
am 28.02.2023Das kommt auf Ihren Jahrgang an. Schauen Sie mal hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Stefan Bohm
am 27.02.2023Hallo,
ich bin Jahrgang 1961, und noch ein Jahr in Altersteilzeit, habe mein 45 Jahre Wartezeit erfüllt,
jetzt meine Frage kann ich statt Rente noch 18 Monate ALG1 beantragen und dann mit 64 und ein halb Jahre abschlagsfrei in Rente gehen.
Christian Schultz
am 27.02.2023Hallo Stefan, sobald Sie die 45 Jahre erfüllt haben, verbaut Ihnen die Arbeitslosigkeit nicht mehr den Eintritt in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Theoretisch können Sie auch noch ALG I beziehen. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Hans-Jürgen Decker
am 20.02.2023Hallo,
ich bin Geburtsjahr 1961 und hätte passgenau im Juni 2026 meine 45 Wartezeit, also mit 64 J 6 M, erreicht.
Jetzt bin ich aber seit Januar 2023 arbeitslos. Mir ist bekannt, dass die letzten 2 Jahre Arbeitslosigkeit nicht als Wartezeit gerechnet werden, würde aber versuchen dies mit geringfügiger Beschäftigung (max 160€/Monat) zu umgehen. Trotzdem fehlen mir am Ende der Arbeitslosigkeit noch 18 Monate bis zur abschlagsfreien Rente.
Zählen Fortbildungsmaßnahmen während der Arbeitslosigkeit (3 Monate auf Bildungsgutschein) zu den Wartezeiten für besonders langjährig Versicherte?
Wird eine an die Arbeitslosigkeit anschließende Erkrankung als Wartezeit für besonders langjährig Versicherte gerechnet?
Viele Grüße
Hans-Jürgen
Christian Schultz
am 21.02.2023Hallo Hans-Jürgen, eine Bildungsmaßnahme, während derer Sie ALG I beziehen, wird (nach meinem Kenntnisstand) bei der Wartezeit wie ein normaler ALG-Bezug gewertet. Also zählen hier nur die letzten 24 Monaten nicht mit. Wenn Sie Krankengeld erhalten, zählt das bei den 45 Jahren mit.
Mona
am 16.02.2023Ich bin 61 Jahre, habe 35 Beitragsjahre zusammen, könnte also mit 63 anstatt 66,5 Jahren vorzeitig in Rente gehen.
Leider wird die Rente durch die Abzüge sehr gering (ca. 950) mit den Krankenkassenbeiträgen und Pflegeversicherung wird es dann noch weniger, das kann ich mir nicht leisten.
Ich bin jetzt schon seit 8 Monaten krank und in der Eingliederug den Job schaffe ich körperlich und psyschich kaum noch, gibt es einen Weg früher auf zu hören und nicht finanziell so tief zu fallen. Außerdem habe ich Bedenken das meine Firma und somit mein Job auch nicht mehr lange bestehen werden.
Einen SB-Ausweis habe ich noch nicht beantragt, ich bin mir nicht sicher ob Arthrose in Händen/Füßen u. Nacken/doppelter Bandscheibenvorfall/
undichte Herzklappe und Hashimoto überhaupt berücksichtigt werden.
Grüße
Christian Schultz
am 16.02.2023Hallo Mona, das sind gleich mehrere wichtige Fragen. Am besten lassen Sie sich hier persönlich beraten. Insbesondere beim Thema Schwerbehinderung.
Wie man den Rentenbeginn durch Kranken- und Arbeitslosengeld nach hinten schieben kann, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben. Aber das ist etwas überspitzt und sollte ebenfalls nur mit individueller Beratung versucht werden: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/frueher-in-die-rente-so-gehts-ohne-abzuege
Maren
am 16.02.2023Guten Morgen, ich bin zwar Jahrgang 1964, frage aber trotzdem: Ich arbeite seit ich 18 bin (Ausbildung). Danach, bis auf 3 Jahre Kindererziehung und 6 Monate Sozialhilfe (nach Trennung), immer versicherungspflichtig beschäftigt. Könnte ich nach den 45 Jahren in Rente - abschlagsfrei?
Christian Schultz
am 16.02.2023Hallo Maren, Sie brauchen nicht nur 45 Versicherungsjahre, sondern auch ein bestimmtes Alter. Bei Ihrem Jahrgang gibt es die abschlagsfreie Rente erst ab dem 65. Geburtstag.
Andreas
am 13.02.2023Hallo, ich bin 1961 geboren und am 01.05.2024 habe ich 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse einbezahlt. Am 01.08.2025 kann ich mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen.
Kann ich auch ohne Abschläge am 01.08.2025 in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen wenn ich in der Zeit nach dem 01.05.2024 bis zum 31.07.2025 arbeitslos werden sollte?
Freundliche Grüße und vielen Dank
Christian Schultz
am 13.02.2023Ja, das ist kein Problem. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie ja die 45-jährige Wartezeit erfüllt.
Katharina Wittenbrink
am 04.02.2023Kann ich den Newsletter abonnieren?
Beste Grüße
Christian Schultz
am 06.02.2023Na klar, der Newsletter ist kostenlos. Hier können Sie sich anmelden: https://sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe?u=6adf8b4b2e749fc524bf83c84&id=0208e2a226
Reiner Oppenborn
am 02.02.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
ich (Baujahr 1959) habe eine Frage zum o. g. Absatz: "Rente beziehen und trotzdem arbeiten? Hinzuverdienst mit Baujahr 1961".
Ich könnte im Laufe dieses Jahres nach über 45 Beitragsjahren, 2 Jahre vor meinem gesetzlichen Regeleintrittsalter, abschlagsfrei in Rente
gehen. Könnte ich also in 2023 Rente beziehen, meine jetzige Vollzeitbeschäftigung beibehalten und wäre dann ein
"Doppelverdiener" (Rente und Arbeitslohn)?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
R. Oppenborn
Christian Schultz
am 03.02.2023Hallo Reiner, das ist möglich, ja. Sie müssten mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen, weil sich einige Kleinigkeiten bei den Sozialversicherungsbeiträgen ändern. Und lassen Sie sich am besten vorher kurz steuerlich beraten.
Irmgard Grubba
am 27.01.2023Guten Tag Herr Schultz, warum kämpft der Deutsche SOV nicht gegen die Ungerechitigkeit ALG 2 aus dem Jahr 2002 (= 10 Monate)
für 45 Jahre Wartezeit anzuerkennen?
Im Jahr 2002 wurden ALG 1 und auch ALG 2 mit AFG im DRV bedzeichnet, dazu beide mit Pflichtbeiträgen bezeichnet.
Erst seit 2007 werden für ALG 2 keine Beiträge an DRV geleistet. Dafür kann man locker bis März des Folgejahres einen geringen mtl.Beitrag
von ca. 85 € leisten und es werden alle Zeiten anerkannt!!!!!!
Außerdem wurde 45 Jahre Wartezeit für Rente mit 63 plus erst zum 1.7.2014 eingeführt! Es wurden/werden die Jahrgänge 1951 bis 1964
diskriminiert! Bin Jahrgang 1/1939 kann ich für meinen Sohn Jahrgang 2/1961 beim Bundessozialgericht kostenfrei klagen, damit die
10 Monate aus 2002 ererkannt werden? Im Oktober 2023 wären dann 45 Beitragsjahre erreicht und nicht erst im August 2024 um abschlagsfrei
am 1. September 2025 Rente zu erhalten, also mit 64 1/2 Jahren!
Mit freundlichem Gruß aus Berlin - Tempelhof
Irmgard Grubba
Christian Schultz
am 27.01.2023Hallo Frau Grubba, selbstverständlich hat sich der SoVD gegen dieses Gesetz gewehrt - auch heute kämpfen meine Kollegen in Berlin dafür, dass Arbeitslosigkeit in jedweder Form bei der Wartezeit von 45 Jahren angerechnet wird. Aber das bedeutet leider nicht, dass die Bundesregierung sofort springt, wenn der SoVD etwas fordert.
Gabriele Kaiser
am 12.01.2023Ich hätte sehr gerne einen Beratungstermin bei Ihnen.
Ich bin Jahrgang 1961.
Christian Schultz
am 12.01.2023Hallo Gabriele, wenn es allein um den Renteneinstieg geht, wenden Sie sich am besten direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Hier ist eine Beratung kostenlos. Gibt es hier Probleme oder noch mehr zu besprechen, können Sie sich gern selbst einen Termin bei meinen Kollegen in der Sozialberatung des SoVD geben lassen. Den Sozialverband gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
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