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Rente nach 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung? Was sind die Unterschiede?

Aktuelles Rente Behinderung

Zwei Jahre früher in Rente. Ohne Abschläge. Eine verlockende Aussicht, für die sich viele Menschen in Deutschland interessieren. Um dieses Ziel zu erreichen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder kommen Sie am Ende Ihres Berufslebens auf 45 Versicherungsjahre. Oder Sie sind schwerbehindert.

Rente nach 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung - was sind die Unterschiede?

In die vorgezogene Rente ohne Abschläge führen also zwei Wege. Offiziell heißen diese:

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Das Wichtigste vorab: Wenn Sie eine dieser beiden Rentenoptionen erfolgreich beantragen, bedeutet das für Sie: Maximal zwei Jahre früher abschlagsfrei in die Rente. Nicht früher. Eine abschlagsfreie Rente mit 63 gibt es nicht mehr. Mehr dazu in diesem Video.

Zwei Jahre früher heißt zwei Jahre früher. Wann das genau ist, hängt dann von Ihrem Jahrgang ab. Wenn Sie beispielsweise 1964 oder später geboren wurden, müssten Sie eigentlich bis zum 67. Geburtstag arbeiten. Mit 45 Versicherungsjahren oder dem Schwerbehindertenausweis geht's aber schon mit 65. Informationen zu anderen Jahrgängen finden Sie unten in der Tabelle.

Rente mit Schwerbehinderung

Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis und 35 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben richtig gelesen. Auch bei dieser Rentenvariante ist eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen. Allerdings werden Sie hier in aller Regel keine Probleme haben. Mehr dazu hier.

Sie erfüllen beide Voraussetzungen? Dann geht's - wie schon mehrfach betont - bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in die Rente.

Altersrente nach 45 Jahren

Genau das gleiche Prinzip findet bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte Anwendung. Mit 45 Versicherungsjahren können Sie zwei Jahre früher abschlagsfrei in die vorgezogene Rente. Nicht mehr und nicht weniger.

Noch früher geht nicht. Dann wären wir bei der "kleinen Schwester" dieser Rentenoption - der Altersrente für langjährig Versicherte. BItte nicht verwechseln!

Und was ist der Unterschied?

Die Regelung zum vorzeitigen Rentenbeginn um zwei Jahre ist also bei beiden Rentenvarianten identisch. Falls Sie übrigens die Voraussetzungen für beide Optionen erfüllen - Schwerbehinderung und 45 Jahre Wartezeit - erhalten Sie automatisch die Rente mit Schwerbehinderung. Das entscheidet dann die Rentenversicherung für Sie.

Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied. Und der liegt in folgender Frage: Was mache ich, wenn ich noch früher in den Ruhestand will? Also noch früher als zwei Jahre?

Das können Sie über die Rente mit SB-Ausweis ohne Probleme in Angriff nehmen. Kosten pro zusätzlichem Monat: 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Wenn Sie es auf die Spitze treiben, ginge das um maximal drei weitere Jahre. Insgesamt also fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Wie oben bereits angerissen ist das bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht möglich. Falls Ihnen die zwei Jahre nicht reichen, landen Sie in der Altersrente für langjährig Versicherte. Auch hier kostet jeder zusätzliche Monat 0,3 Prozent. Das Problem: Gerechnet wird hier ab der Regelaltersgrenze - also zwei Jahre früher. Sie haben also im Vergleich zur Rente mit Schwerbehinderung in jedem Fall 7,2 Prozent mehr Abschlag.

"24 Monate x 0,3 Prozent - der Abschlag im Vergleich zur Rente mit Schwerbehinderung ist also 7,2 Prozent höher."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Ob mit Schwerbehindertenausweis oder 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung: Mit beiden Varianten kommen Sie zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. So viel zu den Gemeinsamkeiten.

Wenn Sie noch früher Ihren Ruhestand antreten möchten, ist die Option mit Schwerbehinderung deutlich besser. Die Abschläge fallen hier zwar auch mit 0,3 Prozent pro Monat an. Aber eben nicht ab der Regelaltersgrenze, sondern zwei Jahre früher. Daher kostet dieser frühere Rentenbeginn 7,2 Prozent weniger als die Variante nach 45 Versicherungsjahren.


Kommentare (34)

  • user
    Müller Thomas
    am 04.11.2024

    Ich bis Jahrgang 1961 und habe 100% Schwerbehinderung. 45 Jahre habe ich bereits gearbeitet und muss mich nun fragen, ob es besser ist in die normale Altersrente oder in die Altersrente für Schwerbehinderte zu gehen.

    Dazu habe ich gehört, dass man einen Teil der Rente nicht versteuern muss und dieser Teil sich je nach Eintrittsjahr ändert.

    Ich würde gerne im Jahr 2025 frühestens im Dezember in Rente gehen.

  • user
    Rolf Derendorf
    am 27.10.2024

    Guten Abend zusammen oder auch guten Morgen. Ich bin im Juli 1963 geboren, habe meine 45 Arbeitsjahre voll und 50 % Schwerbehinderung. Wann kann ich jetzt regulär in Rente oder auch früher wegen meiner Behinderung ? Entschuldigung für die dumme Frage, aber im Internet zu gucken , da wird man verrückt.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und alles Gute für Sie alle.

    MfG

    Rolf Derendorf

    • user
      Christian Schultz
      am 28.10.2024

      Hallo Rolf, ohne Abschlag können Sie mit 64 und 10 Monaten in Rente. Wenn es noch früher gehen soll, kostet jeder weitere Monat 0,3 Prozent Abzug. Frühestmöglich wäre die Altersrente mit 61 und 10 Monaten drin. Dann mit 10,8 Prozent Abschlag.

      • user
        Rolf Derendorf
        am 28.10.2024

        Vielen lieben Dank

  • user
    Ursula Pohlen
    am 11.10.2024

    Ich bin 9/67 geboren, habe ein Behinderug von 70% , arbeite seit über 35 Jahre . Wann kann ich damit in Rente?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.10.2024

      Mit 65 ohne Abschlag. Mit 10,8 Prozent Abzug bereits mit 62.

  • user
    Lendle, Gabriele
    am 03.10.2024

    Ich bin 7/1969 geboren und habe mit 63 Jahren, als 2032 die 45 Berufsjahre voll. Außerdem habe ich einen 50% Schwerbehindertenausweis unbefristet. Kann ich trotzdem erst mit 65 Jahren in Rente ohne Abzüge, oder schon mit 63, also 2 Jahre früher?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2024

      Nach aktueller Rechtslage können Sie ohne Abschlag mit 65 in Rente gehen. Früher geht es nur mit Abzügen.

  • user
    Reinhold Schmidt
    am 19.09.2024

    Hallo zusammen, ich bin Jahrgang 2.65 habe 60℅ unbefristet habe zurzeit 42.5 Jahre gearbeitet. Meine Frage:Wann kann ich frühstens in Rente ohne Abzug?

    Lg. Reinhold

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2024

      Hallo Reinhold, ohne Abschlag frühestens mit 65. Mit 10,8 Prozent Abzug schon mit 62.

  • user
    Angelika Kullmann
    am 08.09.2024

    Hallo, ich bin Jahrgang 12/62. Bin 100 % schwerbehindert. Habe meine 45 Jahre voll. Normal könnte ich mit 64 Jahren und 8 Mon. ( Ohne Schwerbehinderung) abschlagsfrei in Rente gehen. Wie aus Ihrer obigen INFO "Ob mit Schwerbehindertenausweis oder 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung: Mit beiden Varianten kommen Sie zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. " Ihre Antwort auf die Frage von Herrn

    Bernd Buche ist widersprüchlich.

    Können Sie mir diesen Widerspruch erklären?? Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen??

    INFO bei der DRV kann man vergessen, die beachten bei einer Besprechung die Behinderung nicht.

    MFG Angelika

    • user
      Christian Schultz
      am 09.09.2024

      Hallo Angelika, Sie können ohne Abschlag mit 64 und acht Monaten in Rente gehen.

  • user
    Thomas
    am 05.08.2024

    Wann kann ich in Rente gehen habe 50% Schwerbehinderung bin am 28.10.1961 Geboren

  • user
    Leitz Michael
    am 12.07.2024

    Hallo ich bin Jahrgang 09/1965.

    Bin 50%schwerbehindert und möchte in 2 Jahren gerne in Rente gehen. Dann hätte ich 46 Jahre gearbeitet. Was wäre da der Abzug dann für mich ?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.07.2024

      Hallo Michael, Sie können mit 65 ohne Abschlag in Rente. Wenn es doch früher sein soll, kostet jeder Monat darüber hinaus 0,3 Prozent Abzug.

  • user
    Bernd buche
    am 01.04.2024

    Moin bin Dezember 1962 geboren und habe meine 45 Jahre voll und 80 % schwerbehinderung. Finde in der vielen Gesetzgebungen kein durchkommen mehr wann ich in Rente gehen kann mit oder mit welchen Abschlag. Mfg bernd

    • user
      Christian Schultz
      am 02.04.2024

      Hallo Bernd, das können Sie oben in der Tabelle ablesen: Ohne Abschlag frühestens mit 64 und acht Monaten.

  • user
    Simone taudinger
    am 28.02.2024

    Bin 1966 geboren. Habe Schwerbehinderung .

    Kann man vorher 2 Jahre in Arbeitslosigkeit gehen bevor man eine Rente beantragt.

    Oder gleich Rente beantragen mit wieviel Abschlag.

    • user
      Christian Schultz
      am 29.02.2024

      Wenn Sie vorher lange genug eingezahlt haben, können Sie vor der Rente mit SB-Ausweis noch zwei Jahre ALG I beziehen. Aber es kommt auf den Arbeitsvermittler an, wie "entspannt" diese Zeit dann wird. Denn eigentlich müssen Sie sich um einen neuen Job bemühen.

  • user
    Mario Adler
    am 15.01.2024

    Ich am 20.05.1963 geboren und habe zur zeit eine Erwerbsminderungsrente habe 80% Schwerbehinderung wann kann ich in die Altersrente gehen. MFG MARIO ADLER

    • user
      Christian Schultz
      am 15.01.2024

      Theoretisch ab 61 und sechs Monaten. Sie wechseln ja mit Bestandsschutz in die Altersrente. Lassen Sie sich dazu am besten kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

  • user
    Franz Dreier
    am 31.08.2023

    Ich bin Jahrgang 5.61 müsste mit schw. Behinderung bis 12.25 arbeiten. Nach Krankheit von 78 Wochen bin ich jetzt bis 6.25 im Bezug von alg1. Nach meiner Rechnung würde ich dann mit 6x0,3% Abzügen in Rente gehen, ist das möglich oder ist da ein Fehler bei meiner Berechnung? Meine 45 Jahre Wartezeit waren 8.22 auch erfüllt, bei mir trifft also beides zu

    Mit freundlichem Gruß

    Franz Dreier

    • user
      Christian Schultz
      am 31.08.2023

      Wenn beides zutrifft, bekommen Sie automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Wie hoch genau Ihr Abschlag wäre, kann ich hier nicht beantworten. Das kommt dann ja auf den genauen Monat an. Wenden Sie sich hierfür gern kostenlos direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Oder an meine Kollegen im SoVD: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Helmut
      am 13.12.2023

      Das ist richtig 6 Monat mal 0,3 Prozent.

      Ich gehe den selben Weg und gehe auch 6 Monate früher

  • user
    Michael Hipp
    am 15.08.2023

    Liebes SoVD-Team,

    im bin Jahrgang 1960 (Mai) und diesen September 2023 habe ich meine 45 Jahre Wartezeit erfüllt. Um als besonders langjähriger Versicherter abschlagsfrei in Rente gehen zu können, muss ich also noch bis September 2024 arbeiten.

    Meine Frage an Sie:

    Für den Fall, dass ich zum Jahresende 2023 arbeitslos werden sollte, so müsste ich ab Januar 2024 noch 9 Monate arbeiten.

    Kann ich diese Zeit auch in Teilzeit ausüben (z.B. in einem anderen Berufsumfeld als Quereinsteiger, da mir der augenblickliche Beruf keine Freude mehr bereitet)?

    Vielen Dank für Ihre Antwort und Grüße gen Norden

    P.S. Bin Mitglied im VdK München

    • user
      Christian Schultz
      am 16.08.2023

      Hallo Michael, sobald die 45 Jahre "im Kasten" sind, ist ja die Wartezeit erfüllt. Ob Sie dann ALG I beziehen oder in Teilzeit arbeiten, ist für die Wartezeit egal.

  • user
    Ralf Gabelunke
    am 12.08.2023

    Was ist wenn ich die 45 Jahre voll habe und Schwerbehindert bin, wieviel früher kann man dann gehen ohne Abschlag . Bin Baujahr 69 .

    • user
      Christian Schultz
      am 14.08.2023

      Auch nur zwei Jahre früher. Bei Ihrem Jahrgang also zum 65. Geburtstag.

  • user
    Schulze Hockenbeck, Elke
    am 11.08.2023

    Super verständlich geschrieben

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2023

      Danke, das freut uns!

  • user
    Michael Brodersen
    am 10.08.2023

    Ich benötige Hilfe

    Michael Brodersen

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2023

      Bei Fragen zur Rente am besten direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Die Beratung dort ist kostenlos. Falls Sie keinen Termin bekommen, melden Sie sich gern bei meinen Kollegen in der SoVD-Sozialrechtsberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

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