2. Erhöhen Sie Ihre Rente durch Einmalzahlungen
Wie so viele Bürgerinnen und Bürger spielen Sie mit dem Gedanken, etwas früher in Rente zu gehen? Die Regelaltersgrenze liegt je nach Jahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Wenn Sie sich schon vorher in den Ruhestand verabschieden wollen, wird Ihre Rente gekürzt. Jeder Monat, den Sie früher in Rente gehen, kostet Sie 0,3 Prozent. Und zwar nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, sondern bis zum Tod.
Diese Abschläge müssen aber nicht sein. Ab dem 50. Lebensjahr können Sie freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Vor einigen Jahren wäre solch eine Option wenig sinnvoll gewesen – in Zeiten, in denen Lebensversicherungen kaum noch etwas abwerfen, aber durchaus interessant. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich kostenlos ausrechnen lassen, wie hoch Ihre Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn wären. Hier erfahren Sie außerdem, wie viel Sie zusätzlich einzahlen müssten, um abschlagsfrei in Rente zu gehen. Übrigens: Diese Zusatzbeiträge können auch in Raten gezahlt werden.
3. Zahlen Sie auch bei Minijobs Ihre Rentenbeiträge
Kleinvieh macht auch Mist, heißt es im bekannten Sprichwort. Ähnlich verhält es sich bei den Minijobs und der späteren Rente. Verdienen Sie im Monat 450 Euro und zahlen dabei eigene Beiträge in die Rentenversicherung, erhöht sich Ihre monatliche Altersrente damit um rund 4,50 Euro pro Jahr. Wenn Sie – zum Beispiel aufgrund der Kindererziehung – viele Jahre Minijobs ausüben, kommen auf diesem Weg größere Beträge zusammen.
Die eigenen Beiträge im Minijob sind aber auch aus einem anderen Grund wichtig. Sie sichern sich mit ihnen möglicherweise andere Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel bei der Erwerbsminderungsrente.
Fassen wir zusammen: Als erstes sollten Sie Ihren Versicherungsverlauf prüfen. Machen Sie dazu am besten einen Termin bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bringen Sie Ihre Unterlagen mit. Wenn Sie möglicherweise vorzeitig in Rente gehen möchten, sollten Sie prüfen, ob Sie ab dem 50. Lebensjahr Zusatzbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können. Außerdem gilt bei Minijobs: Verzichten Sie niemals auf die Versicherungspflicht! Auf diese Weise holen Sie das Optimum aus Ihrer Rente.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (2)
Christian Schultz
am 11.01.2019Hallo, in diesem Beitrag ist keine Rede von 78 Wochen. Meine Sie die maximale Bezugsdauer des Krankengeldes? Falls ja - im Rahmen einer Reha über die Rentenversicherung gibt es in der Regel Übergangsgeld, kein Krankengeld. Wird jemand im Rahmen des Hamburger Modells eingegliedert, erfolgt dies, während Krankengeld bezogen wird.
Petrulat Juttajutta
am 10.01.2019Werden REHA und Hamb. Modell über DRV zu den 78 Wochen angerechnet?
Neuen Kommentar schreiben