Weniger Abschläge auf EM-Rente mit Schwerbehinderung?
Aktuelles Rente Behinderung
Die Frage kommt immer wieder: Sorgt eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung dafür, dass die Erwerbsminderungsrente mit weniger Abschlägen bewilligt wird?
Dass es beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente überhaupt zu Abschlägen kommt, ist für die meisten Menschen nicht nachzuvollziehen. Denn im Gegensatz zu einer vorgezogenen Altersrente - also zum Beispiel der "Rente mit 63" - sucht man sich die EM-Rente nicht aus. Nein, eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht man nur, wenn man so krank ist, dass man wirklich nicht mehr arbeiten kann. Zumindest nicht mehr in Vollzeit.
Und trotzdem: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen eine EM-Rente beantragen müssen, werden Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Abschläge akzeptieren müssen. So sieht es das Gesetz vor.
EM-Rente vor 65: Nur mit Abschlag
Seit Anfang 2024 gilt: Wenn Sie Ihre EM-Rente vor dem 65. Geburtstag beziehen, wird diese gekürzt. Pro Monat um 0,3 Prozent. Im Jahr summiert sich das also auf 3,6 Prozent. Und wenn Sie drei Jahre oder noch früher vor diesem Zeitpunkt in die Erwerbsminderungsrente müssen, verlieren Sie 10,8 Prozent Ihrer Bruttorente. Mehr geht - zum Glück - nicht. 10,8 Prozent, das ist der maximal Abschlag, den Sie zu fürchten haben.
Dazu ein Beispiel:
Andreas aus Pinneberg ist 48 Jahre alt und schon seit zwei Jahren dauerhaft krankgeschrieben. Nach Krankengeld und Arbeitslosengeld findet er sich nun in der EM-Rente wieder.
Mit 48 Jahren muss er nun einen Abschlag von 10,8 Prozent hinnehmen. Ob er will oder nicht.
Die Ausnahme von der Regel
Es gibt jedoch nach wie vor eine Möglichkeit, schon mit 63 in eine Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag zu kommen. Machbar ist das, wenn Sie eine ganz bestimmte 40-jährige Wartezeit erfüllen.
Bei dieser Wartezeit handelt es sich um den Zwilling zur erforderlichen Wartezeit zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die wichtigsten Etappen aus Ihrem Leben zählen hier mit - also natürlich Arbeit im Angestelltenverhältnis, Kindererziehung oder auch die Pflege von Angehörigen. Doch andere Phasen werden leider nicht angerechnet - zum Beispiel Schulzeiten ab dem 17. Geburtstag oder Ihre Jahre an der Universität.
Kleines Zwischenfazit: Die EM-Rente gibt's also in der Regel mit Abschlägen. Wenn Sie noch keine 63 sind, in jedem Fall. Ansonsten muss man sich Ihre Situation genauer anschauen.
Aber nun zurück zu unserer Ausgangsfrage: Wir werden im Rahmen unserer Sozialrechtsberatung immer wieder darauf angesprochen, dass der Schwerbehindertenausweis vor Abschlägen in der Rente schützen kann. Ist das denn nicht richtig?
Schwerbehinderung kann Abschläge verhindern
Doch, das stimmt. Wer eine aktuelle Schwerbehinderung und darüber hinaus 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung vorweisen kann, kommt um Abschläge herum - oder die Abschläge verringern sich zumindest.
Aber - das gilt lediglich für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Hier können Sie die Abschläge durch den SB-Ausweis ganz oder teilweise umschiffen. Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung bringt Ihnen der Schwerbehindertenausweis aber gar nichts. Die Abschläge haben in diesem Fall keine Verbindung zum Schwerbehinderten-Status.
"Ein aktueller Schwerbehindertenausweis kann in der Rente Abschläge verhindern. Aber nur in der Altersrente."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Bei den Abschlägen zur Erwerbsminderungsrente sind also zwei Dinge entscheidend.
Einmal Ihr Alter beim Rentenbeginn - das ist die wichtigste Komponente. Danach muss die Rentenversicherung gehen, wenn es um die Berechnung der Abschläge geht. Wenn Sie zwischen 63 und 65 sind, kann außerdem ein Blick in Ihr Rentenkonto wichtig sein. Denn bei Erfüllung der 40-jährigen Versicherungszeit kommen Sie vielleicht doch noch um die Abzüge herum.
Die Frage, ob Sie schwerbehindert sind oder nicht, ist jedoch in diesem Bereich unwichtig.
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Kommentare (12)
Frank
am 01.07.2024Guten Tag,
ich bin leider zu doof um dieses fachchinesisch zu verstehen obwohl ehemals informatiker oder zulange aus D weg.
eine simple Frage:
bin jahrgang 60/juni (zzt Spanien) habe das was man volle erwerbsminderungsrente nennt ( ist das eigentlich gleichzusetzen mit Schwerbehindertenrente?) und habe vorgestern einen Brief von der Knappschaft bekommen das ich nächstes Jahr in die Regel? altersrente übergehe: 10/25.
wie kann das denn richtig sein?
wenn ich einen Renteneintrittsrechner bemühe kommt da 67+4 monate bei jahrgang 60.
Leider verstehe ich von diesem Thema überhaupt nichts mehr.
Christian Schultz
am 01.07.2024Hallo Frank, um Ihre Frage fundiert zu beantworten, müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen.
Aber die Regelaltersrente für den Jahrgang 1960 beginnt bei 66 und vier Monaten. Möglicherweise können Sie aufgrund einer Schwerbehinderung zwei Jahre früher ohne Abzug in die Altersrente wechseln. Aber das ist nur eine Mutmaßung. Lassen Sie sich bitte anhand Ihrer Dokumente individuell beraten.
Maria
am 18.06.2024Ich bin 63 arbeiten in Deutschland seit 2000 das heißt 24 Jahren. Momentan habe ich eine Behinderung 40 Grad meine Frage kann ich früher in Rente un wie viel Abzüge?
Christian Schultz
am 26.06.2024Sie brauchen 35 Versicherungsjahre, um früher in die Altersrente zu gehen. Manche Länder haben mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen, so dass die Zeiten im Ausland bei der Wartezeit anerkannt werden. Erkunden Sie sich bitte direkt bei der Rentenversicherung, ob das bei Ihnen zutrifft.
Grundmann
am 02.06.2024Hallo Herr Schultz, zuerst einmal vielen Dank für die aufschlussreichen Videos und Berichte von Ihnen. Es ist immer wieder eine Bereicherung im Bezug auf alles was die Rente betrifft. Könnten Sie Ihre oben genannte Umschreibung ein wenig erläutern:„Denn bei Erfüllung der 40-jährigen Versicherungszeit kommen Sie vielleicht doch noch um die Abzüge herum“
Was ist damit gemeint ?
Vielen Dank und schöne Grüße
Alfred Grundmann
Christian Schultz
am 03.06.2024Hallo Herr Grundmann, zu den Abschlägen bei der EM-Rente haben wir hier einen eigenen Beitrag veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-wie-ist-das-mit-den-abschlaegen
Feldrain
am 30.05.2024Kann man später in die besonders langjährige Versichertenrente wechseln, wenn man Schwerbehindertenrente bezieht?
Und ist Krankengeld höher als die Schwerbehindertenrente?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort Herr Schultz.
Christian Schultz
am 31.05.2024Die Variante der Altersrente kann nicht mehr gewechselt werden. Muss man in diesem Fall aber auch nicht, weil es in beiden Versionen gleich viel Geld gibt - wenn Sie zum gleichen Zeitpunkt in die Rente gehen.
Ob das Krankengeld höher ist, hängt davon ab, wie viel Sie vorher verdient haben. Das kann man nicht allgemein beantworten.
Dagmar
am 30.05.2024Hallo Herr Schultz und Team, herzlichen Glückwunsch und danke zum 250. Video. Weiter so!
Meine Frage: Ich kann ab Januar 2026 in abschlagsfreie SB-Altersrente gehen. Wenn ich jetzt im Juni EM-Rente beantragen würde, bekäme ich diese frühestens ab Januar 2025 (7-Monats-Frist), und diese auch mit Abschlägen. Eigentlich werden Abschläge doch auf Folgerenten übertragen. Wie verhält es sich hier mit dem Bestandsschutz? Danke vorab für die Antwort.
Christian Schultz
am 31.05.2024Hallo Dagmar, danke für Ihre Glückwünsche!
Beim Wechsel in die Altersrente kommen die Abschläge zur EM-Rente mit. Es kann trotzdem sein, dass das für Sie der günstigste Weg ist -müsste man sich bei der Rentenversicherung ausrechnen lassen.
Brauner ilonka
am 30.05.2024Ich bin seit 2017,in der vollen Erwerbsminderung bin 1958 geboren bekomme eine kleine Rente und sozialhilfe habe einen Ausweis für Schwerbehinderung mit G .Wann darf ich in Rente gehen und bekomme ich Abzüge oder wird mir etwas mehr Geld anerkannt.
Christian Schultz
am 30.05.2024Mit Schwerbehinderung können Sie schon jetzt in die Altersrente wechseln, sie stellen sich damit nicht schlechter als mit EM-Rente: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
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