Rente mit Jahrgang 1961: Diese Möglichkeiten haben Sie
Aktuelles Rente
Wenn Sie Baujahr 1961 sind, werden Sie im Jahr 2023 62 Jahre alt. Spätestens jetzt sollten Sie sich also mit der Planung Ihrer Altersrente befassen. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, welche Türen Ihnen bald offen stehen.
Die wichtigste Zahl gleich zu Beginn: Wenn Sie Jahrgang 1961 sind, liegt Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und sechs Monaten. So lange müssen Sie arbeiten - oder die Zeit anders überbrücken - wenn Sie erst zur sogenannten Regelaltersgrenze in den Ruhestand einsteigen möchten.
Für diese "normale" Altersrente sind lediglich fünf Jahre Versicherungszeit in der Deutschen Rentenversicherung vonnöten. Wenn Sie aber nicht bis zur Schallmauer von 66 Jahren und sechs Monaten warten möchten, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Option, eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen.
Für die breite Bevölkerung stehen hier drei verschiedene Varianten zur Auswahl, von denen Sie wahrscheinlich nur eine oder zwei realisieren können. Wichtig für Sie zu wissen sind aber schon einmal zwei Punkte:
- Ohne Abschläge können Sie frühestens mit 64 Jahren und sechs Monaten in die Altersrente. Keinen Tag früher. Ganz sicher nicht.
- Der frühestmögliche Rentenbeginn mit finanziellen Abstrichen fällt auf Ihren 63. Geburtstag. Zumindest ohne Schwerbehinderung. Mit "Behindertenausweis" geht es schon mit 61 Jahren und sechs Monaten. Doch das kostet richtig Geld. Mehr dazu später.
Schauen wir uns zunächst die drei möglichen Optionen einer vorgezogenen Altersrente an. Wir beginnen mit der für Sie günstigsten Variante - der mit Schwerbehindertenausweis.
Jahrgang 1961 - Rente mit Behinderung
Die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet Ihnen den bestmöglichen und flexibelsten Weg in die vorgezogene Altersrente. Sie haben zum einen die Chance, abschlagsfrei in die Rente zu gehen. Maximal zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze - also mit 64 und sechs Monaten.
Alternativ können Sie auch noch früher raus aus dem Arbeitsleben. Jeder zusätzliche Monat kostet dann 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Wenn Sie das Ganze auf maximal drei Jahre ausdehnen, führt das zu einem Abschlag von 10,8 Prozent (36 Monate x 0,3 Prozent). Den behalten Sie dann auch bis an Ihr Lebensende. Auf der Habenseite steht, dass Sie bereits mit 61 Jahren und sechs Monaten in die Altersrente kommen. Früher geht nicht.
Neben einem aktuellen SB-Ausweis müssen Sie für diese Rentenart noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung müssen auf Ihrem Rentenkonto vereinigt sein. Das bedeutet nicht, dass Sie 35 Jahre lang gearbeitet haben müssen. Auch andere Zeiten zählen hier mit - alles Wesentliche dazu lesen Sie in diesem Beitrag.
Sie haben eine Schwerbehinderung und kommen auf mindestens 35 Jahre Wartezeit in der DRV? Dann ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht zu schlagen, wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand wechseln möchten.
Rente nach 45 Versicherungsjahren
Doch was, wenn keine Schwerbehinderung vorliegt? Oder wenn Ihr SB-Ausweis bereits ausgelaufen ist? Um dennoch abschlagsfrei in die vorgezogene Rente zu kommen, benötigen Sie satte 45 Versicherungsjahre.
Das ist jetzt nicht mehr ganz so einfach im Vergleich zur 35-jährigen Wartezeit. Denn wesentliche Abschnitte aus Ihrem Leben werden hier nicht berücksichtigt. Allen voran Zeiten, in denen Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen mussten; der Bezug von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") oder auch Ihr Studium bzw. Schulzeiten nach dem 17. Lebensjahr.
Bekommen Sie die 45 Jahre trotz aller Widrigkeiten zusammen, winkt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Und mit der geht's zwei Jahre früher in die Rente. Ohne Abschlag.
Aber nicht früher. Es ist wichtig, das herauszustellen, da sich nach wie vor einige Mythen und Legenden um diese Rentenart ranken.
"Mit 45 Versicherungsjahren kommen Sie maximal zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Eine Rente mit 63 ohne Abzüge gibt es nicht mehr - das war nur einigen früheren Jahrgängen vorbehalten."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Es ist also nicht möglich, unmittelbar nach Erreichen der 45 Jahre in die abschlagsfreie Rente einzutreten. Mit dem Jahrgang 1961 ist eine Rente ohne Abschläge frühestens mit 64 und 6 Monaten drin. Genauso wie bei der Rente mit Schwerbehinderung. Wenn Sie sich noch zeitiger aus dem Arbeitsleben verabschieden möchten - und keine Schwerbehinderung haben - geht das nur über die "kleine Schwester" der Rente nach 45 Jahren.
Altersrente mit 63
Hierbei handelt es sich um die Altersrente für langjährig Versicherte. Lassen Sie sich nicht von den sehr ähnlichen Bezeichnungen aus dem Konzept bringen. Denn diese Rentenart unterscheidet sich extrem von der Rente nach 45 Jahren.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte müssen Sie IMMER Abschläge in Kauf nehmen. Und zwar nicht - wie bei der Altersrente mit Schwerbehinderung ab 64 und sechs Monaten. Nein - ohne SB-Ausweis schlägt der Abzug ab der Regelaltersgrenze zu. Also ab 66 und sechs Monate. Die fehlende Schwerbehinderung sorgt also für einen Verlust von 7,2 Prozent (24 Monate x 0,3 Prozent).
Diese Form der Altersrente muss man sich also erst einmal leisten können.
Wenn Sie zu finanziellen Abstrichen bereit sind, winkt ein Renteneinstieg zum 63. Geburtstag. Auch mit Jahrgang 1961. Einzige Voraussetzung sind analog zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen die schon bekannten 35 Jahre Versicherungszeit in der DRV. Da hier jedoch so gut wie alles mitzählt - Kindererziehung, Arbeitslosigkeit, Krankengeld etc. - sollte das keine große Hürde sein.
Rente beziehen und trotzdem arbeiten? Hinzuverdienst mit Baujahr 1961
Falls Sie zum gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand eingetaucht sind, haben Sie schon länger die Möglichkeit gehabt, neben der monatlichen Rente arbeiten zu gehen. Ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Bis Ende 2022 ging das auch mit vorgezogener Altersrente - allerdings mussten Sie hier eine Hinzuverdienstgrenze beachten, die bis 2019 bei 6300 Euro im Jahr lag.
Während der Corona-Pandemie wurde diese Begrenzung deutlich angehoben. Und seit Januar 2023 können Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten - auch bei vorgezogener Altersrente. Es gibt keine Begrenzung mehr. Ihre Altersrente wird nicht gekürzt.
Fazit
Sie sind 1961 geboren? Dann müssten Sie eigentlich bis 66 und sechs Monate arbeiten, bis eine Rente bezogen werden kann. Ab 35 Versicherungsjahren in der DRV ist jedoch eine vorgezogene Altersrente drin. Mit SB-Ausweis oder 45-jähriger Wartezeit sogar ohne Abschläge. Und zwar bereits mit 64 und sechs Monaten.
Unsere Empfehlung: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine aktuelle Rentenauskunft. Darin finden Sie unter anderem Informationen über die bisher erreichten Wartezeiten und die prognostizierte Rentenhöhe. Im Optimalfall lassen Sie sich dann individuell beraten - bei der Deutschen Rentenversicherung ist das sogar kostenlos.
Noch früher in Rente? Das geht zwar nicht - falls Sie aber zum Ende Ihres Berufslebens gesundheitliche Probleme haben, sollten Sie sich diesen Ratgeber anschauen:
Im Taschenbuch "Vom Krankengeld zur Rente" erfahren Sie alles rund um Ihre finanziellen Möglichkeiten bei Langzeiterkrankungen. Vom Kranken- über das Arbeitslosengeld bis hin zur Erwerbsminderungsrente.
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