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Rente nach 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung? Was sind die Unterschiede?

Aktuelles Rente Behinderung

Zwei Jahre früher in Rente. Ohne Abschläge. Eine verlockende Aussicht, für die sich viele Menschen in Deutschland interessieren. Um dieses Ziel zu erreichen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder kommen Sie am Ende Ihres Berufslebens auf 45 Versicherungsjahre. Oder Sie sind schwerbehindert.

Rente nach 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung - was sind die Unterschiede?

In die vorgezogene Rente ohne Abschläge führen also zwei Wege. Offiziell heißen diese:

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Das Wichtigste vorab: Wenn Sie eine dieser beiden Rentenoptionen erfolgreich beantragen, bedeutet das für Sie: Maximal zwei Jahre früher abschlagsfrei in die Rente. Nicht früher. Eine abschlagsfreie Rente mit 63 gibt es nicht mehr. Mehr dazu in diesem Video.

Zwei Jahre früher heißt zwei Jahre früher. Wann das genau ist, hängt dann von Ihrem Jahrgang ab. Wenn Sie beispielsweise 1964 oder später geboren wurden, müssten Sie eigentlich bis zum 67. Geburtstag arbeiten. Mit 45 Versicherungsjahren oder dem Schwerbehindertenausweis geht's aber schon mit 65. Informationen zu anderen Jahrgängen finden Sie unten in der Tabelle.

Rente mit Schwerbehinderung

Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis und 35 Jahre in der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben richtig gelesen. Auch bei dieser Rentenvariante ist eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen. Allerdings werden Sie hier in aller Regel keine Probleme haben. Mehr dazu hier.

Sie erfüllen beide Voraussetzungen? Dann geht's - wie schon mehrfach betont - bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in die Rente.

Altersrente nach 45 Jahren

Genau das gleiche Prinzip findet bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte Anwendung. Mit 45 Versicherungsjahren können Sie zwei Jahre früher abschlagsfrei in die vorgezogene Rente. Nicht mehr und nicht weniger.

Noch früher geht nicht. Dann wären wir bei der "kleinen Schwester" dieser Rentenoption - der Altersrente für langjährig Versicherte. BItte nicht verwechseln!

Und was ist der Unterschied?

Die Regelung zum vorzeitigen Rentenbeginn um zwei Jahre ist also bei beiden Rentenvarianten identisch. Falls Sie übrigens die Voraussetzungen für beide Optionen erfüllen - Schwerbehinderung und 45 Jahre Wartezeit - erhalten Sie automatisch die Rente mit Schwerbehinderung. Das entscheidet dann die Rentenversicherung für Sie.

Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied. Und der liegt in folgender Frage: Was mache ich, wenn ich noch früher in den Ruhestand will? Also noch früher als zwei Jahre?

Das können Sie über die Rente mit SB-Ausweis ohne Probleme in Angriff nehmen. Kosten pro zusätzlichem Monat: 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Wenn Sie es auf die Spitze treiben, ginge das um maximal drei weitere Jahre. Insgesamt also fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Wie oben bereits angerissen ist das bei der Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht möglich. Falls Ihnen die zwei Jahre nicht reichen, landen Sie in der Altersrente für langjährig Versicherte. Auch hier kostet jeder zusätzliche Monat 0,3 Prozent. Das Problem: Gerechnet wird hier ab der Regelaltersgrenze - also zwei Jahre früher. Sie haben also im Vergleich zur Rente mit Schwerbehinderung in jedem Fall 7,2 Prozent mehr Abschlag.

"24 Monate x 0,3 Prozent - der Abschlag im Vergleich zur Rente mit Schwerbehinderung ist also 7,2 Prozent höher."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Ob mit Schwerbehindertenausweis oder 45 Versicherungsjahren in der Deutschen Rentenversicherung: Mit beiden Varianten kommen Sie zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. So viel zu den Gemeinsamkeiten.

Wenn Sie noch früher Ihren Ruhestand antreten möchten, ist die Option mit Schwerbehinderung deutlich besser. Die Abschläge fallen hier zwar auch mit 0,3 Prozent pro Monat an. Aber eben nicht ab der Regelaltersgrenze, sondern zwei Jahre früher. Daher kostet dieser frühere Rentenbeginn 7,2 Prozent weniger als die Variante nach 45 Versicherungsjahren.