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Einkaufen im Rollstuhl – was der Einzelhandel unbedingt beachten sollte

Behinderung

Lange sind die Zeiten vorbei, in denen Rollstuhlfahrer noch mit Begleitperson in den Supermarkt fahren mussten. Immer mehr Geschäfte haben die Zeichen der Zeit erkannt und betrachten Menschen mit Behinderung und Senioren als interessante Zielgruppe, der man entgegen kommen muss.

Kunden mit Behinderung möchten im Supermarkt selbstständig einkaufen

Kürzlich haben wir mit dem Wirtschaftswissenschaftler und Experten in eigener Sache, Dr. Carsten Dethlefs, über das Einkaufen für Menschen mit Sehbehinderung berichtet. In diesem Beitrag soll es um die Perspektive von Rollstuhlfahrern gehen. Grundsätzlich gibt es fünf simple Maßnahmen, die Betreiber von Supermärkten im Auge haben sollten, um auch Menschen mit Gehbehinderung ein selbstständiges Einkaufen zu ermöglichen.

1. Ausreichend und geeignete Parkplätze

Eigentlich klar, aber unverzichtbar. Wer mit einer Gehbehinderung lebt, ist in der Regel auf ein Auto zum Einkaufen angewiesen. Rollstuhlfahrer können darüber hinaus auf normalen Parkplätzen gar nicht parken – sie benötigen beim Ein- und Aussteigen durch den Rollstuhl deutlich mehr Platz. Dafür gibt es extra ausgewiesene Rollstuhlfahrer-Parkplätze, die mit einer Breite von 3,50 Meter nur diesem Personenkreis vorbehalten sind.

Als Betreiber eines Geschäfts sollten Sie im eigenen Interesse darauf achten, dass die speziellen Parkplätze nicht von Kunden ohne Berechtigung genutzt werden. Denn die betroffenen Menschen mit Behinderung können nicht auf andere Parkplätze ausweichen.

2. Automatisch öffnende Türen

Da Supermärkte ihren Kunden in der Regel Einkaufswagen zur Verfügung stellen, sind Automatik-Türen zum Standard geworden. Hiervon profitieren Menschen mit Behinderung besonders. Bei Kunden mit Gehbehinderung sollte zusätzlich darauf geachtet werden, dass auf dem Weg vom Parkplatz zum Geschäft keine größeren Schwellen (wie Bordsteine) zu überwinden sind.

Für Nutzer von Rollatoren oder Rollstühlen wurden in den letzten Jahren sogar eigene Einkaufswagen entwickelt. Viele Supermärkte in Schleswig-Holstein haben diese bereits angeschafft.

3. Breite Gänge, freie Gänge

Sind Sie kürzlich einmal durch den Supermarkt Ihrer Wahl gegangen und haben auf die Breite der Gänge geachtet? Im Regelfall wird dieser Punkt Menschen nur bewusst, wenn es hier zu Schwierigkeiten kommt. Oftmals ist die eigentliche Gangbreite gar nicht das Problem. Insbesondere in der Vorweihnachtszeit überbieten sich viele Einzelhändler darin, Aktionsstände mit Leckereien und Sonderangeboten in die Wege der Kunden zu stellen.

Breite Gänge sollten in Supermärkten Standard sein.

Wenn jetzt zwei Kunden mit Einkaufswagen im Gang aufeinander treffen, wird das Problem erst bemerkbar. Rollstuhlfahrer erleben diese unangenehme Erfahrung jeden Tag. Daher der Appell an alle Supermärkte: Bei zusätzlichen Verkaufsflächen, welche die Gänge verkleinern, ist Weniger oft Mehr.

4. Behinderten-WC

Wenn es sich nicht gerade um einen Discounter handelt, findet man in vielen Supermärkten schon heute Toiletten. Doch lange nicht alle davon sind von Menschen mit Behinderung zu nutzen. Oft scheitert es schon an einer zu engen Tür.

Ein barrierefreies WC einzurichten, ist nicht schwer. Man muss nur richtig planen, Ihre Kunden werden es Ihnen danken!

5. Platz im Kassenbereich

Auch wenn ein Supermarkt mit breiten Gängen aufwartet, kann zum Schluss ein Nadelöhr auf Kunden mit Gehbehinderung warten. Gerade im Kassenbereich sind die Wege häufig sehr eng, so dass insbesondere Nutzer von größeren E-Rollstühlen aufpassen müssen, keine Süßwaren abzuräumen. Mindestens eine Kasse sollte über einen ausreichend breiten Gang zu erreichen sein – dies sollte auch die Kasse sein, die immer geöffnet ist.

Fazit: Wer als Einzelhändler Kunden mit einer Gehbehinderung gewinnen oder halten möchte, muss über keine magischen Kräfte verfügen. Die Beherzigung unserer fünf Ratschläge ist in der Regel absolut ausreichend. Mehr geht immer, etwa ein Informations-Tresen, an dem sich Kinder, Kleinwüchsige oder Rollstuhlfahrer nicht verloren fühlen. Um Menschen mit Gehbehinderung den selbstständigen Einkauf zu erleichtern, braucht es nicht viel.

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (9)

  • user
    Tine
    am 06.07.2021

    Ich war heute mit dem E-Fix im Supermarkt.An der Kasse merkte ich zu spät,dass die für den Rolli zu eng ist.Die Kassiererin kam her und zog mit voller Kraft an den Beinstützen an um mich durchzuziehen.Ich sagte,sie solle aufhören,denn der E-Fix blockiert,wenn er aktiviert ist.

    Aber sie zog nochmal und ich hörte Plastik brechen,ich dachte eines der Einstellräder sei gebrochen.Fahren sie zurück,sagte sie jetzt.Ich stecke jetzt dank ihnen fest sagte ich.Da war sie hinter schon hinter mir und zog wieder an.Ich versuchte in dem Moment die Drehscheiben zu entriegeln und sagte.Hören sie auf zu ziehen sie brechen mir die Finger.Dann ruckte sie nochmal fest und ich war frei.Nun entriegelte ich die Räder.Sie leitete mich über eine Kasse um die breiter war.

    Da ich merkte,dass der Rolli eierte und nicht mehr rund lief,reklamierte ich.Nach Hin-undHer wurde ich mit einer Versicherung verbunden,die sich nun den "Hergang" schildern lassen will!Die Greifräder waren auch angeschrammt.

    Nun will die Kassiererin,dass ich ihre beschädigte Kasse bezahle,denn ich hätte diese ja zerstört.Sie lief mir aus dem Markt nach draussen nach,um mir das zu sagen und um meine Personalien aufzunehmen.

    Ich hätte doch sehen müssen dass es hier eine Kasse für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer gibt!

    Es ist aber nichts beschildert und die Menschenschlange war lang.

  • user
    wilfried faust
    am 24.04.2021

    Ich habe seit kurzem einen Senioren Scooter der auch Bus u Bahn tauglich ist.Muß ich mich beim Discounter anmelden oder darf ich dort reinfahren?Ich bin Gebehindert.

    • user
      Christian Schultz
      am 26.04.2021

      Hallo Wilfried, normalerweise ist es kein Problem, mit dem E-Scooter einkaufen zu fahren. Ich denke nicht, dass eine Anmeldung erforderlich ist.

  • user
    Christian Schultz
    am 23.10.2020

    Hallo Gerhard, da müssten Sie einmal direkt im Markt nachfragen. Aber warum sollte das mit einem E-Fahrzeug nicht gehen? Ich habe schon häufiger E-Rollstühle oder E-Scooter in Supermärkten gesehen.

  • user
    Gerhard Wortmann
    am 22.10.2020

    Bislang war ich mit meinem manuellen Rolli unterwegs. <Nunmehr habe ich ein E Fahrzeug, Darf ich damit in Rendsburg z, B. durch den REAL Markt. Die haben EINE

    breite Kasse.

    . Würde gern Ihre Meinung hören,

  • user
    Kyle Broflofski
    am 31.08.2020

    Mahlzeit Männer,

    eine mutige Aktion in einem Sozialverband für breite Gänge mit einem Gif aus Southpark zu plädieren.... Hättet euch vielleicht vorher ein wenig Hintergrundwissen geben können, bevor ihr das da rein packt...Die Folge Southpark aus der dieses Gif heraus geschnitten wurde macht sich über fette Menschen lustig.

    Solltet ihr euch mal anschauen. Die Folge ist super. Aber Sozial ist anders.

  • user
    Iris Franchella
    am 17.06.2020

    Warum muss man sich mit Merkzeichen B ,AG,G,H und 100% an den Einkaufskassen anstellen.

    Sehe oft Schwangere ,wo Keiner Sie vor lässt.

    War es früher nicht besser geregelt, wie jetzt?

    Kaufland hat mehrere Kassen ,da wer es doch bestimmt auch möglich,Rücksicht zunehmen.

    Die meisten Leute kommen nicht auf diese Idee ,zusagen gehen Sie vor.

    Ich habe schon mehrmals zugar erlebt,das man sich vordrängelt ,einfach vor mich hinstellt und auch noch Frech geworden ist.

    Was ich mir einbilde ,weil ich behindert bin.

    Vielleicht haben Sie ja auch solche Erlebnisse und schlechte Erfahrungen gemacht.

    Natürlich gibt es immer wieder auch nette Menschen.

  • user
    Christian Schultz
    am 18.05.2020

    Hallo Karl-Heinz, das wissen wir leider nicht. Der SoVD berät nur im Sozialrecht. Ich empfehle Ihnen, den Marktleiter anzusprechen. Vielleicht findet sich so eine unkomplizierte Lösung.

  • user
    Karl-Heinz Reinecke
    am 16.05.2020

    Hallo,

    meine Frau ist behindert auch Demenz sie hat einen Schwerbehindertenausweis !

    Ich muss sie an meiner Hand beim Einkaufen durch einen Laden führen !

    (Aldi) Jetzt wegen Corona wird verlangt pro Person einen Einkaufswagen !

    Meine Frau kann keinen Einkaufswagen fahren und ich nicht gleich zwei !

    Wie ist hier die Rechtslage ?

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