Freibetrag der Grundrente gilt auch bei vorgezogener Altersrente
Aktuelles Rente Armut
Seit Anfang 2021 greift ein neuer Freibetrag in der Grundsicherung. Wenn die Rente nicht zum Leben reicht und mit "Sozialhilfe" aufgestockt werden muss, darf man seitdem einen kleinen Teil der eigenen Rentenansprüche behalten. Auch bei vorgezogener Altersrente.
Diesen Freibetrag für die gesetzliche Rente hat der SoVD schon seit vielen Jahren eingefordert - die Verbesserungen sind daher sehr zu begrüßen und werden vielen Menschen mit wenig Geld eine spürbare Erleichterung verschaffen. Die Einführung dieser Regelung war umso dringlicher, weil schon seit mehreren Jahren ein Freibetrag für die private Altersvorsorge bestand.
Freibetrag auch für gesetzliche Rente
Jetzt können Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung also auch einen Teil der gesetzlichen Rente behalten. Zusätzlich zur Grundsicherung. Maximal sind so bis zu 224,50 Euro mehr im Monat drin.
So berechnet sich der Freibetrag:
Die ersten 100 Euro Ihrer gesetzlichen Rente sind frei. Alles, was darüber liegt, fließt zu 30 Prozent in den Freibetrag mit ein. Wer eine gesetzliche Rente von 500 Euro hat, kann sich also über folgenden Freibetrag freuen:
100 Euro (Sockelfreibetrag) + (400 x 0,3) = 100 Euro + 120 Euro = 220 Euro
Bei einem Anspruch auf 500 Euro aus der gesetzlichen Rente dürften Sie also 220 Euro davon behalten - zusätzlich zu dem, was Sie von der Grundsicherung beziehen.
Deckelung des Freibetrags
Wie Sie oben sehen können, setzt sich der Freibetrag jeweils aus einem Sockel von 100 Euro und einem 30-Prozent-Anteil zusammen. Beides zusammen ergibt dann den Freibetrag. Falls Sie allerdings eine höhere gesetzliche Rente erwarten können, greift beim Freibetrag eine Deckelung. Diese beträgt 50 Prozent des sogenannten Regelsatzes für Alleinstehende. Im Jahr 2022 liegt dieser bei 224,50 Euro.
Freibetrag mit Deckelung:
Liegt die gesetzliche Rente bei 650 Euro, kann auch ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegen. Früher - vor 2021 - ging die gesetzliche Rente komplett in der Grundsicherung auf. Nun wirkt der Freibetrag:
100 Euro (Sockel) + (550 x 0,3) Euro (30-Prozent-Anteil) = 265 Euro
Diese Summe liegt über dem Deckel von 224,50 Euro. Folglich gewährt das Amt für Grundsicherung einen Freibetrag in Höhe von 224,50 Euro
Übrigens, die Berechnung dieses Freibetrags funktioniert bei der privaten Altersvorsorge genauso. Theoretisch kann also sogar ein doppelter Freibetrag Ihre Grundsicherung massiv aufwerten.
Vorgezogene Altersrente = keine Grundsicherung
Jetzt kommen wir zu einem wichtigen Punkt. Viele Menschen in Deutschland beziehen schon vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente - die überwiegende Mehrheit deshalb, weil man es sich leisten kann. In diesem Szenario wird die Rente natürlich nicht mehr aufgestockt.
Doch es gibt Menschen, die - aus welchem Grund auch immer - eine vorgezogene Altersrente beziehen und nach wie vor auf Hilfe angewiesen sind. Laut Gesetz steht jetzt aber nicht die Grundsicherung im Alter zur Seite. Denn: Hier muss die Regelaltersgrenze erreicht sein. Bei vorgezogener Altersrente sind wir da aber noch nicht. Stehen die Betroffenen jetzt allein da mit ihrer kleinen Rente?
Hilfe zum Lebensunterhalt
Nein, denn auch diese ganz spezielle Situation ist im Sozialrecht genau geregelt. Wer also unterhalb der Regelaltersgrenze eine Altersrente bezieht, erhält bei Hilfebedürftigkeit zwar keine Grundsicherung - dafür aber die sogenannte "Hilfe zum Lebensunterhalt". Geldmäßig besteht hier erst einmal kein Unterschied. Allerdings kann es einen Nachteil geben, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis haben.
Die "Hilfe zum Lebensunterhalt" ist ebenso wie die Grundsicherung ein Relikt der alten Sozialhilfe. So wie auch das Arbeitslosengeld II, also "Hartz IV".
Freibetrag bei Hilfe zum Lebensunterhalt
Und jetzt die gute Nachricht: Sollte Ihre vorgezogene Altersrente nicht zum Leben reichen und Sie diese deshalb mit der "Hilfe zum Lebensunterhalt" aufstocken, können Sie trotzdem vom neuen Freibetrag profitieren. Denn dieser ist ausdrücklich in allen Sparten der früheren Sozialhilfe gültig - und somit auch bei der "Hilfe zum Lebensunterhalt" und sogar im Jobcenter.
Voraussetzung: 33 Jahre
Meistens gibt es bei einer guten Nachricht auch noch eine schlechte. Und so ist es leider auch hier: Denn um "in den Genuss" dieses Geldsegens zu kommen, müssen Sie auf Ihrem Rentenkonto mindestens 33 Jahre einer ganz bestimmten Wartezeit erfüllen. Natürlich zählen hier die Phasen, in denen Sie im Angestelltenverhältnis gearbeitet haben. Auch wenn Sie längere Zeit auf Krankengeld angewiesen gewesen sind oder für die Kindererziehung erhalten Sie entsprechende Monate für die Wartezeit. Nicht aber bei Arbeitslosigkeit oder den Zurechnungszeiten einer EM-Rente.
Fazit
Sollten Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie Ihre Rente aufstocken. Offiziell ist das dann nicht die Grundsicherung, sondern die "Hilfe zum Lebensunterhalt". Darüber hinaus gibt es zusätzliches Geld durch den seit 2021 gültigen Freibetrag - aber nur, wenn Sie die Kriterien erfüllen und wenigstens 33 sogenannte Grundrentenjahre vorweisen können.
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