Jahrgang 1962 und Rente: Wann geht es in den Ruhestand?
Aktuelles Rente
Der Renteneinstieg hängt IMMER von Ihrem Jahrgang ab. Wenn Sie 1962 geboren wurden, haben Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere Möglichkeiten, in den Ruhestand zu starten. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten vor.
Wenn wir über den Einstieg in die gesetzliche Rente sprechen, ist vor allem eines wichtig: das gesetzliche Renteneintrittsalter - auch Regelaltersgrenze genannt. Das ist der Zeitpunkt, an dem Sie definitiv ohne Abschläge in die "normale" Standard-Altersrente rutschen können.
Für den Jahrgang 1962 liegt diese Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und acht Monaten. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie in die Regelaltersrente.
Nur etwa die Hälfte der Deutschen arbeitet tatsächlich bis zum Erreichen dieser Altersgrenze. Alle anderen beginnen Ihren Ruhestand deutlich früher. Oft rund um das Alter 63. Und auch mit dem Jahrgang 1962 ist das möglich.
Grundsätzlich stehen Ihnen drei unterschiedliche Optionen der vorgezogenen Altersrente zur Verfügung. Wir stellen alle drei konkret für Ihren Jahrgang vor. Allgemeine Infos zu diesem wichtigen Punkt erfahren Sie in diesem Beitrag.
Da gibt es die Altersrente für ...
- schwerbehinderte Menschen
- besonders langjährig Versicherte
- langjährig Versicherte
Wir beginnen mit der "besten" Variante. Für diese benötigen Sie den Schwerbehindertenausweis.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Den SB-Ausweis erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Das ist die magische Grenze - darunter erfüllen Sie die Voraussetzung für diese Rentenart nicht.
Außerdem benötigen Sie auf Ihrem Rentenkonto insgesamt 35 Versicherungsjahre. Hier zählt nicht nur Arbeit mit, sondern zum Beispiel auch die Kindererziehung oder Phasen der Arbeitslosigkeit.
Kommt beides zusammen, dürfen Sie genau zwei Jahre vorher in eine abschlagsfreie Rente. Für Ihren Jahrgang 1962 bedeutet das: Statt bis 66 und acht Monate zu warten, geht es bereits mit 64 Jahren und acht Monaten.
Ohne Abzüge. Der Ehrlichkeit wegen müssen wir aber hinzufügen: Natürlich ist die Rente trotzdem niedriger, als wenn Sie noch zwei Jahre weiter gearbeitet hätten. Denn in diesen 24 Monaten kämen weitere Rentenpunkte hinzu. Durch Sie und Ihren Arbeitgeber.
Bis zu fünf Jahre früher in Rente
Das Tolle an der Rente mit Schwerbehinderung ist aber, dass Sie theoretisch bis zu fünf Jahre früher in den Ruhestand kommen. Ganz legal, ohne Tricks und Arbeitslosigkeit.
Falls Ihnen also die zwei Jahre nicht reichen, können Sie noch einmal bis zu drei Jahre früher in die Rente - dann mit Abschlägen. Jeder weitere Monat schlägt mit 0,3 Prozent zu Buche. Gehen Sie den ganzen Weg und scheiden bereits mit 61 und acht Monaten aus dem Job aus, müssten Sie also auf 10,8 Prozent Ihrer Brutto-Rente verzichten.
Wichtiger Hinweis: Von Ihrer Brutto-Rente geht in jedem Fall noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Das sind rund elf Prozent.
Altersrente mit 45 Versicherungsjahren
Sie haben keinen aktuellen Schwerbehindertenausweis? Aber Sie möchten trotzdem in die abschlagsfreie "Frührente"? Dann benötigen Sie nicht 35, sondern 45 Versicherungsjahre.
Damit sind wir bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte angekommen. Auch über diesen Weg kommen Sie genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also frühestens mit 64 und acht Monaten beim Jahrgang 1962.
Das Problem in der Praxis ist in dieser Rentenvariante die Wartezeit. Denn wesentliche Phasen aus Ihrem Leben zählen hier vielleicht nicht mit. Angefangen bei der Arbeitslosigkeit - hier wird nur Arbeitslosengeld I berücksichtigt, und auch nicht kurz vor der Rente - bis zu einer wirklich ungerechten Regelung bei der Erwerbsminderungsrente.
Über diesen Zeitraum hinaus geht es aber nicht früher in Rente. Auch nicht mit zusätzlichen Abschlägen. Wenn Ihnen die zwei Jahre also nicht reichen und Sie nicht schwerbehindert sind, bleibt nur noch die dritte der gängigen Rentenoptionen.
Altersrente für langjährig Versicherte
In den Medien wird diese häufig mit der "besonders langjährigen" verwechselt. Es gibt aber große Unterschiede.
Zum einen geht hier nichts ohne Abschlag. Ab dem ersten Monat unterhalb der Regelaltersgrenze - wir erinnern uns, 66 Jahre und acht Monate - verlieren Sie hier 0,3 Prozent. Wenn Sie es sich leisten können, ist ein Rentenbeginn zum 63. Geburtstag drin. Jetzt mit einem Abzug von 13,2 Prozent.
"Nicht vergessen: Zusätzlich zum Abschlag geht noch der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung weg! Noch einmal rund elf Prozent weniger."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Die "Rente mit 63" muss man sich also leisten können - und wollen. Wenn Sie dazu bereit sind, ist der Rentenbeginn jedoch sehr flexibel. Irgendwo zwischen Ihrer Regelaltersgrenze und dem 63. Geburtstag.
Einzige, wirklich einzige Voraussetzung, sind die 35 Versicherungsjahre, die wir bereits von der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kennen.
Neben der Rente hinzuverdienen?
Wichtig ist noch die Frage, wie es um einen möglichen Nebenjob bestellt ist. Mit Regelaltersrente können Sie schon seit vielen Jahre so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Anders war das lange Zeit für die hier vorgestellten vorgezogenen Renteneinstiege. Doch seit Anfang 2023 gibt es auch hier keine Begrenzungen mehr.
Ganz konkret heißt das: Sobald Sie Ihre Altersrente beziehen, dürfen Sie "nebenbei" unbegrenzt hinzuverdienen. Ohne, dass Ihre Rente gekürzt wird.
Fazit
Eigentlich müssten Sie mit Baujahr 1962 arbeiten, bis Sie 66 und acht Monate alt sind. Doch durch die unterschiedlichen Varianten der vorgezogenen Altersrente ist das nicht unbedingt notwendig.
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen der Wartezeit erfüllen. Vielleicht ist ein Schwerbehindertenausweis zu haben? Und schauen Sie auf Ihre letzte Rentenauskunft. Darin finden Sie wichtige Informationen zur voraussichtlichen Rentenhöhe und vor allem zu den bisher erreichten Wartezeiten. Im Zweifel lassen Sie sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.
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Kommentare (70)
Edith schuler
am 10.11.2024Mein Bekannter muss die volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Er hat 47 Jahre in die RV gezahlt und ist Jahrgang 1962. Ab wann kann er eine Erwerbsminderungsrente ohne Abzüge erhalten. Ist dies ab 63 Jahren möglich? Falls ja, wie werden die Abzüge bei Bezug vor dem 63. Lebensjahr berechnet. Vielen Dank...
Christian Schultz
am 11.11.2024Ja, Abzüge gibt's ab 63 nicht mehr. Vorausgesetzt, Sie erfüllen die 40-jährige Wartezeit. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-wie-ist-das-mit-den-abschlaegen
Ammon Petra
am 03.07.2024Hallo, ich bin 03/62 Jahrgang, habe meine 45 Arbeitsjahre voll und könnte nächstes Jahr mit Abzüge in Rente gehen. Da ich dieses Jahr im Mai einen befristet Arbeitsvertrag bis 30.04.2025 unterschrieben habe, wäre meine Frage jetzt ob es auch sinnvoll wäre ab dem 01.05.2025 in ALG I zu gehen um dann die abschlagsfreie Rente zu bekommen ??? Ich bekäme ja 2 Jahre ALG, ist das überhaupt so machbar?!?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Frau Petra Ammon
Christian Schultz
am 04.07.2024Hallo Petra, Sie können ab 58 BIS ZU zwei Jahre ALG beziehen. Dafür müssen Sie aber 48 Monate eingezahlt haben - mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/alg-i-wie-lange-bekomme-ich-da-eigentlich
Finanziell ist es mit Sicherheit am besten, das ALG mitzunehmen und anschließend in die abschlagsfreie Rente zu gehen. Aber wie das konkret am besten für Sie laufen würde, können wir nicht hier im Forum auflösen. Dafür sollten Sie sich persönlich beraten lassen.
Ulrich
am 17.06.2024Hallo
Ich bin vom Jahrgang 11/1962.
46 Jahr inArbeit
Früher gab es die Regelung wenn man Schwerbehinderung hat kann man mit 63 Jahren in Rente gehen ohne Abzüge.
Das hat sich jetzt geändert.64 und 8 Monate
Ich habe den Antrag im August 2023 gestellt und im Juni 2024 bewilligt bekommen mit 60%.
Kann man trotzdem erst mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen, oder wird das Rückwirkend gezählt?
Gruß Ulrich
Christian Schultz
am 26.06.2024Hallo Ulrich, mit Ihrem Jahrgang gibt's die abschlagsfreie Rente erst mit 64 und acht Monaten. Das haben Sie schon richtig erkannt, eine Ausnahmeregelung gibt es nicht.
Michael Keiner
am 11.03.2024Hallo, erstmal danke für die Infos, jedoch fehlt eine wesentliche Infoum vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Zusätzlich zu den 35 Versicherungsjahren musst Du die letzten 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sonst geht da nix. Da es heute, wie bei mir (Jahrgang 1962),und zunehmend, bei der jüngeren Generation, gebrochene Erwerbsbiografien gibt, ist dies ein wesentlicherVerhinderungsgrund. Ich war insgesamt 17 Jahre angestellt mit Höchstbeiträgen in die RV. Insgesamt. Ca 100.000€ eingezahlt. Zum Glück habe ich mich nicht darauf verlassen, denn mit 59 wurde bei mir ein Gehirntumor entfernt.ich habe einen GdB 100 miteiner Restlebenserwartung max.3Jahre. Nach Auskunft der RV kann ich nicht in Vorruhestand weil ich die 35 J. Nicht zusammen habe ( trotz 2 Hochschulabschlüsse) und die letzten 10 Jahre als Selbständiger selbstvorgesorgt habe (zum Glück) sonsthätte ich und meine Familie sonst nix. Das System ist so gestaltet, aber wenigstens aus dem eingezahlten Kapital hätte ich eine kleine vorgezogene Rente. Bei 100% GdB und einer Restlebensdauervon 3 Jahren wäre das fair. So bin ich ein bedauerlicher Einzelfall im System. Pech gehabt.
Mitch
am 28.02.2024Lieber Christian,
vielen Dank für Ihre Tipps und die damit verbundenen Unterstützung. Dank Ihnen wird das Thema Rente deutlich transparenter.
Ich habe heute noch eine Frage. So wie es ausschaut droht mir bald eine Arbeitslosigkeit.
Ich habe die 35 Jahre bereits voll und werden die 45 nie erreichen. Am Ende der Arbeitslosigkeit werden es noch 20 Monate bis zum Erreichen der Regelarbeitsgrenze von 66 Jahren und 8 Monaten sein. Kann ich dann mit 6% (20x0,3%) Abschlag in Rente gehen ?
Die ALG 1 Zeit wird ja nur bei besonders langjährigen Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen in Abzug gebracht.
Habe ich das so richtig verstanden ?
Vielen Dank im Voraus und viel Grüße
Christian Schultz
am 28.02.2024Hallo Mitch, so ist es. Sie können dann über die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Pro Monat ab Regelaltersgrenze 0,3 Prozent Abzug. Falls Sie irgendwelche erheblichen Krankheiten haben, sollten Sie versuchen, einen SB-Ausweis zu bekommen. Dann können Sie nach der Arbeitslosigkeit ohne Abschlag in Rente.
Kerstin
am 22.02.2024Hallo, ich bin im Juni 62 geboren und möchte gerne mit 63 Jahren in Rente gehen. Meine 3 Jahre Fachschulstudium werden leider nicht angerechnet. Wieviel Prozent Abzüge werde ich haben also auch mit Krankenkassenbeiträge usw. Ich arbeite seit 01.09.1982 und habe 2 Kinder.
Christian Schultz
am 23.02.2024Hallo Kerstin, genaue Zahlen kann ich Ihnen nicht nennen - das geht nur direkt bei der Rentenversicherung. Auch der Abschlag hängt davon ab, in welchem Monat genau Sie in Rente gehen. Fragen Sie da direkt bei der DRV nach.
Sie können mit einem zusätzlichen Minus von rund 11 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.
Spremberg
am 06.02.2024Ich bin Baujahr Dezember 62 und möchte mit 65 in Rente gehen hab dann auch meine 35 Jahre voll geht das ohne Abzüge
Christian Schultz
am 06.02.2024Ohne Abzug nur, wenn Sie zu de 35 Versicherungsjahren auch noch eine Schwerbehinderung vorweisen können.
Vitzthum Horst
am 26.12.2023Hallo Christian,
ich bin im Februar 1961 geboren und habe die 45 Jahre Rentenversicherungsbeiträge im Jahr 2022 erfüllt. Das Renteneintrittsalter ist jedoch erst der September 2024.
Wie werden meine Beiträge in die Rentenversicherung während der Wartezeit zum Rentenbeginn angerechnet ?
Gruß Horst
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Horst, das kommt darauf an, was in der "Wartezeit" genau passiert. Also, ob Sie weiter arbeiten oder zum Beispiel ALG I beziehen.
Ch. Mallwitz
am 12.12.2023Ich bin Jahrgang 12/62 hier meine Frage: habe 1979 Lehre begonnen (2 Jahre) danach gleich in Arbeit gegangen. Habe 2 Kinder 1982 und 1984 geboren. Lt. meiner Rechnung habe ich im Dezember 2024 meine 45 Arbeitsjahre voll. Kann ich dann mit 63 Jahren im Januar 2026 dann abschlagsfrei in Rente gehen.
Christian Schultz
am 12.12.2023Nein, eine abschlagsfreie Rente ist mit Ihrem Jahrgang auch mit 45 Versicherungsjahren erst ab 64 und acht Monaten möglich.
Nevriye Ay
am 28.11.2023Hallo, ich bin geboren am 2.2.1962 und arbeite seit 1978. Wann kann ich in die Rente?
Christian Schultz
am 28.11.2023Wenn Sie 45 Versicherungsjahre voll haben, geht es ab 64 und acht Monaten ohne Abschlag. Erkundigen Sie sich am besten bei der Rentenversicherung, wie es um Ihre Wartezeit bestellt ist.
Barth
am 16.11.2023Hallo,ich bin im Oktober 1962 geboren und derzeit noch krank geschrieben.Ab Mitte Januar beziehe ich dann ALG 1.Meine 45 Arbeitsjahre habe ich voll,wann ist es möglich abschlagsfrei in Rente zu gehen ?
Christian Schultz
am 17.11.2023Mit 64 und acht Monaten.
Josef Gerber
am 29.10.2023Hallo Christian ,
Bin Jahrgang Juni 1962 und hab am 01.08.1977 mein Lehre begonnen und seitdem gearbeitet! Wann kann und darf ich ohne Abzüge in Rente gehen ?
Danke
Christian Schultz
am 30.10.2023Hallo Josef, schauen Sie mal in Ihre letzte Rentenauskunft. Wenn Sie mit 64 und acht Monaten auf 45 Versicherungsjahre kommen, können Sie zu diesem Zeitpunkt abschlagsfrei in die Rente. Früher geht es nur mit Abzügen.
Hrabia Andreas
am 23.10.2023Hallo Chrystian
Ich geb. 10.11.60 komme aus Oberschlesien als Spätaussiedler mit 17 Berufsschule besucht und gearbeitet.
Meine Frage zählen die drei Jahre zur der Wartezeit Mit freundlichen Grüßen Hrabia
Christian Schultz
am 23.10.2023Hallo Andreas, die DRV muss die Schulzeit natürlich anerkennen. Da brauchen Sie auf jeden Fall alte Unterlagen. Aber dann sollte das bei der 35-jährigen Wartezeit mitzählen. Nicht bei den 45 Jahren.
Thomas
am 23.10.2023Hallo Christian,
ich bin 5/62 geboren und kann ab 2/24 die Altersrente für Schwerbehinderte erhalten. Diese Rente würde ich (wegen der KV usw.) als Teilrente beantragen.
Ich möchte meine Arbeitsvertrag, ist schon auf 34h Stunden reduziert, gern so weiter führen, wie er ist. Eventuell auch die Stunden weiter reduzieren. Also z.B. 50% so weiter arbeiten und 50% Teilrente beziehen.
Leider traue ich meinem Arbeitgeber, in meinem Fall der öffentlicher Dienst, alles zu, mich los zu werden. Wie verhalte ich mich am besten? Hat der AG überhaupt Möglichkeiten den Arbeitsvertrag irgendwie zu beenden?
Gruß
Thomas
Christian Schultz
am 23.10.2023Hallo Thomas, wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, braucht Ihr Arbeitgeber schon einen guten Grund. Sonst wird er sie auch nicht so einfach los. Auch nicht mit Teilrente.
Ralf Wilke
am 13.10.2023Hallo
Ich bin Baujahr 1963
Habe mit 15 Jahren 1978 eine Ausbildung angefangen, da die Arbeit mir nicht lag habe ich sie abgebrochen und eine neue Ausbildung angefangen was in meinem Rentenbescheid mit 4 Jahren und 4 Monate auch festgehalten wurde.
Am 31.1.1983 habe ich eine Arbeitsstelle angetreten bei der ich bis heute ununterbrochen Tätig bin, also ca. 40 Jahre und 9 Monate, somit müsste ich eigentlich meine 45 Jahre Rentenbeitrag erreicht haben wenn meine Ausbildungszeiten dazu gerechnet werden.
Auf meinen Rentenbescheid steht das ich erst 2030 meine Regelaltersrente bekomme .
Da hätte ich ja über 50 Jahre Rentenbeiträge bezahlt .
Ist das richtig so ?
Christian Schultz
am 23.10.2023Hallo Ralf, das ist so korrekt. Denn die Regelaltersrente richtet sich ja nach Ihrem Geburtsjahr. Was Sie meinen, ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte - die können Sie mit 45 Versicherungsjahren dann zwei Jahre früher beziehen.
Fred
am 26.09.2023Moin,
ich bin Jahrgang 5/1960 und kann zum 01.10.2024 ohne Abschlag in Rente gehen,habe dann 47 Arbeitsjahre voll.
Ich bin zur Zeit Krank geschrieben.Meine Frage nun kann ich im Krankheitsfall nahtlos zum 01.10.2024 ohne Abzüge in Rente gehen.
Christian Schultz
am 27.09.2023Hallo Fred, die Krankheit hat keinen negativen Einfluss auf die Rentenpläne, Sie haben ja bereits die 45-jährige Wartezeit erfüllt.
Elke Eisenbach
am 09.09.2023Hallo ich bin im Oktober 62 geboren und habe im Februar 2025 meine 45 Beitragsjahre voll.Kann ich dann auch abschlagsfrei in Rente gehn.Werde dann im Oktober2025 63 Jahre
Christian Schultz
am 11.09.2023Hallo Elke, die Antwort auf Ihre Frage finden Sie oben im Beitrag: Abschlagsfrei frühestens mit 64 und acht Monaten.
Uwe Dieckmann
am 05.09.2023Hallo Christian,
ich bin März 62 geboren und könnte mit 64 J und 8 Monaten in Rente gehen.
Hab heute einen Rentenbescheid erhalten in der steht Summe X als Regelaltersgrenze. Nun meine frage.
Ist das die Summe die ich auch mit 64 J 8 Monate bekomme ? oder wird da noch was abgezogen weil ich 2 Jahre früher gehe.
Das befürchtet meine Frau.
Besten Dank vorab
Uwe
Christian Schultz
am 06.09.2023Hallo Uwe, wenn Sie über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zwei Jahre früher gehen, wird da nichts mehr abgezogen. Das ist ja ohne Abschläge. Aber denken Sie dran, dass noch der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung abgeht, das sind ungefähr elf Prozent.
Tanja P.
am 14.08.2023Hallo Christian,
ich bin 1962 geboren.
JULI 1978 habe ich meine Ausbildung angefangen.
Seit April 2022 bin ich gekündigt/arbeitslos, da die Firma leider nicht mehr existiert.
Hier gibt es auch eine besondere Anrechnungszeit,
da ich wegen Geschäftsaufgabe gekündigt wurde?
Seit 7/1978 habe ich also eingezahlt.
Im April 2024 sind die 24 Monate Arbeitslosigkeit rum.
Ich hätte somit im April 2024 schon 45,9 Monate
Anrechnungszeit.
Dann noch Hartz/Bürgergeld bis zum 63. GEBURTSTAG als Möglichkeit?
Könnte ich dann früher in Rente?
Mit 63, oder früher?
Mit oder ohne Abschläge?
Behinderung gabe ich keine.
Danke vorab.
Lieben Gruß
Tanja
Christian Schultz
am 14.08.2023Hallo Tanja, mit 63 können Sie ohne Probleme in Rente. Dann aber mit Abschlag - siehe die Tabelle oben. Und wie es mit der 45-jährigen Wartezeit ausschaut, entnehmen Sie am besten Ihrer letzten Rentenauskunft. Oder Sie fordern bei der DRV eine neue an. Dort können Sie sich übrigens auch kostenlos zur Rente beraten lassen.
Tanja P.
am 18.08.2023Lieber Christian,
noch eine Frage bitte.
Ist es richtig, dassman statt 0,3% Abzüge pro Monat, man frühet ab 63 J. in Rebte möchte, man sich da auch rauskaufen kann (heißt das so)?
z.B. 20 Monate x 0,3, was würde das ca. kosten?
Gibt es da auch ein Rechenbeispiel?
DANKE Ihnen.
Tanja
Christian Schultz
am 18.08.2023Ja, es gibt die Möglichkeit, die Abschläge "wegzukaufen". Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Heidi A.
am 18.08.2023Hallo.
Ich bin “unverschuldet“ arbeitslos geworden, da mein Chef den Laden aufgegeben hat.
Mein ALG1 läuft im April 2024 ab.
Da bin ich eß61,8 Monate J. alt (1962 geboren)
Dann geht es in ALG2.
Hier wird auch die Krankenkasse... gezahlt?
Ich habe aber seit 7/2023 bereits die 45 Jahre voll.
Gibt es eine Möglichkeit auch früher, ohne Behinderung, in Rente zu gehen?
Abschläge???
Muss ich tatsächlich bis 63 (Aug.2025) warten?
Dann ohne Abschläge, weil ich wegen Aufgabe des Chefs arbeitslos wurde?
Was ist mit der Zwischenzeit, bis ich 63 J. werde und ich dann vermutlich so lange ALG 2 erhalte?!
Vielen Dank
Heidi
Christian Schultz
am 21.08.2023Hallo Heidi, beim Bezug von ALG I oder Bürgergeld sind Sie weiterhin krankenversichert.
Sie können ab dem 63. Geburtstag mit Abschlägen in die Rente. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich
Brigitte baumhackl geutner
am 30.07.2023Hallo, ich hab da auch mal ne frage zum ersten ich bin im Nov 62 geb. Habe zwischen 78 und 80 eine 2 jährige berufsfachschulausbildung gemacht in derzeit aber noch kein Geld verdient, zahlt diese Zeit wenn ich mit 63 in Rente gehen will?
Zum 2. Ich habe 4 Kinder die im Verlauf auch aufgeführt werden warum dann jetzt dass Formular v800?
Mfg Brigitte
Christian Schultz
am 31.07.2023Hallo Brigitte, bei der Rente mit 63 - also die nach 35 Versicherungsjahren - zählen auch schulische Ausbildungen mit. Fragen Sie mal bei der DRV nach, ob die von dieser Ausbildung überhaupt Bescheid wissen.
Die Frage mit den Kindern und dem Formular kann ich so nicht beantworten. Dafür müsste man sich den Versicherungsverlauf anschauen.
gerd Wieder
am 29.06.2023Ich bin am 19.07.1962 geboren, und habe 2024 die 45 Arbeitsjahre erreicht.
Kann ich mit 63 Jahre in Rente gehen, ohne Abzüge.
Laut Info geht es erst mit 64 Jahre und 8. Monate, das heißt zum 01.04.2027
Christian Schultz
am 29.06.2023Die Info von der DRV stimmt. Mit 63 können Sie nur mit Abschlägen in die Rente.
Volker Martin
am 30.05.2023Hallo,
ich bin im Dez. 1962 geboren und beziehe seit Juli 2021 eine bis Oktober 2023 begrenzte EM Rente. Laut Bescheid werden die Jahre in der ich die EM Rente beziehe dazugezählt, somit hätte ich Jan. 2025 die 45 Jahre voll. Jetzt muss ich einen Antrag auf Weiterzahlung stellen. Wann könnte ich frühestens abschlagsfrei mit einem Behinderungsgrad von 100 in Rente gehen, wenn dem EM Antrag statt gegeben wird?
Zusatz-Info:
Obwohl ich mit 60 Jahren und 8 Monaten meine 45 Jahre voll hätte, sagten sie mir daß die 5 Ausbildungsjahre nicht gezählt werden, obwohl Rentenbeiträge in dieser Zeit gezahlt wurden. (Bescheid von 2020) keine Ahnung warum! Habe ab Aug. 1978 bis Juni 2020 gearbeitet und Rentenbeiträge bezahlt. Ab Juni 2020 bis Juli 2021 Krank gechrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Volker
Christian Schultz
am 30.05.2023Hallo Volker, ohne Einblick in Ihre Unterlagen können wir Ihre persönliche Situation nicht hier im Forum klären. Wenden Sie dich hierfür gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Bei der 45-jährigen Wartezeit zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt nur die betriebliche Ausbildung, keine schulische. Und der Bezug einer EM-Rente allein wird hier auch nicht angerechnet. Aber: Ihrer Nachricht entnehme ich, dass Sie eine Schwerbehinderung haben. Dann können Sie mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ebenfalls abschlagsfrei zwei Jahre vorher in Rente.
Rainer
am 30.05.2023Hallo Christian,
ich bin Jahrgang 1962 und erfülle die Voraussetzungen für langjährig Versicherte.
Falls ich die die Neuregelung bzgl. Hinzuverdienst richtig verstanden habe, könnte ich doch rein theoretisch mit 63 Jahren (und mit Abschlägen) Rente beantragen und dennoch weiter bei meinem Arbeitgeber arbeiten, z.B. noch ein oder zwei Jahre - und hätte somit quasi zwei Einkünfte: Rente und Gehalt.
Stimmt das, oder habe ich das falsch verstanden?
Viele Grüße
Rainer
Christian Schultz
am 30.05.2023Hallo Rainer, das stimmt. Seit Anfang 2023 gibt es keine Begrenzung mehr für den Hinzuverdienst. Auch nicht bei vorgezogener Altersrente.
Vito Quartara
am 26.05.2023Hallo Christian, ich bin in April 1962 geboren, und habe ein Aufhebungvertrag unterschrieben, ich werde am 31.12.23. Einen abfindung bekommen, und möchte 24 Monaten arbeitslos machen,ich habe 43und 8 Monaten geschafft zählt mein arbeitslost für die Rente beitrege dazu?
Und mit wieviel Abschläge muss i h rechnen. Danke
Christian Schultz
am 30.05.2023Hallo Vito, der Bezug von Arbeitslosengeld I zählt immer für die Höhe der Rente mit, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-vor-rente-abschlag
Eine andere Sache ist die 45-jährige Wartezeit für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Da zählt ALG I nicht in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn.
Birgit Schröder
am 21.05.2023Hallo Christian, ich bin im Juli 1962 geboren und mein Arbeitgeber stellt mich bis zum 30.3.2027 frei. Meine 45 Jahre Wartezeit habe ich aber erst zum 31.8.2027 erreicht. Mir fehlen also 5 Monate wenn ich trotzdem in Rente gehen möchte bezieht sich dann der Abschlag von 0,3% auf die 5 Monate oder auf die 66 Jahre und 8 Monate, das wären dann 24 Monate. Oder sollte ich mir für die 5 Monate einen Minijob suchen oder kann ich für die 5 Monate Beiträge nachzahlen . Durch mein Studium komme ich nicht eher auf meine 45 Jahre. Für eine Info wäre ich sehr dankbar Gruß B. Schröder
Christian Schultz
am 22.05.2023Hallo Birgit, rein finanziell ist es natürlich sinnvoller, wenn Sie die 45 Jahre voll machen und dann mit 64 und acht Monaten ohne Abschlag in Rente gehen. Denn sonst zahlen Sie 0,3 Prozent pro Monat ab 66 und acht Monaten.
Gerlind
am 29.04.2023Ich habe eine Frage: Ich bin Jahrgang 1962 u. möchte mit 63 J. und 35 erfüllten Versicherungsjahren mit Abschlägen in Rente gehen. Falls ich vorher arbeitslos werden sollte, z. B. mit 62 J., soll ich dann lieber die 2 Jahre ALG I nehmen oder 1 Jahr ALG I und dann mit 63 die Rente beantragen?
Christian Schultz
am 02.05.2023Rein finanziell ist es in den allermeisten Fällen besser, das ALG so lange wie möglich zu beziehen. Umso geringer wird am Ende auch der Rentenabschlag. Sie müssen aber wissen, dass Sie im Bezug von ALG gewisse Dinge erfüllen müssen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben
Mitch
am 29.04.2023Ich bin 1962 geboren und habe studiert. Seit 1985 bin ich Angesteller, kurze ALG1 Zeit in 2005. Da im Studium keine RV Beiträge abgeführt werden würde ich die Rente für langjährig Versicherte im Alter von 66 Jahre und 8 Monaten beanspruchen. Sollte ich in den letzten 2 Jahren ALG1 beziehen 8 dann ab 2027) werden Rentenbeiträge in Höhe von 80% von der Agentur für Arbeit abgeführt. Wird mit Erreichen der des Alters von 66,8 Jahren dann trotzdem wegen der ALG Zeit die Rente um 24x 0,3% gekürzt oder gilt das nur für die besonders langjährig Versicherten ?
In einem solchen Fall müsste ich dann in dieser Zeit einen Minijob parallel zum ALG ausführen, oder ?
Vielen Dank im Voraus !
Christian Schultz
am 02.05.2023Ehrlich gesagt habe ich Ihre Frage nicht verstanden: Bei der Altersrente für langjährig Versicherte beginnt der Abschlag ab der Regelaltersgrenze. Hier also ab 66 Jahren und acht Monaten. Jeder Monat, den Sie dann früher in die Rente gehen, kostet dann dauerhaft 0,3 Prozent Abschlag. Egal, ob Sie vorher ALG beziehen oder nicht.
Mitch Rapp
am 05.05.2023Ich habe das unglücklich formuliert. Wenn mit 66 Jahren und 8 Monaten in Rente gehe, habe ich noch keine 45 Jahre Beitrag gezahlt und gehöre zu den langjährig Versicherten und nicht zu den besonders langjährig Versicherten. Wenn ich die letzten beiden Jahre in ALG 1 verbringen würde, muss ich dann bei regulärem Renteneintritt mit 66J+8M auch für jeden Monat ALG1 0,3 % Abschlag einrechnen wie bei den besonders langjährig Versicherten ?
Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
am 05.05.2023Nein, im Alter von 66 Jahren und acht Monaten beginn ja Ihre Regelaltersgrenze. Wenn Sie ab diesem Zeitpunkt Ihre Altersrente beziehen, erhalten Sie nie Abschläge.
Andreas
am 04.04.2023Hallo,
ich bin im Oktober 1959 geboren und und arbeite seit 09/1982 ununterbrochen (kurzer ALG I -Bezug von 1/2 Jahr (2000) bzw. 12 Monaten 2006-2007). Ich bin bis 08/2023 befristet beschäftigt und werde ab 09/2023 für 24 Monate ALG I (sollte ich nicht noch einmal vermittelt werden), also bis 08/2025 beziehen. Dann fehlen mir noch 4 Monate bis zur regulären Altersrente ab 01.01.2026. Den Abschlag von 1,2 % würde ich in Kauf nehmen. Für die vorgenannte Konstellation habe ich eine Rentenauskunft bei der DRV beantragt (aber noch nicht erhalten). In einem Telefonat mit der DRV teilte mir die Mitarbeiterin mit ,dass die 2 Jahre ALG nicht zur Wartezeit gehören (was mir klar ist ,da ich ohnehin nicht auf 45 Arbeitsjahre komme ist das egal) aber sie sagte mir auch, das für diese 2 Jahre ALG I-Bezug vor dem regulären Renteneintritt keine Rentenversicherungsbeiträge auf mein RV-Konto abgeführt werden. Diese Aussage habe ich angezweifelt. Ist dem so, dass keine Beiträge abgeführt und somit keine ( geringeren) Entgeltpunkte auf meinem Rentenversicherungskonto für die Zeit des ALG I-Bezugs gut geschrieben werden ? Kann man diese Bestimmungen (Gesetz) irgendwo nachlesen?
Vielen Dank.
Beste Grüße
Andreas
Christian Schultz
am 05.04.2023Hallo Andreas, das stimmt nicht. Beim Bezug von Arbeitslosengeld I werden immer Beiträge auf Ihr Rentenkonto eingezahlt. Selbst wenn der Bezug nicht bei der 45-jährigen Wartezeit anerkannt wird.
THCO
am 30.03.2023Sehr geehrte Damen und Herren
da ich seit 01.01.2023 pflichtversichert bin (Reduzierung auf 3/5 meiner vorherigen Arbeitszeit) , muss ich ab diesem Zeitpunkt aus meinen Altersbezügen der Pensionskasse eines früheren Arbeitgebers einen monatlichen zusätzlichen Beitrag an die TK entrichten.
Daraus folgt, dass ich nun ab Januar knapp 15% mehr Kranken- und Pflegeversicherung entrichten muss, obwohl ich auf Grund meiner Arbeitszeitreduzierung ein um 40% verringertes Einkommen habe.
Kann mir das bitte jemand erklären, bevor ich zum Wutbürger mutiere.
Vielen Dank und beste Grüße
Christian Schultz
am 31.03.2023Hallo, die zusätzlichen Kranken- und Pflegekassenbeiträge fallen leider auf betriebliche Renten an. Da kann ich Ihren Ärger verstehen.
H.Gaszak
am 30.03.2023ich bin im November 02.11.1960 geboren und werde im November2023 63 Jahre und habe 45 Versicherungsjahre erreicht haben .
Habe ein Schwerbehindertenausweise von 60 gdb .gültig bis 2027 .
Maria
am 21.03.2023Hallo Chrisian,
ich bin im Juli 1962 geboren und werde im August 2023 45 Versicherungsjahre erreicht haben, so dass ich im Alter von 64 Jahren und 8 Monaten, d. h. April 2027, abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Aktuell beziehe ich Krankengeld und wurde von meiner Krankenkasse aufgefordert einen Reha-Antrag bei der DRV zu stellen, um zu prüfen, ob ich ggf. EM-Rente erhalten kann.
Sollte die EM-Rente genehmigt werden, würde diese um Abschläge reduziert werden. Meine Frage lautet nun: Kann ich bei laufendem EM-Rentenbezug Antrag auf Rente für besonders langjährig Versicherte stellen? Und noch wichtiger: Wird diese dann ohne Abschlag gewährt (sofern sie höher ist als die bisherige EMR)?
Christian Schultz
am 21.03.2023Hallo Maria, Sie können auch aus der EM-Rente in die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren wechseln. Voraussetzung sind die 45 Jahre Wartezeit. Der Bezug einer EM-Rente wird hier übrigens nicht angerechnet - da müssen Sie also aufpassen.
Maria
am 22.03.2023Hallo Christian, danke für die schnelle Antwort. Erlauben Sie mir bitte noch eine ergänzende Frage.
Sie schreiben, dass der Bezug einer EM-Rente nicht auf die 45 Jahre zur Erlangung einer Rente für besonders langjährig Versicherte angerechnet wird.
Gilt dies auch dann, wenn neben dem Bezug EM-Rente noch eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung geleistet wird?
Christian Schultz
am 22.03.2023Dann zählt ja die versicherungspflichtige Beschäftigung bei den 45-Jahre mit. Das geht zum Beispiel über einen Minijob.
Nitschke
am 30.03.2023Hallo,
kann die DRV den Antrag auf Reha auch ablehnen. Was passiert dann?
Christian Schultz
am 30.03.2023Natürlich. Es kommt häufig vor, dass eine Reha abgelehnt wird. Was im Anschluss möglich ist, hängt aber vom Einzelfall ab.
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