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Rente mit 65: Habe ich Abschläge oder nicht?

Aktuelles Rente

Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt. Mit jedem Jahrgang bis 1964 kommen wir Deutschen später in die Rente. Zumindest theoretisch. Denn nach wie vor gibt es Möglichkeiten, vorab in den Ruhestand einzusteigen. Teilweise jedoch mit Abschlägen.

Rente mit 65 - mit oder ohne Abschlag

Wann Sie Ihre gesetzliche Altersrente erstmals auskosten können, hängt von mehreren Faktoren ab. Der wichtigste ist jedoch Ihr Geburtsjahr. Das bedeutet: Je später Sie geboren wurden, desto länger müssen Sie auf den Eintritt in den Ruhestand warten.

Zumindest grundsätzlich. Denn aktuell bildet der Jahrgang 1964 den Schlusspunkt der "Rententreppe". Für alle Menschen in Deutschland, die später geboren wurden, gelten die gleichen Bedingungen wie für diesen Jahrgang. Die zweite Ausnahme betrifft die sogenannte "vorgezogene Altersrente". Falls Sie bestimmte Kriterien erfüllen, müssen Sie nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter warten. Sie kommen vorher an Ihr Geld. Wie das folgende Video zeigt, geht das sogar schon mit 63.

Nur etwa die Hälfte der Deutschen arbeitet wirklich bis zur Regelaltersgrenze. Der Rest streicht vorzeitig die Segel - viele bereits mit 63.

Doch kommen wir zurück zur Ausgangsfrage: Wovon hängt es nun genau ab, ob ich mit 65 noch Abzüge auf meine Rente hinnehmen muss? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir uns zuerst die Tabelle  zur Regelaltersgrenze anschauen.

Wie Sie hier sehen können, kann keiner der aufgeführten Jahrgänge abschlagsfrei zum 65. Geburtstag in die Rente. Diese Zeiten sind lange vorbei. Wer also mit 65 in die Regelaltersrente geht - also die "normale" Altersrente - muss dafür mit Euro und Cent bezahlen. Das ist sicher.

Aber: Neben der Regelaltersrente gibt es noch drei weitere Varianten der gesetzlichen Rente. Und zwei davon erlauben es Ihnen, mit 65 abschlagsfrei in die Rente zu gehen. Wenn Sie vor 1964 geboren wurden, ist der abschlagsfreie Ruhestand sogar noch früher möglich.

Wir sprechen von:

  • der Rente mit Schwerbehinderung
  • und der Rente nach 45 Versicherungsjahren

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die wichtigsten Informationen zu dieser Rentenart haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst - den finden Sie hier. Für unser Thema in diesem Beitrag ist Folgendes wichtig:

Wenn Sie einen aktuellen Schwerbehindertenausweis haben und darüber hinaus 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung, können Sie bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen. Dazu ein Beispiel.

Theo aus Kaltenkirchen ist Jahrgang 1960. Seine Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und vier Monaten. So lange müsste er also arbeiten, um in die "normale Altersrente" zu kommen.

Doch Theo hat einen unbefristeten SB-Ausweis und kommt mit Anfang 60 locker auf 35 Jahre Wartezeit in der DRV. Folglich kann er theoretisch bereits mit 61 und vier Monaten in die Rente. In diesem Fall allerdings mit Abschlägen. Ohne Abzüge ginge es genau zwei Jahre früher - also mit 64 Jahren und vier Monaten.

Das heißt für Sie: Wenn Sie mit Anfang 60 gesundheitliche Probleme haben, aber noch nie über das Thema Schwerbehinderung nachgedacht haben - dann sollten Sie das umgehend tun. Nicht jede schwere Erkrankung führt automatisch zur amtlichen Schwerbehinderung. Deshalb sollten Sie sich bei einem Experten erkundigen, wie Ihre Chancen stehen. Zum Beispiel beim SoVD. Wie es um Ihre Wartezeit bestellt ist, erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an oder kümmern Sie sich um einen kostenlosen Termin in einer der Beratungsstellen.

Rente nach 45 Versicherungsjahren

Das Wichtigste zuerst: Mit 45 Jahren Wartezeit kommen Sie NICHT mehr mit 63 ohne Abschläge in die Rente. Das lief nur bei ganz bestimmten Jahrgängen und ist für alle aktuellen Arbeitnehmer längst nicht mehr erreichbar.

"Die Rente mit 63 gibt es nicht mehr ohne Abschläge. Auch nicht nach 45 Versicherungsjahren."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Dafür aber mit 65.

Schauen wir zurück auf die Tabelle zur Regelaltersgrenze. Dort sehen wir, dass selbst die Jahrgänge 1964 und folgende mit 67 ihre "normale" Altersrente beziehen können. Die Rente nach 45 Jahren - offiziell sprechen wir von der Altersrente für besonders langjährig Versicherte - versetzt Sie in die Lage, bis zu zwei Jahre früher abschlagsfrei in die Altersrente zu gehen. Also wie bei der Rente mit Schwerbehinderung.

Das heißt: Falls Sie zum Beispiel 1966 geboren sind, aber demnächst Ihre 45 Versicherungsjahre komplettieren - dann können Sie zum 65. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen.

Fazit

Sie möchten in jedem Fall spätestens mit 65 in die Rente? Um diesen Plan abschlagsfrei in die Tat umzusetzen, benötigen Sie entweder einen Schwerbehindertenausweis oder 45 Jahre Versicherungszeit in der DRV. Übrigens - wenn wir von Versicherungsjahren sprechen, sind damit nicht unbedingt nur Berufsjahre gemeint. Auch andere Zeiten aus Ihrem Lebenslauf zählen hier mit.

Falls Sie keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen, bleibt Ihnen nur die "echte Rente mit 63", die wir bereits oben im Video vorgestellt haben. Aber hier kostet der Ruhestand zum 65. Geburtstag Geld. Und zwar 0,3 Prozent Abzug pro Monat - ein Leben lang.


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