Rente mit Jahrgang 1963: Das sind Ihre Möglichkeiten zum Einstieg
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66 Jahre und zehn Monate. Wenn Sie Baujahr 1963 sind, ist das die magische Grenze zum Einstieg in die Altersrente. Zumindest dann, wenn Sie bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter warten. Denn es geht auch früher.
Nur etwa die Hälfte aller Menschen in Deutschland arbeitet wirklich bis zur sogenannten Regelaltersgrenze. Wo genau diese liegt, hängt immer von Ihrem Jahrgang ab. Für den Jahrgang 1963 liegt diese Schallmauer bei 66 und zehn Monaten.
Einzige Voraussetzung: Sie müssen in Ihrem Leben mindestens fünf Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Am einfachsten ist das über einen Job im Angestelltenverhältnis. Aber auch andere Episoden aus Ihrem Lebenslauf zählen mit - allen voran die Kindererziehung.
Wie gesagt: Das ist Ihr Einstieg in die Regelaltersrente. Aber so lange müssen Sie nicht warten. Zumindest dann nicht, wenn Sie eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben 45 Versicherungsjahre in der DRV erfüllt
- Sie haben 35 Versicherungsjahre in der DRV erfüllt
- Sie haben einen Schwerbehindertenausweis (und 35 Versicherungsjahre in der DRV)
Können Sie auch nur hinter eine dieser Aussagen einen Haken machen, besteht die Option einer vorgezogenen Altersrente. Am einfachsten ist das für den Fall möglich, wenn Sie bis Anfang 60 insgesamt 35 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) voll machen. Die dazugehörige Rentenvariante heißt Altersrente für langjährig Versicherte.
Rente mit 63
Pünktlich zum 63. Geburtstag können Sie dann in den Ruhestand einsteigen. Die Sache hat nur ein Problem: Dieser Renteneinstieg kostet Geld. Und zwar 0,3 Prozent pro Monat. Man spricht vom sogenannten Abschlag. Und der tut besonders deshalb weh, weil er Ihre Bezüge dauerhaft kürzt. Also nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze - also bis 66 und zehn Monate. Nein, der Abschlag gilt für immer.
Wie hoch Ihr Minus am Ende ausfällt, hängt davon ab, wie früh Sie in die Rente möchten. Ein Jahr früher - also mit 65 und zehn Monaten? Das würde vergleichsweise geringe 3,6 Prozent weniger bedeuten. Zwei Jahre - also mit 64 und zehn Monaten - kosten bereits 7,2 Prozent. Und wenn Sie bereits mit 63 in die Rente gehen, kürzt man Ihre Auszahlung um satte 13,8 Prozent.
Die Altersrente für langjährig Versicherte muss man sich also leisten können. Und auch wenn die Bezeichnung "für langjährig Versicherte" eine gewisse Exklusivität verspricht: Wenn Sie Ihr ganzes Leben in Deutschland verbracht haben, sollten Sie die 35-jährige Wartezeit mit Anfang 60 locker im Sack haben.
Denn nicht nur Ihr beruflicher Werdegang zählt mit. Auch der Bezug von Arbeitslosengeld - übrigens auch bei "Hartz IV" - oder Krankengeld. Und besonders die Kindererziehung kann auf dem Weg zu den 35 Jahren helfen - mehr dazu in diesem Video:
Eine wichtige Botschaft zu den Abschlägen: Falls Sie das nötige Kleingeld haben und langfristig wissen, dass Sie die hier beschriebene Rentenart in Anspruch nehmen möchten, können Sie das Renten-Minus sozusagen "wegkaufen". Wie das geht und was das in etwa kostet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Noch vorteilhafter sind Ihre Aussichten allerdings dann, wenn Sie ganze 45 Versicherungsjahre auf Ihrem Rentenkonto vorweisen können. Dann können Sie über die - Achtung, nicht verwechseln - Altersrente für besonders langjährig Versicherte - in den verdienten Ruhestand eintauchen.
Rente nach 45 Jahren
Wir brauchen also zehn weitere Jahre auf dem Rentenkonto. Die Sache hat nur ein Problem. Im Gegensatz zur 35-jährigen Wartezeit gibt es einige Phasen aus Ihrem Leben, die nun nicht mehr mitzählen. Die beiden wichtigsten: Langzeitarbeitslosigkeit und der Bezug einer Erwerbsminderungsrente.
Konkret wird Arbeitslosigkeit bei den 45 Jahren nur berücksichtigt, wenn es sich um Arbeitslosengeld I handelt. Bei "Hartz IV" bzw. Bürgergeld oder der früheren Arbeitslosenhilfe haben Sie also ein Problem. Und selbst das ALG I zählt in den letzten 24 Monaten vor Beginn der Rente nicht bei dieser Wartezeit mit. Oder nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen.
Sie erfüllen die Kriterien trotzdem? Herzlichen Glückwunsch, dann kommen Sie in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Allerdings vermutlich nicht sofort. Der Einstieg gelingt erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1963 heißt das also: Diese Rentenart gibt es erst mit 64 und zehn Monaten.
Dann aber komplett ohne Abschlag.
Rente mit Schwerbehinderung
Wenn wir ausschließlich Ihre Einstiegsmöglichkeiten für die Rente betrachten, haben Sie mit Schwerbehinderung das große Los gezogen. Mit SB-Ausweis plus den bereits bekannten 35 Jahren Wartezeit.
Denn Sie kommen nicht nur zwei Jahre früher ohne Abschlag in die Altersrente - siehe oben, denn das kennen wir bereits von der Rente nach 45 Jahren. Noch attraktiver ist, dass Sie bei einem noch früheren Rentenbeginn dann nur noch relativ geringe Abschläge verkraften müssen. Zumindest im Vergleich zur Variante ohne Schwerbehindertenausweis.
Jeder Monat, den Sie über diesen Zeitpunkt - 64 Jahre und zehn Monate - hinaus in die Rente gehen, kostet 0,3 Prozent Ihrer Rentenpunkte. Zum Vergleich: Ohne Schwerbehinderung beginnt der Abschlag mit 66 Jahren und zehn Monaten. Das Minus wäre also um 7,2 Prozentpunkte größer.
Und so könnten Sie also bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten mit einem vergleichsweise niedrigen Abschlag von 3,6 Prozent in die vorgezogene Rente. Zwölf Monate mal 0,3 Prozent.
Deswegen die Bemerkung, dass der Schwerbehindertenausweis für den Renteneinstieg bares Geld wert ist.
Hinzuverdienst in der Rente
Zum Schluss noch eine weitere gute Nachricht: Sie können neben Ihrer Rente so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Es wird keine Rentenkürzung erfolgen. Auch nicht, wenn Sie bereits mit 63 in den "Ruhestand" gehen. Wenn Ihr Arbeitgeber mitmacht und Sie weiterhin in Vollzeit beschäftigt bleibe, können Sie zusätzlich Ihre volle Rente beziehen.
Fazit
Die Regelaltersgrenze beim Jahrgang 1963 liegt bei 66 Jahren und zehn Monaten. Wenn Sie es sich leisten können, geht es allerdings bereits viel früher in die Rente. Zum Beispiel mit 63. Mit Schwerbehinderung vielleicht sogar noch früher. Da sind Sie sehr flexibel.
Falls Sie unsicher sind, lassen Sie sich am besten zeitnah persönlich beraten. In den Termin- und Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung ist das sogar kostenlos. Alternativ beraten wir Sie auch gern beim SoVD. Den Sozialverband SoVD gibt es in ganz Deutschland.
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Kommentare (1)
mariola zahradnik
am 22.11.2023Sehr hilfreich
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