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Mit GdB 30 in die Altersrente mit Behinderung?

Aktuelles Rente Behinderung

Hat sich das Gesetz zum Eintritt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen geändert? Diesen Eindruck kann man bekommen, denn die Frage nach dem erforderlichen Grad der Behinderung (GdB) taucht in letzter Zeit vermehrt bei uns auf. Wie ist es denn nun? Reicht ein GdB von 30 für die Rente mit Behinderung?

Mit GdB 30 in die Altersrente mit Behinderung?

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist objektiv betrachtet die beste Version für einen vorgezogenen Ruhestand. Auch wenn Sie im Durchschnitt nicht so üppig ausschaut wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte - das ist die nach 45 Versicherungsjahren: Die Rente mit Schwerbehinderung ist die flexibelste Möglichkeit, etwas früher aus dem Berufsleben auszusteigen.

In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen.

1) Warum ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen flexibler als die übrigen Varianten?

Als Vergleich müssen wir uns die Rente nach 45 Jahren Wartezeit anschauen. Sowohl hier als auch bei der Rente mit Behinderung können Sie maximal zwei Jahre früher ohne Abschlag in die Rente. An dieser Stelle gibt es also keinen Unterschied.

Die wichtige Unterscheidung kommt jedoch dann ins Spiel, wenn Sie über die zwei Jahre hinaus vorgezogen in die Rente möchten. Mit der 45-jährigen Versicherungszeit ist das überhaupt nicht möglich. Keine Chance. Falls Sie keine aktuelle Schwerbehinderung vorweisen können, müssen Sie dann über die Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand. Und das wird richtig teuer.

Wie die Flexibilität der Rente mit Behinderung genau funktioniert, erfahren Sie unter Punkt 5.

2) Reicht der GdB 30 für den Renteneinstieg?

Nein. Wenn Sie etwas anderes gehört haben, beruht das entweder auf gefährlichem Halbwissen oder einer bewussten Falschinformation. Für die Altersrente für schwerbehinderte ist ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 erforderlich. Denn das ist außerdem die Schwelle zum Schwerbehindertenausweis.

Ein GdB 30 reicht nicht. Übrigens auch nicht mit Gleichstellung. Eine Gleichstellung beschert Ihnen noch nicht einmal den für schwerbehinderte Arbeitnehmer vorgeschriebenen Sonderurlaub. Und auch für den früheren Renteneinstieg bringt Ihnen diese Kombination nichts. Nur ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr ist Trumpf.

3) Wie lang ist die Wartezeit?

Die Versicherungszeit zur Rente mit Schwerbehinderung bereitet in den seltensten Fällen Probleme. Auch wenn sie auf den ersten Blick beachtlich erscheint: Denn Sie benötigen 35 Jahre. Allerdings nicht Arbeitsjahre, sondern Versicherungsjahre. Und dabei zählt so gut wie alles aus Ihrem bisherigen Leben mit - übrigens auch schulische Ausbildungen und bis zu acht Jahre an der Universität.

Auch das Thema Arbeitslosigkeit ist unproblematisch. Solange Sie bei Arbeitsagentur oder Jobcenter registriert waren, wird diese Zeit bei der 35-jährigen Wartezeit anerkannt.

4) Warum ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte trotzdem beliebter?

In der öffentlichen Wahrnehmung geht es weitaus häufiger um die Rente nach 45 Versicherungsjahren - irreführenderweise auch gern als “Rente mit 63” durchs Land gejagt. Das liegt zum einen daran, dass die durchschnittliche Höhe bei der Rente nach 45 Jahren immer noch deutlich höher ausfällt. Außerdem betrifft diese Rentenart rein zahlenmäßig viel mehr Menschen in Deutschland als bei der Rente mit Behinderung. 

Allein im letzten Jahr konnten 279.134 Männer und Frauen nach 45 Jahren Wartezeit in die Rente gehen. Bei der Behindertenrente waren es gerade einmal 62.210 Menschen in ganz Deutschland.

Die höhere Durchschnittsrente bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (1.565,42 Euro) in Relation zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen (1.302,89 Euro) ist vor allem auf die Flexibilität der Behindertenrente zurückzuführen. Was das genau heißt, erfahren Sie im nächsten und letzten Punkt.

5) Ab welchem Alter kann ich mit einer Behinderung in Rente?

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnet Ihnen die Option, bereits fünf Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Job auszutreten. Ganz offiziell - und ohne Tricks über Krankheit oder Arbeitslosengeld. Wenn Sie also eigentlich bis 67 arbeiten müssten, können Sie bereits mit 62 in die Rente.

Das ist der große Unterschied, der die Behinderten-Rente so viel wertvoller macht als die nach 45 Jahren. Zwar kostet jeder Monat über die abschlagsfreien zwei Jahre hinaus 0,3 Prozent Ihrer Rentenansprüche. Aber hier können Sie völlig frei wählen, wann genau und mit welchen Abzügen Sie in den Ruhestand starten möchten.

Deswegen ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen die beste Option für einen vorgezogenen Ruhestand. Und das ist auch der Grund, warum die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ihnen diese Rentenvariante automatisch gewährt. Selbst wenn Sie zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis noch auf 45 Versicherungsjahre kommen.


Kommentare (13)

  • user
    Petra
    am 27.02.2025

    Hallo,

    ich beziehe eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente. 30%Behinderung und Gleichstellung. Ab Mai 2025 könnte ich mit Abschlägen, 45 Versicherungsjahre,in Rente. Ohne Abschläge 1.1.2027.

    Muss ich für jeden Monat von Mai 2025 bis 1.1.27 0,3 % Abschläge in Kauf nehmen, wenn ich früher in Rente gehe?

  • user
    Heinz-Gregor Knopp
    am 27.02.2025

    Guten Tag.

    Ich bekomme zurzeit eine unbefristete EM-Rente von 100%, welche aber nur ca. 830 € ausmacht. Ich bin 63 Jahre alt und könnte meine normale Altersrente mit 66,5 Jahren antreten. Ich habe den Pflegegrad 3, aber bisher keine Schwerbehinderung beantragt. Ist es von Vorteil, die EM-Rente bis zur Altersrente zu nutzen oder ist es besser, vorher die Schwerbehinderung zu beantragen und damit früher in die Altersrente einzutreten?

    Vielen Dank im Voraus...

    Mit freundlichen Grüßen

    Heinz-Gregor Knopp

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2025

      Hallo Heinz-Gregor, so ganz sicher wissen Sie das nur, wenn Sie sich das bei der Rentenversicherung kostenlos ausrechnen lassen. Aber mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Sie keinen Unterschied zwischen den Rentenhöhen feststellen: Denn wer von der EM- in die Altersrente wechselt, kann anschließend nicht weniger bekommen.

  • user
    Christa Golding
    am 27.02.2025

    Hallo, es wird bei der Behindertenrente 0,3 % pro Monat abgezogen. Ist da nicht

    eine Höchstgrenze von insgesamt rund 10%. Wenn ich also mit 62 anstatt 67 in

    die Behondertenrente gehen möchte wieviel Abzug ist es dann im ganzen?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2025

      Hallo Christa, der maximale Abzug beträgt 10,8 Prozent. Das wären dann genau drei Jahre früher.

  • user
    Antje Freudenthal
    am 27.02.2025

    Hallo Susanna,

    ich habe auch eine Absage bekommen. Zur Begründung hieß es, dass meine Arbeitsstelle nicht gefährdet sei. Mein Arbeitgeber wurde dazuangeschrieben. Erst als ich dann arbeitslos war, wurde der 2. Antrag genehmigt zur Gleichstellung genehmigt.

  • user
    Gabriel
    am 27.02.2025

    Hallo Susanne. In den meisten Fällen bekommt man die Gleichstellung dann, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist. Bei einer Neubewerbung eines anderen Arbeitgebers die GL Voraussetzung ist oder z.B. im ö.D. bei Betriebszugehörigkeit von wenigen Jahren und Alter unter etwa 40 Jahren. Ist der Gesundheitszustand nicht sonderlich schlimm, kann auch das ein Ablehnungsgrund sein.

  • user
    Susanne Schröder
    am 19.02.2025

    Hallo ich brauche einmal eine Auskunft von Ihnen.Ich möchte eine Gleichstellung haben aber immer bekomme ich eine Ablehnung.Da ich nur inmomet kann ich leider nicht arbeiten weil ich eine Darmkrankheit habe und unter Durchfall leide .Ich möchte nur 30 Std arbeiten muss es wieder beantragen es geht nur immer für ein Jahr.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.02.2025

      Hallo Susanne, woran die Absage der Arbeitsagentur hapert, können wir hier im Forum nicht beantworten. Dazu müssen Sie sich individuell und persönlich mit Ihren Unterlagen beraten lassen. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

    • user
      Termath
      am 27.02.2025

      Nur einen Tipp, bei dem Antrag immer als Begründung angeben: Das man sich Beruflich verändern möchte und durch die Gleichstellung bessere Chancen hat.

      Lg

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