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Mit GdB 30 in die Altersrente mit Behinderung?

Aktuelles Rente Behinderung

Hat sich das Gesetz zum Eintritt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen geändert? Diesen Eindruck kann man bekommen, denn die Frage nach dem erforderlichen Grad der Behinderung (GdB) taucht in letzter Zeit vermehrt bei uns auf. Wie ist es denn nun? Reicht ein GdB von 30 für die Rente mit Behinderung?

Mit GdB 30 in die Altersrente mit Behinderung?

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist objektiv betrachtet die beste Version für einen vorgezogenen Ruhestand. Auch wenn Sie im Durchschnitt nicht so üppig ausschaut wie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte - das ist die nach 45 Versicherungsjahren: Die Rente mit Schwerbehinderung ist die flexibelste Möglichkeit, etwas früher aus dem Berufsleben auszusteigen.

In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen.

1) Warum ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen flexibler als die übrigen Varianten?

Als Vergleich müssen wir uns die Rente nach 45 Jahren Wartezeit anschauen. Sowohl hier als auch bei der Rente mit Behinderung können Sie maximal zwei Jahre früher ohne Abschlag in die Rente. An dieser Stelle gibt es also keinen Unterschied.

Die wichtige Unterscheidung kommt jedoch dann ins Spiel, wenn Sie über die zwei Jahre hinaus vorgezogen in die Rente möchten. Mit der 45-jährigen Versicherungszeit ist das überhaupt nicht möglich. Keine Chance. Falls Sie keine aktuelle Schwerbehinderung vorweisen können, müssen Sie dann über die Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand. Und das wird richtig teuer.

Wie die Flexibilität der Rente mit Behinderung genau funktioniert, erfahren Sie unter Punkt 5.

2) Reicht der GdB 30 für den Renteneinstieg?

Nein. Wenn Sie etwas anderes gehört haben, beruht das entweder auf gefährlichem Halbwissen oder einer bewussten Falschinformation. Für die Altersrente für schwerbehinderte ist ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 erforderlich. Denn das ist außerdem die Schwelle zum Schwerbehindertenausweis.

Ein GdB 30 reicht nicht. Übrigens auch nicht mit Gleichstellung. Eine Gleichstellung beschert Ihnen noch nicht einmal den für schwerbehinderte Arbeitnehmer vorgeschriebenen Sonderurlaub. Und auch für den früheren Renteneinstieg bringt Ihnen diese Kombination nichts. Nur ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr ist Trumpf.

3) Wie lang ist die Wartezeit?

Die Versicherungszeit zur Rente mit Schwerbehinderung bereitet in den seltensten Fällen Probleme. Auch wenn sie auf den ersten Blick beachtlich erscheint: Denn Sie benötigen 35 Jahre. Allerdings nicht Arbeitsjahre, sondern Versicherungsjahre. Und dabei zählt so gut wie alles aus Ihrem bisherigen Leben mit - übrigens auch schulische Ausbildungen und bis zu acht Jahre an der Universität.

Auch das Thema Arbeitslosigkeit ist unproblematisch. Solange Sie bei Arbeitsagentur oder Jobcenter registriert waren, wird diese Zeit bei der 35-jährigen Wartezeit anerkannt.

4) Warum ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte trotzdem beliebter?

In der öffentlichen Wahrnehmung geht es weitaus häufiger um die Rente nach 45 Versicherungsjahren - irreführenderweise auch gern als “Rente mit 63” durchs Land gejagt. Das liegt zum einen daran, dass die durchschnittliche Höhe bei der Rente nach 45 Jahren immer noch deutlich höher ausfällt. Außerdem betrifft diese Rentenart rein zahlenmäßig viel mehr Menschen in Deutschland als bei der Rente mit Behinderung. 

Allein im letzten Jahr konnten 279.134 Männer und Frauen nach 45 Jahren Wartezeit in die Rente gehen. Bei der Behindertenrente waren es gerade einmal 62.210 Menschen in ganz Deutschland.

Die höhere Durchschnittsrente bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (1.565,42 Euro) in Relation zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen (1.302,89 Euro) ist vor allem auf die Flexibilität der Behindertenrente zurückzuführen. Was das genau heißt, erfahren Sie im nächsten und letzten Punkt.

5) Ab welchem Alter kann ich mit einer Behinderung in Rente?

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnet Ihnen die Option, bereits fünf Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Job auszutreten. Ganz offiziell - und ohne Tricks über Krankheit oder Arbeitslosengeld. Wenn Sie also eigentlich bis 67 arbeiten müssten, können Sie bereits mit 62 in die Rente.

Das ist der große Unterschied, der die Behinderten-Rente so viel wertvoller macht als die nach 45 Jahren. Zwar kostet jeder Monat über die abschlagsfreien zwei Jahre hinaus 0,3 Prozent Ihrer Rentenansprüche. Aber hier können Sie völlig frei wählen, wann genau und mit welchen Abzügen Sie in den Ruhestand starten möchten.

Deswegen ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen die beste Option für einen vorgezogenen Ruhestand. Und das ist auch der Grund, warum die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Ihnen diese Rentenvariante automatisch gewährt. Selbst wenn Sie zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis noch auf 45 Versicherungsjahre kommen.


Kommentare (2)

  • user
    Susanne Schröder
    am 19.02.2025

    Hallo ich brauche einmal eine Auskunft von Ihnen.Ich möchte eine Gleichstellung haben aber immer bekomme ich eine Ablehnung.Da ich nur inmomet kann ich leider nicht arbeiten weil ich eine Darmkrankheit habe und unter Durchfall leide .Ich möchte nur 30 Std arbeiten muss es wieder beantragen es geht nur immer für ein Jahr.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.02.2025

      Hallo Susanne, woran die Absage der Arbeitsagentur hapert, können wir hier im Forum nicht beantworten. Dazu müssen Sie sich individuell und persönlich mit Ihren Unterlagen beraten lassen. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

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